Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Februar, 2014

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley, damit die Verfassung nicht zur Farce wird

Die aktuell noch laufende Online-Petition der Albert Schweizer Stiftung vor dem Hintergrund des skandalösen und hochbedenklichen Urteils des Bundesverwaltungs-gerichts am 04.02.2014 zur Genehmigung der langjährigen Primatenversuche des Andreas Kreiter an der Universität Bremen wurde schon von mehr als 27.000 Bürgern unterschrieben.

Ich erinnere daran, dass das Bundesverwaltungsgericht nach einer jahrenlangen juristischen Auseinandersetzung sich das Recht genommen hat, selbst die Fortführung dieser Versuche des Andreas Kreiter an der Uni Bremen zu genehmigen, und zwar.

– gegen die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in der Verfassung

– gegen die Entscheidung der zuständigen und verantwortlichen Bremer Behörde, die die Genehmigung zur Fortführung dieser Versuche aus ihrer gesetzlich festgesetzten Verantwortung und Zuständigkeit heraus verweigert hatte,

– gegen den Widerstand der überwiegenden Mehrheit der Bremer Bevölkerung gegen solche Versuche,

– gegen die Gegebenheit, dass gemäß neuen Umfragen um 80% der Bürger Deutschlands und Europas gegen Tierversuche sind,

– gegen den einstimmigen Beschluß des Bremer Senats für eine Ablehnung der Genehmigung und für einen Rückzug aus diesen Versuchen im Land Bremen

– gegen die Tatsache, dass diese Versuche in wesentlichen Punkten gegen geltende Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen.

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Damit stellt sich ein Gericht über die Verfassung, über geltende Gesetze, über die Grundrechte der Bürger und über die Legislative als legitimierte Volksvertretung!

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Bitte unterschreiben Sie die Petition zum Schutz der Rechte der Tiere und der Bürger, sowie zum Schutz der demokratischen Gesellschaftsordnung:

 

ZUR PETITION…

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Siehe auch:

Affenqual in Bremen – 16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Kreiter macht eiskalt weiter

Der Fall Bremen

Andreas Kreiter, sehen Sie sich „diese Leute“ an.

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung „diese Leute“ gegenüber Radio Bremen

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?

Wie weit reichen die bedeutsamen Verbindungen des Wolf Singer, wofür er ein Bundesverdienstkreuz verpasst bekommen hat?

Umweltministerin Priska Hinz verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an den Hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier über Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer

Primatenversuche in Tübingen: Demonstration des Entsetzens und der Wut!

Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!

Primatenversuche in Tübingen und in Bochum: Der Verrat der Partei DIE GRÜNEN

Der grüne Umweltminister Alexander Bonde verweigert jegliche Auskünfte über die Affenversuche in Tübingen

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen: Die zweite.

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte

Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss die Frage klären, ob das Land Nordrhein Westfalen ein Rechtsstaat oder ein totalitärer Staat ist

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

Frage an Hannelore Kraft im Abgeordneten-Watch – Demokratie und Bürgerrechte

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum

Der totalitäre Staat NRW der Hannelore Kraft hat wieder zugeschlagen

Im Land NRW werden die Rechte der Bürger missachtet: Klageerzwingungsverfahren gegen die Behörde LANUV NRW

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer über Abzocke der Pharma-Industrie

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Tierversuche sind eine unannehmbare Verletzung der Grundrechte der Bürger

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Bremer Tierschützer aufgepasst! Es gibt noch einen gangbaren Weg zum gerichtlichen Verbot der Primatenversuche von Andreas Kreiter!

Nach dem skandalösen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.02.2014 in Sache Primatenversuche des Andreas Kreiter an der Uni Bremen (siehe z.B. eine Chronologie des Rechtstreits seit 2008  vom Deutscher Tierschutzbund e.V.  oder von Ärzte gegen Tierversuche e.V.: Der Fall Bremen), sind die Rechtsmittel für die Bremer Bürger und Tierrechtler  zum Verbot dieser Versuche nicht erschöpft!

Die heftige, öffentliche Debatte um die ethische Unverträglichkeit dieser Versuche, die im Fall Bremen als Zentralfrage der gerichtlichen Auseinandersetzung stand, hat andere Verstöße gegen geltende Gesetze ausgeblendet, und zwar, dass diese Versuche gegen drei wesentliche Bestimmungen des TierSchG verstoßen und daher gesetzwidrig sind.

