Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Februar, 2014

Erforschung der Multiplen Sklerose: Tierversuche taugen nichts

Informationen aus der Webseite „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

Tierversuche zur Erforschung der Multiplen Sklerose (MS) taugen nichts.

Dies geht laut bundesweitem Verein Ärzte gegen Tierversuche aus einer aktuellen Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) hervor, die im Fachmagazin PLOS ONE veröffentlicht wurde. Bereits innerhalb unterschiedlicher Tier“modelle“ der Multiplen Sklerose zeigt sich eine mangelnde Übertragbarkeit und im Vergleich zum Menschen reagieren diese komplett entgegengesetzt. Die Autoren stellen die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Situation beim Menschen in Frage.

Wissenschaftler der TiHo Hannover haben in Datenbanken verfügbare Daten von menschlichen Patienten sowie aus tierexperimenteller Forschung unter die Lupe genommen. Analysiert wurden Veröffentlichungen zu drei gängigen Tier“modellen“, bei denen die MS auf unterschiedliche Weise hervorgerufen wird. Bei der Experimentellen autoimmunen Enzephalomyelitis (EAE) werden Mäusen oder Ratten Proteine aus den die Nervenfasern umgebenden Myelinscheiden injiziert, wodurch das Immunsystem die Nervenzellen des eigenen Körpers attackiert. In einem weiteren „Modell“ wird bei Mäusen eine Virusinfektion des Zentralnervensystems verursacht. Im dritten Fall werden Mäuse so genmanipuliert, dass es zu einer Überproduktion eines Signalstoffs kommt, der bei Entzündungsreaktionen eine zentrale Rolle spielt. Mittels statistischer Methoden haben die Forscher zudem ermittelt, wie viele der rund 20.000 Gene ein unterschiedliches Expressionsmuster (sog. differentiell exprimierte Gene) zeigen, wenn man die Daten von erkrankten und gesunden Menschen bzw. Tieren untersucht. […]

Weiterlesen…

 

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Weitere Informationen:

Wissenschaftliche Studien >>>>>> 

Faltblatt „Der Mensch ist keine Maus: Falsche Versprechungen der tierexperimentellen Forschung“ >>>>>>

Barbara B. R. Raddatz et al.: Transcriptomic Meta-Analysis of Multiple Sclerosis and Its Experimental Models. PLOS ONE 2014: 9, e86643 (pdf) >>>>>

sowie

Antidote Europe: People are not 70kg rats

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Verwaltungsgericht Düsseldorf 26 K 2277/13: Frage an Abgeordneten des Landtags NRW

Im Zusammenhang mit meinem Blog-Eintrag

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

(mit weiterführenden Links)

habe ich heute eine Frage über das Urteil 26 K 2277/13 vom 07.02.2014 an acht Abgeordneten des Landtags NRW im abgeordnetenwatch.de gestellt:

 

Frage an Abgeordneter Dietmar Schulz (Piratenpartei)

Frage an Abgeordneter Marc Olejak (Piratenpartei)

Frage an Abgeordnete Inge Howe (SPD)

Frage an Abgeordneter Thomas Kutschaty (SPD)

Frage an Abgeordneter Armin Laschet (CDU)

Frage an Abgeordneter Christian Lindner (FDP)

Frage an Abgeordneter Arndt Klocke (GRÜNE)

Frage an Abgeordneter Matthi Bolte (GRÜNE)

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© Bild Norbert Fenske – Photografically

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Gemäß LANUV NRW hat „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ nur wertlose wissenschaftliche „Ansichten“!

LANUV NRW hat über mindestens 20 Jahre als genehmigende Behörde für die Primatenversuche in der Hirnforschung an der Universität Bochum nur reinen Forschungsmüll genehmigt, ohne jegliche neue und brauchbare Ergebnisse für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Anläßlich einer Anfrage von Tierschützern 2012 verlinkte zum Beispiel die Behörde die Ergebnisse einer Forschungsreihe aus 2007, wo Primaten monate- und jahrelang gefoltert und anschließend getötet wurden, um eine haarsträubende Studie über die angebliche Verbesserung der Leistung des Torwarts der Fußballnationalmannschaft vorzustellen – vor so viel geballtem Zynismus kann man sich nur schütteln, siehe

LANUV NRW (Bündnis DIE GRÜNEN) zwingt den Bürgern den Forschungsmüll der Universität Bochum auf

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Dafür fühlt sich wohl die Behörde qualifiziert und berechtigt, das Expertenwissen der größten Organisation Deutschlands gegen Tierversuche, „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ als wissenschaftlich wertlos zu bewerten und als bloße „Ansichten“ abzutun, siehe ihre Antwort auf eine Anfrage von Tierschützern:

27.07.12 – Zitat LANUV NRW:

Die Ansichten des Vereins ,,Ärzte gegen Tierversuche e.V.” über die Primatenversuche in Bochum besitzen in erster Linie nicht den Wert von wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen.

