Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Januar, 2014

Deutsches Primatenzentrum Göttingen will noch mehr Affen quälen

Informationen aus der Webseite des Vereins „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

 

Deutsches Primatenzentrum Göttingen will noch mehr Affen quälen
Altertümliche und grausame Tierversuche müssen aufhören

Das Deutsche Primatenzentrum (DPZ) in Göttingen ist nach Aussage des bundesweiten Vereins Ärzte gegen Tierversuche ein Tierqualzentrum, in dem Affen im Namen der Forschung für abstruse und grausame Versuche missbraucht werden. Dem nicht genug, will das DPZ diesen unethischen und wissenschaftlich unsinnigen Zweig erheblich ausweiten. Der Ärzteverein kritisiert die Subventionierung dieser grausamen Forschung scharf und fordert die Umwidmung der Gelder in eine rein tierversuchsfreie Wissenschaft.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die einen großen Teil ihres Etats vom Steuerzahler bezieht, fördert mit 3,5 Millionen Euro ein Projekt, in dem an Affen die Informationsverarbeitung im Gehirn beim Greifen untersucht werden soll. Beteiligt sind Experimentatoren aus Tübingen, Göttingen, Frankfurt und Marburg – Städte in denen noch immer ungehindert solch schweres Leid verursachende Experimente praktiziert werden. Die Genehmigungsbehörden in Berlin und München versagten dagegen aus ethischen Gründen Hirnversuche an Affen. Dass die Erkenntnisse aus der Hirnforschung an Affen vollkommen irrelevant für die Medizin des Menschen sind, ist seit Langem bekannt und liegt auf der Hand. So hat das Affenhirn keine Bereiche für Sprache, Lesen oder Musik. Die Schädigung eines bestimmten Bereichs des motorischen Systems verursacht beim Menschen einen kompletten Ausfall von Sprache und Muskelbewegungen, beim Affen führt sie nur zu einer geringen Beeinträchtigung.

Weiterlesen…

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Eine Lieblingssängerin von mir, die wunderbare und wunderschöne Poetin Barbara, die ein berühmtes Liebeslied an Göttingen geschrieben hat, würde über diesen Schandfleck der Stadt Göttingen auch sehr leiden: Barbara – Göttingen

 



Beschwerde an Abgeordnete Rita Klöpper wegen Ablehnung unserer Petition (genehmigte Primatenversuche durch LANUV NRW)

Am 7. Januar 2014 haben wir die Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag NRW, die Abgeordnete Rita Klöpper um Unterstützung gebeten, um die Ablehnung unserer Petition wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 durch LANUV NRW bei der langjährigen Genehmigung der Primatenversuche an der Ruhruniversität Bochum zu überprüfen.

Da wir bis jetzt keine Antwort erhalten haben, auch keinen Zwischenbescheid, haben wir heute folgende Beschwerde an die Abgeordnete Rita Klöpper per E-Mail zukommen lassen, mit Kopie an den Abgeordneten Watch.de:

An Frau Abgeordnete Rita Klöpper,
Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag NRW

Betr.: Beschwerde wegen abgelehnter Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013 im Landtag NRW
Datum: 26.01.2014

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Klöpper,

wir erinnern an unsere nachstehende E-Mail, die bis jetzt leider nicht beantwortet wurde.

Hiermit erheben wir Beschwerde gegen die Ablehnung unserer Petition durch den Petitionsausschuss, da die Bearbeitung des Sachverhaltes ganz offensichtlich unsachgemäß erfolgte: Auch der Petitionsausschuss ist mit keinem Wort auf unsere Vorwurfe des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 durch LANUV NRW eingegangen. Das können wir nicht hinnehmen und bitten Sie als Vorsitzende des Petitionsausschusses diesen Vorgang nachzuprüfen.  In der Anlage finden Sie als PDF-Datei eine Darlegung des Sachverhaltes:

Abgelehnte Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013 im Landtag NRW

