Blog – Jocelyne Lopez

Relativitätstheorie: Behörden verstoßen gegen Gesetze am laufenden Band

Ich verweise auf unsere Beschwerde vom 17.07.2013 über Bundesminister Philipp Rösler an den Präsidenten des Deutschen Bundestags wegen dem CERN-Neutrinoexperiment, sowie auf die Antwort des Bundestags vom 08.08.2013.

Aufgrund dieser Antwort des Bundestages meinte ein Teilnehmer aus dem MAHAG-Forum – wo ich diese Thematik zur Diskussion gestellt habe – wohl schadenfroh, dass die Beschwerde gescheitert war. Ich gebe nachstehend einen Austausch wieder:

 

10.08.2013 – Zitat von contravariant:

Deine Eingabe ist also an den Formalitäten gescheitert. Beeindruckend, da hast du ja richtig was erreicht.

 

12.08.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Im Öffentlichen Recht in einem Rechtsstaat kann kein Anliegen wegen Formalitäten scheitern, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt: Die betroffenen öffentlichen Stellen selbst müssen den Bürgern genau erklären, wie sie in der Praxis ihre Grundrechte in Anspruch nehmen können, damit sie im Rahmen des Gesetzes behandelt und berücksichtigt werden. Das hat auch der Deutsche Bundestag in seiner Antwort vom 08.08.2013 getan und ganz genau erklärt, wie man die Beschwerde einreichen muss, damit sie behandelt wird. Das Verfahren mit dem elektronischen Vordruck oder mit der postalischen Einreichung mit Originalunterschrift ist zum Schutz des Einreichers gedacht, damit seine Identität nicht missbraucht werden kann.
[…]
In diesem Fall der Beschwerde über den Bundesminister Philipp Rösler wegen dem CERN-Neutrinoexperiment hat sich der Deutsche Bundestag korrekt und gesetzkonform verhalten und die Zuständigkeit für die Prüfung dieser Beschwerde nicht abgelehnt: Das Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft ist eine Bundesbehörde, der Bundestag ist also die gesetzlich zuständige Legislative für die Behandlung dieser Beschwerde – nur die Form der Einreichung per E-Mail muss geändert werden, was auch gesetzkonform in der Antwort des Bundestages genau erläutert wurde.

Ich brauche aber nicht zu erzählen, dass Behörden am laufenden Band die Gesetze missachten, auch bei uns in einem Rechtsstaat, das ist Gang und Gebe.

Im Bereich der Lehre und Forschung in der theoretischen Physik auf Bundesebene habe ich zum Beispiel über zwei weiteren Fälle ausführlich berichtet, wo Behörden Gesetze eklatant missachten:

  1. Meine Beschwerde vom 13.06.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka über die Prüfung von begründeten Vorwürfen der Datenmanipulation bei dem im Bildungssystem als gültig gelehrten Experiment Hafele-Keating, ist nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist von 1 Monat am 15. Juli 2013 unbeantwortet geblieben, siehe: Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating
    .
  2. Bei einer Beschwerde über Vorwürfe der Verstöße gegen das Grundgesetz bei der Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem auf Bundesebene, haben zwei betroffenen Bundesbehörden (das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder KMK) die Zuständigkeit für die Prüfung dieser Beschwerde abgelehnt: Das Bundesbildungsministerium erzählt, dass die KMK dafür zuständig sei, die KMK erzählt, dass sie dafür nicht zuständig sei, ohne genau anzugeben, welche Behörde dafür zuständig sei, siehe: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

Ich erinnere auch in diesem Zusammenhang zum Beispiel an meinen Beitrag im Thread „Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment“, den ich in meinem Blog übernommen habe, siehe: Datenmanipulation beim Hafele-Keating-Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten?

Zitat von Jocelyne Lopez:

[…] Im öffentlichen Recht, das extrem komplex ist, weil es alle Rechtsmechanismen einer komplexen Staatsordnung bis ins Detail lückenlos regelt, wird auch das intuitive Rechtsgefühl jedes Bürgers vorausgesetzt: Jeder Bürger soll intuitiv erkennen können, ob bei den Handlungen des Staates Unrecht vorliegt (z.B. bei den Handlungen einer Behörde oder einer Staatsanwaltschaft).

Der Gesetzgeber darf aber nicht verlangen, dass alle Bürger des Staates ein 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert haben, damit sie selbstständig und fehlerfrei die Vorgehensweise kennen, um das Recht sprechen zu lassen, wenn sie intuitiv erkennen, dass eine Behörde unrecht handelt.

Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.

.

——————————————
Siehe auch in diesem Kontext:

Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Relativitätstheorie: Ist Deutschland ein Rechtsstaat?

Bildungsskandal Relativitätstheorie: Ministerpräsident Winfried Kretschmann kennt die Verfassung Deutschlands nicht

G.O. Mueller ist ein Whistleblower .