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Damit die Behörde über Tierversuche auch aufgeklärt wird: Die Organisation „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ äußert nicht „Ansichten“, sondern liefert seit mehr als 30 Jahren sorgfältig dokumentierte wissenschaftliche Informationen, Analysen, Datenbanken, Statistiken, Studien und Ergebnisse aus der Fachwelt auf der internationalen Ebene, die nicht zuletzt dazu beigetragen haben, dass die Legislative als Volksvertretung 2002 das Einfügen des Art. 20a im Grundgesetz und die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung als Staatsziel sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus ethischen Beweggründen vorgenommen hat. Die arrogante und verantwortungslose Bewertung der Behörde lässt auf den Stellenwert tief blicken, den sie dem Tierschutz beimisst, sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus gesetzlichen und ethischen Gründen.

Und anstatt die Forschungsanträge der Universität Bochum 20 Jahre lang durchzuwinken, hätte sie sich lieber bei „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ über den neuen Stand der internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen in diesem Fach erkundigen sollen, wie es auch ihre Pflicht gewesen wäre, zum Beispiel:

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos – Wissenschaftlicher Aufklärungsbericht der Organisation Ärzte gegen Tierversuche e.V., der ersichtlich macht, warum solche Versuche mit Primaten erfolglos bleiben müssen und wissenschaftlich nutzlos sind.

Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen – Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Parkinsonforschung ohne Tierleid – Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Bleiben Sie bei der Wahrheit, Herr Kreiter – Dr. Bernhard Rambeck, Ärzte gegen Tierversuche e.V., Leiter der Pharmakologischen Abteilung der Gesellschaft für Epilepsieforschung e.V., Bethel-Bielefeld

Absurditäten aus deutschen Labors– Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Tierversuche müssen abgeschafft werden – Dr. Bernhard Rambeck, Ärzte gegen Tierversuche e.V.

oder auch bei einer der größten europäischen Organisationen gegen Tierversuche:

The replacement of non human primates in brain research – André Ménache, Direktor von Antidote Europe

 

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Siehe auch in diesem Zusammenhang:

Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013 beim Landtag NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

 

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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreiheit gehindert werden

Verwaltungsgericht Düsseldorf 26 K 2277/13

Urteil verkündet am 07.02.14 – zugestellt am 15.02.14
Jocelyne Lopez ./. Land Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Abgewiesene Klage auf Rückerstattung von Gebühren
i.H. von 62 Euro für eine Auskunftsersuche in Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.
Volltext des Urteils

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Ich verweise auf meine Kommentare vom 21.02.14 als Klägerin zu diesem Urteil:

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

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Sowohl die Behörde als auch der Richter, der sehr bürgerfeindlich eingestellt war und in diesem Fall unübersehbar ausschließlich als Vertreter der Behörde auftrat, haben im Gesamtkontext der Auskunftsersuchen von Tierschützern zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei diesen seit Jahrzehnten stark umstrittenen Versuchen an Primaten in der Hirnforschung an der Universität Bochum das Vorliegen eines öffentlichen Interesses abgelehnt, trotz Verfassungsrelevanz des Tierschutzes als Staatsziel seit 2002 und trotz einem dringenden Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch die Behörde.

Der Richter hat ausdrücklich den Gesamtkontext ausgeblendet und die Klage auf Erstattung von 62 Euro Gebühren völlig isoliert behandelt, obwohl er wußte, dass schon 3 andere Klagen in dieser Angelegenheit vorher eingereicht wurden, was eine Gebührenerhebung von insgesamt 500 Euro bedeutete, und obwohl er wusste, dass weitere, von der Behörde unbeantworteten Fragen zur Herbeiführung der Transparenz bei diesen Tierversuchen offen waren, die mit weiteren Gebühren in unbekannter Höhe begleitet werden würden.

Der Richter machte mir in sehr unangenehmer Weise während der mündlichen Verhandlung deutlich, dass ich keinen Aufstand für 62 Euro machen sollte, ich habe schließlich  keinen Antrag auf Billigkeit wegen sozialer Härte eingereicht und könne mir also die Gebühren für eine Stunde Arbeit à 62 Euro eines Beamten des gehobenen Dienstes leisten, siehe meine Berichterstattungen in meinem Blog nach der mündlichen Gerichtsverhandlung:

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Verwirrendes Gerichtsurteil vom 07.02.14 über die Gebührenpraxis vom LANUV NRW

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

Ich machte während der Gerichtsverhandlung klar, dass ich zwar keine Sozialempfängerin sei, dass jedoch 62 Euro auch für meinen Privataushalt keine bedeutungslose Summe darstelle. Das interessierte den Richter offensichtlich nicht, nach dem Motto, zahlen Sie die Gebühren und fertig.

Ich bin zwar Rentnerin, habe jedoch nie in meinem ganzen Berufsleben 62 Euro pro Stunde verdient, weit verfehlt, wer verdient das schon in der Bevölkerung? Und wenn ich die ehrenamtlichen Arbeitsstunden, die ich seit Jahren bei diesem Anliegen der Primatenversuche an der Uni Bochum investiert habe, der Behörde mit 62 Euro pro Stunde in Rechnung stellen würde, würde sie arm werden.

