Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Juni, 2014

Für ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen: Jetzt aktiv werden!

Informationen der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

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Youtube Video: Jetzt aktiv werden!

Veröffentlicht am 26.04.2014

Tierversuche sind nicht nur grausam, sondern auch wissenschaftlich unsinnig und unnötig. Unser Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. kämpft für ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen und für eine tierversuchsfreie Forschung und Medizin, eine Wissenschaft, die durch Tests an menschlichen Zellkulturen, mit Computer-simulationen, Mikrochips und Bevölkerungsstudien arbeitet. Jeder kann uns dabei helfen!

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So können Sie aktiv zur Abschaffung der Tierversuche beitragen…

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Unsinn Tierversuch – Ein animierter Aufklärungsfilm der Ärzte gegen Tierversuche

Die Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. hat gerade 100.000 Fans bei Facebook erreicht. Ihr animierter Aufklärungsfilm „Unsinn Tierversuch“ steht kurz vor 100.000 Klicks. Sehenswert und informativ:

Youtube Video – Veröffentlicht am 02.10.2013

Tierversuche werden stets mit dem zukünftigen Nutzen für den Menschen gerechtfertigt. Schauen wir uns diese Versuche genauer an, wird der Nutzen aber fraglich, denn ein Tier ist kein Mensch. Der Film erklärt mit Hilfe von animierten Bildern, warum Tierversuche unsinnig und unnötig sind.

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Unsinn Tierversuch

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Ansprache an Umweltminister Alexander Bonde wegen Affenversuchen in Tübingen

Als eine Gruppe von Tierschützern haben wir unter der Federführung von Gabriele Menzel am 26.06.2014 folgende Ansprache an den Umwelminister vom Baden-Württemberg gerichtet:

 

Alexander Bonde,
Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg
Partei BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN

 

Von Gabriele Menzel
An Herrn Alexander Bonde,
Poststelle@mlr.bwl.de
Betr.: Primatenversuche in Tübingen
Datum: 26.06.2014

Sehr geehrter Herr Minister Bonde,

am 06.05.2012 richtete ich auf Ihre Auskunft hin eine Bürgeranfrage im öffentlichen Interesse an Ihre untergeordnete Behörde Regierungspräsidium Tübingen, um die notwendige Transparenz über die langjährigen Primatenversuche in Tübingen herbeizuführen.

Wie Sie aus der Korrespondenz entnehmen können, die aus dieser Anfrage hervorging, weigerte sich die von Ihren genannte zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Versuchen mit Primaten in Tübingen jegliche Auskünfte über die Forschungsanträge zu erteilen:

12.06.2012 – Zitat Regierungspräsidium Tübingen:

„Damit dürfte Ihnen aber auch bekannt sein, dass eine Behörde zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet ist und aus Datenschutzgründen keine detaillierten Angaben zu einzelnen Antragstellern und Anträgen machen kann.“

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Es trifft nicht zu, dass eine Behörde zur Verschwiegenheit gegenüber fragenden Bürgern verpflichtet sei, wenn es sich wie bei mein Anliegen nicht um datengeschützen Informationen handelt, sondern vielmehr um genehmigungs-relevante und gesetzpflichtige Angaben aus den Forschungsanträgen. Ganz im Gegenteil  sind die Bürger berechtigt, jegliche Auskünfte, die nicht dem Datenschutz unterliegen, von einer Behörde zu fordern, zumal in diesem Fall ein dringender Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz  vorlag.

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Wie Prof. Dr. Wolf Singer als führender Hirnforscher und langjähriger Experimentator mit Primaten in Frankfurt es in der Presse schon 1999 zugegeben hat, sollen die Tierexperimentatoren in der Grundlagenforschung zum Umgehen der gesetzlichen Vorgaben des Tierschutzgesetzes dazu verleitet sein, in ihren Forschungsanträgen zu „schwindeln“ und zu „betrügen„:

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Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999 – Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs

Zitate Wolf Singer:

„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird.

[…] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“

[…] „Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zunehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.“

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Die Bürger, die diese Forschungsvorhaben mit Steuergeld finanzieren, können und dürfen nicht hinnehmen, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes durch Schwindel von den Forschern umgegangen werden.

Ich bitte Sie daher zu veranlassen, sehr geehrter Herr Minister Bonde, dass Ihre untergeordnete Behörde Regierungspräsidium Tübingen, die zuständig und verantwortlich für die Genehmigung der Forschungsanträgen mit Primaten in Tübingen ist, mir gebührenfrei folgende genehmigungsrelevante und gesetzpflichtigen Fragen umgehend beantwortet:

1. Auflistung aller Forschungsvorhaben, die mit Verwendung von Primanten in Tübingen genehmigt wurden.

2. Für die jeweiligen Forschungsvorhaben:

a) Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere
b) Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. der Verlängerungen
c) Beschreibung der Versuche
d) Forschungszweck und angestrebter Nutzen

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Für eine Antwort bis zum 26.07.14 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gabriele Menzel

Mitunterzeichner:
Jocelyne Lopez, Adile Pannicke, Dagmar Seliger, Claudia Sunitsch, Roswitha Taenzler,  Gisela Urban

 



Tierleben retten – mit dem Osteuropa-Projekt des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Informationen der Arbeitsgruppe Münster vom Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. – siehe Facebook :
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Tierleben retten – mit dem Osteuropa-Projekt unseres Vereins

Seit 2008 stattet unser Verein Universitäten in Osteuropa mit tierversuchsfreien Lehrmitteln aus, wie z. B. Lehrfilmen, Modellen, Simulations-Software und der dazu nötigen Hardware. Im Gegenzug verpflichten sich die Universitäts-Institute vertraglich dazu, keine weiteren Tierversuche durchzuführen. Die in der Lehre durchgeführten Versuche sind oft äußerst qualvoll. Üblich ist z. B., den Tieren bei lebendigem Leib mit einer Schere den Kopf abzuschneiden, um sie anschließend zu sezieren.

Bisher wurden bereits mit 43 Instituten Verträge geschlossen – die meisten davon in der Ukraine. Dadurch wurden Tierversuche an schätzungsweise 47.000 Tieren pro Jahr aufgegeben – eine massive Rettung von Tieren, wie sie mit vergleichbaren Mitteln wohl an kaum einer anderen Stelle möglich sein dürfte. Möglich wird dies durch die Verhandelbarkeit der Institute verbunden mit ihren sehr begrenzten Geldmitteln. Häufig sind es nur die für die dortigen Verhältnisse sehr hohen Kosten tierversuchsfreier Lehrmittel, die einer tierversuchsfreien Lehre im Weg stehen. In solchen Fällen wird diese Hürde durch gezielte Spenden unserer Mitglieder und Unterstützer ausgeräumt und viele qualvolle Tierversuche werden zeitnah aufgegeben.

Aktuell arbeitet unser Verein daran, Verträge mit drei weiteren Universitäts-Instituten in Kirgistan zu schließen. Durch Bereitstellung eines Laptops je Institut sowie Simulationssoftware können hierdurch weitere Tierversuche an schätzungsweise 1.170 Tieren pro Jahr aufgegeben werden. Zur Deckung der Kosten wurde wieder ein Betterplace-Spendenprojekt eingerichtet. Wie immer sind Ihre Spenden steuerlich absetzbar.

