Nachdem der Petitionsausschuß des Landtags NRW am 20.12.2013 unsere Petition wegen nachgewiesenen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 bei den langjährigen, vom LANUV NRW genehmigten Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum regelrecht abgeschmettert hat, haben wir Landtagabgeordneten aller Fraktionen gebeten, diesen Sachverhalt zu prüfen und ggfs. eine Anfrage beim Parlament einzureichen, um den Beschluß des Petitionsausschußes rückgängig zu machen: Wir dürfen und werden auch nicht als Bürger hinnehmen, dass in einem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft aus Willkür oder Fahrlässigkeit den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung von nachgewiesenen Verstößen gegen geltende Gesetze durch eine Behörde versperrt und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit nicht erhebt. LANUV NRW muss sich vor Gericht wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten, das ist ein in der Verfassung legitimierte Recht der Tiere und der Bürger.
Als erste der von uns angesprochenen fünf Fraktionen im Landtag NRW hat die Fraktion DIE GRÜNEN reagiert. Nach unserer Ansprache vom 17.01.2014 an den Vorsitzender der Fraktion, der Abgeordneter Reiner Priggen, hat er unser Anliegen an den für den Tierschutz zuständigen Kollegen seiner Fraktion Herrn Norwich Rüsse und die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fraktion Frau Christine Zechner weitergeleitet.
Abgeordneter Norwich Rüße
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Schon nach vier Tagen erhielten wir am 21.01.2014 per E-Mail folgende unsachgemäße Stellungnahme:
Abgeordneter Martin-Sebastian Abel
E-Mail vom 21.01.2014
Betr.: Abgelehnte Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013
Sehr geehrte Frau Lopez,
vielen Dank für Ihre Mail, die an mich als Sprecher für Tierschutz der Grünen Fraktion weitergeleitet wurde. Sie kritisieren, dass Ihre Petition an den Petitionsausschuss des Landes NRW abgelehnt worden ist.
Der Petitionsausschuss hat sich mit Ihrer Eingabe intensiv beschäftigt und keine Anhaltspunkte gefunden, die rechtlich oder verfahrenstechnisch zu beanstanden wären. Dies ist Ihnen mit Schreiben vom 20.12.2013 mitgeteilt worden. Dem Schreiben war ebenfalls eine detaillierte Stellungnahme aus dem Justizministerium vom 31.10.2013 beigefügt. Des Weiteren sind Ihnen bereits mehrere Schreiben aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) auf Ihre verschiedenen Eingaben zugegangen. Deshalb ist davon auszugehen, dass Ihnen inzwischen alle Argumente bekannt sind und um Wiederholungen zu vermeiden, bitte ich um Verständnis, dass ich auf weitere Erläuterungen verzichten möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Martin-Sebastian Abel MdL
Hätten sich die Herren Landtagabgeordneten der GRÜNEN die Mühe gegeben, den Sachverhalt sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen, wie es ihre Aufgabe ist, hätten sie sich eine solche dreiste und grobfahrlässige Stellungnahme wohl nicht geleistet.
Es reicht bei einer gesellschaftlichen Konfliktsituation nicht aus, einzig die Stellungnahme der Institution der öffentlichen Hand einzuholen, die Anlaß zu Vorwürfen der Bürger gegeben hat, diese in diesem Fall inhaltsleere Stellungnahme zu wiederholen und sich daran blind anzuschließen, wobei auf die begründeten Vorwürfe der Bürger dagegen mit keinem Wort eingegangen wird. Es ist nämlich unschwer festzustellen, dass weder das Umweltministerium als Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, noch die Staatsanwaltschaft Stellung zu den Vorwürfen des Verstoßes gegen das TierSchG §§ 7 und 8 genommen sondern im Gegenteil sie geflissentlich ignoriert haben. Unsere Vorwürfe des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in drei wesentlichen Punkten durch die genehmigende Behörde LANUV NRW sind nämlich weder bloße „Anhaltspunkte“ noch „Vermutungen“, sondern nachgewiesene Tatbestände.
Mit dieser Stellungnahme hat die Fraktion die GRÜNEN als Organ der Legislative im Landesparlament NRW in ihrer Funktion als Kontrollinstanz der Exekutive aus unserer Sicht völlig versagt. Es war ohnehin wahrscheinlich auch nicht anders zu erwarten, wo doch das Umweltministerium NRW, das als Aufsichtsbehörde des LANUV NRW die gesetzwidrigen Genehmigungen dieser Tierversuche zu verantworten hat, selbst von einem Minister des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geführt wird… Von einer fairen und objektiven Behandlung dieses Sachverhalts durch diese Fraktion war wohl von daher kaum auszugehen.
Die Damen und Herren Abgeordneten der GRÜNEN im Landesparlament NRW können aber beruhigt sein, wir werden ihrer Bitte nachkommen, „auf weitere Erläuterungen zu verzichten“ und sie nicht weiter mit Gesetzen und Bürgerrechten belästigen, keine Sorge: Weder die Tiere noch die Bürger können Verräter gebrauchen.
Dass die Wähler im Land Baden-Württemberg mit den GRÜNEN nicht besser gestellt sind als die Wähler im Land Nordrhein-Westfalen ist übrigens durch den langjährigen gleichen Sachverhalt mit den Primatenversuchen in Tübingen schon lange bekannt, siehe zum Beispiel:
Tübingen für Tiere: GRÜNE brechen Wahlversprechen – unsere Kundgebung gegen die Tübinger Affenversuche vom 12. Mai 2012
Ärzte gegen Tierversuche: Debatte über Affenhirnforschung in Baden-Württemberg
Wir warten jetzt die Reaktionen der von uns angesprochenen Abgeordneten der vier anderen Fraktionen im Landtag NRW ab (CDU, SPD, FDP, PIRATEN), um die weitere Vorgehensweise bei diesem Sachverhalt festzulegen.
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Siehe auch:
Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie
Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird
Primatenhirnversuche in Bochum – Landtag nimmt Verstöße gegen Tierschutzrecht billigend in Kauf
07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt
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