Durch diese Haltung der Behörde und des Gerichts wird das Informationsfreiheitsgesetz zu einer kommerziellen Angelegenheit degradiert, die für die überwiegende Mehrheit der Bürger unpraktikabel ist, weil die überwiegende Mehrheit der gesellschaftlich engagierten Bürger ehrenamtlich tätig sind und auch keine 62 Euro pro Stunde verdienen. Wer also zahlen kann, darf sich wagen, Fragen an eine Behörde im öffentlichen Interesse zu stellen, sonst sollte er dringend davon Abstand nehmen. Die überwiegende Mehrheit der Bürger wird damit eindeutig zur Ausübung ihres Rechts auf Auskunftserteilung gehindert, entgegen der Behauptung des Richters im schriftlichen Urteil:

Zitat:Die Klägerin macht auch nicht geltend, durch die Gebührenerhebung an der Ausübung ihres Rechts auf Auskunftserteilung gehindert worden sein

Doch, ich wurde wie meine Mitstreiter an der Ausübung unseres Rechts auf Auskunftserteilung gehindert und doch, das habe ich während der Gerichtsverhandlung auch eindeutig geltend gemacht, wobei der Richter allerdings es von sich aus hätte auch denken können, wenn er die gesellschaftlichen Strukturen und Verhältnisse berücksichtigt hätte, wie es sein Job gewesen wäre. Ein Stundenlohn von 62 Euro ist aber wahrscheinlich für ihn Peanuts. Schön für ihn. Also sollen die Bürger zahlen oder die Klappe halten, wo kämen wir hin.

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© Bild Norbert Fenske – Photografically

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Siehe auch:
Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

 

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Eseleien von Albert Einstein aus seiner Relativitätstheorie

© Bild Jocelyne Lopez 2011

Ich verweise auf zwei Kommentare in einer Diskussion im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie, wo zwei Eseleien von Albert Einstein aus seiner Speziellen Relativitätstheorie dokumentiert werden:

Kommentar von Jocelyne Lopez vom 20.02.2014:

Das dumme Zeug, das Albert Einstein mit seiner „persönlichen Erfahrung“ der Zeitdilatation erzählt, als Vorgängerversion des berühmten Gedanken-experiments Zwillingsparadoxon, unter den Kritikern als das Gedankenexperiment „geschüttelte Käfer“ bekannt..

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Kommentar von Jocelyne Lopez vom 22.02.2014:

Das dumme Zeug, das Albert Einstein mit seiner sehr eigenwilligen Vorstellung der Messung der Länge eines bewegten Objektes erzählt: „Operation a

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© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011

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Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Verwaltungsgericht Düsseldorf 26 K 2277/13
Urteil verkündet am 07.02.14 – zugestellt am 15.02.14
Jocelyne Lopez ./. Land Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Abgewiesene Klage auf Rückerstattung von Gebühren i.H. von 62 Euro für eine Auskunftsersuche in Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.
Volltext des Urteils

Darlegung des Gesamtkontexts, da wichtige Hintergrundinformationen zur Beurteilung des Sachverhalts im schriftlichen Urteil nicht ersichtlich sind:

2012 richtete eine Gruppe von Tierschützern Bürgeranfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes an das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Versuche an Primaten in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum, um die notwendige Transparenz über diese seit Jahrzehnten stark umstrittene Versuche herbeizuführen und um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung dieser Versuche zu kontrollieren.

Die Tierschützer beriefen sich dabei auf ein öffentliches Interesse von höherer Bedeutung (Verfassungsrelevanz des Tierschutzes als Staatsziel seit 2002), insbesondere auch aufgrund § 258 StGB wegen einem dringenden Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung dieser Versuche durch die Behörde. Unser Verdacht hat sich auch durch die Antworte der Behörde bestätigt: Strafanzeige wurde erstattet und eine Petition beim Landtag NRW wurde eingereicht, die aktuell noch geprüft wird, um die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft zu erzwingen.

Insgesamt hat die Behörde bei diesem Anliegen ca. 500 Euro Gebühren mit 4 Gebührenbescheiden erhoben, wogegen die Tierschützer auch 4 Mal auf Rückerstattung geklagt haben. Das vorliegende Urteil betrifft die 4. Klage der Tierschützer, die den drei vorherigen Klagen vorangegangen ist (das Urteil steht noch beim VG Gelsenkirchen aus, mit insgesamt 429 Euro). Weitere Fragen zur Herbeiführung der notwendigen Transparenz bei diesen Versuchen in Bochum sind noch offen, die von der Behörde nicht beantwortet wurden und die mit weiteren Gebühren in unbekannter Höhe begleitet werden würden.

Die Tierschützer strebten ausdrücklich eine Gebührenbefreiung wegen öffentlichem Interesse gemäß Gebührengesetz NRW § 6 – „Ermäßigung und Befreiung“ an:

„Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen und zugelassen werden. Dasselbe gilt für Amtshandlungen, die einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden öffentlichen Interesse dienen“

Es haben sich 2 wesentliche Streitpunkte bei der mündlichen Verhandlung und im schriftlichen Urteil herauskristallisiert:
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1) Das Vorliegen eines öffentlichen Interesses wurde sowohl von der Behörde als auch vom Gericht abgelehnt:

