25. Dezember 2013
Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie
Am 16.08.2013 reichten Tierschützer eine ausführlich begründete Petition beim Landtag NRW ein, die gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 bei den langjährigen, vom LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) genehmigten Primatenversuchen an der Ruhruniversität Bochum dokumentierte:
Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00 vom 16.08.2013
wobei folgende Gesetzverstöße eklatant festzustellen waren und klar herausgearbeitet wurden:
1. Das TierSchG schreibt vor, dass Doppel- und Wiederholungsversuche zu unterbinden sind.
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2. Das TierSchG verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Versuche für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren.
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3. Das TierSchG schreibt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden vor.
Der Landtag NRW hat 4 Monate gebraucht, um eine zwar wortreiche jedoch völlig inhaltsleere Antwort zu liefern, und somit die Unfähigkeit und die Ignoranz der Damen und Herren Landtagsabgeordnete, sowie ihre Verhöhnung unserer demokratischen Gesellschaftsordnung zu dokumentieren:
Stellungnahme des Landtags NRW vom 20.12.2013
zur Petition Nr. I.3/16-P-2013-04842-00
Zu keinem der drei erhobenen Vorwürfe des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz haben die Landtagabgeordneten Stellung genommen und sahen keinen Anlaß zu der geforderten Erhebung der öffentlichen Klage zur gerichtlichen Prüfung der Vorwürfe im Interesse der Allgemeinheit. Damit stellen sie sich über die Rechte der Tiere und der Bürger und versiegeln das Versagen der Demokratie im Land Nordrhein-Westfalen.
Wir nehmen diesen skandalösen Beschluß des Petitionsausschusses des Landtags NRW nicht hin und prüfen die weitere Vorgehensweise im öffentlichen Recht zur Wiedererstellung der Rechtskonformität und der Staatsrechtlichkeit.
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Siehe auch:
Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird
Primatenhirnversuche in Bochum: Landtag nimmt Verstöße gegen Tierschutzrecht billigend in Kauf
07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt
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