Blog – Jocelyne Lopez

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Im Rahmen unserer Bemühungen seit April 2012, die notwendige Transparenz im öffentlichen Interesse bei diesen langjährigen und umstrittenen Tierversuchen herbeizuführen, wurden wir mit erheblichen Gebührenerhebungen der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert, wogegen wir auch insgesamt 4 Klagen bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht haben, siehe:

Unrechtsmäßige Gebührenerhebung durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Klagen gegen abschreckende Gebührenerhebungen des LANUV NRW, Recklinghausen

Spendenaufruf wegen abschreckenden Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW

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Durch einen Artikel im Journalisten-Blog Ruhrbarone vom 01.10.2012 Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung,  ist uns bekannt geworden, dass eine Klage gegen LANUV NRW in einem ähnlich gelagerten Fall auch eingereicht wurde, was Anlaß zu einer Anfrage des Landesabgeordneten Ralf Witzel vor dem Landesparlament NVW gegeben hat, siehe:

Informationsfreiheitgesetz: Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel

Wir haben den Abgeordneten Ralf Witzel am 03.02.13 davon  in Kenntnis gesetzt, daß wir auch mit dieser Problematik beim LANUV NRW konfrontiert wurden, siehe: Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW.

Ralf Witzel macht uns auf die Antwort auf seine Anfrage im Portal des Landesparlament NRW aufmerksam:

Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 570 vom 15. Oktober 2012
des Abgeordneten Ralf Witzel FDP
Drucksache 16/1151
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1465.pdf

Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass es statistisch keine Transparenz über die Gebühren-Praxis des LANUV NRW existiert, jedoch dass der Einzelfall, der vom Journalisten-Blog Ruhrbarone veröffentlicht wurde, inzwischen außergerichtlich geregelt wurde: LANUV NRW hat zurück gerudelt und eine Gebühr von 1.000 Euro auf 10 Euro zurückgesetzt:

Zitat aus Drucksache 16/1151:

In dem angeführten Einzelfall hatte das LANUV mit Bescheid vom 21. August 2012 einem Antragsteller eine Gebühr von 1.000 Euro für jeweils eine von zwei Anfragen in Rechnung gestellt. Die Höhe der festgesetzten Gebühren errechnete sich aus dem für die Bearbeitung der Anfrage entstandenen tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. 

Das MKULNV hat nach nochmaliger Prüfung unter besonderer Würdigung des Einzelfalles – es handelte sich um eine Anfrage der Presse ohne erwerbswirtschaftlichen Hintergrund – das Landesamt gebeten, den o.g. Gebührenbescheid abzuändern. Mit Änderungsbescheid vom 10. Oktober 2012 ist das Landesamt dieser Bitte nachgekommen und hat die Gebühren neu auf den unteren Rand des Gebührenspektrums (jeweils 10 Euro) festgesetzt. Zudem hat das Landesamt gegenüber dem zuständigen Verwaltungsgericht in dem über die Gebühr anhängigen Rechtsstreit eine Erledigungserklärung abgegeben.  

Na bitte, es geht doch…

Dagegen liegen unsere 4 Klagen wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW im Fall der Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum immer noch beim Verwaltungsgericht: Alle Urteile stehen noch aus.

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Siehe auch die neuesten Entwicklungen:

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

sowie

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab

 



Comments

  1. Februar 12th, 2014 | 11:02

    […] Aus dieser Untersuchung des Landtags geht hervor, dass es statistisch keine Transparenz über die Gebühren-Praxis des LANUV NRW existiert, jedoch dass der Einzelfall, der vom Journalisten-Blog Ruhrbarone  veröffentlicht wurde, inzwischen außergerichtlich geregelt wurde: LANUV NRW hat zurückgerudelt und zwei Gebührenbescheiden von je 1.000 Euro auf je 10 Euro zurückgesetzt, siehe: Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück […]