Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für März, 2014

Risiko Tierversuch – Gefälschte Studien in der Biomedizin gaukeln Nutzen vor

Informationen aus der Webseite von Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Risiko Tierversuch
Gefälschte Studien in der Biomedizin gaukeln Nutzen vor

Die meisten Substanzen, die in Tests an Mäusen wirken, helfen Menschen nicht. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie. Bei der Begutachtung einer Versuchsreihe an Mäusen zur Testung eines Medikamentes zur Behandlung von Schlaganfall offenbarte sich zudem, dass wichtige Ergebnisse unter den Tisch fallen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche sieht darin erneut die Notwendigkeit bestätigt, im Sinne von Mensch und Tier auf schnellstem Wege das System Tierversuch abzuschaffen.

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Weitere Information:
Originalpublikation (englisch) als pdf: Science 342, 922-925, 22. November 2013 (PDF) >>>>
Wissenschaftliche Studien >>>>

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Herr Rektor Wolfram Ressel, Schluß mit der Ausbildung der Physikstudenten als Papageien!

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Dienstaufsichtsbeschwerde von Reinhard Rohmer an den Rektor der Universität Stuttgart Wolfram Ressel  über die lobenswerte Initiative von Herrn Dipl.-Ing. (FH) , um den skandalösen  und desaströsen Zustand der kritiklosen Vermittlung der Relativitätstheorie an der Universität Stuttgart zu monieren und den Rektor Prof. Dr. Ing. Wolfram Ressel an seine Verantwortung und Zuständigkeit zur Umsetzung der unmittelbar gültigen  Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ erinnert:

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Prof. Dr. rer. Nat. Günter Wunner und Herrn Apl. Prof. Dr. rer. Nat. Jörg Main wegen Wissenschaftsbetrugs 

Offener Brief an die Lügen-Professoren der Theoretischen Physik Günter Wunner und Jörg Main

 

Der Erkenntnistheoretiker und Nobelpreisträger Karl Raimund Popper hat in seinem gemeinsamen Buch mit dem Nobelpreisträger Konrad Lorenz Die Zukunft ist offen mit den Texten des Wiener Popper-Symposiums 1985 äußerst bedeutsame Gedanken über die Naturwissenschaften geäußert:

Ich möchte mit einem Bekenntnis zur Naturwissenschaft beginnen. Die Wissenschaft steht heute unter dem Einfluß von sehr fragwürdigen modernistischen Strömungen. Sie wird nicht nur von außen, sondern auch von innen angegriffen. Aber ich halte die Naturwissenschaft neben der Musik, der Dichtung und der Malerei für die größte Leistung des menschlichen Geistes. Natürlich kann alles mißbraucht werden. Auch die Musik kann mißbraucht werden, und sie wird mißbraucht. Auch die Malerei kann mißbraucht werden, und sie wird mißbraucht. Und so wird auch die Wissenschaft mißbraucht. Trotzdem ist die Naturwissenschaft unsere größte Hoffnung. Wenn wir uns aus dem Sumpf, in den wir geraten sind, heraus­ziehen können, dann sicher nur mit Hilfe der Wissenschaft.
[…]
In der Wissenschaft gibt es kein Wissen in dem Sinn, in dem man normalerweise im Deutschen vom Wissen spricht. Das wissenschaftliche “Wissen” ist kein Wissen: Es ist nur Vermutungswissen. Es kann passieren, daß es im Zentrum der Wissenschaft, dort, wo wir es am wenigsten vermuten würden, zu einer Änderung kommt, so daß sich alles ändert. […] Wir wissen nicht, an welcher Stelle die Revolution, die Neuentdeckung kommt. Wir können es nicht voraussehen.
[…]
Wir können in der Wissenschaft nach Wahrheit streben, und wir tun das. Wahrheit ist der grundlegende Wert. Was wir nicht erreichen können, ist Sicherheit. Auf die Sicherheit müssen wir verzichten. Sicherheit, Gewißheit können wir niemals bekommen. Alles, was wir tun können, ist, daß wir unsere eigenen, von uns geschaffenen Theorien selbstkritisch überprüfen, daß wir selbst versuchen, unsere Theorien zu zerschlagen, zu widerlegen.