Wir haben als eine Gruppe von Tierschützern aus Nordrhein-Westfalen diesen gangbaren Weg im Öffentlichen Recht aktuell in Anspruch genommen: Es wurde nämlich bei der langjährigen Genehmigung der gleichen Versuche mit Makaken in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum nachgewiesen, dass diese Versuche gegen folgende Bestimmungen des TierSchG §§ 7 und 8 verstoßen:
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1. Das TierSchG schreibt vor, dass Doppel- und Wiederholungsversuche zu unterbinden sind.

2. Das TierSchG verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Versuche für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren.

3. Das TierSchG schreibt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden vor.

 

Sowohl an der Uni Bochum als auch an der Uni Bremen werden diese Bestimmungen seit Jahrzehnten ignoriert und missbraucht. Das darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden! Die Tiere und die Bürger haben einen legitimierten Anspruch auf Umsetzung von geltenden Gesetzen!

Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde für die Primatenversuche in Bochum (LANUV NRW) wurde erstattet und eine Petition durch eine einzelne Bochumer Bürgerin beim Landtag NRW zur Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft im Interesse der Allgemeinheit eingereicht, siehe:

Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013

und

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Die Petition wird nach einer ersten Ablehnung vom Petitionsausschuß im Landtag NRW aktuell neu geprüft. Die Tierrechtler aus NRW sind fest entschlossen, wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, wo die Instanzen enden.

Es reicht also aus, wenn ein einziger Bremer Bürger diesen Weg auch beschreitet und Strafanzeige gegen die Universität Bremen wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.

Über unsere eigenen, schon gesammelten Erfahrungen beim Beschreiten dieses rechtlichen Weges sind wir gerne bereit uns auszutauschen: info [ad] jocelyne-lopez.de oder info [ad] tierfreunde-ohne-grenzen.com

Unser Ausbilder für Tierrechte, Gerhard Oesterreich vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh, der seit 1975  mit Tierrechtsseminaren ein lückenloses Tierrechtswissen anbietet und unseren Weg im Öffentlichen Recht bei den Primatenversuchen in Bochum auch begleitet, steht allen Tierrechtlern bundesweit zur Verfügung, die sich ausbilden lassen und konkret aktiv werden möchten, siehe:

Tierrechtsseminare vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh

 

Liebe Bremer Tierschützer, eine einzige Strafanzeige gegen die Universität Bremen kann den Fall Bremen über eine andere Rechtsschiene neu aufrollen lassen!

Wir geben bundesweit alle nicht auf!
Wissenschaftliche Forschung Ja! Tierversuche Nein!

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Marseille gegen Tierversuche! Pour une science sans souffrance !

Die Tierschützer aus meiner Heimatstadt Marseille bitten um eine internationale Unterstützung gegen Tierversuche:

Kampagne Marseille gegen Tierversuche

Pour une science sans souffrance !

 

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Zur Onlinepetition…

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Die Verfassung wird für Tierrechte zur Farce: Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsrichters Dieter Kley

Die aktuell noch laufende Online-Petition der Albert Schweizer Stiftung vor dem Hintergrund des skandalösen und hochbedenklichen Urteils des Bundesverwaltungs-gerichts am 04.02.2014 zur Genehmigung der langjährigen Primatenversuche des Andreas Kreiter an der Universität Bremen wurde schon von mehr als 27.000 Bürgern unterschrieben.

Ich erinnere daran, dass das Bundesverwaltungsgericht nach einer jahrenlangen juristischen Auseinandersetzung sich das Recht genommen hat, selbst die Fortführung dieser Versuche des Andreas Kreiter an der Uni Bremen zu genehmigen, und zwar.