Hier gelangen Sie zum Spendenprojekt: http://betterplace.org/de/projects/19894

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung!

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Siehe auch auf der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.: 

Projekt „Tiere retten mit Computern“

Im Winter 2013/2014 konnten wir mit zwei weiteren Institutsleitern in der Ukraine sowie mit je einem in Kirgisien und Usbekistan Verträge zum Umstieg auf eine tierversuchsfreie Lehre schließen. Jährlich etwa 3.000 Wirbeltiere wie Frösche, Ratten, Kaninchen, Hunde und Katzen werden allein durch diese vier Verträge nicht mehr getötet.

Durch die derzeitige Krise in der Ukraine sind unsere bisherigen Projekte nicht beeinträchtigt. Selbst im blutig umkämpften Donetsk im Osten des Landes und in Simferopol auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim gibt es nach Aussage der Hochschullehrer keine Probleme mit der Einhaltung der Verträge. […]

Weiterlesen…

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Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

Ich verweise auf meinen Blog Eintrag über die Bürgeranfrage einer Gruppe von Tierschützern zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE in Münster am 22.06.2014

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

und gebe nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wieder:

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1)   23.06.2014 – E-Mail-Antwort von LANUV NRW:

Von: HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
An: Gisela Urban
Cc: Fachbereich84@l-anuv.nrw.de
Betreff: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster

Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.06. Ihre Anfrage unterfällt dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), wonach Sie einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen haben (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Soweit sie um eine gebührenfreie Mitteilung gebeten haben, muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Herausgabe von Informationen grundsätzlich gebührenpflichtig ist (§ 11 Abs. 1 IFG NRW). Die Höhe der Informationen richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW) und hängt letztlich von Höhe des erforderlichen Verwaltungsaufwandes ab. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand ist ein Gebührenrahmen von 10 bis 500 €  vorgesehen, in einfachen Fällen ist die Übermittlung von Auskünften sogar gebührenfrei (Nr. 1.1, 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW).

Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie auch vor dem Hintergrund der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag auf Zugang zu den besagten Informationen festhalten; andernfalls teilen Sie es mir bitte mit.  Für sonstige Rückfragen stehe ich natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hauke Christian Hoyer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 15 – Justiziariat
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de

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2)   25.06.2014 – E-Mail an LANUV NRW:


Von: 
Gisela Urban
An: HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
Betr.: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014
Ihre E-Mail-Antwort vom 23.06.2014
Hier: Antrag auf Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse

Sehr geehrter Herr Hoyer,

vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Zur  Klärung einer etwaigen Gebührenerhebung teile ich Ihnen mit, dass ich weiterhin eine Gebührenbefreiung für meine Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse beanspruche und hiermit ausdrücklich beantrage.

Folgende Begründungen führe ich zu meinem Antrag auf Gebührenbefreiung an:

1. Der von Ihnen angeführte § 11 Abs. 1 IFG NRW regelt lediglich die Gebührenstaffelung in den Fällen, wo die Auskunftsersuchen aus privaten Interessen erfolgen (zwischen 10 und 500 Euro), jedoch nicht die Fälle der Gebührenbefreiung, die dort unberührt sind. Für alle im IFG NRW nicht geregelte bzw. unberührte Bestimmungen ist jedoch ausdrücklich ein Rückgriff auf das Gebührengesetz NRW zulässig. Ich beanspruche dementsprechend die Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, die im GebG NRW § 6 Satz 2 „Ermäßigung und Befreiung“ geregelt wird:

„Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebühren-befreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen.“

Ich erinnere auch daran, dass die Verwaltungsgebührensatzungen der Städte in allen Bundesländern, einschließlich in NRW, eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen von Bürgern vorsehen, die im öffentlichen Interesse erfolgen, zum Beispiel Verwaltungsgebührensatzung § 4 Absatz 2 der Stadt Recklinghausen: „Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen„. Die gleiche Regelung gilt auch im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es wäre hoch befremdlich,  dass Bürger, die sich an das LANUV  NRW wenden, nicht die gleichen Rechte wie andere Bürger anderweitig hätten. Es  ist auch hoch unwahrscheinlich, dass es die Absicht des Gesetzgebers in NRW gewesen sei, mit dem neuen Gesetz IFG die Bürger schlechter zu stellen als vorher und schon vorhandenen Rechte zurückzusetzen.

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2. Nach einer mir erteilten Auskunft des Datenschutzbeauftragten NRW sollte auch grundsätzlich der Zugang zu den Informationen der öffentlichen Stellen bei einem normalen Verwaltungsaufwand gebührenfrei sein. Da es sich bei meinem Auskunftsersuchen ausschließlich um genehmigungsrelevante Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben handelt, sind dementsprechend alle von mir erfragten Informationen in der Genehmigungsakte vorhanden, so dass weder aufwändige Recherchen noch erhebliche Vorbereitungsaufwand erforderlich sind, zumal es sich nicht um datengeschützte Informationen handelt, die das Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern würden.

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3. Ich gebe zu bedenken, dass es sich bei meinem Auskunftsersuchen um einen ausgesprochenen Fall vom öffentlichen Interesse handelt: durch den § 258 StGB „Strafvereitelung“ bin ich als Bürgerin verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen geltenden Gesetze amtlich oder staatsanwaltlich im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, sonst mache ich mich selbst strafbar (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe). Wie in meiner Bürgeranfrage angeführt, vermute ich,  dass die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance gegen §§ 2 und 7 Tierschutzgesetz verstößt. Es ist mir nicht bekannt, und es wäre auch sehr befremdlich, dass ein Bürger für die amtliche oder staatsanwaltliche Prüfung eines Verdachts auf Verstöße gegen geltende Gesetze Kosten privat zu tragen hätte.

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Ich bitte Sie daher mir zu bestätigen, dass mein Antrag auf Gebührenbefreiung von Ihrer Behörde angenommen wird. Anderenfalls würde ich mich veranlasst fühlen, den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW einzuschalten und um seine Vermittlung zu bitten, um eine Lösung herbeizuführen. Die Datenschutzbeauftragte des Lands NRW erhält zur Information eine Kopie unserer bisherigen Korrespondenz in dieser Angelegenheit.

Ich danke im Voraus für eine positive Entscheidung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban

Mitunterzeichner:

Georg Andor, Jocelyne Lopez, Gabriele Menzel, Ursula Muthmann, Adile Pannicke, Silke Schwindowski, Dagmar Seliger, Claudia Sunitsch, Mario Wilbert

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Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

 

Protest_Hamburg_Juni2014

© Copyright Gisela Urban, 2014
Proteste gegen Tierversuche am Flughafen Hamburg, Juni 2014

 



06.09.14 – Großdemo wegen AIR FRANCE in Frankfurt

Informationen aus der Webseite Stop Vivisection:

Aus der Wildnis ins Labor … Air France macht’s möglich!

Großdemo gegen Tierversuche und Tierversuchstransporte am 6.9.2014 in Frankfurt

Seitdem weltweite Proteste dazu geführt haben, dass China Southern Airlines im März 2014 die Transporte von Primaten für Tierversuche stoppte, ist Air France-KLM die letzte bekannte Passagierfluggesellschaft, die immer noch massenhaft Affen und andere Tiere aus ihren Heimatländern in Versuchslabore transportiert!

