Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für März, 2014

Relativitätstheorie: Spinnerei hoch drei.


Ich verweise auf meinen heutigen Kommentar in der sehr ausgiebigen Diskussion im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie: Der angeblich längere Weg fürs Licht:

 

 

 

 

 

Kommentar Nr. 346 – 18.03.2014 – Zitat Jocelyne Lopez:

Ich halte das Relativitätsprinzip von Galilei nicht für eine Entdeckung. Dieses Prinzip ist intuitiv bei Menschen gegeben, es ist ja das einfache Prinzip einer Relation.

Das elementare Verständnis einer Relation ist in der Speziellen Relativitätstheorie völlig abhandengekommen bzw. wurde gründlich pervertiert.

Das hat zum Beispiel der Kritiker Helmut Hille mit einem Text von Paul Watzlawick unterstrichen, siehe Das Realprinzip als Erkenntnisstrategie:

 

1. Der Faktor “Beziehung”

Anläßlich zweier Vorträge über die Relativität von Wirklichkeit im Rahmen der “Wiener Vorlesungen” im Rathaus von Wien, “einem internationalem Forum für bedeutende Persönlichkeiten”, hat der bekannte Philosoph und Psychologe Paul Watzlawick “zur Erweiterung unserer Sichtweise durch den Faktor ‘Beziehung’” auf folgendes hingewiesen.

Wir müssen umdenken lernen. Wie das aussehen kann, dafür bietet uns Bertrand Russell einen sehr wichtigen und brauchbaren Hinweis. Er verweist darauf, daß ein häufiger Fehler in der Wissenschaft darin liege, zwei Sprachen zu vermengen, die streng voneinander getrennt sein müßten. Nämlich die Sprache, die sich auf die Objekte bezieht, und die, die sich auf Beziehungen bezieht. Ein Beispiel: wenn ich sage, dieser Apfel ist rot, dann habe ich in der Objektsprache eine Eigenschaft dieses Objektes Apfel bezeichnet. Sage ich dagegen, dieser Apfel ist größer als jener, dann habe ich eine Aussage über die Beziehung gemacht, die sich nicht mehr auf den einen oder den anderen Apfel zurückführen läßt. Die Eigenschaft des Größerseins kann nur in Bezug auf die Beziehung verstanden werden. Das ist so schwer zu begreifen. Unser beginnendes Verständnis der Eigenschaften von Beziehungen ist noch ein sehr rudimentäres und gibt uns bisher eigentlich mehr Rätsel auf als Erklärungen.”1)

(Paul Watzlawick, Vom Unsinn des Sinns oder vom Sinn des Unsinns, Picus Wien 1993, S.30)

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Wenn ich zum Beispiel sage, Peter ist 10 cm größer als Paul, bedeutet es zwingend, dass Paul genau 10 cm kleiner ist als Peter, genau 10 cm, und kein bisschen kleiner, mathematisch exakt gleich. Es gilt die volle Reziprozität.

Wenn Auto A sich mit einer Relativgeschwindigkeit von 70 km/h zu Auto B bewegt, bedeutet es zwingend, dass Auto B sich mit einer Relativgeschwindigkeit von 70 km/h zu Auto A bewegt, und kein bisschen anders, mathematisch exakt gleich. Es gilt die volle Reziprozität

Wenn das Licht sich mit c zu einem Beobachter bewegt, bedeutet es zwingend, dass der Beobachter sich mit c zum Licht bewegt, und nicht mit „fast c“! Genau mit c, mathematisch exakt mit c, und kein Quantum anders, es gilt die volle Reziprozität. Die Lorentztransformation in der Speziellen Relativtitätstheorie, die ausrechnet, dass der Beobachter sich mit einem kleineren Wert als c relativ zum Licht bewegt ist Spinnerei hoch drei

Die überwiegende Mehrheit der Menschen müssen nicht umdenken, um das Prinzip einer Relation zu verstehen, die Anhänger der Relativitätstheorie schon, dringend.

