Blog – Jocelyne Lopez

Wissenschaftlicher Betrugsfall Hafele-Keating: Bundesministerin Johanna Wanka lehnt die Zuständigkeit ab

Ich verweise auf die langjährigen, weltweit begründeten Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem berühmten physikalischen Experiment Hafele-Keating, das 1972 die Spezielle Relativitätstheorie bestätigt haben sollte. Diesen Sachverhalt habe ich  2013 mit folgenden Blog-Artikeln thematisiert, in Folge einer Bürgeranfrage an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und einer anschließenden Petition beim Deutschen Bundestag wegen unsachgemäßer und fahrlässiger Behandlung meiner Anfrage durch das Ministerium: 

Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating (April 2013)

Petition beim Bundestag vom 19.08.13 wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating

Datenmanipulation Hafele-Keating: Die Petition vom 19.08.2013 beim Bundestag wird nicht veröffentlicht

 

Es gibt inzwischen neue Entwicklungen in diesem Sachverhalt: 

  1. Am 21.08.2013, zwei Tage nach Einreichung meiner Petition, informierte mich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) spontan und unerwartet per E-Mail nach langem Schweigen, dass man meine Bitte um Prüfung dieser Manipulationsvorwürfe nicht vergessen hätte, mich jedoch „nicht zuletzt wegen der Urlaubszeit und der Notwendigkeit, in der Sache weitere KollegInnen einzubinden – um noch etwas Geduld“ bat, siehe: Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Möchte die Bundesministerin Johanna Wanka sich doch darum kümmern?
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  2. In einem mit 11.11.2013 datierten Brief teilt mir jetzt das BMBF lapidar und abschließend mit, dass meiner Bitte um Prüfung von Manipulationsvorwürfen – die ich bereits fünf Monate vorher am 15.04.2013 bei der Bundesministerin Johanna Wanka vorgetragen hatte – nicht abgeholfen werden könne, da „die Überprüfung physikalischer Experimente leider nicht zum Aufgabenbereich des Ministeriums für Bildung und Forschung“ gehöre. Ich hätte ein Monat Frist, um diese „Rechtsbefehlsbelehrung“ beim zuständigen Verwaltungsgericht anzuklagen, siehe hier.

  

Hier ist aus meiner Sicht eindeutig festzustellen, dass das BMBF weiterhin dieses Anliegen vom öffentlichen Interesse unsachgemäß, fahrlässig und unzumutbar behandelt, wie die Historik dieses Sachverhaltes es ersichtlich macht:

 

1)     Am 06.06.2013 und erst nach einer Erinnerung hat das BMBF eine Behandlung meiner Bürgeranfrage ausgewichen, indem mein Anliegen eklatant sinnentstellt und als eine Bitte um „inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle“ umgewandelt wurde, die ich auf „den üblichen Wegen der Wissenschaft (Forscher und wissenschaftliche Institutionen, Zeitschriften und Tagungen)“ zur Diskussion stellen möge, begleitet mit dem abschließenden Wunsch, „weiterhin viel Freude und Erfolg bei [meiner] wissenschaftlichen Betätigung“ zu haben.

 

2)     Am 21.08.2013, zwei Tage nach Einreichung meiner Petition, teilte überraschend das BMBF seine Bereitschaft mit, sich sachlich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen.

 

3)     Am 11.11.2013 wird wiedermal mein Anliegen rein rhetorisch sinnentstellt: Ich habe nämlich nie das BMBF um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experiments gebeten, sondern um die amtliche Prüfung von begründeten Manipulationsvorwürfen.

 

4)     Die vermeintliche „Rechtsbefehlsbelehrung“ mit Hinweis auf eine einmonatige Frist zur Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht  empfinde ich in zweifacher Hinsicht als  unzumutbar und nach meinem Rechtsverständnis sogar als gesetzwidrig: 

–       Erstens bezieht sich die Ablehnung der Zuständigkeit für dieses Anliegen durch das BMBF auf einen offensichtlich sinnentstellten Sachverhalt:  Es ging nie um die fachliche Überprüfung eines physikalischen Experiments, sondern um die Prüfung eines etwaigen Betrugsfalls in der Wissenschaft. 

–       Zweitens ist die Ablehnung der Zuständigkeit zur Behandlung eines öffentlichen Anliegens durch eine Behörde auf jeden Fall mit einem Hinweis auf die dafür zuständige und verantwortliche öffentliche Stelle zu versehen. Dieser erforderliche Hinweis fehlt im Bescheid des BMBF.

 

Durch das unsachgemäße Verhalten des BMBF entsteht unwillkürlich der Eindruck, dass dieses Amt von Anfang an nicht bereit war, eine Prüfung der Manipulationsvorwürfe für dieses Experiment zu veranlassen, das seit Jahrzehnten im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als gültig anerkannt und als Bestätigung der Relativitätstheorie gelehrt wird. Somit wird vom BMBF fahrlässig in Kauf genommen, dass sowohl die Studenten, als auch die Forscher und die Öffentlichkeit mit der Mitwirkung des Staates Opfer eines wissenschaftlichen Betrugs sein könnten. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht inakzeptabel und darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

 

 

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext: 

Der Sündenfall. Betrug und Fälschung in der deutschen Wissenschaft
Ist das Wissenschafts-Ethos noch zu retten?
Der große Schwindel. Betrug und Fälschung in der Wissenschaft.
Betrug und Täuschung in der Wissenschaft
Newtons Koffer
Kulturfaktor Recht
Was sagen die Jura-Experten zur rechtlichen Untersuchung von „Lug und Trug in den Wissenschaften“?

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