Im März 2011 begann von Frankreich aus eine Tierrechtskampagne gegen die Todesflüge von Air France. Schnell wurden die Proteste gegen den Tierversuchshandel international. So gab oder gibt es immer wieder Aktionen in Italien, England, der Türkei, den USA, Russland, Israel, China, Südamerika und Australien.

Seit Sommer 2011 finden auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz regelmäßig Kundgebungen, Mahnwachen und Infostände zum diesem Thema statt – Tendenz stetig steigend.

Das Kampagnennetzwerk Stop Vivisection dokumentiert die Ereignisse und liefert Hintergrundinfos zum Handel mit sogenannten Versuchstieren in deutscher Sprache.

Gemeinsam mit euch wollen wir am 6. September 2014 das bisher größte Zeichen gegen den Tierversuchshandel setzen!

Weiterlesen…

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Bitte nehmt euch die Zeit, um die Tierversuchslobby am 6. September zusammen mit vielen anderen Menschen so richtig ins Schwitzen zu bringen!

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Berichte und Bilder der Protestaktionen in Mai 2014 in Deutschland, Schweiz, Frankreich, USA, Türkei und Mauritius…

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Siehe auch in diesem Zusammenhang:

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!

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Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

Als eine Gruppe von Tierschützern haben wir folgende Bürgeranfrage wegen dem Affenlabor COVANCE in Münster an das Umweltministerium NRW eingeleitet (unter der Federführung von Gisela Urban):

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1)   19.06.2014 – E-Mail an das Umweltministerium NRW:

Betr: Tierversuche im Affenlabor COVANCE, Münster

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Mitteilung, wer die zuständige und verantwortliche Behörde, sowie die zuständige und verantwortliche Abteilung für eine Auskunftserteilung im öffentlichen Interesse über die im Betreff angegebenen Angelegenheit ist.

Ich danke im voraus für Ihre Auskunftserteilung bis zum 10.07.2014 und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban

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2)   20.06.2014 – E-Mail Antwort des Umweltministeriums NRW:

Betr.: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
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Sehr geehrte Frau Urban,
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: zuständige Behörde für die Entscheidung über eine Genehmigung eines Tierversuchs ist das LANUV, konkret die Abteilung 8.
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Friedhelm Jaeger

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3)   22.06.2014 – Bürgeranfrage an LANUV NRW – Abteilung 8 :

Sehr geehrte Damen und Herren,

kürzlich habe ich in der Presse Bilder  aus dem Affenlabor COVANCE in Münster gesehen, wo Primaten in Einzelhaltung in sehr kleinen Käfigen gehalten werden.

Wie allgemein bekannt ist, sind die meisten Primaten Gesellschaftstiere  und haben einen großen Bewegungsbedarf. Die Haltung in Einzelhaft und in so kleinen Käfigen verursacht zwangsläufig für diese hochempfindsamen Tiere unvorstellbaren Qualen und auch zwangsläufig gravierende psychische Schäden, und verstößt nach meinem Rechtsempfinden gegen das Tierschutzgesetz §§ 2 und 7:

Tierhaltung –  § 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

Tierversuche – § 7

2. die Tiere, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, so zu halten, zu züchten und zu pflegen, dass sie nur in dem Umfang belastet werden, der für die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken unerlässlich ist. 

4. Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.

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Gemäß Mitteilung des Umweltministeriums NRW ist Ihre Abteilung zuständig und verantwortlich für die Genehmigung der Tierversuche in diesem Labor. Ich berufe mich auf ein öffentliches Interesse und bitte Sie, mir gebührenfrei im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Fragen zu beantworten:

1. Herkunft, Anzahl und Art der Tiere, die im Affenlabor COVANCE in Einzelhaltung gehalten werden?

2. Maße der Käfige bei Einzelhaltung?

3. Jeweilige Dauer der Haltung bei Einzelhaltung?

4. Werden Jungtiere von den Müttern getrennt und in Einzelhaltung gehalten?

Für eine Antwort bis zum 11.08.2014  bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban

Mitunterzeichner:

Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Adile Pannicke
Mario Wilbert

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4)   23.06.2014 – E-Mail-Antwort von LANUV NRW mit Ankündigung einer Gebührenerhebung:

Von: HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
An: Gisela Urban
Cc: Fachbereich84@l-anuv.nrw.de
Betreff: AW: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster

Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.06. Ihre Anfrage unterfällt dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), wonach Sie einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen haben (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Soweit sie um eine gebührenfreie Mitteilung gebeten haben, muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Herausgabe von Informationen grundsätzlich gebührenpflichtig ist (§ 11 Abs. 1 IFG NRW). Die Höhe der Informationen richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW) und hängt letztlich von Höhe des erforderlichen Verwaltungsaufwandes ab. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand ist ein Gebührenrahmen von 10 bis 500 € vorgesehen, in einfachen Fällen ist die Übermittlung von Auskünften sogar gebührenfrei (Nr. 1.1, 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW).

Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie auch vor dem Hintergrund der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag auf Zugang zu den besagten Informationen festhalten; andernfalls teilen Sie es mir bitte mit. Für sonstige Rückfragen stehe ich natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hauke Christian Hoyer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 15 – Justiziariat
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de
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5)  25.06.2014 – Unser Antrag auf Gebührenbefreieung wegen öffentlichem Interesse:

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Von: Gisela Urban
An: HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
Betr.: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014
Ihre E-Mail-Antwort vom 23.06.2014
Hier: Antrag auf Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse

Sehr geehrter Herr Hoyer,

vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Zur Klärung einer etwaigen Gebührenerhebung teile ich Ihnen mit, dass ich weiterhin eine Gebührenbefreiung für meine Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse beanspruche und hiermit ausdrücklich beantrage.

Folgende Begründungen führe ich zu meinem Antrag auf Gebührenbefreiung an:

1. Der von Ihnen angeführte § 11 Abs. 1 IFG NRW regelt lediglich die Gebührenstaffelung in den Fällen, wo die Auskunftsersuchen aus privaten Interessen erfolgen (zwischen 10 und 500 Euro), jedoch nicht die Fälle der Gebührenbefreiung, die dort unberührt sind. Für alle im IFG NRW nicht geregelte bzw. unberührte Bestimmungen ist jedoch ausdrücklich ein Rückgriff auf das Gebührengesetz NRW zulässig. Ich beanspruche dementsprechend die Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, die im GebG NRW § 6 Satz 2 „Ermäßigung und Befreiung“ geregelt wird:

„Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebühren-befreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen.“

Ich erinnere auch daran, dass die Verwaltungsgebührensatzungen der Städte in allen Bundesländern, einschließlich in NRW, eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen von Bürgern vorsehen, die im öffentlichen Interesse erfolgen, zum Beispiel Verwaltungsgebührensatzung § 4 Absatz 2 der Stadt Recklinghausen: „Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen„. Die gleiche Regelung gilt auch im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es wäre hoch befremdlich, dass Bürger, die sich an das LANUV NRW wenden, nicht die gleichen Rechte wie andere Bürger anderweitig hätten. Es ist auch hoch unwahrscheinlich, dass es die Absicht des Gesetzgebers in NRW gewesen sei, mit dem neuen Gesetz IFG die Bürger schlechter zu stellen als vorher und schon vorhandenen Rechte zurückzusetzen.