Es obläge nicht den Tierschützern bzw. den Bürgern subjektiv zu beurteilen, ob ein öffentliches Interesse bei einem Anliegen besteht, sondern [Zitat Gerichtsurteil]: „die Amtshandlung der Informationserteilung selbst müsste für die Behörde im öffentlichen Interesse liegen, d.h. die Behörde müsste selbst ein mindestens ebenso ausgeprägtes Interesse daran haben die Klägerin die Auskunft zu erteilen, wie diese, die Auskunft zu erlangen“. Im Klartext aus unserer Sicht: Das Vorliegen eines öffentlichen Interesses wurde von der Behörde abgelehnt, weil sie selbst kein ausgeprägtes Interesse daran hatte, diese Auskünfte zu erteilen. Damit ist das Informationsfreiheitgesetz grundsätzlich ausgehebelt.
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2) GebG NRW § 6 Satz 2 „Gebührenbefreiung“ sei nicht anwendbar, da „die Gebührenbefreiung nach dem IFG in § 2 VerwGbO abschließend geregelt“ sei:

Es trifft aber nicht zu, dass die Gebührenbefreiung in § 2 VerwGbO abschließend geregelt sei: Dieser Paragraph regelt nur die Gebührenstaffelung in den Fällen, wo die Auskunftsersuchen aus privatem Interesse erfolgen (zwischen 10 und 500 Euro), jedoch nicht die Fälle der Gebührenbefreiung, die dort unberührt sind. Das Gericht erkennt auch, dass im Rahmen des IFG ein Rückgriff auf die Bestimmungen des GebG NRW zulässig ist.
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Wir sind als ehrenamtlich engagierte Bürger durch diese Gebührenerhebung bei der konkreten Inanspruchnahme des Informationsfreiheitgesetzes eindeutig gehindert, entgegen der Behauptung des Richters in der mündlichen Verhandlung und im schriftlichen Urteil. Es handelt sich um ein prinzipielles Urteil, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat: Die Bürger können nämlich das IFG vergessen, wenn allein die Behörden entscheiden dürfen, ob ein öffentliches Interesse und demzufolge ein Anspruch auf Gebührenbefreiung besteht.

Außerdem habe ich mich während der mündlichen Gerichtsverhandlung als Klägerin nicht fair und objektiv behandelt gefühlt, es gibt auch dafür drei Mitstreiter als Zeugen, die als Zuschauer im Saal anwesend waren: Der Richter war sehr bürgerfeindlich eingestellt und verstand sich ausschließlich als Vertreter der Interessen der Behörde, siehe meine Berichtserstattung nach der mündlichen Verhandlung mit weiterführenden Links: Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab.

Wir haben ernstliche Zweifel an die Richtigkeit dieses Urteils und würden gerne in die Berufung gehen, jedoch erlauben uns unsere finanziellen Verhältnisse nicht, die hohen Kosten eines Berufungsverfahrens privat zu tragen, weder einzeln noch gemeinsam: Nach ersten Erkundigungen würden Kosten von mehreren Tausenden Euro auf uns zukommen: eigene Rechtsanwaltkosten und im Falle einer erneuten Klageabweisung Prozesskosten sowie Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Behörde. Das ist für uns unrealistisch, zumal wir mit einer externen finanziellen Unterstützung aus dem Bereich des gesellschaftlichen Tierschutzengagements nicht rechnen können: Alle anderen aktiv engagierten Tierschützer bzw. Tierschutzvereine sind auch ehrenamtlich tätig und finanzieren die Kosten  für ihre eigenen Aktionen privat oder durch Spenden, es gibt viel zu tun zum Schutz der Tiere, Geld fehlt an allen Ecken und Kanten.

Wir haben jedoch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Land NRW über diesen Sachverhalt informiert und um Mitteilung gebeten, welche Möglichkeiten außer dem für uns nicht bezahlbaren Berufungsverfahren bestehen, um die Richtigkeit dieses Urteils nachprüfen zu lassen.

Darüber hinaus haben wir Abgeordnete aller 5 Fraktionen im Landtag NRW über dieses Urteil informiert, im Gesamtkontext der Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch LANUV NRW, die aktuell im Landtag neu geprüft wird.

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© Bild Norbert Fenske – Photografically

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Siehe auch:
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreiheit gehindert werden

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

 

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Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Die aktuell noch laufende Online-Petition der Albert Schweizer Stiftung vor dem Hintergrund des skandalösen und hochbedenklichen Urteils des Bundesverwaltungs-gerichts am 04.02.2014 zur Genehmigung der langjährigen Primatenversuche des Andreas Kreiter an der Universität Bremen wurde schon von mehr als 27.000 Bürgern unterschrieben.

Ich erinnere daran, dass das Bundesverwaltungsgericht nach einer jahrenlangen juristischen Auseinandersetzung sich das Recht genommen hat, selbst die Fortführung dieser Versuche des Andreas Kreiter an der Uni Bremen zu genehmigen, und zwar.

– gegen die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in der Verfassung

– gegen die Entscheidung der zuständigen und verantwortlichen Bremer Behörde, die die Genehmigung zur Fortführung dieser Versuche aus ihrer gesetzlich festgesetzten Verantwortung und Zuständigkeit heraus verweigert hatte,

– gegen den Widerstand der überwiegenden Mehrheit der Bremer Bevölkerung gegen solche Versuche,

– gegen die Gegebenheit, dass gemäß neuen Umfragen um 80% der Bürger Deutschlands und Europas gegen Tierversuche sind,

– gegen den einstimmigen Beschluß des Bremer Senats für eine Ablehnung der Genehmigung und für einen Rückzug aus diesen Versuchen im Land Bremen

– gegen die Tatsache, dass diese Versuche in wesentlichen Punkten gegen geltende Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen.