Die kritische Einstellung ist das Wesentliche in der Wissenschaft. Zuerst also schaffen wir die Theorien, und dann kritisieren wir die Theorien. Da wir sehr menschlich zu unseren Theorien eingestellt sind und gewöhnlich unsere Theorien verteidigen, statt sie zu kritisieren – nämlich unsere eigenen Theorien – gibt es so etwas wie einen freundlich-feindlichen Wettbewerb zwischen den Wissenschaftlern. Wenn ich meiner Theorie nicht kritisch genug gegenüberstehe, gibt es hundert Leute, die meiner Theorie sehr kritisch gegenüberstehen. Und diese kritische Einstellung muß man begrüßen“. (Karl Popper)

Die kritische Einstellung ist das Wesentliche in der Wissenschaft. Und doch erleben wir seit über 80 Jahren in der theoretischen Physik einen unvorstellbaren und in hohem Maße unwissenschaftlichen Zustand: Der drastische Ausschluß und die völlige Ausblendung jegliche Kritik im öffentlichen Bildungs- und Forschungssystem im Zusammenhang mit der als einzig gültig und als bestens bestätigt erklärten Theorie von Albert Einstein aus dem Jahre 1905, die Spezielle Relativitätstheorie.

Dabei wird überall und weltweit im freien Medium Internet seit Jahren die Existenz einer ungebrochenen und vielfältigen fachlichen Kritik dieser Theorie durch qualifizierte Autoren dokumentiert, wie zum Beispiel mit dem GOM-Projekt Relativitätstheorie über 95 Jahre weltweite Kritik der Speziellen Relativitätstheorie oder auch zum Beispiel in unserem Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ im kleineren Rahmen.

Man erlebt auch dadurch seit mehr als 100 Jahren, dass ein Erkenntnisfortschritt in Forschung und Lehre nicht möglich ist: Wertvolle kritische Argumentierungen und widerspruchsfreie Alternativmodellen sind vorhanden, die die etablierte Physikgemeinde konstruktiv untersuchen sollte, nicht zuletzt aufgestellt von hochrangigen und hochqualifizierten Wissenschaftlern. Sie werden alle nicht beachtet, sie werden geschmäht, totgeschwiegen oder ohne jeglichen wissenschaftlichen Meinungsstreit als wertlos unwiderruflich disqualifiziert, sowie allen Generationen von Physikstudenten vollständig vorenthalten.

Erst wenn das Thema Kritik der Speziellen Relativitätstheorie nicht mehr Tabu in den Universitäten und offiziell „freigegeben“ wäre, würde sich das Problem des einseitigen und kritiklosen Tradierens eines ungesicherten Wissens von allein lösen: etablierte wissenschaftliche Verlage würden kritische Bücher oder Artikel veröffentlichen, in Lehrbüchern und im Unterricht könnten kritische Einwände untersucht und Quellen genannt werden, die in allen Universitätsbibliotheken zu finden sein könnten, kritische Autoren könnten zu Gastvorträgen bei Seminaren eingeladen, kritische Thesen von der etablierten wissenschaftlichen Presse behandelt, Experimente von Kritikern in den Universitäten vorgeführt oder wiederholt werden, die öffentliche Diffamierung gegen die Privatpersonen von Kritikern würde verpönt sein und aufhören. Die theoretische Physik würde sich im Selbstgang sanieren und ein normaler wissenschaftlicher Betrieb sich von allein einstellen.


Herr Rektor Wolfram Ressel, Schluß mit der Ausbildung der Physikstudenten als Papageien an der Universität Stuttgart!

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54.697 Unterschriften gegen neues Tierversuchslabor in Berlin

Informationen von Ärzte gegen Tierversuche e.V. und Tierversuchsgegnern Berlin und Brandenburg:

 

54.697 Unterschriften gegen neues Tierversuchslabor in Berlin

Heute Nachmittag hat der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche gemeinsam mit den Tierversuchsgegnern Berlin und Brandenburg vor dem Roten Rathaus der Berliner Politik 54.697 Unterschriften gegen einen Laborneubau am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) überreicht. Die Vereine fordern ein Ende der grausamen und wissenschaftlich unsinnigen Tierversuche zugunsten einer ethischen und modernen Forschung. Unterstützt wurden sie von Claudia Hämmerling, grünes Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. […]

Weiterlesen…

Weitere Information:
Pressemitteilung vom 19. März 2014 >>>>>

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Online-Petition von PETA: Stop Animal Testing

Eine aktuelle OnlinePetition von PETA:
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Stop Animal Testing


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 Helfen Sie bitte in 60 Sekunden mit, Tierversuche zu stoppen!