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2. Nach einer mir erteilten Auskunft des Datenschutzbeauftragten NRW sollte auch grundsätzlich der Zugang zu den Informationen der öffentlichen Stellen bei einem normalen Verwaltungsaufwand gebührenfrei sein. Da es sich bei meinem Auskunftsersuchen ausschließlich um genehmigungsrelevante Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben handelt, sind dementsprechend alle von mir erfragten Informationen in der Genehmigungsakte vorhanden, so dass weder aufwändige Recherchen noch erhebliche Vorbereitungsaufwand erforderlich sind, zumal es sich nicht um datengeschützte Informationen handelt, die das Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern würden.

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3. Ich gebe zu bedenken, dass es sich bei meinem Auskunftsersuchen um einen ausgesprochenen Fall vom öffentlichen Interesse handelt: durch den § 258 StGB „Strafvereitelung“ bin ich als Bürgerin verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen geltenden Gesetze amtlich oder staatsanwaltlich im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, sonst mache ich mich selbst strafbar (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe). Wie in meiner Bürgeranfrage angeführt, vermute ich, dass die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance gegen §§ 2 und 7 Tierschutzgesetz verstößt. Es ist mir nicht bekannt, und es wäre auch sehr befremdlich, dass ein Bürger für die amtliche oder staatsanwaltliche Prüfung eines Verdachts auf Verstöße gegen geltende Gesetze Kosten privat zu tragen hätte.

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Ich bitte Sie daher mir zu bestätigen, dass mein Antrag auf Gebührenbefreiung von Ihrer Behörde angenommen wird. Anderenfalls würde ich mich veranlasst fühlen, den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW einzuschalten und um seine Vermittlung zu bitten, um eine Lösung herbeizuführen. Die Datenschutzbeauftragte des Lands NRW erhalten zur Information eine Kopie unserer bisherigen Korrespondenz in dieser Angelegenheit.

Ich danke im Voraus für eine positive Entscheidung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban

Mitunterzeichner:

Georg Andor, Jocelyne Lopez, Gabriele Menzel, Ursula Muthmann, Adile Pannicke, Silke Schwindowski, Dagmar Seliger, Claudia Sunitsch, Mario Wilbert

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6)   04.07.2014 – Ablehnung unseres Antrags auf Gebürenbefreiung durch LANUV NRW:

Von: Hauke Christian Hoyer – HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
An: Gisela Urban
Cc: Fachbereich84@lanuv.nrw.de
Betreff: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Datum: 04. Juli 2014

Sehr geehrte Frau Urban,

die Argumente, die Sie aufführen, entsprechen weitestgehend jenen, die bereits Gegenstand des Gerichtsverfahrens am Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 26 K 2277/13 waren. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Urteil bekannt ist, bzw. zumindest Personen aus dem Kreis Ihrer Mitunterzeichner. (Andernfalls kann ich Ihnen gerne eine Kopie davon per Mail schicken).

Das Verwaltungsgericht hat sich in der Urteilsbegründung ausführlich mit Ihren Einwänden auseinander gesetzt und gut nachvollziehbar dargelegt, warum sie nicht überzeugen konnten. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich daher auf das besagte Urteil.

Bezüglich Ihrer Befürchtung, sich durch Nichteinholung von Informationen gem. IFG NRW (sei es gebührenfrei oder gebührenpflichtig) strafbar wegen Strafvereitelung machen zu können, sah sich das VG Düsseldorf allerdings nicht veranlasst, Ausführungen in dem Urteil zu machen. Dieser Aspekt mag in dem Gerichtsverfahren auch nicht erörtert worden sein.

Hierzu darf ich Ihnen jedoch mit Gewissheit mitteilen, dass eine solche Strafbarkeit keinesfalls in Betracht kommt. Beispielsweise setzt das Gesetz Absicht oder Wissentlichkeit voraus. Sie haben jedoch, wie Sie selbst schreiben, nur Vermutungen; bereits aus diesem Grund scheidet eine Strafbarkeit aus.

Selbst wenn es für Sie eine (strafrechtliche oder sonstige) Pflicht gäbe, entsprechende Sachverhalte amtlich oder staatsanwaltlich im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, so wäre dieser Pflicht bereits dadurch Genüge getan, dass Sie Ihre Erkenntnisse gegenüber den zuständigen Behörden anzeigen. Die Behörden werden dann ihrerseits selbstständig ermitteln. Es gibt keine Ermittlungspflicht für Privatpersonen. Die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben obliegt grundsätzlich den öffentlichen Stellen.

Ich hoffe daher, dass ich Ihnen die Sorge vor etwaiger Strafverfolgung nehmen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Hauke Christian Hoyer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 15 – Justiziariat
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de

 

7)   07.07.2014 – Unser Antrag auf die Mindestgebühr von 10 Euro:

Von Gisela Urban
An Hauke Christian Hoyer, LANUV NRW FB 15 – Justiziariat
Datum: 07.07.2014
Betr. : Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014 im Rahmen des IFG
Mein Antrag auf Gebührenbefreiung w/öffentlichem Interesse v. 25.06.14
Ihre E-Mail-Antwort vom 04.07.2014
Hier: Antrag auf die Mindestgebühr von 10 Euro

Sehr geehrter Herr Hoyer,

mit Bedauern nehme ich davon Kenntnis, dass Sie das Urteil 26 K 2277/13 des VG Düsseldorf bei der Klage einer Mitstreiterin in einem ähnlich gelagerten Fall heranziehen, um den Bürgern des Lands NRW sowohl den Anspruch auf ein öffentliches Interesse abzusprechen, als auch deren bestehendes Recht auf Gebührenbefreiung in den Fällen vom öffentlichen Interesse gemäß dem geltenden Gebührengesetz NRW abzuschaffen.

Dieses bedenkliche Urteil ist wohl ohne Präzedenzfall und entsinnt eklatant die Absicht des Gesetzgebers des IFG, den Bürgern mit verbesserten Rechten einen freien Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen zu gewähren: Nach der seltsamen Auffassung des Richters habe im Gegenteil eine Behörde im Rahmen des IFG das Recht, nur dann den Bürgern die gewünschten amtlichen Informationen zu erteilen, wenn sie selbst daran Interesse hat, es zu tun. Es steht Ihnen zwar zu, dieses Urteil als maßgebend für die Haltung Ihrer Behörde gegenüber fragenden Bürgern zugrunde zu legen, jedoch dürfen die Bürger wiederum an die Rechtsmäßigkeit dieses Urteils zweifeln, das den Sinn und Zweck des Informationsfreiheitgesetzes aushebelt. Es bleibt offen, ob andere Richter zukünftig in solchen Fällen gleich urteilen werden.

Zurückkommend auf meine Bürgeranfrage über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, woran ich festhalte, beantrage ich dann im Rahmen der Gebührenstaffelung für Verwaltungsaufwand gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW die Mindestgebühr von 10 Euro, da es sich lediglich um genehmigungsrelevante Fragen handelt, die dementsprechend bereits in der Genehmigungsakte vorhanden sind und keine aufwändige Recherche bzw. Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern.

