4. Mai 2013
CERN-Neutrinoexperiment: Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister Philipp Rösler
Ich verweise weiter auf meinen Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der Frage, wie die Uhren beim Neutrino-Experiment (CERN) synchronisiert wurden, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche in Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
Am 30.03.2013 habe ich erneut die PTB um Beantwortung von 4 entscheidenden Fragen zur widerspruchsfreien Interpretation der Messergebnisse durch die Öffentlichkeit gebeten, die leider unbeantwortet geblieben sind. Ich informiere nachstehend über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit:
03.05.2013 – Fachaufsichtsbeschwerde an Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin
Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin
(Kontaktformular: https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html )
Cc:
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – Volker Kauder – fraktion@cducsu.de
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag – Dr. Frank-Walter Steinmeier – oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag – Rainer Brüderle – pressestelle@fdp-bundestag.de
Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Bundestag – Dr. Gregor Gysi – fraktion@linksfraktion.de
Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag – Renate Künast / Jürgen Trittin – info@gruene-bundestag.de
Betr.:
Fachaufsichtsbeschwerde
wegen widersprüchlicher Informationen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zur Interpretation der Messergebnisse des CERN-Neutrino-Experiments
Sehr geehrter Herr Bundesminister Rösler,
sehr geehrte Damen und Herren Bundestagabgeordnete,
hiermit reiche ich eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen gesetzwidrigen Verhaltens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in der im Betreff genannten Angelegenheit ein.
Durch qualifizierte Informationen von Fachleuten im Internet ist mir bekannt geworden, dass Unklarheiten über die Synchronisation der Uhren beim Neutrino-Experiment aus dem Jahre 2011 zwischen CERN und LNGS bestehen, wobei die PTB zuständig und verantwortlich für diese Synchronisation war – zusammen mit dem Schweizer Metrologie-Institut METAS.
Vor diesem Hintergrund habe ich im Mai 2012 eine Bürgeranfrage im öffentlichen Interesse im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes (IFG) an die PTB gerichtet, um diese Unklarheiten durch präzise und gezielte Fragen zu beseitigen und somit eine eindeutige Beurteilung und Auswertung der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
Eine komplette und aktuelle Zusammenstellung meiner Austausche mit der PTB zwischen dem 31.05.2012 und dem 15.03.2013 entnehmen Sie bitte im Internet aus folgendem Link:
Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Wie es aus dieser Korrespondenz hervorgeht, wurde der im Rahmen des IFG legitimierte Informationsanspruch der Allgemeinheit keineswegs durch die PTB angemessen und zufrieden stellend befriedigt, so dass eine Auswertung und eine widerspruchsfreie Interpretation der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler und interessierte Bürger aus der Allgemeinheit nach wie vor nicht möglich ist. Die PTB verwickelte sich nämlich in einen gravierenden Widerspruch zwischen zwei inkompatiblen Berechnungsmethoden (gemäß Einstein oder gemäß Sagnac), die gleichzeitig zugrunde gelegt worden seien, und weigerte sich anschließend am 30. März 2013 gegenüber der Allgemeinheit, berechtigte Fragen zur Lösung dieses gravierenden Widerspruchs zu beantworten.
Dieses Verhalten ist inakzeptabel: Die Allgemeinheit hat einen legitimen Anspruch auf die widerspruchsfreie Auswertung und Interpretation eines extrem teuren Experiments, das sie vollständig mit Steuergeldern finanziert hat. Hierzu möchte ich das Berliner Informationsfreiheitgesetz zitieren:
§ 1 – Zweck des Gesetzes : „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“
Ich möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung des Art. 20 (3) Grundgesetz hinweisen und bitte Sie als Aufsichtsbehörde der PTB zur Wiedererstellung der Rechtskonformität zu veranlassen, dass die 4 folgenden der PTB am 30. März 2013 gestellten Fragen noch beantwortet werden:
1) Trifft es zu, dass die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit und Irrelevanz bei der routinemäßigen GPS-Anwendung nicht berücksichtigt werden, was gegebenenfalls im Widerspruch zu Auskünften der PTB stünde?
2) Trifft es zu, dass experimentell nachgewiesen wurde, dass der Sagnac-Effekt gilt und dementsprechend das Licht mit c+v läuft, was gegebenenfalls im Widerspruch zu Auskünften der PTB stünde?
3) Trifft es zu, dass bei der Auswertung der Messdaten mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wird, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“?
4) Wenn ja, trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB zur Transformation der Zeit zwischen den beiden Systemen die Galilei-Transformation (t´ = t) und nicht die Lorentz-Transformation ( t´ = gamma ( t – x v / c^2 ) ) verwendet?
Für eine Antwort bzw. einen Zwischenbescheid bis zum 3. Juni 2013 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
Mitunterzeichner:
Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes
OStR Peter Rösch, Wissenschaftlicher Lehrer im Schuldienst B.-W.
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