– gegen die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in der Verfassung

– gegen die Entscheidung der zuständigen und verantwortlichen Bremer Behörde, die die Genehmigung zur Fortführung dieser Versuche aus ihrer gesetzlich festgesetzten Verantwortung und Zuständigkeit heraus verweigert hatte,

– gegen den Widerstand der überwiegenden Mehrheit der Bremer Bevölkerung gegen solche Versuche,

– gegen die Gegebenheit, dass gemäß neuen Umfragen um 80% der Bürger Deutschlands und Europas gegen Tierversuche sind,

– gegen den einstimmigen Beschluß des Bremer Senats für eine Ablehnung der Genehmigung und für einen Rückzug aus diesen Versuchen im Land Bremen

– gegen die Tatsache, dass diese Versuche in wesentlichen Punkten gegen geltende Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen.

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Damit stellt sich ein Gericht über die Verfassung, über geltende Gesetze, über die Grundrechte der Bürger und über die Legislative als legitimierte Volksvertretung!

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Bitte unterschreiben Sie die Petition zum Schutz der Rechte der Tiere und der Bürger, sowie zum Schutz der demokratischen Gesellschaftsordnung:

 

ZUR PETITION…

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Siehe auch:

Affenqual in Bremen – 16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Kreiter macht eiskalt weiter

Der Fall Bremen

Andreas Kreiter, sehen Sie sich „diese Leute“ an.

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung „diese Leute“ gegenüber Radio Bremen

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?

Wie weit reichen die bedeutsamen Verbindungen des Wolf Singer, wofür er ein Bundesverdienstkreuz verpasst bekommen hat?

Umweltministerin Priska Hinz verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an den Hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier über Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer

Primatenversuche in Tübingen: Demonstration des Entsetzens und der Wut!

Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!

Primatenversuche in Tübingen und in Bochum: Der Verrat der Partei DIE GRÜNEN

Der grüne Umweltminister Alexander Bonde verweigert jegliche Auskünfte über die Affenversuche in Tübingen

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen: Die zweite.

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte

Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss die Frage klären, ob das Land Nordrhein Westfalen ein Rechtsstaat oder ein totalitärer Staat ist

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

Frage an Hannelore Kraft im Abgeordneten-Watch – Demokratie und Bürgerrechte

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum

Der totalitäre Staat NRW der Hannelore Kraft hat wieder zugeschlagen

Im Land NRW werden die Rechte der Bürger missachtet: Klageerzwingungsverfahren gegen die Behörde LANUV NRW

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer über Abzocke der Pharma-Industrie

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Tierversuche sind eine unannehmbare Verletzung der Grundrechte der Bürger

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Skandalöses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Fortführung der Primatenversuche an der Uni Bremen!!!!

Informationen vom Bündnis Tierschutzpolitik Berlin:

Bündnis Tierschutzpolitik entsetzt über Urteil zu Tierversuchen –
Weitreichende Konsequenzen für Berlin erwartet

Berlin, 6. Februar 2014

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) über die Fortführung der Affenversuche an der Bremer Universität sorgt bei den Berliner Tierschützern für blankes Entsetzen. Das Bündnis Tierschutzpolitik Berlin, das sind der Tierschutzverein für Berlin und der Bundesverband Tierschutz, sieht den Tierschutz um Jahre zurückgeworfen.

 „Es ist eine Tragödie, dass die Affen in Bremen nun offenbar auf unabsehbare Zeit schutzlos der Forschungsneugier von Prof. Kreiter und seinen Kollegen ausgesetzt werden sollen“, so Wolfgang Apel, Präsident des Tierschutzvereins für Berlin und Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Das BVG hat sich der zynischen Sichtweise angeschlossen, dass das Leid der Tiere, denen der Schädel aufgesägt wird und die nur mit Flüssigkeitsentzug gefügig gemacht werden können, gering sei.“ Die mühsame Mitarbeit in behördlichen Tierversuchskommissionen werde vor diesem Hintergrund endgültig ad absurdum geführt, so Apel weiter. Er trat mit sofortiger Wirkung aus der Bremer Tierversuchskommission aus. Bundesweit haben weitere Mitglieder ihren Austritt aus den beratenden Kommissionen angekündigt.

Das BVG hatte in seiner Pressemeldung erklärt, dass auf Grundlage des soeben novellierten Tierschutzgesetzes die Genehmigungsbehörden, in denen auch Tierschützer die ohnehin für sie schwer auszuhaltende Funktion haben, Tierversuchsvorhaben, die sie für nicht unerlässlich und ethisch nicht vertretbar halten, abzulehnen, keinen Ermessensspielraum mehr haben.