Hier ziehe ich den Fall eines Bürgers heran, der Anlass zu der kleinen Anfrage Nr. 570 vom 17.10.2012 des Abgeordneten Ralf Witzel am Landtag NRW gegeben hat. Wie es aus der Antwort der Landesregierung vom 20.11.2012 zu entnehmen ist, hat LANUV NRW eine aufwändige Recherche, die sie dem Bürger ursprünglich mit zwei Gebührenbescheiden i.H. von je 1000 Euro für Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt hatte, auf die Mindestgebühr von je 10 Euro zurückgesetzt. Ich beanspruche Gleichbehandlung. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW erhält Kopie meines heutigen Antrags auf die Mindestgebühr von 10 Euro, mit meiner ausdrücklichen Bitte, sich für die Annahme meines Antrages bei Ihrer Behörde einzubringen.

Abschließend möchte ich richtigstellen, dass die Erinnerung an meine Verpflichtung und Verantwortung aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ sich nicht auf meine Rechte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bezog, sondern auf die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, die ich aus der Presse entnommen habe, wonach die Tiere in kleinen Käfigen und in Einzelhaltung (einschließlich Babies), gehalten werden. Es handelt sich also nicht lediglich um Vermutungen, wie Sie es fälschlicherweise anführen, sondern vielmehr um die Feststellung eines strafrechtlich relevanten Vorganges. Sollten die von mir wahrgenommenen Bilder aus der Presse authentisch sein und dem jetzigen Zustand der Haltung der Tiere entsprechen, würde es nicht nur den heutigen Standard des ethischen Empfindens der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung tiefgründig verprellen, sondern auch gegen §§ 1, 2, 7 und 11 Tierschutzgesetz verstoßen. Ich werde dementsprechend durch die bloße Einreichung meiner Bürgeranfrage zur Einholung von amtlichen Informationen über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW von meiner Verantwortung und Verpflichtung aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ nicht befreit.

Mit tierschützerischen Grüßen
Gisela Urban

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8 )    16.07.201: Vermittlung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit NRW:.

Am 16.07.2014 erhielten wir in Kopie das Schreiben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW an die Behörde LANUV NRW in dieser Angelegenheit, siehe:

16.07.2014: Vermittlung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wegen Gebührenerhebung von LANUV NRW bzgl. Affenlabor COVANCE

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9)  25.07.2014: Gebührenbescheid über 250 Euro von LANUV NRW:.

Am 25.07.2014 erhielt Frau Gisela Urban per Post einen Gebührenbescheid über 250 Euro des Fachbereichs 84 von LANUV NRW über die Beantwortung ihrer Anfrage, wobei sie wohlbemerkt diese Beantwortung noch nicht erhalten hat (die Gebühr kommt vorsichtshalber vor der Leistung, sicher ist sicher…), siehe:

Gebührenbescheid von LANUV NRW wegen Beantwortung der Bürgeranfrage über den Affenlabor Covance

Dieser Gebührenbescheid ist aus unserer Sicht in vielerlei Hinsicht äußerst bemerkenswert:

1. Es sieht so aus, als ob der Fachbereich 84 von LANUV NRW, der den Gebührenbescheid ausgestellt hat, überhaupt nicht über die Korrespondenz zwischen dem Justiziarat von LANUV NRW (Fachbereich 15 – Herrn Hauke Christian Hoyer) und Frau Gisela Urban, sowie über den o.g. Brief vom 16. 07.2014 des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit informiert wurde. Auf jeden Fall wird zu keinem Zeitpunkt auf die verschiedenen ausgetauschten Argumenten eingegangen, als ob gar keine Bemühungen zur Regelung der Gebühr angestellt wurden, sie werden völlig ignoriert: Frau Gisela Urban hatte ausführlich begründet, warum sie in diesem Fall die Minimumgebühr von 10 Euro beantragt hat, es wurde aber auf ihre Begründungen mit keinem Wort eingegangen. Das ist aus unserer Sicht nicht nur unfair, sondern auch unsachgemäß.
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2. Anstatt zu begründen, warum ihr zum Beispiel keine Gleichbehandlung durch eine Mindestgebühr von 10 Euro gewährt wird, wie bei dem herangezogenen Fall eines anderen Bürgers, berechnet ihr stattdessen LANUV NRW sofort als Gebührenbasis einen Stundenlohn von 77 Euro für Mitarbeiter des höheren Dienstes. Das ist aus unserer Sicht unangemessen und willkürlich. Man fragt sich allerdings auch, wann die in der genannten Tarifstelle 1.2 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung vorgesehene Mindestgebühr von 10 Euro überhaupt zustande kommen könnte, wenn systematisch jede gebrauchte Arbeitsminute den Bürgern als Stundenlohn berechnet wird. Man fragt sich hier auch, warum ein Mitarbeiter des höheren Dienstes (Stundenlohn 77 Euro) für die Beantwortung von genehmigungsrelevanten Fragen im Fall Covance Münster notwendig ist, wenn ein Mitarbeiter des mittleren Dienstes für die Beantwortung von genehmigungsrelevanten Fragen im Fall Ruhruniversität Bochum ausreichte (Stundenlohn 62 Euro).

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3. Auch wird überhaupt nicht auf die Ausführungen des Landesbeauftragten NRW für Informationsfreiheit in seinem Brief an Herrn Hoyer/Justiziarat LANUV NRW eingegangen, wie zum Beispiel, dass nur ein erheblicher Verwaltungsaufwand eine Gebührenfolge auslösen darf. Ab wann besteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand für LANUV NRW? Ab 10 Minuten (= 12,80 Euro) ? Ab 60 Minuten (= 77 Euro)? Ab 220 Minuten (=250 Euro wie hier berechnet wurde)? Sind 220 Minuten ein erheblicher Verwaltungsaufwand? Sie sind es aus unserer Sicht überhaupt nicht, vor allem im Hinblick darauf, dass es nicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern auch im Interesse der Behörde sein sollte, transparent zu machen, ob die gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bei der Haltung der Tiere im Affenlabor Covance respektiert werden.

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4. Das Äquivalenzprinzip, das vom Landesbeauftragten NRW für Informa-tionsfreiheit ausführlich angeführt worden ist, wurde auch nicht berücksichtigt: Ein angemessenes wirtschaftliches Verhältnis besteht für eine ehrenamtlich engagierte Bürgerin nicht, wenn sie 250 Euro zahlen muss, nur um bei einem begründeten Verdacht zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen bei der Haltung der Tiere im Affenlabor Covance respektiert werden, was ohnehin ihre Pflicht als Bürgerin aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ ist. Es ist allerdings schon im Internet und im Landtag NRW bekannt, dass LANUV NRW eine Politik der Abschreckung der Bürger mit den Gebührenerhebungen im Rahmen des IFG betreibt (siehe Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel). Auf Bundesebene sieht das Informations-freiheitsgesetz eine Gebührenbefreiung für Anfragen im öffentlichen Interesse vor, auf kommunaler Ebene in NRW ist es auch vorgesehen. Hier wird die Absicht des Gesetzgebers umgegangen, die Gleichberechtigung der Bürger abgeschafft und das Equivalenzprinzip eklatant missachtet.

Frau Gisela Urban hat den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informa-tionsfreiheit gebeten, noch einmal gegenüber Herrn Hoyer/Justiziarat LANUV NRW für sie zu vermitteln: Es geht nicht, dass das Justiziarat sich aus dieser Konfliktsituation ohne Stellungnahme zurückzieht, nachdem es sich ungefragt vorgeschaltet hatte. Frau Gisela Urban beansprucht weiterhin die Minimumgebühr von 10 Euro und würde innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klagen, wenn es zu keiner Einigung kommen sollte (es besteht hier keine Rechtsanwaltspflicht, die Klagen reichen wir selbst ein). Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät den Bürgern, ihn vor einer Klage einzuschalten.