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Damit stellt sich ein Gericht über die Verfassung, über geltende Gesetze, über die Grundrechte der Bürger und über die Legislative als legitimierte Volksvertretung!

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Bitte unterschreiben Sie die Petition zum Schutz der Rechte der Tiere und der Bürger, sowie zum Schutz der demokratischen Gesellschaftsordnung:

 

ZUR PETITION…

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Siehe auch:

Affenqual in Bremen – 16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Kreiter macht eiskalt weiter

Der Fall Bremen

Andreas Kreiter, sehen Sie sich „diese Leute“ an.

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung „diese Leute“ gegenüber Radio Bremen

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?

Wie weit reichen die bedeutsamen Verbindungen des Wolf Singer, wofür er ein Bundesverdienstkreuz verpasst bekommen hat?

Umweltministerin Priska Hinz verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an den Hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier über Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer

Primatenversuche in Tübingen: Demonstration des Entsetzens und der Wut!

Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!

Primatenversuche in Tübingen und in Bochum: Der Verrat der Partei DIE GRÜNEN

Der grüne Umweltminister Alexander Bonde verweigert jegliche Auskünfte über die Affenversuche in Tübingen

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen: Die zweite.

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte

Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss die Frage klären, ob das Land Nordrhein Westfalen ein Rechtsstaat oder ein totalitärer Staat ist

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

Frage an Hannelore Kraft im Abgeordneten-Watch – Demokratie und Bürgerrechte

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum

Der totalitäre Staat NRW der Hannelore Kraft hat wieder zugeschlagen

Im Land NRW werden die Rechte der Bürger missachtet: Klageerzwingungsverfahren gegen die Behörde LANUV NRW

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer über Abzocke der Pharma-Industrie

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Tierversuche sind eine unannehmbare Verletzung der Grundrechte der Bürger

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert

Ich komme auf meinen Blog-Artikel LANUV NRW (Bündnis DIE GRÜNEN) zwingt den Bürgern den Forschungsmüll der Universität Bochum auf zurück, insbesondere auf Aussagen aus dem Artikel von Nicola Kuhrt im Spiegel-Online Wissenschaft vom 08.02.2014 über die kritische Untersuchung vom renommierten Magazin „The Lancet“ über die wissenschaftliche Forschung:

Auszüge aus dem Artikel von Nicola Kuhrt Systemkritik: Wissenschaftselite beklagt zu viel Forschungsmüll :

Zitat:

[…] In ihrer Studie “Vermeidbarer Müll in der wissenschaftlichen Arbeit” kamen sie zu dem Ergebnis, dass 85 Prozent aller Investitionen in Forschung verschwendet werden. Eine unvorstellbar große Summe. Diese ungeheure Zahl bezog sich sowohl auf die Arbeitskraft als auch auf Fördermittel, Zeit und Material. Es würden die falschen Fragen gestellt, mit untauglichen Studiendesigns gearbeitet und – für viele Experten der größte Fehler – es werde nicht geprüft, ob vergleichbare Untersuchungen bereits existierten. Oftmals würden Forschungsergebnisse nicht allen Wissenschaftlern zugänglich gemacht.„[…]

Zitatende

Dieses nachvollziehbare Gebot, dass bei Forschungsvorhaben zu prüfen ist, ob vergleichbare Untersuchungen bereits existieren, ist nicht nur informell im Wissenschaftsbetrieb aus verständlichen Gründen zu beachten, sondern wird zum Beispiel im Tierschutzgesetz bei Forschungsvorhaben mit Tieren als verbindliche Bestimmung vorgeschrieben:

TierSchG § 7a Abs. 2:

Bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch unerlässlich ist, sowie bei der Durchführung von Tierversuchen sind folgende Grundsätze zu beachten:

1. Der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist zugrunde zu legen.

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Die genehmigende Behörde LANUV NRW hätte also vor Erteilung der Genehmigung für die Versuche mit Primaten in der Hirnforschung an der Universität Bochum prüfen müssen, was der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei solchen Versuchen ist, die bekanntlich seit Jahrzehnten in mehreren Forschungsstandorten bundesweit durchgeführt werden oder wurden, zum Beispiel in Bremen, Berlin, Frankfurt, Tübingen, München, Magdeburg und Göttingen. Wäre die genehmigende Behörde LANUV NRW dieser Bestimmung des TierSchG nachgegangen, hätte sie auch feststellen können, dass seit mehr als 30 Jahren keine neuen Erkenntnisse aus diesen Versuchen hervorgegangen sind und hätte eine Genehmigung für neue Versuchsreihen gemäß TierSchG ablehnen müssen:

TierSchG § 7a 5:

Ein Tierversuch gilt als abgeschlossen, wenn
1. keine weiteren Beobachtungen mehr für den Tierversuch anzustellen sind

Wiederholungen und Doppelversuche sind im TierSchG nämlich beim Fehlen von neuen Ergebnissen ausdrücklich zu unterbinden:

TierSchG § 8:

Die Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist zu erteilen, wenn

b) das angestrebte Ergebnis trotz Ausschöpfens der zugänglichen Informations-möglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist.