Zur Petition…

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Dienstaufsichtsbeschwerde von Reinhard Rohmer an den Rektor der Universität Stuttgart Wolfram Ressel

Ich verweise auf den gestrigen Eintrag im Blog der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie

Dienstaufsichtsbeschwerde an den Rektor der Universität Stuttgart Prof. Wolfram Ressel wegen kritikloser Vermittlung der Relativitätstheorie

Herr Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Rohmer hat am 12. März 2014 eine einmalige Initiative ergriffen, um den skandalösen  und desaströsen Zustand der kritiklosen Vermittlung der Relativitätstheorie an der Universität Stuttgart zu monieren und den Rektor Prof. Dr. Ing. Wolfram Ressel an seine Verantwortung und Zuständigkeit zur Umsetzung der unmittelbar gültigen  Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ erinnert:

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Prof. Dr. rer. Nat. Günter Wunner und Herrn Apl. Prof. Dr. rer. Nat. Jörg Main wegen Wissenschaftsbetrugs 

Offener Brief an die Lügen-Professoren der Theoretischen Physik Günter Wunner und Jörg Main

Wir begrüßen außerordentlich diese Initiative von Reinhard Rohmer, die nicht nur von seiner Treue an die Verfassung zeugt, sondern auch von seinem Verantwortungs-bewusstsein gegenüber den Studierenden, der Wissenschaft und der Öffentlichkeit

Ich appelliere hier an die Kritikergemeinde sich mit der Initiative von Reinhard Rohmer als Wegweiser zu solidarisieren, mit dem Ziel, dass die Kritik der Relativitätstheorie mit der Vielfalt ihrer Einwände, ihrer Ansätze, ihrer Gegenpositionen und ihrer Autoren bundesweit Einzug in die Universitäten findet.

Die Rechtslage beim Wissenstransfer an die nächsten Generationen im öffentlichen Bildungssystem ist gemäß Grundgesetz folgende:

Wenn die beiden Professoren der Meinung sind, dass einzig die Relativitätstheorie richtig ist, kann kein Mensch sie zwingen, eine andere Theorie zu lehren. Das geht nicht. Ihre Meinungsfreiheit als Grundrecht ist hier mit der Freiheit der Lehre gesetzlich geschützt. Es ist auf gar keinen Fall möglich sie zu zwingen, eine andere Theorie zu lehren, das geht nicht.

ABER: Es gilt sowohl für Lehre als auch für Forschung das Wissenschaftlichkeits-kriterium, das im Bonner Kommentar zum Grundgesetz “Wissenschaftsfreiheit” behandelt wird:

„Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen.” (S. 42)

Die beiden Professoren blenden systematisch Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen aus, die ihre Auffassung in Frage stellen. Dadurch erfüllt ihre Lehre nicht das Kriterium der Wissenschaftlichkeit. Das geht nicht. Zumindest nicht im öffentlichen Bildungssystem.

Und da haben die Rektoren sehr wohl Handlungsmöglichkeiten aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen: Die beiden Professoren müssen sich „zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen“.

Dies setzt voraus, dass sie nicht nur ansatzweise Gegenpositionen den Studierenden vermitteln müssen, sondern dass sie auch Quellen nennen, die den Studierenden in der Universität selbst zur Verfügung gestellt werden, also in Universitätsbibliotheken konkret vorhanden sein müssen. Das setzt auch voraus, dass die Studierenden bei Interesse die Möglichkeit haben müssen, sich frei in den Universitäten selbst mit diesen Gegenpositionen und Quellen tiefgründiger auseinanderzusetzen – wenn nicht mit den Professoren selbst, falls es ihnen zuwider ist, dann mit Dozenten oder anläßlich von Gastvorträgen. Das setzt wiederum voraus, dass  Studierende bei Klausuren oder Prüfungen in keiner Weise benachteiligt werden dürfen, wenn sie sich Gegenpositionen zu eigen machen.

Es geht rechtlich nicht, dass Professoren in einer staatlichen Universität eine Lehre vermitteln, die das Wissenschaftlichkeitskriterium nicht erfüllt. Es geht rechtlich nicht, dass Rektoren es dulden.

Diskussion weiterlesen…

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Erfolg! China Southern Airlines stellt den Transport von Versuchsaffen ein!

Informationen aus den Webseiten Gateway to hell und The Bunny Alliance:

 

Great news. The Bunny Alliance and PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) just received official word that China Southern Airlines, the last commercial airline willing to transport primates out of China for vivisection laboratories, has conceded to the demands of activists and stopped shipping primates!