Wir bitten um einen Zwischenbescheid und danken im Voraus für Ihren Einsatz zur Umsetzung der Rechte der Tiere und der Bürger.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Gisela Urban (Petentin)

Jocelyne Lopez (Mitstreiterin)

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Siehe auch:

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Primatenhirnversuche in Bochum – Landtag nimmt Verstöße gegen Tierschutzrecht billigend in Kauf

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

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Der Abgeordnete Ralf Witzel fühlt sich in NRW machtlos, um die Rechte der Tiere und der Bürger umsetzen zu lassen

Nachdem der Petitionsausschuß des Landtags NRW am 20.12.2013 unsere Petition wegen nachgewiesenen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 bei den langjährigen, vom LANUV NRW genehmigten Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum regelrecht abgeschmettert hat, haben wir Landtagabgeordneten aller Fraktionen gebeten (CDU, SPD, FDP, GRÜNE, PIRATEN), diesen Sachverhalt zu prüfen und ggfs. eine Anfrage beim Parlament einzureichen, um den Beschluß des Petitionsausschußes rückgängig zu machen: Wir dürfen und werden auch nicht als Bürger hinnehmen, dass in einem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft aus Willkür oder Fahrlässigkeit den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung von nachgewiesenen Verstößen gegen geltende Gesetze durch eine Behörde versperrt und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit nicht erhebt. LANUV NRW muss sich vor Gericht wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten, das ist ein in der Verfassung legitimierte Recht der Tiere und der Bürger.

Als erste haben uns die GRÜNEN am 21.01.2014 dreist mitgeteilt, dass sie bitte mit Gesetzen und Bürgerrechten nicht weiter belästigt werden möchten – Danke, wir verzichten auch, die GRÜNEN sollen sich weiterhin mit der Durchsetzung von Verboten an die Bürger Vollzeit beschäftigen anstatt ihre Rechte zu schützen, wir sind ja es von ihnen gewohnt, siehe: Verrat der GRÜNEN beim Tierschutz und Bürgerrechten im Landtag NRW!

Der von uns angesprochene Landtagsabgeordnete Ralf Witzel der FDP-Fraktion fühlt sich wiederum  machtlos, um die Rechte der Tiere und der Bürger im Landtag NRW zu schützen und umsetzen zu lassen, wie es aus seiner Antwort vom 22.01.2014 hervorgeht:

Abgeordneter Ralf Witzel
E-Mail vom 22.01.2104
Betr.: Abgelehnte Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013

Sehr geehrte Frau Lopez!
Sehr geehrte Frau Urban!

Der Abgeordnete Ralf Witzel dankt Ihnen für Ihre erneute Kontaktaufnahme.

Wir können nachvollziehen, daß Sie mit der Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtags NRW, sich Ihrer Petition nicht anzuschließen, unzufrieden sind und weiterhin für Ihr Anliegen kämpfen. Dennoch müssen wir Ihnen mitteilen, daß an dieser Stelle die Möglichkeiten des Abgeordneten Ralf Witzel, in Ihrem Sinne tätig zu werden, beschränkt sind. Nach einer erfolgten Beratung samt abschließender Entscheidung in einem Fachausschuß ist nach unserer Geschäftsordnung für einen bestimmten Zeitraum keine politische Erörterung im Parlament vorgesehen. Darüber hinaus ist der Abgeordnete Ralf Witzel als Haushaltspolitiker nicht Mitglied des Petitionsausschusses und kann somit auch keine Auskünfte über dort getroffene Voten geben.

Mit freundlichen Grüßen
Meike Ostermann

 

Es ist schwer nachvollziehbar, dass ein Abgeordneter im Landtag NRW als legitimierter Volksvertreter über keine Möglichkeit verfügt, die  Rechte der Bürger zu schützen und Gesetze umsetzen zu lassen, auch wenn Verstöße gegen geltende Gesetze von einer Behörde begangen wurden. Die Glaubwürdigkeit dieser Antwort ist aus unserer Sicht sehr in Frage zu stellen: Wofür hat die Verfassung die Legislative als Kontrollinstanz der Exekutive vorgesehen, wenn ihr keine Mittel und Möglichkeiten dafür zugeteilt wurden? Oder ist die FDP auch aus dem Parlament NRW de facto rausgeflogen, und keiner weiß es?

