Blog – Jocelyne Lopez

Zweite Antwort des Umweltministeriums NRW auf unseren Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Im Zusammenhang mit unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 6.10.2012 hat sich die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eingeschaltet, siehe unseren Austausch vom 10.01.13 / 16.01.13 :Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum.

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 19.02.2013 ausführlich auf unseren Vorwurf Stellung genommen:

 

Tierschutz: Primatenversuche in Bochum an der Ruhruniversität
Ihre Schreiben vom 16.01.2013 und vom 23.01.2013
Aktenzeichen VI-5-4203

Sehr geehrte Frau Urban,
sehr geehrte Frau Lopez,

nachdem Sie, Frau Urban, mir „zwecks Koordinierung“ mit E-Mail vom 23.01.2013 das an den Tierschutzbeauftragten der Ruhruniversität Bochum gerichtete Schreiben von Frau Lopez vom 16.01.2013 an mich weitergeleitet und somit Ihre beiden Anfragen-Vorgänge quasi zusammengeführt haben, möchte ich mir erlauben, Ihnen nun abschließend gemeinsam zu antworten. Dies erscheint mir auch vor dem Hintergrund vertretbar und sachgerecht, dass ich anhand des Inhalts Ihrer Schreiben davon ausgehe, dass Ihnen beiden der jeweilige Schriftverkehr der anderen Antragsstellerin in vollem Umfang bekannt ist. Insoweit handelt es sich bei dieser Angelegenheit um ein – durchaus nachvollziehbares und grundsätzlich lobenswertes – gemeinsames Anliegen Ihrerseits.

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