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Siehe in diesem Gesamtkontext:

Skandal Relativitätstheorie: Der Staat verstößt massiv gegen das Grundgesetz

Bildungsskandal Relativitätstheorie: Brief an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

 

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Jane Goodall und die Freilassung von Wounda

Dieses berührende Video dokumentiert die Geschichte von Wounda, einer Schimpansin des Tchimpounga Schimpansen-Rehabilitationszentrum des Jane Goodall Instituts, in der Republik Kongo. 160 Schimpansen haben dort dank Spendengeldern eine zweite Heimat gefunden. Durch die kompetente Betreuung der Pfleger in Tchimpounga, überwand Wounda erhebliche Not und Krankheit. Vor kurzem konnte sie im Beisein von Jane Goodall nach Tchindzoulou Island gebracht werden, wo sie nun ein wesentlich freieres Leben inmitten des paradiesischen Dschungels der Insel leben kann.

Das Video zeigt emotionale Momente, die kaum ohne Tränen anzusehen sind:

 

 

Bitte, bitte für die vielen anderen Schimpansen spenden,
die auf ihre Freilassung warten, und warten und warten…

Wounda’s Journey from the Jane Goodall Institute

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Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Ich habe heute folgenden Brief per E-Mail an Johannes Remmel gerichtet:


Johannes Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
im Land Nordrhein-Westfalen,
Abgeordneter im Landtag NRW (DIE GRÜNEN),

Betr.: Beschwerde über LANUV NRW
Datum: 15.03.2014

 

 

Sehr geehrter Herr Minister Remmel,

bitte erlauben Sie mir, Sie über den folgenden Sachverhalt zu informieren:

Wir haben als eine Gruppe von Tierschützern 2012 solidarisch vier Auskunftsersuchen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei den von Ihrer Behörde LANUV NRW genehmigten Primatenversuchen an der Ruhruniversität Bochum gerichtet und haben dabei  Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse geltend gemacht. Diese Versuche werden seit Jahrzehnten im Land NRW und sogar bundesweit in der Öffentlichkeit stark umstritten. Aufgrund der Antworte Ihrer Behörde LANUV NRW wurde auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet, sowie eine Petition  beim Landtag NRW eingereicht, die aktuell noch bearbeitet wird.

Gegen eine Gebührenerhebung von insgesamt 429 Euro hat eine Mitstreiterin geklagt. Da weitere Fragen zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz erforderlich waren, und der Privataushalt dieser ehrenamtlich tätigen Tierschützerin durch diese Summe schon zu sehr belastet war, bin ich für eine weitere Auskunftsersuche eingesprungen und habe auch selbst wegen einer Gebührenerhebung von 62 Euro geklagt, zumal weitere Fragen in dieser Angelegenheit offen sind, die mit Gebühren in unbekannter Höhe begleitet werden würden.

Am 07.02.2014 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein hochgradig befremdliches Urteil gefällt und meine Klage abgewiesen: Sowohl Ihre Behörde LANUV NRW als auch der Richter, der unübersehbar in diesem Fall ausschließlich als Vertreter der Interessen der Behörde auftrat,  haben eine Verschachtelung zwischen zwei geltenden Gesetzen des Landes NRW ausgenutzt, um das Recht der Bürger auf Gebührenbefreiung in den Fällen von öffentlichem Interesse zu beseitigen, siehe weitere Hintergrundinformationen unter folgendem Link:

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Dieses Urteil 26 K 2277/13 ist seit dem 15.03.2014 rechtskräftig, da wir eine Berufung aus finanziellen Gründen nicht einlegen konnten. Nach Erkundigungen würden Kosten von mehreren Tausenden Euro auf uns zukommen: Eigene Rechtsanwaltskosten und im Falle einer erneuten Klageabweisung Prozesskosten sowie Rechtsanwaltskosten und Auslagen Ihrer Behörde. Das ist für uns unrealistisch, zumal wir mit einer externen finanziellen Unterstützung aus dem Bereich des gesellschaftlichen Tierschutz-engagements nicht rechnen können: Alle anderen aktiv engagierten Tierschützer bzw. Tierschutzvereine sind auch ehrenamtlich tätig und finanzieren die Kosten  für ihre eigenen Aktionen privat oder durch Spenden, es gibt viel zu tun zum Schutz der Tiere, Geld fehlt an allen Ecken und Kanten.

Ich wende mich also heute an Sie in dieser Angelegenheit nicht als Bittstellerin, sehr geehrter Herr Minister Remmel, da ich sehr wohl weiß, da auch Sie ein Richterurteil nicht umkippen können. Jedoch bitte ich Sie in Ihrer Funktion auf der höchsten Ebene der Hierarchie bei der Zuständigkeit und Verantwortung um Ihre persönliche Stellungnahme in diesem Sachverhalt. Insbesondere würde mich die Beantwortung folgender Frage interessieren: Sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW, Herr Minister Remmel?