 

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Siehe auch:

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Primatenhirnversuche in Bochum – Landtag nimmt Verstöße gegen Tierschutzrecht billigend in Kauf

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

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Verrat der GRÜNEN beim Tierschutz und Bürgerrechten im Landtag NRW!

Nachdem der Petitionsausschuß des Landtags NRW am 20.12.2013 unsere Petition wegen nachgewiesenen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 bei den langjährigen, vom LANUV NRW genehmigten Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum regelrecht abgeschmettert hat, haben wir Landtagabgeordneten aller Fraktionen gebeten, diesen Sachverhalt zu prüfen und ggfs. eine Anfrage beim Parlament einzureichen, um den Beschluß des Petitionsausschußes rückgängig zu machen: Wir dürfen und werden auch nicht als Bürger hinnehmen, dass in einem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft aus Willkür oder Fahrlässigkeit den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung von nachgewiesenen Verstößen gegen geltende Gesetze durch eine Behörde versperrt und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit nicht erhebt. LANUV NRW muss sich vor Gericht wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten, das ist ein in der Verfassung legitimierte Recht der Tiere und der Bürger.

Als erste der von uns angesprochenen fünf Fraktionen im Landtag NRW hat die Fraktion DIE GRÜNEN reagiert. Nach unserer Ansprache vom 17.01.2014 an den Vorsitzender der Fraktion, der Abgeordneter  Reiner Priggen, hat er unser Anliegen an den für den Tierschutz zuständigen Kollegen seiner Fraktion Herrn Norwich Rüsse und die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fraktion Frau Christine Zechner weitergeleitet.

Abgeordneter Norwich Rüße

 

 

 

 

 

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Schon nach vier Tagen erhielten wir am 21.01.2014 per E-Mail folgende unsachgemäße Stellungnahme:

Abgeordneter Martin-Sebastian Abel
E-Mail vom 21.01.2014
Betr.: Abgelehnte Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihre Mail, die an mich als Sprecher für Tierschutz der Grünen Fraktion weitergeleitet wurde. Sie kritisieren, dass Ihre Petition an den Petitionsausschuss des Landes NRW abgelehnt worden ist.

Der Petitionsausschuss hat sich mit Ihrer Eingabe intensiv beschäftigt und keine Anhaltspunkte gefunden, die rechtlich oder verfahrenstechnisch zu beanstanden wären. Dies ist Ihnen mit Schreiben vom 20.12.2013 mitgeteilt worden. Dem Schreiben war ebenfalls eine detaillierte Stellungnahme aus dem Justizministerium vom 31.10.2013 beigefügt. Des Weiteren sind Ihnen bereits mehrere Schreiben aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) auf Ihre verschiedenen Eingaben zugegangen. Deshalb ist davon auszugehen, dass Ihnen inzwischen alle Argumente bekannt sind und um Wiederholungen zu vermeiden, bitte ich um Verständnis, dass ich auf weitere Erläuterungen verzichten möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Martin-Sebastian Abel MdL

 

Hätten sich die Herren Landtagabgeordneten der GRÜNEN die Mühe gegeben, den Sachverhalt sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen, wie es ihre Aufgabe ist, hätten sie sich eine solche dreiste und grobfahrlässige Stellungnahme wohl nicht geleistet.