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Der Druck auf die letzte europäische Fluggesellschaft, AIR FRANCE-KLM, die noch Versuchstiere transportiert, wird weiter mit unzähligen internationalen Aktionen ausgeübt:

Stop Vivisection – Kampagne gegen Tierversuchstransporte durch AIR FRANCE / KLM

Air Fance _ Aerzte gegen Tierversuche

NON à AIR FRANCE ! Je boycotte AIR FRANCE.

NEIN zu AIR FRANCE! Ich boykottiere AIR FRANCE.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
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denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und Politiker: Neue Gesetze werden versprochen, wenn die bestehenden Gesetze umgegangen werden

Ich verweise auf meinen Eintrag
Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

über das Urteils 26 K 2277/13 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 07.02.2014, das sowohl den Bürgern die gesetzlich festgesetzte Berechtigung zum Handeln im öffentlichen Interesse grundsätzlich aberkennt, als auch die gesetzlich festgesetzte Gebührenbefreiung in diesen Fällen beseitigt.
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  1. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf spricht einzig einer Behörde das Recht zu, in ihrem  eigenen Ermessen zu beurteilen,  ob ein bestimmtes Anliegen vom öffentlichen Interesse sei oder nicht, die Bürger haben hier nichts zu bestellen:
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    Zitat Verwaltungsgericht Düsseldorf:
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    die Amtshandlung der Informationserteilung selbst müsste für die Behörde im öffentlichen Interesse liegen, d.h. die Behörde müsste selbst ein mindestens ebenso ausgeprägtes Interesse daran haben die Klägerin die Auskunft zu erteilen, wie diese, die Auskunft zu erlangen“. (Zitatende) .

LANUV NRW hat nun mal hier im eigenen Ermessen entschieden, dass das Bestreben der Bürger nach Transparenz über die langjährigen Primatenversuche in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum kein Anliegen vom öffentlichen Interesse sei. Praktisch. Das Gericht ist auch dieser Meinung. Auch praktisch.

Kurzer Überblick über den gesellschaftlichen Kontext:

Die Primatenversuche in der Hirnforschung lösen bundesweit seit Jahrzehnten einen ungebrochenen Widerstand in der Bevölkerung und eine heftige gesellschaftliche Debatte aus, was eindeutig in der Öffentlichkeit dokumentiert wird: Demos, Informationsstände, Protestaktionen, Unterschriftensammlungen, wissenschaftliche Studien, Aufklärung der Öffentlichkeit, Umfragen, unzählige Tierschutzvereine, Presseberichte, Petitionen, unzählige Webseiten, Diskussionsforen, Blogs und Facebook-Seiten,  sowie bis zur Einschaltung der Politiker, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und zu Gesetzentwürfen. Sogar die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Umweltministerium NRW, hielt nach der Bürgeranfrage der Tierschützer über die Primatenversuche an der Uni Bochum für erforderlich, eine bessere Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben bei der Genehmigung dieser Versuche durch einen Gesetzentwurf zu erzielen, und strebt sogar ausdrücklich nach einem Rückzug aus diesen Versuchen für das Land NRW an, siehe Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an.

Das alles ist für die Behörde LANUV NRW und für das Verwaltungsgericht Düsseldorf kein Grund, das Anliegen als öffentliches Interesse anzusehen. Praktisch. Wo kämen wir sonst hin?.

Die Bürgeranfrage der Tierschützer an die genehmigende Behörde LANUV NRW erfolgte wegen einem dringenden Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung dieser Versuche. Dieser Verdacht hat sich durch die Antworte der Behörde bestätigt: Es wurden Verstöße gegen drei wesentliche Bestimmungen des TierSchG §§ 7 und 8 durch die Antworten der Behörde nachgewiesen: Strafanzeige wurde erstattet und eine Petition beim Landtag NRW zur Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft eingereicht, siehe hier.

Die Erstattung einer Strafanzeige und die Einreichung einer Petition beim Landtag sind natürlich für die Behörde LANUV NRW und das Verwaltungsgericht Düsseldorf keine Angelegenheiten, die die Öffentlichkeit zu interessieren haben, ist schon klar. Wo kämen wir sonst hin?