Ich danke im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe,

mit tierschützerischen Grüßen

Jocelyne Lopez

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Siehe auch:

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Primatenversuche des Tierchutzministers Johannes Remmel: Die Partei DIE GRÜNEN lehnt die Verantwortung ab

Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!
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Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Ich verweise auf meine Kommentare als Klägerin über das Urteil 26 K 2277/13 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 07.02.2014:

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Für meine Auskunftsersuche im Rahmen des Informations-freiheitsgesetzes zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei den von LANUV NRW genehmigten Primatenversuchen an der Ruhruniversität Bochum, habe ich Anspruch auf Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse geltend gemacht, sowie auch vorher eine Mitstreiterin in derselben Angelegenheit. Diese Versuche werden seit Jahrzehnten im Land NRW und sogar bundesweit in der Öffentlichkeit stark umstritten. Aufgrund der Antworte der Behörde LANUV NRW wurde auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet, sowie eine Petition  beim Landtag NRW eingereicht, die aktuell noch bearbeitet wird.

Mein Anspruch auf Gebührenbefreiung bei diesem eindeutigen Fall von öffentlichem Interesse beruht auf folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

Das Informationsfreiheitsgesetz des Lands Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) regelt nur die Gebührenbefreiung im Falle der Billigkeit zur Vermeidung sozialer Härten, jedoch nicht im Falle des öffentlichen Interesses, ein Fall, der dort dementsprechend unberührt bleibt:

IFG NRW § 11 Abs.2:

Die Landesregierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Landtags-ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform die Gebührentat-bestände und die Gebühren durch Rechtsverordnung (Gebührenordnung) zu bestimmen. Die Bestimmungen des Gebührengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bleiben im Übrigen unberührt.   [Hervorhebung durch mich]

Da der Fall der Gebührenbefreiung bei öffentlichem Interesse einzig im Gebührengesetz NRW geregelt ist, gilt dementsprechend einzig in solchen Fällen das Gebührengesetz NRW § 6 – der Richter bestätigt auch im schriftlichen Urteil vom 07.02.2014, dass ein Rückgriff auf das Gebührengesetz NRW im Rahmen des IFG NRW grundsätzlich zulässig ist:

Gebürengesetz NRW – § 6 Ermäßigung und Befreiung:

Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen.  [Hervorhebung durch mich]

Dass die Gebührenbefreiung im Falle eines öffentlichen Interesses schon lange vor der Verabschiedung des IFG NRW als anerkanntes Recht für die Bürger bestand, beweist auch die eindeutige Formulierung der geltenden Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Recklinghausen (Sitz des LANUV) vom 07.11.2000:

Amtsblatt Nr. 35 vom 04.12.2000 – § 4 – Sachliche Gebührenfreiheit – Absatz 2:

Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden.

Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers des IFG NRW gewesen sein, die Bürger mit dem neuen Gesetz schlechter zu stellen als vorher. Würde also der Fall der Gebührenbefreiung bei öffentlichem Interesse nur wegen einer Verschachtelung der Formulierungen und der Gesetze aus dem IFG NRW völlig eliminiert werden, würde es einer Aushebelung des Sinnes des Informationsfreiheitgesetzes entsprechen, das für ehrenamtlich gesellschaftlich engagierte Bürger dann unpraktikabel wäre.

Sowohl die Behörde LANUV NRW als auch der Richter, der unübersehbar in diesem Fall ausschließlich als Vertreter der Interessen der Behörde auftrat,  haben diese Verschachtelung zwischen zwei geltenden Gesetzen des Landes NRW ausgenutzt, um das Recht der Bürger auf Gebührenbefreiung in den Fällen von öffentlichem Interesse zu beseitigen.

Dementsprechend kann durch eine finanzielle Abschreckung bis zu 500 Euro pro Auskunftsersuche die überwiegende Mehrheit der gesellschaftlich engagierten Bürger lahmgelegt werden, die  überwiegend ehrenamtlich tätig sind. So schnell und so wirksam kann man ein unliebsames Bestreben von Bürgern nach Transparenz über Handlungen einer Behörde ausschalten.