Es reicht bei einer gesellschaftlichen Konfliktsituation nicht aus, einzig die Stellungnahme der Institution der öffentlichen Hand einzuholen, die Anlaß zu Vorwürfen der Bürger gegeben hat, diese in diesem Fall inhaltsleere Stellungnahme zu wiederholen und sich daran blind anzuschließen, wobei auf die begründeten Vorwürfe der Bürger dagegen mit keinem Wort eingegangen wird. Es ist nämlich unschwer festzustellen, dass weder das Umweltministerium  als Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, noch die Staatsanwaltschaft Stellung zu den Vorwürfen des Verstoßes gegen das TierSchG §§ 7 und 8 genommen sondern im Gegenteil sie geflissentlich ignoriert haben. Unsere Vorwürfe des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in drei wesentlichen Punkten durch die genehmigende Behörde LANUV NRW sind nämlich weder bloße „Anhaltspunkte“ noch „Vermutungen“, sondern nachgewiesene Tatbestände.

Mit dieser Stellungnahme hat die Fraktion die GRÜNEN als Organ der Legislative im Landesparlament NRW in ihrer Funktion als Kontrollinstanz der Exekutive aus unserer Sicht völlig versagt. Es war ohnehin wahrscheinlich auch nicht anders zu erwarten, wo doch das Umweltministerium NRW, das als Aufsichtsbehörde des LANUV NRW die gesetzwidrigen Genehmigungen dieser Tierversuche zu verantworten hat, selbst von einem Minister des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geführt wird… Von einer fairen und objektiven Behandlung dieses Sachverhalts durch diese Fraktion war wohl von daher kaum auszugehen.

Die Damen und Herren Abgeordneten der GRÜNEN im Landesparlament NRW können aber beruhigt sein, wir werden ihrer Bitte nachkommen, „auf weitere Erläuterungen zu verzichten“ und sie nicht weiter mit Gesetzen und Bürgerrechten belästigen, keine Sorge: Weder die Tiere noch die Bürger können Verräter gebrauchen.

Dass die Wähler im Land Baden-Württemberg mit den GRÜNEN nicht besser gestellt sind als die Wähler im Land Nordrhein-Westfalen ist übrigens durch den langjährigen gleichen Sachverhalt mit den Primatenversuchen in Tübingen schon lange bekannt, siehe zum Beispiel:

Tübingen für Tiere: GRÜNE brechen Wahlversprechen – unsere Kundgebung gegen die Tübinger Affenversuche vom 12. Mai 2012

Ärzte gegen Tierversuche: Debatte über Affenhirnforschung in Baden-Württemberg

 

Wir warten jetzt die Reaktionen der von uns angesprochenen Abgeordneten der vier anderen Fraktionen im Landtag NRW ab (CDU, SPD, FDP, PIRATEN), um die weitere Vorgehensweise bei diesem Sachverhalt festzulegen.

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Siehe auch:

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Primatenhirnversuche in Bochum – Landtag nimmt Verstöße gegen Tierschutzrecht billigend in Kauf

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

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Ärzte gegen Tierversuche e.V. – Unser Kampf für die unschuldigen Tiere in den Laboren

Aus der Webseite des Vereins „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

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Jahresbericht 2013 – Unser Kampf für die unschuldigen Tiere in den Laboren

Sie töten jedes Jahr mehr Tiere, sie bauen immer neue Labore, sie sitzen in Brüssel und Berlin und drehen die Gesetze zu ihren Gunsten, sie quälen Tag für Tag Tiere und beeinflussen die Medien, um ihr schändliches Tun positiv darzustellen – die Tierversuchslobbyisten sind ein mächtiger Gegner mit fast unerschöpflichen Finanzmitteln (unseren Steuergeldern).

Aber sie haben auch starken Gegenwind. Ein Gegenwind, zu dem unser Verein maßgeblich beiträgt. Wir legen den Finger in die Wunde und bohren darin, machen publik, was keiner wissen soll, wir kämpfen mit aller Kraft und an allen Fronten für die unschuldigen Tiere in den Laboren – auf der Straße, im Internet, in Berlin und Brüssel. Weiterlesen…

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07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Klage gegen LANUV NRW.

Es handelt sich um eine wichtige Gerichtsverhandlung, sowohl für die Rechte der Tiere, als auch für die Rechte der Bürger. Das relativ neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde 2006 verabschiedet und findet europaweit seine Entsprechung in der EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008.