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2. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf spricht den Bürgern im Fall eines öffentlichen Interesses die Gebührenbefreiung ab, die im Land NRW mindestens in zwei geltende Gesetze angeordnet wird:  Die Gebührenbefreiung für die Handlung einer Behörde im Fall vom öffentlichen Interesse ist nämlich bereits im Land NRW vom Gesetzgeber verankert worden:

Gebührengesetz NRW (das für das Informationsfreiheitgesetz auch gültig ist):

§ 6  – Ermäßigung und Befreiung:

Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere  zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen.
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Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Recklinghausen (Sitz des LANUV):

Amtsblatt Nr. 35 vom 04.12.2000 – § 4 – Sachliche Gebührenfreiheit – Absatz 2:

Gebühren werden nicht erhoben für besondere Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden.“

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Die Behörde LANUV NRW und das Verwaltungsgericht Düsseldorf setzten also gleich zwei Riegel gegen das Bestreben der Bürger von Nordrhein-Westfalen nach Transparenz im Falle der Primatenversuche an der Uni Bochum vor – zwei Mal hält besser, ist schon klar: Erst einmal haben die Bürger keinen Anspruch auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Gebührenbefreiung in den Fällen vom  öffentlichen Interesse, zweitens ist  ihr Anliegen ohnehin von keinem öffentlichen Interesse. Praktisch.  Wo kämen wir sonst hin?

Wir haben 8 Abgeordneten der 5 Fraktionen im Landtag NRW im abgeordneten-watch um eine Stellungnahme über diesen Sachverhalt gebeten. Bis jetzt haben wir nur drei Antworten erhalten, mit demselben Inhalt. Sie schwimmen mit der Behörde und dem Gericht mit, nach dem Motto: Das ist alles furchtbar bedauerlich, was den Bürgern widerfährt, aber wir versprechen Euch Hand aufs Herz, dass wir neue Gesetze verabschieden werden, um Eure Rechte zu garantieren, versprochen, Hand aufs Herz, wir wünschen Euch alles Gute:

Antwort des Abgeordneten Christian Lindner (FDP)

Antwort des Abgeordneten Matthi Bolte (DIE GRÜNEN)

Antwort des Abgeordneten Arndt Klocke (DIE GRÜNEN)

Anstatt uns neue Gesetze zu versprechen, sollten sie sich als Volksvertreter dafür aktiv einsetzen, dass die bestehenden Gesetze umgesetzt werden.

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Urteil 26 K 227/13 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Ich verweise auf meinen Beitrag vom 21.02.2014

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das
Informationsfreiheitsgesetz aus

über das äußerst befremdliches Urteil vom 07.02.2014, und komme insbesondere auf meinen dortigen Hinweis zurück:

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„Wir haben ernstliche Zweifel an die Richtigkeit dieses Urteils und würden gerne in die Berufung gehen, jedoch erlauben uns unsere finanziellen Verhältnisse nicht, die hohen Kosten eines Berufungsverfahrens privat zu tragen, weder einzeln noch gemeinsam: Nach ersten Erkundigungen würden Kosten von mehreren Tausenden Euro auf uns zukommen: eigene Rechtsanwaltkosten und im Falle einer erneuten Klageabweisung Prozesskosten sowie Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Behörde. Das ist für uns unrealistisch, zumal wir mit einer externen finanziellen Unterstützung aus dem Bereich des gesellschaftlichen Tierschutzengagements nicht rechnen können: Alle anderen aktiv engagierten Tierschützer bzw. Tierschutzvereine sind auch ehrenamtlich tätig und finanzieren die Kosten  für ihre eigenen Aktionen privat oder durch Spenden, es gibt viel zu tun zum Schutz der Tiere, Geld fehlt an allen Ecken und Kanten.

Wir haben jedoch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Land NRW über diesen Sachverhalt informiert und um Mitteilung gebeten, welche Möglichkeiten außer dem für uns nicht bezahlbaren Berufungsverfahren bestehen, um die Richtigkeit dieses Urteils nachprüfen zu lassen.“
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Ich erhielt am 14.03.2014 eine Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Land NRW, der mir nach Prüfung des Sachverhaltes folgendes mitteilt:

Einzig eine Berufung hätte eine Prüfung des gerichtlichen Urteils bewirken können, der Landesbeauftragte kann hier nicht tätig werden, wir hätten vor der Klage den LDI NRW einschalten müssen:

Zitat LDI NRW 14.03.2014:

[…] „die Überprüfung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils steht ihm nicht zu, da der LDI NRW keine Superrevisionsinstanz ist.

