22. November 2013
Wissenschaftlicher Skandal Relativitätstheorie: Die einzige Lösung ist der rechtliche Weg
Ich verweise auf einen Austausch im Kommentarbereich des Artikels Nach Minkowski soll die Längenkontraktion “ein Geschenk von oben” sein im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“:
20.11.2013 – Zitat von Hubertus:
[…] Jene die aber auch heute noch bewusst gegen das Recht verstoßen, jene die den Gedanken der Wissenschaft mit Füßen treten und mit ihren Lügen beschmutzen, nur des eigenen Vorteils und des Mammons wegen müssen die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Gibt es da denn keinen rechtlich gangbaren Weg? […]
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22.11.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:
In diesem Gesamtkontext möchte ich auf die Aussagen von Jura-Experten hinweisen, die wir in diesem Blog 2009 zitiert haben:
Was sagen die Jura-Experten zur rechtlichen Untersuchung von „Lug und Trug in den Wissenschaften“?:
Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schulte analysiert in den Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer die Verantwortung der Wissenschaftler und des Staates bei der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis (Band 65, Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtlehrer in Frankfurt am Main vom 5. bis 8 Oktober 2005, Zweiter Beratungsgegenstand „Grund und Grenzen der Wissenschaftsfreiheit“, VI. Wissenschaft und Moral, Seite 137, Verlag De Gruyter Recht, Berlin):
“Die interne Verantwortung des Wissenschaftlers realisiert sich in der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis. […] Die Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhalten durch die Wissenschaft selbst erfolgt primär im Rahmen von Ombuds- und Untersuchungsverfahren. Dahinter steht die Erkenntnis, die der Wissenschaftshistoriker Michael Hagner treffend auf den Punkt gebracht hat: „Die soziokulturelle Brisanz von Betrug und Fälschung besteht schlicht darin, dass wenn die Naturwissenschaften dieses Problem nicht in absehbarer Zeit von innen heraus lösen können, dann werden es andere für sie tun“.“
Nachdem sowohl die im Wissenschaftsbetrieb aktiven Wissenschaftler als auch der Staat seit Jahrzehnten ihre Verantwortung bei der Beachtung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis im Fall der Relativitätstheorie missachten und eine Sanierung innerhalb der Wissenschaft nicht möglich ist, müssen es in der Tat andere für sie tun. Der rechtlich gangbare Weg bleibt hier leider die einzige Lösung.
Dieser rechtliche Ansatz als einzige Lösung war von Anfang an die erklärte Zielsetzung des GOM-Projekts, wie seine wiederholten Ansprachen seit 2002 an die staatlichen Verantwortlichen es dokumentieren, siehe Partner, zum Beispiel aus dem Erster Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts „95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“ im November 2003:
Zitat G.O. Mueller: […] „Wir wollen durch die Versendung unserer Dokumentation als Geschenk dafür sorgen, daß niemand, der öffentlich direkte Verantwortung oder mittelbar eine Mitverantwortung trägt, später auf Unkenntnis plädieren kann, und versuchen herauszufinden, wie lange in dieser Bundesrepublik die massive Unterdrückung der Wissenschaftsfreiheit in dem Teilgebiet der theoretischen Physik noch funktionieren wird. Erst mit der Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit wird unser Forschungsprojekt sein Ziel erreicht haben.“
In der Praxis ist jedoch ein rechtlich gangbarer Weg grundsätzlich nie anwendbar auf einem Gesamtkontext von Missständen, man muss sich bestimmte, eingegrenzte Sachverhalten sozusagen als Fallbeispiele „herauspicken“ und den hierarchischen Dienstweg der Beschwerden auf jeden Fall beachten. Das haben wir zum Beispiel vor kurzem mit zwei Sachverhalten getan, die jetzt auf der Ebene des Parlaments als Kontrollinstanz der Exekutive angekommen sind:
Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating
CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013
Sollte das Bundesparlament nicht die Beschlüsse treffen, worum wir gebeten haben, steht der rechtlich gangbare Weg zum Europäischen Gerichtshof offen, der hier die letzte Instanz ist.
Unter den vielen möglichen rechtlich gangbaren Wegen in diesem Gesamtkontext, die man sich „herauspicken“ könnte, sehe ich zum Beispiel auch die konsequente Fortführung des Ansatzes von Herrn Reinhard Rohmer gegenüber dem Staatsministerium Baden-Württemberg: Bildungsskandal Relativitätstheorie – Brief an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Hier gäbe es meiner Meinung nach auch Potential, den Sachverhalt durch eine Petition vor dem Landesparlament Baden-Württemberg entscheiden zu lassen, da aus meiner Sicht der Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Antwort Bestimmungen des Grundgesetzes nicht beachtet hat, siehe meinen Kommentar zu diesem Blog-Artikel vom 3. Mai 2013. Meiner Meinung nach würde sich die Fortführung dieses Ansatzes von Herrn Rohmer auf jeden Fall lohnen, der auch erst in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof vorgetragen werden könnte. Wenn Herr Rohmer zusammen mit anderen Mitstreitern bereit wäre, diesen Ansatz fortzuführen, würden wir mit dem Wissen und der Erfahrung, die wir mit den zwei bis jetzt angesetzten Fällen gewonnen haben, beratend und unterstützend zur Seite stehen.
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