Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für April, 2014

Einstein war unfähig zu erkennen, was ruht und was sich bewegt

Ich verweise weiter auf eine sehr ausgiebige Diskussion im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ und gebe zwei Beiträge von mir wieder, die ersichtlich machen, dass Einstein unfähig war zu erkennen, ob ein Beobachter ruht oder sich bewegt:

08.04.2014 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Wenn man nämlich von der „Geschwindigkeit“ eines Objekts spricht, wird implizit vorausgesetzt, dass es sich um seine Geschwindigkeit relativ zur Erdoberfläche handelt, falls man nicht extra etwas Anderes sagt. Wenn ich z.B. sage, “ein Auto fährt mit 70 km/h“ oder “ein Zug fährt mit 200 km/h“, brauche ich nicht extra zu sagen „relativ zur Erdoberfläche“, jeder versteht  es implizit ohne dass es gesagt werden muss – auch deswegen, weil die überwiegend Mehrheit der Geschwindigkeiten, die wir messen, auf der Erde gemessen werden, da wir auf der Erdoberfläche leben, stehen oder uns bewegen. Auch die Lichtgeschwindigkeit c wurde relativ zur Erdoberfläche gemessen und muss als solche implizit verstanden werden.

Wenn ich aber von der Relativgeschwindigkeit zwischen zwei Objekten sprechen möchte, muss ich es zwingend explizit sagen, sonst wird es nicht verstanden. Ich muss zum Beispiel explizit sagen, “ein Auto fährt mit 70 km/h relativ zu einem anderen Auto“ oder “ein Zug fährt mit 200 km/h relativ zu einem anderen Zug“ oder relativ zu einem anderen ruhenden oder bewegten Objekt. Das muss explizit gesagt werden.

Um Missverständnisse zwischen „Geschwindigkeit“ und „Relativgeschwindigkeit“ zu vermeiden ist eben die Bezeichnung „Eigengeschwindigkeit“ eher klärend und veranschaulichend, um die Geschwindigkeit eines Objekts relativ zur Erdoberfläche zu bezeichnen.

Um die Kurve zur Kritik der Relativitätstheorie hier zu bekommen, kann man sagen, dass Einstein die Existenz einer Eigengeschwindigkeit v eines Beobachters relativ zum Licht kategorisch negiert, im Vergleich zu Galilei/Newton. Für Einstein existiert keine Beobachter mit einer Eigengeschwindigkeit v.

Während also die Geschwindigkeitsaddition c +/- v für Galilei/Newton immer gelten muss,  negiert Einstein, dass man die Eigengeschwindigkeit v eines Beobachters, der sich von einem Photon oder von einer Wellenfront nähert oder entfernt, zur Eigengeschwindigkeit c des Lichts addieren oder subtrahieren darf. Die Relativgeschwindigkeit zwischen einem Lichtstrahl und einem bewegten Beobachter beträgt für Einstein unverändert c , egal mit welcher Eigengeschwindigkeit die Beobachter sich auf das Licht zubewegen oder vom Licht wegbewegen. Für Einstein gilt mathematisch einfach formuliert die Formel c+v=c.

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09.04.2014 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich bleibe bei meinem Begriff „Eigengeschwindigkeit“, um die Geschwindigkeit eines Objekts zum impliziten Bezug zur Erdoberfläche zu bezeichnen, weil es sehr wichtig ist, um diesen Bezug nicht zu vergessen oder zu verwechseln, wie Einstein und die Relativisten es tun. Der Begriff „Eigengeschwindigkeit“ eines Objekts oder eines Beobachters ist übrigens nicht nur klärend, sondern auch in der Physik gebräuchlich:  Wikipedia – Eigengeschwindigkeit: “Die Eigengeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit von einem selbst oder die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, in dem man sich befindet, gegenüber einem Bezugsobjekt (zum Beispiel Land, Luft, Wasser).“

Einstein schwamm gewaltig bei der Vorstellung was ruht oder was sich bewegt. Deshalb setze er immer vorsichtshalber das Wort „ruht“ in Anführungszeichen, damit hatte er für sich selbst das Problem los…    Siehe G.O. Mueller:

Albert Einstein führt ein angeblich “ruhendes System” ein ohne anzugeben, in Bezug worauf dieses System “ruht”

oder

In den Darstellungen der Relativistik wimmelt es von Anführungszeichen-Begriffen“