Ferner möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragter für das Recht auf Information gemäß § 13 Abs. 1 IFG NRW weder Rechtsmittel- noch Beschwerdeinstanz im Antragsverfahren ist. Ich kann nur mit den Befugnissen nach § 13 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW i. V. m. § 22 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) die Angelegenheit überprüfen, bin aber nicht befugt,  öffentliche Stellen zur Offenbarung begehrter Informationen anzuweisen. Die – gegebenenfalls verwaltungsgerichtliche – Durchsetzung des Anspruchs nach § 4 Abs. 1 IFG NRW obliegt daher den Informationssuchenden selbst. 

Ich empfehle Ihnen daher, sich bei zukünftig ähnlich gelagerten Fällen, nach Erteilung des Gebührenbescheides vor Klageerhebung an den LDI NRW zu wenden.“ […]

Zitatende

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Siehe auch:

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

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Albert Einstein als Strohmann: Ferdinand Lindemann als wahrer Autor der Relativitätstheorie

Ich verweise auf meinen gestrigen Blog-Eintrag Albert Einstein ist womöglich nicht der wahre Autor der Relativitätstheorie als Antwort an eine Teilnehmerin in einer Diskussion im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie, die sich für die historischen Umstände der Entstehung der Speziellen Relativitätstheorie 1905 interessiert. Die These „Ferdinand Lindemann als wahrer Autor der Relativitätstheorie“ von Peter Rösch habe ich dort weitergedacht:

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19.03.14 – Beitrag Nr. 366 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Je länger ich mich in den letzten Jahren fachlich mit der Speziellen Relativitätstheorie beschäftigte, desto plausibel schien mir die These von Peter Rösch zu sein: Es ist unmöglich, dass dieses physikalische Monstrum vor der Veröffentlichung seriös geprüft wurde, absolut unmöglich! Diese Theorie kann nur durch Intrigen veröffentlicht worden sein, anders ist es nicht zu erklären, sie hätte keiner seriösen wissenschaftlichen Prüfung standhalten können, nie und niemals.

Dass der Mathematiker Ferdinand Lindemann über Einstein als Strohmann ein Plagiat der Äther-Relativitätstheorie des renommierten französischen Mathematikers und Physikers Henri Poincaré, die er gerade übersetzt hatte, der Zeitschrift „Annalen der Physik“ unterjubeln wollte, ist nicht abwegig, es gibt zum Beispiel um die Relativitätstheorie andere bekannten Plagiate, das haben manche auch damals nicht so eng gesehen…

Es könnte sein, dass Lindemann dabei nicht gemerkt hätte, dass das Plagiat wegen der Annahme eines Äthers durch Poincaré ohne Annahme eines Äthers zu einem völligen physikalischen Blödsinn verwandelt wurde: Mathematiker interessieren sich meistens nicht für die Physik, Hauptsache die Formel stimmen, und fertig.

Es könnte auch sein, dass Lindemann sehr wohl dessen bewußt war, dass das Plagiat ohne Äther zu einem völligen Unsinn wurde, dass er jedoch damit Max Planck als Herausgeber der Zeitschrift „Annalen der Physik“ einen auswischen wollte: die beiden konnten sich wegen gegenseitigen weltanschaulichen Vorstellungen nicht ab (Max Planck war streng Protestant, Lindemann streng Atheist).

Hier bringe ich noch zwei Zitate, die für die Spezielle Relativitätstheorie wie die Faust aufs Auge passen:

„Was eigentlich Physik ist, kann nur historisch verstanden werden“.
(Max Jammer, ein Wissenschaftsfreund Einsteins)

„Die Wissenschaft, sie ist und bleibt, was einer ab vom andern schreibt“
(Eugen Roth)

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20.03.14 – Beitrag Nr. 368 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Es ist anzunehmen, dass Ferdinand Lindemann wusste, dass das Plagiat der Äther-Relativitätstheorie von Henri Poincaré ohne Äther einen völligen Blödsinn ergab, und dass er bewußt Max Planck als Herausgeber der renommierten Zeitschrift „Annalen der Physik“ ein Fake unterjubeln wollte.

Wahrscheinlich hat er sich schon auf die Blamage für Max Planck gefreut, wenn die ganze Welt merkt, dass er einen Blödsinn in seiner Zeitschrift veröffentlicht hat, noch dazu als Plagiat eines angesehenen französischen Wissenschaftlers – besonders peinlich bei den damaligen politischen Verhältnissen.