Wikipedia:
[…]
Das Gesetz über die Informationsfreiheit gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.
[…]
Trotz des umfangreichen Katalogs von Ausnahmetatbeständen gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, galt zuvor doch das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, es sei denn, es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch.
[…]
Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen auf Bundesebene.
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Wir haben als Tierschützer dieses Gesetz im Land Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, um Transparenz über die umstrittenen Primatenversuche an der Uni Bochum herbeizuführen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung solcher Versuche durch die zuständige Behörde zu kontrollieren (hier LANUV NRW).

Dabei wurden wir mit der Erhebung von empfindlichen Gebühren konfrontiert (insgesamt um ca. 500 Euro mit 4 Gebührenbescheiden der Behörde, wogegen wir gleich 4 Mal geklagt haben), obwohl das IFG eine Gebührenbefreiung vorsieht, wenn die Anfrage ohne kommerzielle Nutzung der Auskünfte im öffentlichen Interesse erfolgt, was eindeutig unser Fall war. Eine Summe von 500 Euro ist nicht unwesentlich für den Privathaushalt von ehrenamtlich engagierten Bürgern oder für kleine Tierschutzvereine, die praktisch schon für jeden Notfall auf Spenden angewiesen sind.

Es sieht so aus, als ob diese Praxis vom LANUV NRW als Abschreckung der Bürger eingesetzt wird, wie Journalisten aus dem Blog „Ruhr Barone“ es anhand eines ähnlich gelagerten Falls analysiert haben, siehe: Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung.

Dass LANUV NRW es nicht so genau mit den Rechten der Bürger nimmt, wurde aufgrund dieses Einzelfalls von dem Abgeordneten Ralf Witzel schon 2012 mit seiner Kleinen Anfrage 570 beim Landtag NRW ersichtlich gemacht, die erfreulicherweise bewirkt hat, dass die unangemessene Gebührenerhebung des LANUV NRW zurückgesetzt wurde und die Klage des Bürgers außergerichtlich geregelt wurde, siehe:

Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 570 vom 15. Oktober 2012
des Abgeordneten Ralf Witzel FDP
Drucksache 16/1151
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do … 6-1465.pdf
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Wir sind von daher zuversichtlich, dass das anstehende Gerichtsurteil vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in unserem Fall auch zu einem positiven Ausgang im Sinne der Rechte der Bürger führen wird. Es handelt sich am 7.02.14 um die Gerichtsverhandlung zu einer unserer 4 Klagen in derselben Angelegenheit, wobei ich in diesem Fall als Klägerin auftrete:

Jocelyne Lopez ./. Land Nordrhein-Westfalen
Freitag, den 7. Februar 2014, um 9.30 Uhr
Im Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39,
40213 Düsseldorf – Sitzungssaal III, Raum 240

Die Verhandlung ist öffentlich. Aufgrund des verfassungs-relevanten Aspekts des gerichtlichen Verfahrens für die Rechte der Tiere und der Bürger sind Beobachter und Zuschauer erwünscht.

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   .  © Bild Norbert Fenske – Photografically

 

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Nachtrag:

Unsere Zuversicht wurde am 07.02.14 herb enttäuscht: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nämlich seine eigenen Gesetze zugunsten des LANUV NRW erlassen, nach dem Motto: Was wollen diese Heinis von uns?
Siehe:

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Verwirrendes Gerichtsurteil vom 07.02.14 über die Gebührenpraxis vom LANUV NRW

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt seine eigenen Gesetze zugunsten LANUV NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger sind alle Heinis und Tussis

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreiheit gehindert werden

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

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Siehe auch in diesem Blog:

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Klage gegen LANUV NRW

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage.

Bei unseren Bemühungen seit April 2012, die notwendige Transparenz im öffentlichen Interesse bei diesen langjährigen und umstrittenen Tierversuchen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes herbeizuführen, wurden wir mit erheblichen Gebührenerhebungen der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert, wogegen wir auch insgesamt 4 Klagen eingereicht haben.