Dass die Erhebung von Gebühren im Rahmen des IFG NRW nach Auffassung des Richters auch vom Gesetzgeber als Abschreckung der Bürger gewollt worden sei, hat er unverblümt während der mündlichen Verhandlung dargelegt, siehe meine Berichtserstattungen:

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

sowie:

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

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Online-Zeitung „scharf links“ unterstützt die Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley

Die Online-Zeitung scharf-links unterstützt durch Veröffentlichung einer Pressemitteilung die Petition der Albert Schweizer Stiftung zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters am Bundesverwaltungsgericht Dieter Kley:

scharf links 19.02.2014

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Tierversuche an Affen – Freiheitsberaubung, Folter und Mord

Informationen vom Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Tierversuche an Affen

Affen sind unsere nächsten Verwandten. Ihre Leidensfähigkeit entspricht der unseren. Sie haben ein komplexes Kulturleben, ausgeprägte intellektuelle Fähigkeiten und ein beeindruckend gutes Gedächnis. Sie haben ein Ich-Bewusstsein, können verschiedene Arten von Werkzeug gebrauchen, und aus einem erlernten Wortschatz völlig neue, eigene Sätze bilden. Dabei hat jedes Tier seine eigene Persönlichkeit, und ausgeprägte emotionale und soziale Bedürfnisse.

Trotz, oder gerade wegen ihrer biologischen Nähe zu uns, werden Affen jedes Jahr zu Tausenden dazu gezwungen, für die Forschung zu leiden und zu sterben. Die regelmäßig an ihnen durchgeführten Experimente reichen von Giftigkeitsprüfungen, über Experimente in der neurologischen Grundlagenforschung, bis hin zur Xenotransplantationsforschung.

Zudem werden an Affen auch völlig verzichtbare Neugierde-Experimente für die Sexualforschung durchgeführt. Z. B. am Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie des Universitätsklinikums Münster. Dort fand im Jahr 2004 z. B. ein Versuch statt, mit dem untersucht werden sollte, ob sich der Reifeprozess von Weißbüscheläffchen-Spermien beschleunigen lässt, indem man den Affen die Hoden amputiert, und Stücke davon zusammen mit halben Hamsterhoden in Nacktmäuse transplantiert. Für diesen Versuch wurden sowohl zehn Weißbüscheläffchen als auch zwanzig Hamster durch Ausbluten bzw. Köpfen getötet. Eine Tötung der Nacktmäuse wird nicht ausdrücklich erwähnt, ist aber ebenfalls wahrscheinlich. Experimente wie diese interessieren wirklich niemanden außer die Forscher selbst, die sich diesen Unsinn im Regelfall sogar von unseren Steuergeldern bezahlen lassen. Die Tiere jedoch müssen dafür mit ihrem Leben bezahlen. Wir berichteten über diesen Versuch bereits in unserem Faltblatt „Tierversuche im Brennpunkt: Münster“ (abrufbar unter http://aerzte-gegen-tierversuche.de/images/infomaterial/muenster.pdf), in dem Sie auch weitere Beispiele für in Münster durchgeführte Tierversuche finden.

Unser Faltblatt „Versuche an Affen“ zeigt einige weitere Beispiele für an Affen durchgeführte Tierversuche aus der jüngeren Vergangenheit: http://aerzte-gegen-tierversuche.de/images/infomaterial/versuche_an_primaten.pdf

 



Relativitätstheorie und Maßeinheit „Lichtgeschwindigkeit“: Eine Massensuggestion?

© Bild Jocelyne Lopez 2011

Ich verweise auf einen Austausch mit einem Teilnehmer im Blog Kritische Stimmen zur Relativititätstheorie über die Festsetzung 1983 der Lichtgeschwindigkeit als Maßeinheit der Längenmessung:

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07.03.2014 – Zitat von Roland:

[…] Der Zahlenwert der Lichtgeschwindigkeit ist spätestens oberhalb der 6. Stelle mit einem PTB-genormtem Würfel frei erwürfelt!
[…]
Die Genauigkeit der Zeitmessung ist hierbei kein Problem. Sie kann als ausreichend genau angenommen werden, wenn die Länge ausreichend groß bemessen ist.

Völlig anders sieht es jedoch bei der Kenntnis der wahren Länge aus! Die besten Längendefinitionen stellen Endmaße dar. Dabei beträgt die Tolerenz eines Längenmaßes der Genauigkeitsklasse 0 bei 1000 mm Nennmaß bereits +-2ppm. Das bedeutet bei der Lichtgeschwindigkeit bereits eine Unsicherheit im 1 km/s Bereich!
[…]
Das bedeutet, all diese vielen Stellen bei der Lichtgeschwindigkeitsangabe, welche noch um einen Faktor 1000 genauer sein sollen, sind in Einsteinscher Manier glatt ausgewürfelt!