„Als Alibi und Feigenblatt lassen sollte sich kein Tierschützer missbrauchen lassen. Auch wir fordern die Mitglieder der Berliner Tierversuchskommission auf, ihr Amt sofort nieder zu legen. Sollte sich die Auslegung des BVG bewahrheiten, muss die Bundesregierung sofort das Tierschutzgesetz überarbeiten. Es ist ein Skandal, dass nun offenbar jeder Tierversuch ohne jegliche ethische Prüfung durchgewinkt werden kann!“  so Ines Krüger, 1. Vorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin.

Weiterlesen….

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Das Bündnis Tierschutzpolitik Berlin kämpft weiter für die gequälten Tiere!

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Am 26. April 2014 sind alle Tierfreunde des Landes aufgerufen, bei der vom Deutschen Tierschutzbund mitveranstalteten Großdemonstration gegen Tierversuche in Berlin für die Rechte der Tiere Flagge zu zeigen und ihrem Ärger Luft zu machen!

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Siehe auch: Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

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Kampagne gegen Versuchstiertransporte durch AIR FRANCE – KLM

Informationen aus der Webseite Stop Vivisection – Kampagne gegen Versuchstiertransporte durch AIR FRANCE-  KLM:

Das Jahr 2013 lieferte mit über 150 Aktionen allein im deutschsprachigen Raum viele Argumente, die Motivation auch 2014 im globalen Kampf gegen Versuchstiertransporte aufrecht zu erhalten. Darunter war ein tolles Aktionswochenende im Juli, sowie eine überaus erfolgreiche  Globale Aktionswoche Anfang Dezember. Und so dauerte es nicht lange, bis die zahlreichen Aktiven wieder die Flughäfen, Reisemessen und Innenstädte bevölkerten, um für ein Ende des Leidens von Tieren einzutreten. […]

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Siehe auch:

Gateway to Hell – Victories

Ärzte gegen Tierversuche e.V. – Air France fliegt Tiere in den Tod

 

 

NON à AIR FRANCE ! Je boycotte AIR FRANCE.

NEIN zu AIR FRANCE! Ich boykottiere AIR FRANCE.

 

 



15.02.2014: Mahnwache in Tübingen anlässlich des Kampagnenstarts „Stoppt Affenqual in Tübingen“

Informationen aus der Webseite Tübingen für Tiere e.V.:

 

Anlässlich des Kampagnenstarts „Stoppt Affenqual in Tübingen“ vor fünf Jahren gegen die Tübinger Hirnversuche an Primaten lädt der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche gemeinsam mit Tübingen für Tiere e.V. am Samstag, 15. Februar 2014 von 11 bis 13 Uhr zum Infostand und zur Mahnwache auf dem Holzmarkt ein.

 

Die Vereine kritisieren die extrem grausame Forschung an hochsensiblen Tieren, die genau wie der Mensch Freude, Angst und Schmerz empfinden. Den Primaten werden Geräte auf dem Kopf installiert und Messelektroden in das Gehirn eingeführt, weil sich die Forscher dafür interessieren, wie ein Affe zählt oder auf bestimmte Gesichter reagiert. Hierfür werden die Tiere gezwungen, mit angeschraubtem Kopf täglich stundenlang im Primatenstuhl zu sitzen und Aufgaben am Bildschirm nach dem Willen der Experimentatoren zu erfüllen. Die Tiere werden durch Flüssigkeitsentzug gefügig gemacht, so dass sie in ihrer lebensbedrohlichen Situation alles tun, was der Experimentator verlangt. Einen Nutzen für kranke Menschen gibt es nicht, da ein Affenhirn sich maßgeblich von einem Menschenhirn unterscheidet. Um Aufschlüsse über das menschliche Gehirn zu bekommen, sind Methoden wie die Computertomographie in Kombination mit Zellforschung nach Ansicht der Ärzte gegen Tierversuche medizinisch sinnvoller.

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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW, wo ich über die befremdliche Auslegung der Gesetzestexte und der Absichten des Gesetzgebers im Informations-freiheitsgesetz durch den Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf während der mündlichen Verhandlung am 07.02.2014 berichtet habe:

[…] Ich fragte den Richter dann, wozu das IFG eine Gebührenbefreiung für alle Bürger vorgesehen hat, wenn nur Sozialempfänger aufgrund der Billigkeit sie in Anspruch nehmen können, es sei wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen.

