Blog – Jocelyne Lopez

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Klage gegen LANUV NRW.

Es handelt sich um eine wichtige Gerichtsverhandlung, sowohl für die Rechte der Tiere, als auch für die Rechte der Bürger. Das relativ neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde 2006 verabschiedet und findet europaweit seine Entsprechung in der EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008.

Wikipedia:
[…]
Das Gesetz über die Informationsfreiheit gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.
[…]
Trotz des umfangreichen Katalogs von Ausnahmetatbeständen gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, galt zuvor doch das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, es sei denn, es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch.
[…]
Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen auf Bundesebene.
.

Wir haben als Tierschützer dieses Gesetz im Land Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, um Transparenz über die umstrittenen Primatenversuche an der Uni Bochum herbeizuführen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung solcher Versuche durch die zuständige Behörde zu kontrollieren (hier LANUV NRW).

Dabei wurden wir mit der Erhebung von empfindlichen Gebühren konfrontiert (insgesamt um ca. 500 Euro mit 4 Gebührenbescheiden der Behörde, wogegen wir gleich 4 Mal geklagt haben), obwohl das IFG eine Gebührenbefreiung vorsieht, wenn die Anfrage ohne kommerzielle Nutzung der Auskünfte im öffentlichen Interesse erfolgt, was eindeutig unser Fall war. Eine Summe von 500 Euro ist nicht unwesentlich für den Privathaushalt von ehrenamtlich engagierten Bürgern oder für kleine Tierschutzvereine, die praktisch schon für jeden Notfall auf Spenden angewiesen sind.

Es sieht so aus, als ob diese Praxis vom LANUV NRW als Abschreckung der Bürger eingesetzt wird, wie Journalisten aus dem Blog „Ruhr Barone“ es anhand eines ähnlich gelagerten Falls analysiert haben, siehe: Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung.

Dass LANUV NRW es nicht so genau mit den Rechten der Bürger nimmt, wurde aufgrund dieses Einzelfalls von dem Abgeordneten Ralf Witzel schon 2012 mit seiner Kleinen Anfrage 570 beim Landtag NRW ersichtlich gemacht, die erfreulicherweise bewirkt hat, dass die unangemessene Gebührenerhebung des LANUV NRW zurückgesetzt wurde und die Klage des Bürgers außergerichtlich geregelt wurde, siehe:

Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 570 vom 15. Oktober 2012
des Abgeordneten Ralf Witzel FDP
Drucksache 16/1151
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do … 6-1465.pdf
.

Wir sind von daher zuversichtlich, dass das anstehende Gerichtsurteil vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in unserem Fall auch zu einem positiven Ausgang im Sinne der Rechte der Bürger führen wird. Es handelt sich am 7.02.14 um die Gerichtsverhandlung zu einer unserer 4 Klagen in derselben Angelegenheit, wobei ich in diesem Fall als Klägerin auftrete:

Jocelyne Lopez ./. Land Nordrhein-Westfalen
Freitag, den 7. Februar 2014, um 9.30 Uhr
Im Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39,
40213 Düsseldorf – Sitzungssaal III, Raum 240

Die Verhandlung ist öffentlich. Aufgrund des verfassungs-relevanten Aspekts des gerichtlichen Verfahrens für die Rechte der Tiere und der Bürger sind Beobachter und Zuschauer erwünscht.

.

   .  © Bild Norbert Fenske – Photografically

 

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Nachtrag:

Unsere Zuversicht wurde am 07.02.14 herb enttäuscht: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nämlich seine eigenen Gesetze zugunsten des LANUV NRW erlassen, nach dem Motto: Was wollen diese Heinis von uns?
Siehe:

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Verwirrendes Gerichtsurteil vom 07.02.14 über die Gebührenpraxis vom LANUV NRW

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreiheit gehindert werden

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

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Siehe auch in diesem Blog:

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Comments

  1. Januar 18th, 2014 | 18:30

    […] “07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt   […]

  2. Januar 18th, 2014 | 18:33

    […] 07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt […]

  3. Januar 18th, 2014 | 18:37

    […] 07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt […]

  4. Januar 19th, 2014 | 06:00

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