Die Auswahl eines Strohmanns müsste aber eine wichtige Voraussetzung erfüllen: Der Ausgewählte müsste sich noch keine Reputation in der Physik gemacht und nichts zu verlieren haben, wenn Kritik aus der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde hagelt, was natürlich zu erwarten war. Die Auswahl von Albert Einstein erfüllte diese Voraussetzung: Er hatte noch nichts veröffentlicht, war ein 26-jähriger völlig unbekannter Patentsamtangestellter, zu verlieren hatte er nichts. Außerdem wurde er von seinen Lehrern während der Ausbildung als mittelmäßig begabten Schüler und als ziemlich faul beurteilt. Es war also anzunehmen, dass er erst einmal nicht durchschauen würde, was für einen Blödsinn dieser Artikel enthielt. Er hatte noch dazu eine Besonderheit, die Ferdinand Lindemann als esoterisch geprägter Mathematiker besonders gefallen haben müsste: Einstein wurde am 14.3. geboren, also die „magische“ Zahl Pi – Lindemann hatte schon vorher irgendetwas Wesentliches über die Zahl Pi entdeckt und veröffentlicht, das ihm zu Berühmtheit in mathematischen Kreisen verholfen hatte.

Ob die Gegebenheit, dass Albert Einstein Jude war eine Rolle bei seiner Auswahl als Strohmann gespielt hat, darüber kann nur spekuliert werden – Antisemitismus war auch zu dieser Zeit latent.

Wie zu erwarten war, hagelte es ganz schnell mit Kritik der „Relativitätstheorie Einsteins“ aus der internationalen Physik-Gemeinde: Die ersten kritischen Veröffentlichungen, die von G.O. Mueller dokumentiert werden, datieren schon von 1909, erst einmal verständlicherweise aus dem deutschsprachigen Raum.

Max Planck hat aber anders reagiert, als Lindemann sich es wohl vorgestellt hat: Anstatt sich vor der internationalen Wissenschaftsgemeinde der Blamage zu stellen, hat er die Flucht nach vorne gewählt: Er hat Einstein bedingungslos geschützt, durch seine große Einflussnahme jegliche Kritik autoritär unterdrückt und die Kritiker aus der Physikgemeinde durch massive Propaganda ausgeschlossen, siehe zum Beispiel: Max Planck und der Verrat an der Wissenschaft.

Auch ist es anzunehmen, dass Max Planck zynisch den Umstand dabei ausgenutzt hat, dass Einstein Jude war, um die Kritik zu unterdrücken und zu diskreditieren: Sehr schnell wurde die Propaganda gezielt dahin ausgerichtet, dass die Kritiker aus antisemitischen Gründen Einstein kritisierten. Dies ist historisch belegt auch ein Betrug: Es hagelte ganz schnell Kritik auch von jüdischen Wissenschaftlern, siehe zum Beispiel: Relativitätstheorie: Geschichtsfälschung mit der angeblich antisemitisch motivierten Kritik.

Egal wie dieses „Ding“ – wie der Nobelpreisträger und Kritiker der Relativitätstheorie Albert Abraham Michelson die Theorie Einsteins genannt hat – historisch zustande gekommen ist, ist es ein wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Betrug.

Nicht von ungefähr wurde öfter in Kritikerkreisen ein Parallel zu dem Märchen von Christian Andersen gezogen: Des Kaisers neue Kleider.

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Albert Einstein ist womöglich nicht der wahre Autor der Relativitätstheorie

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Ich verweise auf meinen Beitrag vom 18.03.2014 in einer Diskussion im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie als Antwort an eine Teilnehmerin, die sich für die historischen Umstände der Entstehung der Speziellen Relativitätstheorie 1905 interessiert:

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15.03.14 – Zitat von Kate:

Hallo Herr Rösch,

heißt das deifinitiv, dass Ferdinand Lindemann für das Zustandekommen der Relativitätstheorie verantwortlich ist? Wie passierte das genau haben sie einen entsprechenden Link für mich, wo ich mich näher informieren kann.

