20. März 2013
Primatenversuche in Bochum: Gespräch beim Umweltministerium NRW am 14.03.2013
Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.
Mit unserem letzten Schreiben vom 26. Februar 2013 an das Umweltministerium NRW haben wir den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW erhoben. Nach Erhalt dieses Schreibens hat uns das Umweltministerium NRW mit Schreiben vom 27. Februar 2013 zu einer Gesprächsrunde am 14.03.2013 eingeladen. Nachstehend unsere Berichtserstattung mit einer E-Mail vom 19.03.12:
von Jocelyne Lopez und Gisela Urban – Tierfreunde ohne Grenze e.V.
An Ministerium für Klimaschutz- Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr: Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum
Sehr geehrter Herr Professor Jaeger,
sehr geehrter Herr Kirchhof,
erst einmal möchte ich mich – auch im Namen von Frau Gisela Urban, die leider verhindert war, und von meinem Begleiter Herrn Gerhard Oesterreich – für die Einladung zum Gespräch am 14.03.2013 in Ihrem Büro in o.g. Angelegenheit, sowie für die entspannte Diskussionsführung herzlich bedanken.
Ich erlaube mir, die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte dieses Gespräches zusammenfassend festzuhalten:
1. Wir haben Ihre Aussage als überaus positiv empfunden, dass Ihr Amt sich für ein zukünftiges Verbot der Primatenversuche tatkräftig einsetzen möchte, was wir als eine außerordentlich begrüßenswerte Gemeinsamkeit mit der erklärten, langjährigen Zielsetzung der Tierschutzorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene ansehen. Sie baten hier auf unsere Unterstützung, die Ihnen auf jedem Fall zugesichert ist, falls Sie hierfür konkrete Möglichkeiten eines Einsatzes im Rahmen unseres bürgerlichen Engagements erkennen.
2. Ihre aktuelle beim Bundesrat eingereichte „Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ gemäß Drucksache 670/12 enthält aus unserer Sicht jedoch nicht eine solche Zielsetzung, auch nicht im Einsatz, sondern fordert lediglich eine Umsetzung der schon im Tierschutzgesetz vorhandenen Auflagen und gesetzlichen Voraussetzungen zur amtlichen Genehmigung von Tierversuchen. Wie Sie es selbst in Ihrem Brief vom 19.02.2013 und auch im Gespräch zugestanden haben, waren die Kontrolle und die Nachprüfung durch das LANUV NRW der tatsächlich geführten Tierversuche an der RUB seit 25 Jahren unzureichend. Das LANUV NRW hat insbesondere versäumt, vor und nach mehrjährigen Versuchsreihen an der RUB – die langanhaltende Schmerzen-, Leiden und Schäden an Primaten zugefügt haben (bis hin zum Kapitalschaden der Tötung), die vom TierSchG §§ 7 und 8 vorgeschrieben Voraussetzungen zu prüfen, und zwar hinsichtlich:
a) der im Gesetz ausdrücklich geforderten ethischen Vertretbarkeit der zugefügten Schmerzen und Schäden im Hinblick auf die Versuchszwecke und die angestrebten Ergebnisse, die für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein müssen. Weder solche Versuchszwecke noch solche Versuchsergebnisse liegen bei den langjährigen Primatenversuchen in Bochum vor, so daß die Genehmigungen im Sinne des Gesetzgebers nicht hätten erteilt werden dürfen.
b) der Zugrundelegung des Stands der Erkenntnisse zur Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen am Standort Bochum selbst und an anderen Forschungsstandorten.
c) der Zugrundelegung des Stands der Erkenntnisse zur Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden.
3. Ihr wiederholtes Angebot, von der Möglichkeit des Verbandsklagerechts zum Schutz der Umsetzung der gesetzliches Bestimmungen Gebrauch zu machen, halten wir für nicht praktikabel:
– Nach unserem Kenntnisstand räumt das Verbandsklagerecht der angeklagten Forschungseinrichtung ein Regreßrecht ein, was diesen Rechtsweg für ehrenamtlich engagierte Bürger aus verständlichen Gründen völlig versperrt. Die Finanzkraft von Forschungseinrichtungen steht im keinem Verhältnis mit der Finanzkraft von kleinen und sogar von großen Tierschutzvereinen.
– Die Prüfung der Anträge vor der Genehmigung durch Tierschutzvereine bedeutet de facto eine Übertragung der behördlichen Aufgaben auf Privatpersonen aus der Öffentlichkeit, was konkret sowohl völlig impraktikabel noch zu vertreten ist.
Wir hoffen auf eine zukünftige tierschutzgerechtere Umsetzung der schon vorhandenen Gesetze zum Schutz der Versuchstiere und danken Ihrem Amt im Voraus für alle tatkräftigen Bemühungen, die dem Tierschutz im Sinne des Art. 20 a als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang ein Stück näher bringen werden und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez und Gisela Urban
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[…] Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW erhoben. Nach Erhalt …www.jocelyne-lopez.de/…/primatenversuche-in-bochum-gespr… Originalartikel lesen Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Marktnews Umwelttechnik Deutschland […]
[…] – lädt uns zu einer Gesprächsrunde im Ministerium ein: Primatenversuche in Bochum: Gespräch beim Umweltministerium NRW am 14.03.2013 […]
[…] einer Einladung am 14.03.2013 vom Umweltministerium NRW als Aufsichts-behörde von LANUV NRW im Rahmen unserer Fachaufsichtsbeschwerde über diese […]