Die Antwort des Richters war aus meiner Sicht auch sehr befremdlich und ist bei mir persönlich so angekommen: Gebühren werden grundsätzlich bei Bürgeranfragen im Rahmen des IFG zwischen 10 und 500 Euro erhoben, um die Behörden davor zu schützen, dass jeder Heini in der Bevölkerung sich berechtigt fühlt, mit irgendwelchen schwachsinnigen Fragen die Behörden zu überfluten, weil er glaube, es sei ja kostenlos. Diese Haltung entspricht aus meiner Sicht einer grundsätzlichen Entmündigung der Bürger. Als ich entgegenhalten wollte, dass unsere Auskunftsersuche im Rahmen der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum ausführlich begründet und fundiert war, unterbrach er mich sofort, das interessierte ihn offensichtlich nicht, womit ich mir auch persönlich als mündige Bürgerin grundsätzlich  entmündigt vorgekommen bin. […]

Auch bei einer anderen  während der Verhandlung von mir aufgeworfenen Frage wischte der Richter gleich meine Einwände vom Tisch weg, ohne Möglichkeit des Widerspruches:

Ich hatte nämlich mit meiner Klage eine aus meiner Sicht wichtige Unterlage eingereicht, und zwar die Behandlung eines ähnlich gelagerten Falls bei der Klage eines Bürgers 2012 wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW, die Anlaß zu einer Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Ralf Witzel und zu einer Antwort der Landesregierung NRW vom 20.11.2012  gegeben hatte.

Aus dieser Untersuchung des Landtags geht hervor, dass es statistisch keine Transparenz über die Gebühren-Praxis des LANUV NRW existiert, jedoch dass der Einzelfall, der vom Journalisten-Blog Ruhrbarone  veröffentlicht wurde, inzwischen außergerichtlich geregelt wurde: LANUV NRW hat zurückgerudert und zwei Gebührenbescheiden von je 1.000 Euro auf je 10 Euro zurückgesetzt, siehe: Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

Als ich diesen Fall während der Verhandlung ansprechen wollte, unterbrach mich der Richter wieder sofort: Er kenne ja diesen Fall, es sei ganz was anderes, überhaupt nicht mit meinem Fall zu vergleichen, der Kläger sei ja ein junger Volontär in einer Zeitung, die Gebühren seien für seine privaten finanziellen Verhältnisse überhöht gewesen, ganz etwas anderes.

Ich kann nicht erkennen, was in diesem Fall ganz etwas anderes war. Im Gegenteil, es war aus meiner Sicht ganz genau derselben Fall: Der Journalistenvolontär in dieser Zeitung hatte auch offensichtlich keinen Anspruch auf Billigkeit gelten lassen (zumal es stark anzunehmen ist, dass die Zeitung als seiner  Auftragsgeber bereit war, selbst für diese unerwarteten Gebühren aufzukommen), sondern er berief sich wohl auch auf ein öffentliches Interesse, wie die Anmerkung in der Antwort der Landesregierung es erkennen lässt: „Es handelte sich um eine Anfrage der Presse ohne erwerbswirtschaftlichen Hintergrund“.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich die Behörde die privaten finanziellen Verhältnisse des Klägers offenlegen lassen hat und dementsprechend beurteilen konnte, dass die zwei Gebührenbescheiden auf je 10 Euro aufgrund der Billigkeit zurückzusetzen waren. Soll etwa ein Bürger, wenn er eine Bürgeranfrage an eine Behörde richtet, gleich die Höhe seiner Miete nachweisen, wie auch die Belege für seine Stromrechnungen, seine Heizungsrechnungen, seine Lebensmitteleinkäufe, seine Fixkosten und sonstige Ausgaben aus seinem Privataushalt einreichen? Wie stellt sich der Herr Richter das vor?

Die Bürger in der Bevölkerung sind zwar alle Heinis und Tussis, die nicht beurteilen können, ob ihre Auskunftsersuchen an eine Behörde überhaupt einen Sinn machen oder nicht, aber sie sind deswegen auch nicht gleichzusetzen, nein:  Es gibt junge, arme Heinis und alte, reiche Tussis.