Durch eine kleine Anfrage beim Landtag NRW des Abgeordneten Ralf Witzel wurde in einem ähnlichen gelagerten Fall eine außergerichtliche Regelung herbeigeführt:  LANUV NRW hatte einem Antragsteller eine Gebühr von 1.000 Euro für jeweils eine von zwei Anfragen in Rechnung gestellt. Nach einer Prüfung durch das Umweltministerium als Aufsichtsbehörde hat LANUV NRW die Gebühren jeweils auf 10 Euro zurückgesetzt, siehe: Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

Dagegen standen die Urteile für unsere 4 Klagen wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW im Fall der Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum immer noch aus.

Jetzt ist der Termin der mündlichen Verhandlung für eine unserer  Klagen vom Verwaltungsgericht Düsseldorf auf den 7. Februar 2014 angesetzt worden. Wir werden berichten.

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Siehe auch in diesem Blog:

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Bürger dürfen zur Ausübung ihres Rechts auf Informationsfreiheit gehindert werden

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

 

 



Ablehnung der Petition beim Landtag NRW wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz durch LANUV NRW: Kann die GRÜNE-Fraktion helfen?

Wie es in meinem Blog-Artikel Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird dargelegt wurde, können wir den skandalösen Beschluß des Landtags NRW nicht einfach hinnehmen, die langjährigen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 durch LANUV NRW bei der Genehmigung der Primatenversuche in der Hirnforschung an der Ruhr-Universität Bochum ungeahndet zu lassen.

Es ist für Außenseiter aufgrund der Stellungnahme des Petitionsausschußes vom 20.12.13 sehr daran zu zweifeln, dass ein Fachausschuß „Tierschutz“ bei der Bearbeitung der Petition berufen wurde, da auf keinen einzigen von unserer drei Vorwürfe des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingegangen wurde: lediglich die haltlose Argumentation der Staatsanwaltschaft wurde wortreich wiedergegeben, dass unsere Vorwürfe nur auf „Vermutungen“ beruhen sollen. Es ist auf gar keinen Fall eine sachgerechte und annehmbare Bearbeitung des Sachverhalts!

Wir sehen dementsprechend das Petitionsverfahren nicht als abgeschlossen an und prüfen derzeit die politisch-rechtlichen Möglichkeiten, diesen hochbedenklichen Beschluß im Interesse der Allgemeinheit rückgängig zu machen.

Wir haben schon jetzt die GRÜNE-Fraktion angesprochen und um Hilfe gebeten:

Abgeordneter Reiner Priggen
Vorsitzender der GRÜNE-Fraktion

 

 

 

 

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Kann die GRÜNE-Fraktion helfen, die Rechte der Tiere und der Bürger im Land Nordrhein-Westfalen zu garantieren und zu schützen? Es darf in unserem Rechtsstaat nicht hingenommen werden, dass die Staatanwaltschaft aus Willkür oder Fahrlässigkeit den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung bei offensichtlichen Gesetzverstößen einer Behörde versperrt. LANUV NRW muss sich vor Gericht wegen gesetzwidrigem Verhalten verantworten! Das ist das legitimierte Recht der Tiere und der Bürger. Wir sind entschlossen, dieses Recht wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof zu verteidigen.

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Siehe auch:

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus

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Ablehnung der Petition beim Landtag NRW wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz durch LANUV NRW: Kann die SPD-Fraktion helfen?

Wie es in meinem Blog-Artikel Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird dargelegt wurde, können wir den skandalösen Beschluß des Landtags NRW nicht einfach hinnehmen, die langjährigen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 durch LANUV NRW bei der Genehmigung der Primatenversuche in der Hirnforschung an der Ruhr-Universität Bochum ungeahndet zu lassen.