Die genehmigende Behörde LANUV NRW hätte also wissen müssen, dass die gleichen Versuche seit Jahrzehnten in mehreren Forschungsstandorten ergebnislos durchgeführt wurden und die Genehmigung für neue Versuche verweigern müssen. Die jeweils genehmigenden Behörden haben auch in drei Forschungsstandorten die Fortführung solcher Versuche unterbunden, indem sie die Genehmigung verweigerten: Bremen, Berlin und München.

Dass die Behörde LANUV NRW es wusste, jedoch sowohl die Bestimmungen des TierSchG als auch die Entscheidung anderer genehmigenden Behörden ignoriert hat, geht aus ihrer äußerst befremdlichen Antwort vom 03.08.2012 auf unsere Bürgeranfrage  hervor, wo wir die Behörde gefragt haben, wie sie die Entscheidung der genehmigenden Behörde in Bremen bewertet, die Genehmigung  für die gleiche Versuche des Andreas Kreiter an der Universität Bremen zu verweigern, siehe Primatenversuche in Bochum: Austausch vom 27.07./03.08.12 mit der genehmigenden Behörde

Unsere Frage vom 27.07.2012:

7. Wie beurteilt Ihre Behörde die Information, dass die für die Genehmigung von Tierversuchen in Berlin, München und Bremen jeweils zuständigen Behörden die Genehmigungen für Primatenversuchen nicht mehr erteilt haben?

Antwort von LANUV NRW vom 03.08.12:

Die Weigerung der zuständigen Behörden in Bremen, die Versuchsgenehmigung zu verlängern, war ausschließlich politisch motiviert.

Die Auffassung von LANUV NRW, dass die Weigerung der zuständigen Behörde in Bremen, die Versuchsgenehmigungen zu verlängern „ausschließlich politisch motiviert war“ ist äußert befremdlich und mehr als bedenklich.

Die Einfügung 2002 des Art. 20 a im Grundgesetz und die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel mit Verfassungsrang sind das Ergebnis des Strebens der Legislative als Volksvertretung aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland zu schützen. Sowohl die einstimmige Entscheidung des Bremer Senats aus diesen Versuchen im Land Bremen auszusteigen, als auch die erste Entscheidung der Judikative in Bremen, solche Versuche zu untersagen bzw. die Genehmigung auslaufen zu lassen, sind Umsetzungen der neuen Verfassungsbestimmungen. Sie als „ausschließlich politisch motiviert“ abzutun ist eine sehr bedenkliche Auffassung von LANUV NRW. Die Behörden in München und Berlin haben auch ohne Einschaltung der Legislative oder der Judikative von sich aus die neuen Bestimmungen im Sinne der Verfassung umgesetzt, indem sie solche Versuche aus ihrer Verantwortung heraus und aus Respekt von geltenden Gesetzen untersagten.

Für die Behörde LANUV NRW sind wohl Verfassung und Gesetze nur „politisch motiviert“. Tolle Auffassung, die auf ihre Einstellung zu Tierrechten, Bürgerrechten und Demokratie tief blicken lässt.

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley, damit die Verfassung nicht zur Farce wird

Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Verrat der GRÜNEN beim Tierschutz und Bürgerrechten im Landtag NRW!

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LANUV NRW (Bündnis DIE GRÜNEN) zwingt den Bürgern den Forschungsmüll der Universität Bochum auf

Ich verweise auf einen aktuellen Artikel von Nicola Kuhrt im SPIEGEL-ONLINE WISSENSCHAFT vom 08.02.2014: Systemkritik: Wissenschaftselite beklagt zu viel Forschungsmüll

Auszüge aus dem Artikel:

Zitat:

Mit einem einzigartigen Spezial hat sich das Magazin „The Lancet“ jetzt der Kritik vieler Wissenschaftler angenommen, im Forschungsbetrieb werde zu viel Unwichtiges produziert. Die Anreizsysteme von Forschungseinrichtungen und Instituten seien oft unsinnig, Geld werde verschleudert, Patienten geschädigt.

Es gebe ein starkes Gefühl unter Wissenschaftlern, darunter auch viele Nobelpreisträger, dass etwas falsch läuft in der Wissenschaft, schreiben Sabine Kleinert und Richard Horton in einem Kommentar, gleichsam der Auftakt zu fünf großen Analysen, in denen dargestellt wird, wie die Qualität in der Forschung verbessert und Verschwendung verringert werden kann.
[…]
In ihrer Studie „Vermeidbarer Müll in der wissenschaftlichen Arbeit“ kamen sie zu dem Ergebnis, dass 85 Prozent aller Investitionen in Forschung verschwendet werden. Eine unvorstellbar große Summe. Diese ungeheure Zahl bezog sich sowohl auf die Arbeitskraft als auch auf Fördermittel, Zeit und Material. Es würden die falschen Fragen gestellt, mit untauglichen Studiendesigns gearbeitet und – für viele Experten der größte Fehler – es werde nicht geprüft, ob vergleichbare Untersuchungen bereits existierten. Oftmals würden Forschungsergebnisse nicht allen Wissenschaftlern zugänglich gemacht. Schuld sei meist nicht der schlampig arbeitende Wissenschaftler, der Fehler liege im System. […]
Zitatende