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10)  25.07.2014 – Antwort von LANUV NRW auf unsere Bürgeranfrage vom 22.06.14:

25.06.14 – Antwort von LANUV NRW auf unsere Bürgeranfrage

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11)  30.07.2014 – Unser Brief an die Behörde LANUV NRW:

Unser Brief an LANUV NRW vom 30.07.2014

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12)  04.08.2014 – Strafanzeige gegen LANUV NRW:

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

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13)  04.08.2014 – Brief von LANUV NRW über Bilder der Tierhaltung:

04.08.2014 – Brief von LANUV NRW über Bilder der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster

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14)  05.08.14 – Brief vom Referenten des Ministers Johannes Remmel:

Brief vom 05.08.14 von Prof. Dr. Friedhelm Jaeger, Umweltministerium NRW wegen Tierversuchen.

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15)  05.08.14 – Unsere Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer Mitarbeiterin von LANUV NRW:

 05.08.2014: Dienstaufsichtsbeschwerde an LANUV NRW über eine Mitarbeiterin der Abteilung 8 – Tierschutz

.17.

16)   07.08.14 – Antwort des Präsidenten von LANUV NRW auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde:

7.8.2014 – Der Präsident des LANUV NRW veranlasst eine Prüfung unserer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Genehmigungen von Tierversuchen

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17)  10.08.14 – Unsere Stellungnahme vom 10.08.14 auf dem Brief des Umweltministeriums:

Unsere Antwort vom 10.08.14 an Prof. Dr. Friedhelm Jaeger, Umweltministerium NRW wegen COVANCE

 

18)  15.08.14 – Brief vom Umweltministerium NRW:

NRW-Umweltministerium: Würdigung des Tierschützers und Tierrechtlers Gerhard Oesterreich

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19)  03.09.2014 – Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum:

03.09.14 – Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Affenlabor COVANCE in Münster

15).

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Wir werden über weitere Entwicklungen berichten.

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Siehe auch in diesen Gesamtkontext der Versuche an Primaten:

Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby

Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem

Anzeige „Kreiter macht eiskalt weiter“: Unberechtigte Kritik der Uni Bremen

Wie Andreas Kreiter eine Verletzung seiner Menschenwürde konstruiert

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung “diese Leute” gegenüber Radio Bremen

Rechtsmäßigkeit der Affenversuche des Andreas Kreiter: Ansprache an die Bremer Bürgerschaft

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Über eine Million Euro Steuergelder für die Affenversuche des Andreas Kreiter

Anzeige “KREITER macht eiskalt weiter” und das edle Verhalten des FDP-Politikers Markus Buhlert

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Primatenversuche des Tierchutzministers Johannes Remmel: Die Partei DIE GRÜNEN lehnt die Verantwortung ab

Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Ansprache an die Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

 

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Ansprache an die Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer in Frankfurt

Als eine Gruppe von Tierschützern haben wir heute folgende Bürgeranfrage an die Hessische Umweltministerin Priska Hinz gerichtet:

 

An Frau Ministerin Priska Hinz,
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden

 

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Betr.: Tierversuche von Prof. Wolf Singer am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt
Datum: 20.06.2014.

Sehr geehrte Frau Ministerin Hinz,

am 10.01.12 richtete ich an Ihre Vorgängerin, Frau Lucia Puttrich, eine  E-Mail-Anfrage im öffentlichen Interesse um Transparenz über die langjährigen Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt herbeizuführen.

Wie Sie aus der Korrespondenz entnehmen können, die aus dieser Anfrage hervorging, weigerte sich die von Ihrer Vorgängerin genannte zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Forschungsvorhaben von Wolf Singer, das Regierungspräsidium Darmstadt, jegliche Auskünfte über diese Versuche zu erteilen:

09.02.2012 – Zitat Regierungspräsidium Darmstadt:

[…] Bei der Genehmigung von Tierversuchsvorhaben handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen, die erst nach einer gründlichen Abwägung der zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den jeweiligen durch den Versuch angestrebten Erkenntnisgewinn getroffen werden. Die zuständige Amtstierärztinnen und Amtstierärzte meiner Behörde werden dabei in jedem Verfahren auch durch die Kommission nach § 15 des Tierschutzgesetzes beraten, in welcher auch Mitglieder von Tierschutzorganisationen vertreten sind. Gemäß § 8 Abs. 3 des Tierschutz-gesetzes kann eine Genehmigung nur dann erteilt werden, wenn alle dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es mir aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich ist, Ihnen weitere Einzelheiten aus den jeweiligen Genehmigungs-verfahren mitzuteilen. […]

.

Es trifft nicht zu, dass aus rechtlichen Gründen fragenden Bürgern keine Einzelheiten über die Genehmigungsverfahren der zuständigen und verantwortlichen Behörde mitgeteilt werden dürfen. Ganz im Gegenteil  sind die Bürger durch das Informationsfreiheitgesetz berechtigt, jegliche Auskünfte, die nicht dem Datenschutz unterliegen, von einer Behörde zu fordern, zumal in diesem Fall ein dringender Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz  vorlag.

Wie Prof. Dr. Wolf Singer es selbst in der Presse mitgeteilt hat, sollen die Tierexperimentatoren zum Umgehen der gesetzlichen Vorgaben des Tierschutz-gesetzes dazu verleitet sein, in ihren Forschungsanträgen zu „schwindeln“ und zu „betrügen„:

Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999 – Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs

Zitate Wolf Singer:

„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird.

[…] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“

[…] „Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zunehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.

Die Bürger, die diese Forschungsvorhaben mit Steuergeld finanzieren, können und dürfen nicht hinnehmen, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes durch Schwindel von den Forschern umgegangen werden.

Ich bitte Sie daher zu veranlassen, sehr geehrte Frau Ministerin Hinz, dass Ihre untergeordnete Behörde Regierungspräsidium in Darmstadt, die zuständig und verantwortlich für die Genehmigung der Forschungsanträgen von Wolf Singer am Max Plank Institut für Hirnforschung in Frankfurt langjährig war, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes gebührenfrei folgende genehmigungsrelevante Fragen umgehend beantwortet:

1. Auflistung aller Forschungsvorhaben, die mit Verwendung von Versuchstieren für das Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt genehmigt wurden.

2. Für die jeweiligen Forschungsvorhaben:

a) Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere

b) Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. der Verlängerungen

c) Beschreibung der Versuche

d) Forschungszweck und angestrebter Nutzen

Für eine Antwort bis zum 21.07.2014 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:

Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban

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Siehe auch in diesem Blog:

Umweltministerin Priska Hinz verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an den hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier über Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer 

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Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird „geschwindelt“ und „betrogen“?

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

woraus hervorgeht, dass Wolf Singer nach eigenem Zugeständnis bei der gesetzlich vorgeschriebenen Angabe des Forschungszwecks und des angestrebten Nutzens für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch oder Tier in seinen Forschungsanträgen „schwindeln“ und „betrügen“ muss. Wie viel hat Wolf Singer als Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt über Jahrzehnte für die Genehmigung seiner entsetzlichen Versuchen an Primaten geschwindelt und betrogen?