Oder glaubt jemand, daß man eine Strecke von 1 km Länge mit einer Genauigkeit von 1/1000 mm messen kann?

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07.03.2014 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Aus Ihren Ausführungen steht für mich klar, dass die neue Definition des „Meters“ über die Lichtgeschwindigkeit 1983 weder eine wissenschaftliche Notwendigkeit zur erhöhten Präzision der Längenmessungen noch aus praktischen Gründen gerechtfertigt war.

Für die Bestimmung der Länge des Meters mit der Lichtgeschwindigkeit sind ja praktische Gründen vorgeschoben worden: Es sei viel praktischer, dass alle nationalen Metrologieinstituten die Länge ihrer Kopien des Urmeters selbst mit der Lichtgeschwindigkeit bestimmen, anstatt sie umständlich nach Paris zur Eichung zu schicken. Das ist zwar ohne Zweifel richtig, da eine etwaige Abweichung der Lichtgeschwindigkeit auf einer Länge von nur 1 Meter sich nicht materiell auswirken kann, weil sie im nicht meßbaren materiellen Bereich sich befindet (es sind nur fiktive Kommastellen). Man kann also mit Recht voraussetzen, dass auf einer Länge von nur 1 Meter jedes Metrologieinstitut korrekt die gleiche materielle Länge des Urmeters bestimmen und das Verschicken der Kopien zur Eichung nach Paris entfallen kann. Die Einführung einer anderen Eichungsmethode für die Kopien der Metrologieinstitute oder für die industrielle Reproduktion des Urmeters ist jedoch nur eine technische interne Angelegenheit der Metrologieinstitute und rechtfertigt nicht, dass man deswegen eine neue Maßeinheit Meter 1983 eingeführt hat, vor allem unter Kenntnis der Tatsache, dass die Lichtgeschwindigkeit nicht konstant ist und Abweichungen auf größeren Distanzen unvermeidlich sind, die man einzeln bei entsprechenden Messungen berücksichtigen, berechnen und „korrigieren“ muss.

Ich kann die Vermutung nicht loswerden, dass die Einführung der neuen Maßeinheit „Lichtgeschwindigkeit“ einzig aus psychologischen Gründen geschah, um die Richtigkeit der Relativitätstheorie der Öffentlichkeit zu suggerieren.

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Siehe auch in diesem Kontext:

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

CERN-Neutrinoexperiment: Ich soll die PTB missbraucht haben

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Verwaltungsgericht Düsseldorf 26 K 2277/13: Antwort des Abgeordneten des Landtags NRW Christian Lindner (FDP)

Im Zusammenhang mit meinem Blog-Eintrag

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

(mit weiterführenden Links)

habe ich am 26.02.2014 eine Frage über das Urteil 26 K 2277/13 vom 07.02.2014 an acht Abgeordneten des Landtags NRW im abgeordnetenwatch.de gestellt:

 

Frage an Abgeordneter Dietmar Schulz (Piratenpartei)
Frage an Abgeordneter Marc Olejak (Piratenpartei)

Frage an Abgeordnete Inge Howe (SPD)
Frage an Abgeordneter Thomas Kutschaty (SPD)
Frage an Abgeordneter Armin Laschet (CDU)
Frage an Abgeordneter Christian Lindner (FDP)
Frage an Abgeordneter Arndt Klocke (GRÜNE)
Frage an Abgeordneter Matthi Bolte (GRÜNE)

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Am 05.03.2014 hat der Landtagsabgeordnete Christian Lindner (FDP) im abgeordnetenwatch.de geantwortet:

Antwort des Abgeordneten Christian Lindner

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Siehe Hintergrundinformation über die von Christian Lindner erwähnte eingereichte Petition beim Landtag NRW

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CERN-Neutrinoexperiment: Ich soll die PTB missbraucht haben

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Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag im Blog der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie Wissenschaftsbetrug Hafele-Keating und Rechtsstaat Deutschland, wo ich kurz die Verhältnisse der Machtverteilung in einem Rechtsstaat skizziert habe:

Es gibt in einem Rechtsstaat drei gesetzlich geregelte sogenannte Mächte: Die Legislative, die Exekutive und die Judikative.