Diese erschreckende Analyse lässt sich 1:1 auf die Forschung mit Primaten in der Hirnforschung an der Ruhruniversität Bochum übertragen: Seit über 30 Jahren werden solche entsetzliche Versuche in mehreren Forschungsstandorten in Deutschland durchgeführt, ohne jegliche neue Erkenntnisse und ohne jegliche brauchbare Ergebnisse für die Gesundheit von Menschen, weder für die Früherkennung noch für die Vorbeugung oder für die Therapie von Erkrankungen wie zum Beispiel Alzheimer, Parkinson oder Epilepsie, obwohl diese Erkrankungen als Alibi-Forschungszwecke von den Tierexperimentatoren systematisch angeführt werden und als glatte Irreführung der Öffentlichkeit anzusehen sind. Es gibt zu dieser systematischen Irreführung unzählige Expertisen in der internationalen Fachwelt, zum Beispiel:

Bleiben Sie bei der Wahrheit, Herr Kreiter – Dr. Bernhard Rambeck, Leiter der Pharmakologischen Abteilung der Gesellschaft für Epilepsieforschung e.V., Bethel-Bielefeld:

The replacement of non human primates in brain research– André Ménache, Direktor von Antidote Europe

Absurditäten aus deutschen Labors– Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos – Wissenschaftlicher Aufklärungsbericht der Organisation Ärzte gegen Tierversuche e.V., der ersichtlich macht, warum solche Versuche mit Primaten erfolglos bleiben müssen und wissenschaftlich nutzlos sind.

Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen – Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Parkinsonforschung ohne Tierleid – Ärzte gegen Tierversuche e.V.

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Eine Absurdität aus der Forschung mit Primaten an der Ruhruniversität Bochum lieferte  2012 LANUV NRW an eine Gruppe von Tierschützern als genehmigende Behörde für die seit mindestens 20 Jahren durchgeführten Versuche mit Makaken in der Hirnforschung am Forschungsstandort Bochum: Zur Verhöhnung der Tiere und der Bürger zitierte uns die Behörde mit unglaublichem Zynismus folgende Forschungsergebnisse aus dem Jahre 2007:

http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00378.htm

Das Hirn des Torwarts beim Elfmeter – Spickzettel half Jens Lehmann tatsächlich wie man seine Reaktion verbessern kann

Blitzschnell hechtete Jens Lehmann, Torwart der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2006, genau in die richtige Ecke und hielt zwei von vier Elfmeterschüssen der Argentinier auf sein Tor – Argentinien war besiegt, Lehmann ein Star.

Welche Rolle hat dabei der Spickzettel gespielt, auf den Lehmann zwischen den Torschüssen immer mal wieder blickte? Hat es geholfen, zu lesen, dass Cruz häufig nach rechts schießt und Ayala nach links unten? Diese Frage versuchen Neurobiologen der Ruhr-Universität um Prof. Dr. Klaus-Peter Hoffmann zu beantworten. Sie untersuchen den Zusammenhang zwischen Vorhersagbarkeit und der Reaktionszeit bestimmter Bewegungen steuernder Nervenzellen im Gehirn. […]

Für solche vermeintlich „wissenschaftlichen“ Ergebnisse wurden hochempfindsame und leidensfähige Tiere 20 Jahre lang gefoltert und getötet. Ticken diese Typen noch richtig im Kopf?!!

Sogar der Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, der berüchtigte Tierexperimentator und umstrittene Wissenschaftler Wolf Singer, der seit über 30 Jahren selbst solche Versuche durchführt, gab noch 2005 die Ergebnisse seiner Forschung bekannt: “Ich bin davon überzeugt, dass wir heute weniger wissen, wie das Gehirn funktioniert, als wir vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubten.” (DIE ZEIT – 10.03.2005 – Nr. 11) – Dafür bildet er sich ein, er habe dabei die revolutionäre und brisante Erkenntnis zu Tage gefördert, dass der Mensch keinen freien Wille habe und Gott nicht existiere. Unfassbar.

Eine Gruppe von Tierschützern aus Nordrhein-Westfalen hat Strafanzeige gegen LANUV NRW  wegen Vorwurf des Vertoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 für die langjährige Genehmigung solcher Versuche an der Uni Bochum erstattet und eine Petition beim Landtag NRW wurde eingereicht, um die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft zu erzwingen, siehe:

Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013

und

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

 

Die Petition wird nach einer ersten Ablehnung vom Petitionsausschuß im Landtag NRW aktuell neu geprüft. Die Tierrechtler aus NRW sind fest entschlossen, wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, wo die Instanzen enden.

Interessant ist hier die Haltung der Fraktion DIE GRÜNE im Landtag NRW, die die Petition gleich aussortiert haben. Es war ohnehin auch nicht anders zu erwarten, wo doch das Umweltministerium NRW, das als Aufsichtsbehörde des LANUV NRW die gesetzwidrigen Genehmigungen dieser Tierversuche zu verantworten hat, selbst von einem Minister des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geführt wird… Von einer fairen und objektiven Behandlung dieses Sachverhalts durch diese Fraktion war wohl von daher kaum auszugehen. DIE GRÜNE zwingen also ihren Wählern ohne Gewissensbisse den Forschungsmüll der Universität Bochum auf, siehe:

Verrat der GRÜNEN beim Tierschutz und Bürgerrechten im Landtag NRW!

