Blog – Jocelyne Lopez

Bremer Tierschützer aufgepasst! Es gibt noch einen gangbaren Weg zum gerichtlichen Verbot der Primatenversuche von Andreas Kreiter!

Nach dem skandalösen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.02.2014 in Sache Primatenversuche des Andreas Kreiter an der Uni Bremen (siehe z.B. eine Chronologie des Rechtstreits seit 2008  vom Deutscher Tierschutzbund e.V.  oder von Ärzte gegen Tierversuche e.V.: Der Fall Bremen), sind die Rechtsmittel für die Bremer Bürger und Tierrechtler  zum Verbot dieser Versuche nicht erschöpft!

Die heftige, öffentliche Debatte um die ethische Unverträglichkeit dieser Versuche, die im Fall Bremen als Zentralfrage der gerichtlichen Auseinandersetzung stand, hat andere Verstöße gegen geltende Gesetze ausgeblendet, und zwar, dass diese Versuche gegen drei wesentliche Bestimmungen des TierSchG verstoßen und daher gesetzwidrig sind.

Wir haben als eine Gruppe von Tierschützern aus Nordrhein-Westfalen diesen gangbaren Weg im Öffentlichen Recht aktuell in Anspruch genommen: Es wurde nämlich bei der langjährigen Genehmigung der gleichen Versuche mit Makaken in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum nachgewiesen, dass diese Versuche gegen folgende Bestimmungen des TierSchG §§ 7 und 8 verstoßen:
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1. Das TierSchG schreibt vor, dass Doppel- und Wiederholungsversuche zu unterbinden sind.

2. Das TierSchG verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Versuche für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren.

3. Das TierSchG schreibt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden vor.

 

Sowohl an der Uni Bochum als auch an der Uni Bremen werden diese Bestimmungen seit Jahrzehnten ignoriert und missbraucht. Das darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden! Die Tiere und die Bürger haben einen legitimierten Anspruch auf Umsetzung von geltenden Gesetzen!

Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde für die Primatenversuche in Bochum (LANUV NRW) wurde erstattet und eine Petition durch eine einzelne Bochumer Bürgerin beim Landtag NRW zur Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft im Interesse der Allgemeinheit eingereicht, siehe:

Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013

und

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Die Petition wird nach einer ersten Ablehnung vom Petitionsausschuß im Landtag NRW aktuell neu geprüft. Die Tierrechtler aus NRW sind fest entschlossen, wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, wo die Instanzen enden.

Es reicht also aus, wenn ein einziger Bremer Bürger diesen Weg auch beschreitet und Strafanzeige gegen die Universität Bremen wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.

Über unsere eigenen, schon gesammelten Erfahrungen beim Beschreiten dieses rechtlichen Weges sind wir gerne bereit uns auszutauschen: info [ad] jocelyne-lopez.de oder info [ad] tierfreunde-ohne-grenzen.com

Unser Ausbilder für Tierrechte, Gerhard Oesterreich vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh, der seit 1975  mit Tierrechtsseminaren ein lückenloses Tierrechtswissen anbietet und unseren Weg im Öffentlichen Recht bei den Primatenversuchen in Bochum auch begleitet, steht allen Tierrechtlern bundesweit zur Verfügung, die sich ausbilden lassen und konkret aktiv werden möchten, siehe:

Tierrechtsseminare vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh

 

Liebe Bremer Tierschützer, eine einzige Strafanzeige gegen die Universität Bremen kann den Fall Bremen über eine andere Rechtsschiene neu aufrollen lassen!

Wir geben bundesweit alle nicht auf!
Wissenschaftliche Forschung Ja! Tierversuche Nein!

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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