2012  wurde unsere Bürgeranfrage als eine Gruppe von Tierschützern im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes über die Forschungszwecke und das angestrebte Nutzen der genehmigten Forschungsanträgen des Wolf Singer von der zuständigen und verantwortlichen Behörde (das Regierungspräsidium Darmstadt) regelrecht abgeschmettert, sowohl für das Max Planck Institut für Hirnforschung, als auch für das Ernst Strüngmann Institut in Frankfurt, das in denselben Gebäuden seit 2012  die langjährigen Versuche an Primaten des Wolf Singer weiterführt, siehe Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzung mit Behörden. .:

Weder eine Fachaufsichtsbeschwerde, noch eine Strafanzeige an die Staats-anwaltschaft Darmstadt, an die Oberstaatsanwaltschaft und an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt (bis hin zum Justizministerium Hessen) konnten im öffentlichen Interesse Transparenz über die Primatenversuche des Wolf Singers herbeiführen: Alles wurde abgeschmettert, keiner der zuständigen und verantwortlichen Akteure und Entscheidungsträger bei Behörden, Politik,  Justiz und Presse  will sagen bzw. wissen, zu welchen Zwecken genau und was genau Wolf Singer mit den Tieren im Keller seiner Forschungsgebäude anstellt – es geht wohl den Bürgern, die diese Versuche vollständig mit Millionen von Steuerngeldern finanzieren,  nichts an…

Offiziell werden die Experimente am Max Planck Institut für Hirnforschung in der Grundlagenforschung im Dienste der Allgemeinheit angesiedelt, wie für alle 80 Institute der Max Planck Gesellschaft als führende Institution in Deutschland für die Grundlagenforschung.

Mehrere Äußerungen von Wolf Singer in den Medien deuten jedoch darauf hin, dass er schon langjährig für die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie forscht, wie zum Beispiel:

Magazin „Gehirn & Geist“ – 2004 – Interview mit Wolf Singer und Thomas Metzinger „Ein Frontalangriff auf unsere Menschenwürde“

Zitat Wolf Singer:

„Zunächst einmal: Psychodrogen sind überhaupt nichts Neues. Wir trinken schließlich auch Kaffee. Die Menschheit war immer sehr innovativ, wenn es darum ging, Stoffe zu entwickeln, die auf die Psyche einwirken. Wir verfügen heute über ein ganzes Arsenal psychoaktiver Pharmaka – wobei die Palette der Möglichkeiten allerdings derzeit enorm anwächst.“

Zitat Thomas Metzinger:

„Es könnte durchaus sein, dass das Drogenproblem eskaliert, wenn es neue Substanzen gibt, die noch viel schönere Bewusstseinszustände vermitteln als alles, was wir heute kennen. Wo ein Markt entsteht, wird immer auch eine Industrie sein, die ihn bedient – ob legal oder illegal. Noch wichtiger erscheint mir jedoch das Stichwort „Neurotechnologie“: Wissenschaftler arbeiten weltweit emsig an neuen technologischen Zugriffsmöglichkeiten auf das Gehirn. Kurz: Die Möglichkeiten, unsere geistigen Zustände zu verändern, werden an vielen Fronten optimiert und in Zukunft überhaupt zahlreicher.“

 

Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs

Zitat Wolf Singer:

„Wenn ich Tierversuche, zum Beispiel für die Entwicklung von Antidepressiva für unethisch halte, dann muß ich auch konsequent sein. Dann erwarte ich von Tierschützern, daß sie in ihrem Paß vermerken: “Ich bin überzeugter Tierversuchsgegner und möchte, wenn ich im Koma aufgefunden werde, mit folgenden Verfahren nicht behandelt werden, weil diese nachweislich auf der Basis von Tierversuchen entwickelt worden sind.”

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Auch ziemlich signifikant ist die Verlagerung 2012 der langjährigen Tierexperimente der Grundlagenforschung vom Max Planck Institut für Hirnforschung auf ein Unternehmen der  Pharmaindustrie (Hexal), was für einen Zufall, weiterhin mit Millionen von Fördergeldern aus der Steuerkasse, siehe z.B. hier.

Forscht Wolf Singer in der Grundlageforschung im Auftrag und auf Kosten der Bevölkerung Deutschlands zum Nachweis der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und der Nicht-Existenz Gottes? Eine lächerliche These, worüber sogar in der Fachwelt jeder lacht. Oder forscht er im Auftrag und auf Kosten der Bevölkerung Deutschlands zur Entwicklung von Psycho-Pharmazeutika für die Pharma-Industrie und für deren Test an Tieren? Oder für die Entwicklung von schnelleren Computern? Oder für die Entwicklung von Drohnen? Oder für die Entwicklung von chemischen Waffen? Wie viel „schwindelt“ und „betrügt“ Wolf Singer seit Jahrzehnten für die Genehmigung seiner Forschungsanträgen mit Versuchen an Tiere?

Tiere psychisch schwer krank zu machen bzw. ihre Psyche völlig zu zerstören ist nicht schwierig, es ist genauso leicht wie bei Menschen. Man braucht sie zum Beispiel nur so zu halten:

. oder auch so aus dem Gräuel-Affenlabor  COVANCE in Münster:

Bild-Unmenschlich1

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Siehe auch in diesem Blog:

Steht der Tierquäler Wolf Singer unter dem persönlichen Schutz von Angela Merkel?
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Leidet der umstrittene Hirnforscher Wolf Singer unter einer „gewissen Schizophrenie“?

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Ein Beitrag über „Mutti Merkel“, wie Wolf Singer Angela Merkel nennt,
vom Atelier Kunstwerk Fabula:
Mit freundlicher Genehmigung vom Atelier Kunstwerk Fabula, Dortmund
© Atelier Kunstwerk Fabula – All Rights Reserved
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Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Ich komme auf meinen Blog-Eintrag Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren? – es gibt nämlich eine ganze Menge über die ominösen Primatenversuche des führenden Hirnforschers Wolf Singer zu sagen, das man natürlich nicht in der Mainstream-Presse findet, versteht sich von selbst – die Mainstream-Presse ist nämlich einzig dazu da, um Wolf Singer und Co zu beweihräuchern.

Die Forschungsergebnisse von 40 Jahren Tierversuche des Wolf Singer sind nicht nur wissenschaftlich wertlos und unbrauchbar für die Gesunheit von Menschen oder Tieren, sondern sie bedeuten sowohl einen gravierenden Missbrauch des Tierschutzgesetzes als auch einen gravierenden Missbrauch der Wissenschaft selbst:

Es ist in höchstem Maße entsetzlich und es bricht den elementaren Standard des ethischen Denkens und Empfindens  von Menschen, der im Tierschutzgesetz der gesamten Bevölkerung Deutschlands anerkannt und zugesprochen wurde,  hoch empfindsamen und hoch entwickelte Tiere über Jahrzehnte hinaus in der Grundlagenforschung zu quälen, zu foltern und zu töten, um zu versuchen herauszufinden, ob Menschen  einen freien Willen haben oder nicht! Nie hätte die zuständige und verantwortliche Behörde nach dem Sinn des Tierschutzgesetzes so ein Forschungsvorhaben genehmigen dürfen, nie!