Das Problem kommt also dadurch, dass Einstein bei der Relativgeschwindigkeit zwischen einem bewegten Objekt (das Licht, mit Eigengeschwindigkeit c relativ zur Erdoberfläche) und einem Beobachter, der Beobachter relativ zur Erdoberfläche immer ruht (also die Eigengeschwindigkeit v=0 hat). Der Fall, dass ein Beobachter eine Eigengeschwindigkeit v>0 haben kann, hat er kurzerhand und stillschweigend abgeschafft. Praktisch. Damit erreicht er auch mathematisch immer, dass c=c, weil eine Addition der Eigengeschwindigkeit des Lichts c mit der Eigengeschwindigkeit des Beobachters v=0 immer c ergibt, logisch.

Wenn man durch Algebra die Geschwindigkeitsaddition Einsteins umformt (Einstein sagte auch, dass Abitur reicht, um die Mathematik seiner Theorie nachvollziehen zu können und dass man sie durch einfache Algebra herleiten kann), stellt man fest, dass die Eigengeschwindigkeit v des Beobachters rausgekürzt wird und dass bei dieser Addition immer mit v=0 gerechnet wird, also dass physikalisch nur der Fall eines ruhenden Beobachters des Lichts behandelt wird.

Nachstehend die algebraische Umformung der Geschwindigkeitsaddition Einsteins, die ersichtlich macht, dass der Beobachter für Einstein immer ruht und dadurch immer c rauskommt (die Umformung ist nicht von mir, sondern von einem Mathematikkenner in einem Forum), siehe Die relativistische Geschwindigkeitsaddition als Mogelpackung:

c+v =(c+v)/(1+c*v/c²)
1=1/ (1+c*v/c²)
1+c*v/c² =1
c*v/c²=0
v=0

und

(c + v) / (1 + c*v/c²) = c
c(c+v)/c(1 + c*v/c²) = c
c(c+v)/(c + v) = c
c = c
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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011


Affenqual in Bremen – 16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Informationen aus der Webseite von Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Affenqual in Bremen
16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht fällt durch tierschutzfeindliche Urteile und Aussagen auf. Zuständig ist der vorsitzende Richter Dieter Kley, der unter anderem das Staatsziel Tierschutz als „kleines Steinchen“ bezeichnet. 16 Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, darunter die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche, sowie mehr als 25.000 Einzelpersonen fordern das Präsidium des Gerichts auf, die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht einem unvoreingenommenen Richter anzuvertrauen.

Im Jahr 2006 sorgte Richter Kley zum ersten Mal für Aufsehen, als er im sogenannten „Schächt-Prozess“ unter anderem das in Artikel 20a Grundgesetz festgeschriebene Staatsziel Tierschutz als „kleines Steinchen“ bezeichnete und darüber hinaus die tierschutzfreundlichen Stellungnahmen zweier Bundestagsabgeordneter, die an der Formulierung des „Schächt-Paragraphen“ beteiligt waren, mit den Worten „Was die sagen, interessiert uns nicht“ vom Tisch wischte. Es wurde ein Befangenheitsantrag gestellt, über den nie entschieden wurde, weil Richter Kley die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht zeitweise entzogen wurde.

Weiterlesen…

 

 

Die Petition der Albert Schweizer Stiftung zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley wurde schon von 25.826 Personen unterschrieben.

Bitte auch unterschreiben und weiter verbreiten…

 

ZUR PETITION…

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Woran soll man denn sonst testen? Moderne Forschungsmethoden ohne Tierversuche

Eine sehr informative, kostenlose Broschüre vom Verein Ärtze gegen Tierversuche e.V.:

 

Woran soll man denn sonst testen?


 

Moderne Forschungsmethoden ohne Tierversuche

Dr. med. vet. Corina Gericke und Dipl.-Biol. Silke Bitz gehen der Frage nach, warum wir keine Tierversuche brauchen, geben einen Überblick über Forschungsmöglichkeiten ohne Tiere und beschäftigen sich mit den Problemen, die bei der Einführung dieser wissenschaftlichen Methoden zu bewältigen sind.

Vierfarbige Broschüre, 28 Seiten.

Broschüre zum kostenlosen Download:   PDF öffnen 

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