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1. Die Legislative (die gewählten Politiker) ist oben in der Hierarchie der Macht, d.h. sie hat das Sagen über die Exekutive, da sie als legitimierte Volksvertretung jeden einzelnen Bürger als Souverän vertritt: Jeder einzelne Bürger ist per Grundgesetz oben in der Hierarchie der Macht: Art. 20 § 2 Grundgesetz:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

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2. Die Exekutive (die Behörden) ist der Dienstleister der Bürger: sie hat die Bürger zu dienen, die sie auch dafür durch Steuer 100%ig bezahlen, was auch im Ausdruck “öffentlicher Dienst” zu erkennen ist.

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3. Die Judikative (die Gerichte) ist unabhängig, sie unterliegt weder Legislative noch Exekutive.

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Im Fall des CERN-Neutrinoexperiments hat sich die Exekutive – die Behörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bzw. das Ministerium für Technologie und Wirtschaft geweigert, die Bürger zu dienen, indem sie die Beantwortung von berechtigten Fragen zur widerspruchsfreien Interpretation eines extrem teuren Experiments geweigert hat, das 100ig% von den Bürgern finanziert wurde.

Nicht nur, dass die Exekutive PTB sich geweigert hat, die Bürger zu dienen, sie wurde auch noch pampig dabei:

Zitat PTB vom 22.03.2013:

“Die Erklärung von physikalischen Effekten für interessierte Laien zählt nicht zu diesen Aufgaben — dafür gibt es Physikbücher, Studiengänge, VHS-Kurse. Dennoch haben wir nach unseren Möglichkeiten versucht, solche Anfragen, die gelegentlich eingehen, zu beantworten, in einer Sprache, die auch von Personen verstanden werden kann, die nicht als Physiker ausgebildet wurden. […] Dennoch müssen wir bei diesem Kulanzservice immer darauf achten, dass wir nicht als kostenloser Nachhilfedienst für Physik missbraucht werden.“

Hallo? Habe ich etwa die PTB darum gebeten, mir Nachhilfedienst für Physik zu erteilen?! Wie kommt die PTB darauf, sich so etwas zu erdichten?

Ich habe die PTB keinesfalls um Physikunterricht gebeten, sondern vielmehr darum, dass sie mir ganz konkret 4 Fragen zur nachvollziehbaren Interpretation eines Experiments gezielt beantwortet, das sie entscheidend durchgeführt hat. Diese Fragen stammen übrigens nicht von mir, sondern von einem hochqualifizierten Wissenschaftler, Dr. Wolfgang Engelhardt, der sich intensiv mit diesem Experiment beschäftigt hatte und genau wissen wollte, wie hier berechnet wurde.

Anstatt Spekulationen über den vermeintlichen Bildungsstand der Bürger anzustellen, hätte sich also die PTB gerne darauf beschränken sollen, die gestellten fachlichen Fragen ohne jegliche Bewertung zu beantworten, wie es zu ihrer Aufgabe gehört. Glaubt etwa die PTB, sie sei die einzige in der Bevölkerung Deutschlands, die etwas von Physik versteht? Ich habe also die PTB “missbraucht”? Wo sind wir hier?

Auch mehr als befremdlich ist diese Antwort an Dr. Engelhardt:

Zitat PTB vom 15.04.2013:

”Auch Ihnen gegenüber möchte ich daher wiederholen, was ich Frau Lopez geschrieben hatte, und Sie um Ihr Verständnis bitten: Bitte suchen Sie Rat in Fachbüchern bzw. bei den Experten für Relativitätstheorie oder für GPS-Empfänger-Software. Wir als PTB können Ihnen hier nicht mehr weiter behilflich sein.“

Hallo? Die PTB ist die höchstqualifizierte Institution Deutschlands für Meßinstrumenten, sie ist unser nationales Metrologieinstitut, sie wurde auf der europäischen Ebene beauftragt, die Uhren des millionenschweren CERN-Neutrinoexperiments zu synchronisieren, und sie verfügt über kein Expertenwissen in dieser Technologie?? Sie hat keine blasse Ahnung, was in den verwendeten Software steckt?? Dr. Engelhardt solle Rat in Fachbüchern und bei den „Experten für Relativitätstheorie“ suchen?? Hallo?