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© Bild Norbert Fenske Photographically

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Siehe auch in diesem Blog:

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Verwirrendes Gerichtsurteil vom 07.02.14 über die Gebührenpraxis vom LANUV NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis

LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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12.02.2014 in Braunschweig: Filmvorführung „Unter Menschen“

Eine Information des Vereins „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

 

Filmvorführung „Unter Menschen“

Wir zeigen euch den vielfach preisgekrönten Film „Unter Menschen“ in der Brunsviga in Braunschweig am 12. Februar 2014.

Der Film handelt von mehr als 40 Schimpansen, die jahrzehntelang im Tierversuch missbraucht wurden. Heute leben die Primaten in einem ehemaligen Safaripark, hermetisch von der übrigen Welt abgeschottet. Mit ihnen leben vier Pflegerinnen.

Eintritt: 4 Euro

Ein Interview mit dem Regisseur Claus Strigel findet ihr unter diesem Link von GEO:  Schimpansen gucken zurück

 

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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis

Ich komme auf meine Berichtserstattungen über das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 07.02.14 über die Inanspruchnahme durch eine Gruppe von Tierschützern des Informationsfreiheitsgesetzes zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei der von der Behörde LANUV NRW genehmigten Primaten-versuchen an der Uni Bochum zurück.

Aus unserer Sicht handelt es sich eindeutig um einen Scheinprozess, sowohl durch die haarsträubende Interpretation der Gesetzestexte durch den Richter, als auch durch seine befremdliche Auslegung vom  Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, sowie auch durch seinen demütigenden Umgang mit mir als Klägerin, den ich während der mündlichen Verhandlung deutlich wahrgenommen habe:

 

  1. Wir haben für diese Auskunftsersuche gegenüber der Behörde zwar geltend gemacht, dass eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuche der Bürger vom Gesetzgeber vorgesehen wurde,  wenn die Anfragen im öffentlichen Interesse erfolgen, jedoch entschied der Richter kategorisch und ohne Möglichkeit des Widerspruches, dass ich diese gesetzliche Bestimmung völlig falsch interpretiert habe: Die Behörde habe doch zu entscheiden, ob ein öffentliches Interesse vorliegt oder nicht, doch nicht die Bürger, das wäre noch schöner, oder? Die Behörde hat nun mal entschieden, dass für die Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum kein öffentliches Interesse und folglich kein Anspruch auf Gebührenbefreiung besteht. Ist so. Der Richter war auch dieser Meinung, natürlich. Ist so. Pech gehabt, im Namen des Volkes.
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  2. Der Richter war der Meinung, dass die Gebührenbefreiung, die beim Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen ist, in gar keinen einzelnen Fällen gelten kann:  Gebühren werden grundsätzlich bei Auskunftsersuchen der Bürger zwischen 10 und 500 Euro erhoben, und zwar um die Behörden davor zu schützen, dass jeder Heini oder jede Tussi aus der Bevölkerung die Behörden mit schwachsinnigen Fragen überfluten, weil die glauben, es sei umsonst. Ist so. Die Bürger werden grundsätzlich als Heinis und Tussis entmündigt, im Namen des Volkes.
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  3. Dass der Richter in der Verhandlung sich ausschließlich als Vertreter der Interessen der Behörde verstanden hat, war mir und den drei Mitstreitern, die im Gerichtssaal als Zuschauer anwesend waren, schon nach kurzer Zeit ganz klar. Das Motto ist deutlich rübergekommen: Was will diese Tussi von uns? Wir hätten alle vier nach kurzer Zeit gleich aufstehen und nach Hause fahren können, dann hätten wir uns auch manche Grinsen am Richtertisch erspart. Auch den Richterspruch nach Verkündung des Urteils hätte ich mir gerne sparen können: Nicht böse sein, ist so. Gedemütigt vor Gericht, im Namen des Volkes.
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© Bild Norbert Fenske Photographically

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Siehe auch in diesem Blog:

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Verwirrendes Gerichtsurteil vom 07.02.14 über die Gebührenpraxis vom LANUV NRW

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
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in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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