Ich verweise auf meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka, um sie davon in Kenntnis zu setzen, dass anhaltende Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment Hafele und Keating aus dem Jahre 1972 zur Bestätigung der Relativitätstheorie aus dem Internet zu entnehmen sind, mit der Bitte, diese Vorwürfe prüfen zu lassen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating.
Diesen Sachverhalt habe ich auch im MAHAG-Forum zur Diskussion gestellt und gebe nachstehend Auszüge aus einem Austausch mit einem Teilnehmer wieder, der sich darüber ärgert, dass ich diese Bitte um Prüfung an das Ministerium für Bildung und Forschung gerichtet habe:
16.06.13 – Zitat von contravariant:
Ähm… das BMBF hat weder mit den Lehrplänen an den Schulen noch mit den Curricula an den Universitäten das geringste zu tun. Wie gesagt, in Deutschland ist Bildung Aufgabe der Länder.
Du hast doch eben grade selbser festgestellt, dass sich Hafele und Keating außerhalb der deutschen Jurisdiktion befinden. Inwiefern kann sich das BMBF dann der Strafvereitelung schuldig machen? Sieht mal wieder stark nach Lust an Krawall aus.
[…]
Lehrt das BMBF nun, oder verfolgt es Straftaten?
19.06.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Wenn Du kein intuitives Rechtsgefühl hast, was ganz offensichtlich ist, kauf Dir ein Lehrbuch über die Grundlagen der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat, und büffele. Viel Spaß!
Wenn Du die Grundlagen drauf hast, kauf Dir ein Lehrbuch über das öffentliche Recht in Deutschland, und büffele. Auch viel Spaß!
Wenn Du dann 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert hast, dann solltest Du es drauf haben und dann könnte ich möglicherweise Dich um Rat bitten, wie man in Deutschland im Fall Hafele/Keating vorgehen muss, um das Recht sprechen zu lassen – ich habe es nämlich nötig. Bis dahin verzichte ich auf Deine Rechtshinweise und Deine Ratschläge – die habe ich nämlich nicht nötig…
19.06.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Eine der Grundlagen der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat basiert auf einem intuitiven Rechtsgefühl, das bei jedem Bürger dieses Staates vorausgesetzt wird. Ein Dieb oder ein Betrüger darf zum Beispiel vor Gericht nicht sagen: „Ich bin ein einfacher Mann, ich habe nicht Jura studiert, ich wußte nicht, dass Stehlen oder Betrügen gesetzlich verboten sind “. In Frankreich gilt zum Beispiel hier der Spruch „Nul n’est censé ignorer la loi“, wobei als Pendant in Deutschland gilt: „Das Gesetz wird als bekannt angenommen“ oder auch „Rechtsunkenntnis entschuldigt nicht“.
Im öffentlichen Recht, das extrem komplex ist, weil es alle Rechtsmechanismen einer komplexen Staatsordnung bis ins Detail lückenlos regelt, wird auch das intuitive Rechtsgefühl jedes Bürgers vorausgesetzt: Jeder Bürger soll intuitiv erkennen können, ob bei den Handlungen des Staates Unrecht vorliegt (z.B. bei den Handlungen einer Behörde oder einer Staatsanwaltschaft).
Der Gesetzgeber darf aber nicht verlangen, dass alle Bürger des Staates ein 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert haben, damit sie selbstständig und fehlerfrei die Vorgehensweise kennen, um das Recht sprechen zu lassen, wenn sie intuitiv erkennen, dass eine Behörde unrecht handelt.
Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.
Jetzt eine einfache Rechtsgrundlage drauf?
19.06.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Man kann die Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen im Fallbeispiel meiner Anfrage an die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Fall Hafele/Keating untersuchen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating:
1) Als einfache Bürgerin empfinde ich intuitiv als Unrecht, dass in Deutschland bundesweit im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem die Ergebnisse eines Experiments gelehrt und verwendet werden, die auf einem Betrug beruhen könnten.
2) Ich wende mich an die für mein Dafürhalten bundesweit für die Belange der Bildung und Forschung zuständige und verantwortliche Behörde, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, mit der Bitte, dieses Anliegen zu prüfen bzw. mir die zuständige und verantwortliche Dienststelle für die Prüfung dieses Anliegens zu nennen.
3) Das Bundesministerium antwortet erst einmal nicht in der angemessenen Frist von 1 Monat für die Beantwortung einer Bürgeranfrage (bzw. für die Mitteilung eines Zwischenbescheides), wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und wie es auch meistens problemlos geschieht. Das ist schon mal aus meiner Sicht kein gutes Zeichen… Ich denke mir: Sie riechen den Braten, haben keine Lust zu antworten und rechnen damit, dass ich mich nicht mehr melde und sich die Anfrage damit von allein erledigt.
4) Ich gebe aber nicht auf und sende eine Erinnerung mit einer erneuten Frist von einem Monat.
5) Das Ministerium antwortet nach der Erinnerung nach 3 Wochen.
6) Die Antwort des Ministeriums ist vom Umgangston freundlich und zeugt von Bürgernähe, wie es normalerweise auch zu erwarten ist. Sie ist auch vom Formalismus her korrekt: Sie wird von einem Mitarbeiter des Ministeriums im Auftrag abgegeben, der seinen Namen und seine Kontaktdaten angibt.
7) Die Antwort des Ministeriums über den präzis und unmissverständlich dargestellten Sachverhalt ist jedoch ein verschärftes Kunststück der Nicht-Kommunikation, wenn man sie so beschreiben darf: Meine Bitte um Prüfung eines begründeten Vorwurfs auf Betrug bei einem bestimmten Experiment wird munter umgewandelt in eine Bitte um Nennung von Gesprächspartnern für eine „inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle“:
Zitat Ministerium:
Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus kann sich das Ministerium oder eine andere Behörde nicht an der inhaltlichen Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle beteiligen. Dies ist Aufgabe der Forscher und der wissenschaftlichen Institutionen
Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Ausführungen auf den üblichen Wegen der Wissenschaft zur Diskussion zu stellen und Sie etwa an geeignete Zeitschriften zur Veröffentlichung zu schicken oder auf Tagungen vorzustellen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg bei Ihrer wissenschaftlichen Betätigung.
Ähh?? Ich denke mir weiterhin: Sie riechen den Braten, sie stellen sich dumm, haben keine Lust den Fall prüfen zu lassen und rechnen damit, dass ich mich nicht mehr melde und damit die Anfrage sich von allein erledigt.
8 ) Ich gebe aber nicht auf und schreibe eine Beschwerde wegen unsachgemäßer Beantwortung meiner Anfrage, mit Antwortfrist bis zum 15. Juli 2013: Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating
Bei diesem Stand der Angelegenheit sind wir zurzeit. Fortsetzung folgt.
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Siehe auch in diesem Zusammenhang: G.O. Mueller ist ein Whistleblower
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