Blog – Jocelyne Lopez

Waffengewalt gegen Tiere: Ist Deutschland ein Rechtsstaat?

Eine lobenswerte und zugleich erschütternde Initiative gegenüber der Staatsgewalt der Familie Gerlach aus dem Jahre 2006, worüber in der Webseite Unabhängige Tierschutz–Union Deutschland ausführlich berichtet wird: Autobahnpolizei von 78259 Mühlhausen-Ehingen erschießt braven Hund.

Einzig die zwei ersten Beschwerden der Familie Gerlach aus dem Jahre 2006 gegen die Einstellung ihrer Strafanzeige schildern in aller notwendigen Kürze den Strafbestand und die eklatanten Rechtsbruche seitens der Staatsgewalt in beeindruckender Form: Ein wehrloser, harmloser Hund wird von einem Polizisten aus einem fahrenden Fahrzeug über Felder gehetzt, mehrmals angeschossen und entsetzlich massakriert: Alle eingeschalteten Staatsanwaltschaften und Justizbehörden sehen bis heute noch „keinen Anfangsverdacht“ für eine Straftat, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Erhebung der öffentlichen Klage rechtfertigen könnte:

Beschwerde der Familie Gerlach vom 15.08.2006 an die Staatsanwaltschaft Konstanz:
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Beschwerde der Familie Gerlach vom 05.09.2006 an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Ist Deutschland ein Rechtsstaat? Kennen die Staatsanwaltschaften überhaupt die Gesetze und die Verfassung Deutschlands? Oder sind einfach die Gesetze und die Verfassung nicht einmal das Papier wert, worauf sie geschrieben wurden? Haben die Bürger gegen Willkür und Rechtsbrüche der Staatsgewalt überhaupt eine Chance, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen?

 

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Wir haben dich verlor’n
Ohnmacht, Trauer, Zorn
Ich versprech dir jetzt
Ich tu, was ich kann
(Regina Rau)

 
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Siehe auch im selben Gesamtkontext die bisher seit 2012 gescheiterten Bemühungen einer Gruppe von Tierversuchsgegnern gegenüber Staatsanwaltschaften, um ein Fehlverhalten der Behörde LANUV NRW bei der Genehmigung der Versuche und der Tötung von Versuchstieren an der Ruhruniversität Bochum strafrechtlich verfolgen zu lassen. Auch da sehen die eingeschalteten Staatsanwaltschaften durchgehend auf den hierarchischen Dienstweg „keinen Anfangsverdacht“ für eine Straftat, obwohl die Behörde LANUV NRW selbst in ihren Antworten an Bürgeranfragen zugegeben hat, dass sie die Auflagen des Tierschutzgesetzes §§ 7 und 8 zur rechtsmäßigen Genehmigung solcher Versuche nicht eingehalten hat:

Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft

Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

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