Nie hätte die genehmigende Behörde den Anspruch auf Übertragbarkeit von jeglichen Ergebnissen aus dieser Versuche auf Menschen anerkennen müssen. Nie hätte die genehmigende Behörde bei den fortlaufenden Verlängerungen dieser Versuche über 40 Jahre ignorieren dürfen, dass die Wissenschaftlichkeit der Methodologie und der Forschungsergebnisse von Wolf Singer in der Fachwelt seit Jahrzehnten stark umstritten wurde.

Nie hätte die zuständige und verantwortliche Behörde bei der Genehmigung nach Tierschutzgesetz den Stand der wissenschaftlichen Forschung ebenfalls ignorieren müssen, dass die Methodologie und die Ergebnisse dieser Versuche schon als ungeeignet erklärt wurden um solche  Rückschlüße über die Willenfreiheit zu ziehen, als sie mit freiwilligen menschlichen Probanden  in den 80-igen Jahren bereits durchgeführt wurden: Die Hauptthese von Wolf Singer der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen will er durch grausame Tierexperimente nachgewiesen haben, wobei dieser Forschungsansatz durch nichtinvasive und ethisch vertretbare Versuche bereits mit menschlichen freiwilligen Probanden experimentiert wurde (Libet-Experimente) und darüber hinaus von den Experimentatoren selbst als methodologisch nicht geeignet erklärt wurde, die Existenz oder Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen nachzuweisen, siehe zum Beispiel: Die Libet-Experimente und Wikipedia:

Experimente zur Willenfreiheit:

Ein viel diskutiertes Experiment (Libet-Experiment) auf diesem Gebiet wurde von Benjamin Libet in den 1980er Jahren durchgeführt. Die Probanden wurden gebeten, in einem beliebigen Moment das Handgelenk zu bewegen, während sie eine Art Uhrzeiger verfolgten. Gleichzeitig wurden die Gehirnaktivitäten aufgezeichnet. Nach Libets Deutung zeigte das Experiment, dass die Gehirnaktivität, die dazu führte, dass eine Person ihr Handgelenk bewegte, etwa 550 ms vor dem Moment einsetzte, in dem diese Person sich bewusst dazu entschloss. Diese unbewusste Gehirnaktivität wurde schon 1965 von Hans Helmut Kornhuber und Lüder Deecke entdeckt und wird (auch im Englischen auf Deutsch) „Bereitschaftspotential“ genannt. Libet schlussfolgerte daraus, dass die Annahme, der Mensch verfüge über keinen freien Willen, falsch sein müsse: Innerhalb des nachgewiesenen Zeitfensters zwischen Bereitschaftspotential und bewusster Handlungsentscheidung sei ein “Veto” möglich.

[…]

Deutung des erreichten Erkenntnisstandes

Innerhalb der Neurowissenschaften wird die Frage des freien Willens kontrovers diskutiert. Einerseits vertreten z. B. Gerhard Roth, Henrik Walter, Wolf Singer, Wolfgang Prinz und Hans Markowitsch die Ansicht, der freie Wille sei eine Illusion. Nach ihrer Auffassung geht der Willensakt neuronalen Prozessen nicht voraus. Stattdessen ergibt sich nachträglich die bloße Illusion, sich frei entschieden zu haben. Das Empfinden, etwas zu wollen – der „Willensakt“ also – resultiere als illusionäres Epiphänomen aus den kortikalen und subkortikalen Prozessen, die bei der Vorbereitung einer Willkürhandlung ablaufen.

Andererseits halten z. B. Niels Birbaumer, Reinhard Werth oder Benjamin Libet selbst die Interpretation des Libet-Experiments im Sinne einer Widerlegung des freien Willens für unzulässig. Auch sind etwa Lüder Deecke sowie Hans Helmut Kornhuber Verfechter der Willensfreiheit. Gerhard Roth, ein früherer Kritiker der Willensfreiheit, vertritt in einer Publikation mit dem Philosophen Michael Pauen eine kompatibilistische Position

.

Diese Forschungsergebnisse über die Existenz oder Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen wurden schon von der Methodologie her als unzulässig erklärt, als sie bei Experimenten mit freiwilligen Menschen durchgeführt wurden. Wolf Singer wiederholt sie mit Makaken über Jahrzehnte und will etwa nachgewiesen haben, dass Makaken keinen freien Wille haben?! Das ist keine Wissenschaft, das ist eine Blamage für die Wissenschaft, das ist reinste Unsinn, das ist Scharlatenerie pur, das ist Verhöhnung von Menschen und Tieren, das ist Abzocke der Steuerzahler, das ist schier unbeschreiblich.

Wolf Singer bekommt von der zuständigen und verantwortlichen Behörde über Jahrzehnte die Genehmigung, solche Versuche auf Tiere zu wiederholen. Wie krank ist das Forschungssystem? Was interessiert es die Menschheit, dass Wolf Singer glaubt, Gott existiere nicht? Was interessiert die Bevölkerung Deutschlands was er glaubt oder nicht glaubt? Wieso bekommt er dafür die Genehmigung, im ungefragten und ungewollten Auftrag der Mehrheit der Bevölkerung, unzählige, wehrlose Tiere über Jahre entsetzlich zu foltern und zu massakrieren – zum Schluß mit Autopsie ihrer Gehirne beim lebendigen Leib? Wieso bekommt er auch noch für seine „bedeutsame Forschung“ und sein „herausragendes Engagement für den Tierschutz“ 2011 ein Bundesverdienstkreuz in unserem Namen verpasst? Wie krank ist das Forschungssystem, oder wie unfähig, oder wie korrupt?

Die zuständige und verantwortliche Behörde hat bei den Genehmigungen und Verlängerungen der Tierexperimente von Wolf Singer über 40 Jahre versagt und gegen §§ 1, 2, 7, 8 und 9 Tierschutzgesetz verstoßen, genauso wie die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW über 22 Jahre für die Primatenversuche des Klaus-Peter Hoffmann an der Uni Bochum. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands, die solche Versuche ungefragt und ungewollt komplett mit Steuergeldern finanziert, muss Verstöße gegen geltende Gesetze nicht hinnehmen. Die genehmigende Behörde in Darmstadt, die 2012 die Bürgeranfrage einer Gruppe von Tierversuchsgegnern über die Versuche des Wolf Singer im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes abgeschmettert hat, muss sich vor Gericht verantworten. Nichts ist vergessen worden, nichts ist vergeben worden. Wir wollen Gerechtigkeit im Namen des Volkes, für die Tiere und für die Menschen.

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Siehe auch in diesem Blog:

Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby

Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem

Anzeige „Kreiter macht eiskalt weiter“: Unberechtigte Kritik der Uni Bremen

Wie Andreas Kreiter eine Verletzung seiner Menschenwürde konstruiert

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung “diese Leute” gegenüber Radio Bremen

Rechtsmäßigkeit der Affenversuche des Andreas Kreiter: Ansprache an die Bremer Bürgerschaft

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Über eine Million Euro Steuergelder für die Affenversuche des Andreas Kreiter

Anzeige “KREITER macht eiskalt weiter” und das edle Verhalten des FDP-Politikers Markus Buhlert

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Primatenversuche des Tierchutzministers Johannes Remmel: Die Partei DIE GRÜNEN lehnt die Verantwortung ab

Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

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