Es ist für Außenseiter aufgrund der Stellungnahme des Petitionsausschußes vom 20.12.13 sehr daran zu zweifeln, dass ein Fachausschuß „Tierschutz“ bei der Bearbeitung der Petition berufen wurde, da auf keinen einzigen von unserer drei Vorwürfe des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingegangen wurde: lediglich die haltlose Argumentation der Staatsanwaltschaft wurde wortreich wiedergegeben, dass unsere Vorwürfe nur auf „Vermutungen“ beruhen sollen. Es ist auf gar keinen Fall eine sachgerechte und annehmbare Bearbeitung des Sachverhalts!

Wir sehen dementsprechend das Petitionsverfahren nicht als abgeschlossen an und prüfen derzeit die politisch-rechtlichen Möglichkeiten, diesen hochbedenklichen Beschluß im Interesse der Allgemeinheit rückgängig zu machen.

Wir haben schon jetzt die SPD-Fraktion angesprochen und um Hilfe gebeten:

 Abgeordneter Norbert Römer
Vorsitzender der SPD-Fraktion, Journalist

 

 

 

 

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Kann die SPD-Fraktion helfen, die Rechte der Tiere und der Bürger im Land Nordrhein-Westfalen zu garantieren und zu schützen? Es darf in unserem Rechtsstaat nicht hingenommen werden, dass die Staatanwaltschaft aus Willkür oder Fahrlässigkeit den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung bei offensichtlichen Gesetzverstößen einer Behörde versperrt. LANUV NRW muss sich vor Gericht wegen gesetzwidrigem Verhalten verantworten! Das ist das legitimierte Recht der Tiere und der Bürger. Wir sind entschlossen, dieses Recht wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof zu verteidigen.

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Siehe auch:

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus.

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Ablehnung der Petition beim Landtag NRW wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz durch LANUV NRW: Kann die CDU-Fraktion helfen?

Wie es in meinem Blog-Artikel Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird dargelegt wurde, können wir den skandalösen Beschluß des Landtags NRW nicht einfach hinnehmen, die langjährigen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 durch LANUV NRW bei der Genehmigung der Primatenversuche in der Hirnforschung an der Ruhr-Universität Bochum ungeahndet zu lassen.

Es ist für Außenseiter aufgrund der Stellungnahme des Petitionsausschußes vom 20.12.13 sehr daran zu zweifeln, dass ein Fachausschuß „Tierschutz“ bei der Bearbeitung der Petition berufen wurde, da auf keinen einzigen von unserer drei Vorwürfe des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingegangen wurde: lediglich die haltlose Argumentation der Staatsanwaltschaft wurde wortreich wiedergegeben, dass unsere Vorwürfe nur auf „Vermutungen“ beruhen sollen. Es ist auf gar keinen Fall eine sachgerechte und annehmbare Bearbeitung des Sachverhalts!

Wir sehen dementsprechend das Petitionsverfahren nicht als abgeschlossen an und prüfen derzeit die politisch-rechtlichen Möglichkeiten, diesen hochbedenklichen Beschluß im Interesse der Allgemeinheit rückgängig zu machen.

Wir haben  schon jetzt die CDU-Fraktion um Hilfe gebeten, die im Petitionsausschuß des Landtags NRW durch die Vorsitzende Rita Klöpper vertreten ist:

Abgeordnete Rita Klöpper,
Vorsitzende des Petitionsausschusses

 

 

 

 

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Kann die CDU-Fraktion helfen, die Rechte der Tiere und der Bürger im Land Nordrhein-Westfalen zu garantieren und zu schützen? Es darf in unserem Rechtsstaat nicht hingenommen werden, dass die Staatanwaltschaft aus Willkür oder Fahrlässigkeit den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung bei offensichtlichen Gesetzverstößen einer Behörde versperrt.  LANUV NRW muss sich vor Gericht wegen gesetzwidrigem Verhalten verantworten! Das ist das legitimierte Recht der Tiere und der Bürger.  Wir sind entschlossen,  dieses Recht wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof zu verteidigen.

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Siehe auch:

Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus.

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