Blog – Jocelyne Lopez

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreiheit gehindert werden

Verwaltungsgericht Düsseldorf 26 K 2277/13

Urteil verkündet am 07.02.14 – zugestellt am 15.02.14
Jocelyne Lopez ./. Land Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Abgewiesene Klage auf Rückerstattung von Gebühren
i.H. von 62 Euro für eine Auskunftsersuche in Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.
Volltext des Urteils

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Ich verweise auf meine Kommentare vom 21.02.14 als Klägerin zu diesem Urteil:

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

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Sowohl die Behörde als auch der Richter, der sehr bürgerfeindlich eingestellt war und in diesem Fall unübersehbar ausschließlich als Vertreter der Behörde auftrat, haben im Gesamtkontext der Auskunftsersuchen von Tierschützern zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei diesen seit Jahrzehnten stark umstrittenen Versuchen an Primaten in der Hirnforschung an der Universität Bochum das Vorliegen eines öffentlichen Interesses abgelehnt, trotz Verfassungsrelevanz des Tierschutzes als Staatsziel seit 2002 und trotz einem dringenden Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch die Behörde.

Der Richter hat ausdrücklich den Gesamtkontext ausgeblendet und die Klage auf Erstattung von 62 Euro Gebühren völlig isoliert behandelt, obwohl er wußte, dass schon 3 andere Klagen in dieser Angelegenheit vorher eingereicht wurden, was eine Gebührenerhebung von insgesamt 500 Euro bedeutete, und obwohl er wusste, dass weitere, von der Behörde unbeantworteten Fragen zur Herbeiführung der Transparenz bei diesen Tierversuchen offen waren, die mit weiteren Gebühren in unbekannter Höhe begleitet werden würden.

Der Richter machte mir in sehr unangenehmer Weise während der mündlichen Verhandlung deutlich, dass ich keinen Aufstand für 62 Euro machen sollte, ich habe schließlich  keinen Antrag auf Billigkeit wegen sozialer Härte eingereicht und könne mir also die Gebühren für eine Stunde Arbeit à 62 Euro eines Beamten des gehobenen Dienstes leisten, siehe meine Berichterstattungen in meinem Blog nach der mündlichen Gerichtsverhandlung:

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Verwirrendes Gerichtsurteil vom 07.02.14 über die Gebührenpraxis vom LANUV NRW

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

Ich machte während der Gerichtsverhandlung klar, dass ich zwar keine Sozialempfängerin sei, dass jedoch 62 Euro auch für meinen Privataushalt keine bedeutungslose Summe darstelle. Das interessierte den Richter offensichtlich nicht, nach dem Motto, zahlen Sie die Gebühren und fertig.

Ich bin zwar Rentnerin, habe jedoch nie in meinem ganzen Berufsleben 62 Euro pro Stunde verdient, weit verfehlt, wer verdient das schon in der Bevölkerung? Und wenn ich die ehrenamtlichen Arbeitsstunden, die ich seit Jahren bei diesem Anliegen der Primatenversuche an der Uni Bochum investiert habe, der Behörde mit 62 Euro pro Stunde in Rechnung stellen würde, würde sie arm werden.

Durch diese Haltung der Behörde und des Gerichts wird das Informationsfreiheitsgesetz zu einer kommerziellen Angelegenheit degradiert, die für die überwiegende Mehrheit der Bürger unpraktikabel ist, weil die überwiegende Mehrheit der gesellschaftlich engagierten Bürger ehrenamtlich tätig sind und auch keine 62 Euro pro Stunde verdienen. Wer also zahlen kann, darf sich wagen, Fragen an eine Behörde im öffentlichen Interesse zu stellen, sonst sollte er dringend davon Abstand nehmen. Die überwiegende Mehrheit der Bürger wird damit eindeutig zur Ausübung ihres Rechts auf Auskunftserteilung gehindert, entgegen der Behauptung des Richters im schriftlichen Urteil:

Zitat:Die Klägerin macht auch nicht geltend, durch die Gebührenerhebung an der Ausübung ihres Rechts auf Auskunftserteilung gehindert worden sein

Doch, ich wurde wie meine Mitstreiter an der Ausübung unseres Rechts auf Auskunftserteilung gehindert und doch, das habe ich während der Gerichtsverhandlung auch eindeutig geltend gemacht, wobei der Richter allerdings es von sich aus hätte auch denken können, wenn er die gesellschaftlichen Strukturen und Verhältnisse berücksichtigt hätte, wie es sein Job gewesen wäre. Ein Stundenlohn von 62 Euro ist aber wahrscheinlich für ihn Peanuts. Schön für ihn. Also sollen die Bürger zahlen oder die Klappe halten, wo kämen wir hin.

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© Bild Norbert Fenske – Photografically

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Siehe auch:
Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

 

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Comments

  1. Februar 23rd, 2014 | 11:58

    […] ————————————– Siehe auch: Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreih… […]

  2. Februar 23rd, 2014 | 15:21

    […] Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreih… […]

  3. Februar 23rd, 2014 | 15:24

    […] Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreih… […]

  4. Februar 23rd, 2014 | 16:10

    […] Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreih… […]