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Siehe auch:

CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011

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Relativitätstheorie: Die Eulen fallen vor lauter Lachen vom Baum

Ich verweise auf meinen heutigen Beitrag  in einer Diskussion im Blog der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie bei Austauschen mit einer Teilnehmerin, die sich so wie ich als Physiklaie eigene Gedanken über die Relativitätstheorie macht und Antworte sucht:

04.03.2014 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Bei mir ist es genauso wie bei Dir gewesen: die Logik der Dinge hatte es mir angetan. Und wie bei Dir aus der einfachen Beobachtung der scheinbaren Veränderung der Geschwindigkeit eines Objekts mit der Entfernung, habe ich Antworte aus einer einfachen Beobachtung gesucht. Diese Antworte musste ich mir jedoch alleine 10 Jahre lang mühsam ausarbeiten, weil sie nirgendwo in Physikbüchern, in populär-wissenschaftlichen Zeitschriften oder in Foren stehen, ganz im Gegenteil, der Zugang dazu wird dort systematisch versperrt. Ich habe also nur einen Vorsprung von 10 Jahren Dir gegenüber…

Mein anfänglicher Denkansatz war folgender: Wie konnte man bei der Messung der Lichtgeschwindigkeit feststellen und ankündigen, dass das Licht sich überall im Universum immer nur mit einem bestimmten Wert ausbreitet? Wie konnte man es bloß feststellen? Ich habe von der Logik her stark daran gezweifelt, und zwar wegen … den Tieren.

Folgende einfache Beobachtung:

Ein Mensch und eine Eule sitzen nachts nebeneinander auf einem Baum.
Auf einmal fliegt die Eule los und fängt eine Maus auf 50 Meter Entfernung. Photonen bzw. Impulse, die quer durch die Gegend unaufhörlich geflogen sind, sind auf dem Körper der Maus aufgeprallt und wurden bis zum Baum auf die Netzhaut der Eule und des Menschen reflektiert. Die Eule hat sie gesehen, der Mensch nicht.

Ergo: Die Eule registriert Photonen, die bei Menschen zwar auch ankommen, aber nicht registriert werden.

Ich habe mich also mühsam erkundigt, wie man die Lichtgeschwindigkeit gemessen hat und musste feststellen, dass die Messversuche ausschließlich auf optische Eindrücke des Menschen basieren, und zwar auf das Sehen und Messen von Interferenzmustern auf einem Schirm im Labor.

Insbesondere habe ich sehr ausführlich den Messaufbau von Foucault aus dem Jahre 1862 in Foren besprochen, einem international anerkannten Experimentalphysiker zur Messung der Lichtgeschwindigkeit: Wikipedia.

Kurz und gut wird die Lichtgeschwindigkeit hier dadurch bestimmt, dass ein Experimentator (also ein Mensch) die Breite eines Lichtflecks auf einem Schirm misst und durch mathematische Berechnungen mit Einbeziehung aller notwendigen Parameter die Lichtgeschwindigkeit korrekt bestimmen kann. Die Berechnungen braucht man als Physiklaie nicht nachvollziehen zu wollen, sie stimmen, sie sind korrekt, es gibt hier international keine Streitigkeiten.

Ich habe dann in einem Forum gefragt, wie wäre der Wert der Lichtgeschwindigkeit bei diesem Experiment ausgefallen, wenn nicht ein Mensch die Breite des Lichtflecks gemessen hätte, sondern eine Eule. Und wie wäre es, wenn die Eule einen breiteren Lichtfleck sieht, da sie ja zweifelslos Photonen sieht, die Menschen nicht sehen können.

Ein Gymnasialphysiklehrer antwortete mir:

Wenn die Eule einen anderen Lichtfleck sehen würde… hm, ich sage es anders … wenn die Netzhaut der Eulen Photonen registrieren könnte, die von Stellen auf der Mattscheibe ausgehen, wo wir offensichtlich keine Photonen sehen, dann müssten wir die Vorstellung von einer konstanten Lichtgeschwindigkeit aufgeben. Die relative Verschiebung des Lichtpunktes reicht nicht, wir müssen uns auch sicher sein, dass der Lichtfleck nicht breiter wird (denn das wäre die Folge von unterschiedlich schnellen Photonen).

Tja, zum Glück wissen die Eulen nicht, mit welchem Wert wir die Lichtgeschwindigkeit gemessen und als universelle Naturkonstante stolz festgesetzt haben, das wäre nämlich hoch gefährlich für sie: sie würden vor lauter Lachen vom Baum fallen…

© Bild Norbert Fenske – Photografically

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