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Verwaltungsgericht Düsseldorf oder wie schnell man das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln kann

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley, damit die Verfassung nicht zur Farce wird

LANUV NRW (die GRÜNEN): Verfassung und Gesetze sind nur politisch motiviert

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Das Bundesverwaltungsgericht zwingt den Bürgern den Forschungsmüll des Andreas Kreiter auf

Ich verweise auf einen aktuellen Artikel von Nicola Kuhrt im SPIEGEL-ONLINE WISSENSCHAFT vom 08.02.2014: Systemkritik: Wissenschaftselite beklagt zu viel Forschungsmüll

 

Auszüge aus dem Artikel:

Zitat:

Mit einem einzigartigen Spezial hat sich das Magazin „The Lancet“ jetzt der Kritik vieler Wissenschaftler angenommen, im Forschungsbetrieb werde zu viel Unwichtiges produziert. Die Anreizsysteme von Forschungseinrichtungen und Instituten seien oft unsinnig, Geld werde verschleudert, Patienten geschädigt.

Es gebe ein starkes Gefühl unter Wissenschaftlern, darunter auch viele Nobelpreisträger, dass etwas falsch läuft in der Wissenschaft, schreiben Sabine Kleinert und Richard Horton in einem Kommentar, gleichsam der Auftakt zu fünf großen Analysen, in denen dargestellt wird, wie die Qualität in der Forschung verbessert und Verschwendung verringert werden kann.
[…]
In ihrer Studie „Vermeidbarer Müll in der wissenschaftlichen Arbeit“ kamen sie zu dem Ergebnis, dass 85 Prozent aller Investitionen in Forschung verschwendet werden. Eine unvorstellbar große Summe. Diese ungeheure Zahl bezog sich sowohl auf die Arbeitskraft als auch auf Fördermittel, Zeit und Material. Es würden die falschen Fragen gestellt, mit untauglichen Studiendesigns gearbeitet und – für viele Experten der größte Fehler – es werde nicht geprüft, ob vergleichbare Untersuchungen bereits existierten. Oftmals würden Forschungsergebnisse nicht allen Wissenschaftlern zugänglich gemacht. Schuld sei meist nicht der schlampig arbeitende Wissenschaftler, der Fehler liege im System. […]
Zitatende

 

Diese erschreckende Analyse lässt sich 1:1 auf die Forschung des Herrn Andreas Kreiter an der Universität Bremen in der Hirnforschung übertragen: Seit über 30 Jahren werden solche entsetzliche Versuche in mehreren Forschungsstandorten in Deutschland durchgeführt, ohne jegliche neue Erkenntnisse und ohne jegliche brauchbare Ergebnisse für die Gesundheit von Menschen, weder für die Früherkennung noch für die Vorbeugung oder für die Therapie von Erkrankungen wie zum Beispiel Alzheimer, Parkinson oder Epilepsie, obwohl diese Erkrankungen als Alibi-Forschungszwecke von den Tierexperimentatoren wie Kreiter systematisch angeführt werden und als glatte Irreführung der Öffentlichkeit anzusehen sind. Es gibt zu dieser systematischen Irreführung unzählige Expertisen in der internationalen Fachwelt, zum Beispiel:

Bleiben Sie bei der Wahrheit, Herr Kreiter – Dr. Bernhard Rambeck, Leiter der Pharmakologischen Abteilung der Gesellschaft für Epilepsieforschung e.V., Bethel-Bielefeld:

The replacement of non human primates in brain research– André Ménache, Direktor von Antidote Europe

Absurditäten aus deutschen Labors– Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos – Wissenschaftlicher Aufklärungsbericht der Organisation Ärzte gegen Tierversuche e.V., der ersichtlich macht, warum solche Versuche mit Primaten erfolglos bleiben müssen und wissenschaftlich nutzlos sind.

Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen – Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Parkinsonforschung ohne Tierleid – Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Sogar der Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, der berüchtigte Tierexperimentator und umstrittene Wissenschaftler Wolf Singer, der seit  über 30 Jahren selbst solche Versuche durchführt, gab noch 2005 die Ergebnisse seiner Forschung bekannt: “Ich bin davon überzeugt, dass wir heute weniger wissen, wie das Gehirn funktioniert, als wir vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubten.” (DIE ZEIT – 10.03.2005 – Nr. 11) – Dafür bildet  er sich ein,  er habe dabei die  revolutionäre und brisante  Erkenntnis zu Tage gefördert, dass der Mensch keinen freien Wille habe und Gott nicht existiere. Unfassbar.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch am 04.02.2014 in einem skandalös begründeten Urteil die unbegrenzte und unkontrollierte Fortführung der Primatenversuche an der Uni Bremen erlaubt und den Bürgern den Forschungsmüll des Andreas Kreiters aufgezwungen.

Siehe in diesem Zusammenhang:

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley,
damit die Verfassung nicht zur Farce wird

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Siehe auch:

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

Rechtsmäßigkeit der Affenversuche des Andreas Kreiter: Ansprache an
die Bremer Bürgerschaft

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in
Bremen

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir
werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der
Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem
Bundesverdienstkreuz?

Affenqual in Bremen – 16 Organisationen kritisieren vorsitzenden
Richter Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Andreas Kreiter, sehen Sie sich „diese Leute“ an.

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung „diese Leute“ gegenüber Radio Bremen

 



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