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18.03.14 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Die These von Peter Rösch, dass nicht Einstein, sondern der Mathematiker Ferdinand Lindemann der wahre Autor der Theorie „Zur Elektrodynamik bewegter Körper“ aus dem Jahre 1905 sei, haben wir hier in diesem Blog an verschiedenen Stellen vorgestellt:

Sein Buch „Ich war Einstein“

Seine Artikel:

Die Einstein-Fälschung

Mythos Relativitätstheorie

Einsteins Goldhelm: Wer ist’s? Das Geheimnis der Nobelphysiker

Zusammengefaßt und in grober Linie die komplizierten historischen Umständen um die Entstehung der Speziellen Relativitätstheorie Einsteins bzw. im Original des Artikels „Zur Elektrodynamik bewegter Körper“, die mir persönlich besonders seltsam vorgekommen sind und die ich gerade in Erinnerung habe:

Diese historischen Umstände lesen sich nämlich teilweise wie ein Krimi, wenn man die geglätteten Biographien der Mainstream Historiker zur Seite lässt, mit mysteriösen Gegebenheiten, Verschwinden von Manuskripten, Selbstmorden, Konkurrenz zwischen hochrangigen Wissenschaftlern, teilweise esoterisch geprägten Mathematiker-Seilschaften (insbesondere um die Zahl Pi), Machenschaften, Plagiaten, verstrickten persönlichen Querverbindungen bzw. politischen oder religiösen Rivalitäten.

Der deutsche Mathematiker Ferdinand Lindemann hatte 1904 die Relativitätstheorie (eine Äthertheorie) des zu dieser Zeit schon international renommierten französischen Physikers Henri Poincaré ins Deutsch übersetzt und dabei gleich die baldige Veröffentlichung eines eigenen Artikels „Zur Elektrodynamik bewegter Körper“ angekündigt. Einen Artikel mit diesem Titel hat jedoch 1905 nicht Ferdinand Lindemann veröffentlicht, sondern … Albert Einstein, der Gymnasialschüler von Lindemann kurz gewesen war (glaube ich mich zumindest zu erinnern). Wieso ein zu dieser Zeit völlig unbekannter 26-jähriger Patentamtsangestellte wie Albert Einstein gleich einen Artikel in der renommierten Zeitschrift „Annalen der Physik“ veröffentlichen konnte, ist auch mysteriös. Man könnte es vielleicht zu der heutigen Zeit mit einem unbekannten Autor einer eigenen Theorie im Internet vergleichen, der von heute auf morgen von „Nature“ veröffentlicht wird. Eigentlich undenkbar.

Warum die zwei damaligen Herausgeber der Zeitschrift „Annalen der Physik“, Max Planck und Paul Drude, das Manuskript gleich nach der Veröffentlichung vernichtet haben, ist auch völlig unverständlich und äußerst ungewöhnlich. Warum Paul Drude kurz darauf Selbstmord begangen hat ist auch nicht geklärt. Warum Max Planck (der “Reichkanzler der Physik”) Albert Einstein massiv protegiert hat und jegliche Kritik an der Relativitätstheorie autoritär unterbunden hat ist auch unverständlich, siehe zum Beispiel meinen Beitrag „Die 3 Maxe“ als Hauptverantwortliche für die Betrügereien um die Relativitätstheorie: Max Planck, Max von Laue, Max Born.

Über die seltsame Vernichtung des Manuskripts gleich nach der Veröffentlichung 1905 (war es etwa nicht die Handschrift von Albert Einstein?) berichtet auch der Kritiker Reinhard Rohmer in seiner Arbeit Einstein in der Kritik:

Zitat Reinhard Rohmer:

“Wir wissen nicht, warum die damaligen Herausgeber der „Annalen der Physik“, Paul Drude und Max Planck, Einsteins Handschrift so schnell, bzw. überhaupt vernichtet haben. Darüber lässt sich nur spekulieren, aber man kann wohl davon ausgehen, dass sie (von Planck? und Drude?) verändert wurde. Als Einstein Jahre später in Amerika lebte, hat er die gedruckte Arbeit von Hand abgeschrieben und für gemeinnützige Zwecke versteigern lassen. Da war sie dann wieder da, die „Original-Handschrift“.

Auch liegen Informationen von Kurt J. Köhler aus seinem Buch Einstein – Korrektur einer Legende vor:

Zitat Kurt J. Köhler:

„Kurz vor Weihnachten des Jahres 1981 wurde in einer Nacht- und Nebel-Aktion Einsteins Nachlaß aus dem Princeton Institut geholt und nach Jerusalem gebracht. So glaubte man, einige kritische noch nicht vernichtete Dokumente in Sicherheit zu bringen, um das in der Öffentlichkeit gepflegte Bild des “Weltweisen des 20. Jahrhunderts” unbeschadet zu erhalten.”

Es ist wohl nicht einfach Licht in die dunkle Geschichte der Speziellen Relativitätstheorie zu bringen, die Historiker haben es nicht leichter als die Physiker…

Weiterlesen…

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