Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Januar, 2013

Primatenversuche in Magdeburg: Unsere Antwort an die genehmigende Behörde

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Primatenversuche in Magdeburg in der Hirnforschung in Frage. Ich verweise in diesem Blog auf unsere Anfrage an die genehmigende Behörde, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) und auf die Antwort der Behörde: Grausame Primatenversuche in der Hirnforschung in Magdeburg.

Nachstehend gebe ich unsere Antwort an die Behörde wieder:

 

11.01.13 – Antwort an das Landesverwaltungsamt Halle (Saale)

Betr.: Durchführung von Primatenversuchen in Magdeburg
Meine Anfrage vom 12.11.2012
Ihr Schreiben vom 11.12.2012
(AZ 503.1.1. 5114-14/12 – Sachbearbeitung Frau Münscher-Paulig)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihr Schreiben vom 11.12.2012 in obiger Angelegenheit und komme auf Ihre Aussagen zu den von Ihrem Amt nicht beantworteten Fragen 3 und 4 aus meiner Anfrage zurück: 

Frage 3) aus meiner Anfrage vom 12.11.2012:  

Zitat:
Zu welchen Erfolgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren haben nach Kenntnis Ihrer Behörde die in Magdeburg durchgeführten Versuche bei den jeweiligen Forschungszwecken bis jetzt geführt?
Zitatende 

 

Ihre Antwort aus Ihrem Schreiben vom 11.12.2012:

Zitat:
Zu den Fragen 3, 5 und 6 sind ebenfalls keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden. Fragen zu nicht aktenmäßigen untersetzten Positionen sowie Rechtsauffassungen der Behörde sind nicht nach dem  IZG LSA zu beantworten, da es an der Eigenschaft  einer aufgezeichneten amtlichen Information fehlt (vgl. Anwendungshinweis des Landesbeauftragten für die lnformationsfreiheit Sachsen-Anhalt zu IZG LSA – S 2, S. 17).
Zitatende

 

Diese Antwort wirkt für Bürger äußert befremdlich. Gemäß Informationen aus den Medien haben  nämlich die Forscher mit dem Antrag zur Genehmigung des Versuchsvorhabens substantiiert nachzuweisen, dass das Vorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist, was logischerweise impliziert, daß die genehmigende Behörde sowohl den im Forschungsantrag angestrebten  Nutzen, als auch die Nachweise von umsetzbaren Erkenntnissen zur Kenntnis nehmen muss und in der Akte festzuhalten hat. 

Ich zitiere hier zum Beispiel Informationen von einem führenden Hirnforscher, der auch langjährig solche Versuche in Frankfurt durchführt:

Zitat Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max-Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt in der Zeitschrift „Gegenworte“ Nr. 4, 1999:

Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchs-ergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. […] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…]
Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zu-nehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.

Zitatende

Demzufolge wäre die  Antwort Ihres Amtes auf  meine Frage über die Erfolgen der Versuchsreihe für die Gesundheit von Menschen oder Tieren, dass keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden sein müssen, nicht zutreffend und würde auf nicht gesetzeskonforme Genehmigungen schließen lassen.

 

 

Fragen 4) e und f aus meiner Anfrage vom 12.11.12: 

Zitat:
e) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungs-stellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.

f) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung keine tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden zur Verfügung standen (Zentralstelle ZEBET)
Zitatende

 

Ihre Antwort aus Ihrem Schreiben vom 11.12.12:

Zitat:
e) und f) 

Die von lhnen verlangten Bestätigungen beziehen sich auf Recher-chen, die vom Tierschutzgesetz und der allgemeinen Verwaltungs-vorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000 nicht vorgesehen sind. Daher sind hierzu keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden.
Zitatende

 

Auch diese Antwort wirkt für Bürger äußerst befremdlich. Das Tierschutzgesetz (§§ 7 und 8 ) verpflichtet die genehmigende Behörde zu prüfen, dass das Versuchsvorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist, unter Berücksichtigung von folgenden Einschränkungen:

–  Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen.

Dies setzt voraus, dass die Behörde vor Erteilung der Genehmi-gung Recherchen anstellen muss, ob die beantragten Versuche nicht an anderen Forschungsstandorten schon durchgeführt wurden oder durchgeführt werden. Diese Recherchen stellen also sehr wohl eine vom Tierschutzgesetz aufgezeichnete amtliche Information, die zu der Genehmigungsakte gehört. Dadurch hätte Ihre Behörde feststellen können, dass solche Versuche in der Hirnforschung schon langjährig an anderen Forschungsstandorten durchgeführt wurden bzw. durchgeführt werden (Frankfurt, Tübingen,  Bochum, München, Berlin, Göttingen).

–  Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativmethoden.

Zu diesem Zweck stellt die staatlich finanzierte Zentralstelle ZEBET (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) den Forschern und den genehmigenden Behörden eine umfangreiche Datenbank zu Alternativ-forschungsmethoden zur Verfügung. Diese Recherchen stellen also auch sehr wohl eine vom Tierschutzgesetz aufgezeichnete amtliche Information, die vor Erteilung der Genehmigung einzuholen ist und zu der Genehmigungsakte gehört. Dadurch hätte Ihre Behörde zum Beispiel feststellen können, dass moderne tierversuchsfreie Verfahren in der Hirnforschung  schon langjährig den Forschern zur Verfügung stehen, siehe zum Beispiel einen Bericht der Organisation Ärzte gegen Tierversuche e.V.:  Hirnforschung mit Sinn und Verstand – Ohne Affen

 

Abschließend möchte ich zu Ihrer folgenden Aussage in Ihrem Schreiben vom 11.12.12 Stellung nehmen:

Zitat: 
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass die Durchführung des IZG LSA gemäß § 10 IZG LSA kostenpflichtig ist. Die Gebühren bemisst sich dabei nach dem angefallenen Zeitaufwand. Über die Kosten wird lhnen ein gesonderter Kostenbescheid zugehen.
Zitatende 

Wie Sie es aus meiner Anfrage vom 12.11.12 entnehmen konnten, informierte mich Herr Minister Dr. Hermann Onko Aeikens auf meine Frage hin, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Genehmigung von Tierversuchen in Magdeburg ist, so dass meine Anfrage ersichtlich – und auch ausdrücklich in meinem Schreiben vom 12.11.12 – im öffentlichen Interesse erfolgte. Ich engagiere  mich ehrenamtlich, um  die notwendige Transparenz bei den Primatenver-suchen in Magdeburg herbeizuführen und den legitimierten  Informationsbedarf der interessierten Öffentlichkeit zu befriedigen.

Für die Erhebung von Gebühren verweist das IZG LSA im § 10 auf das  Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, jedoch wird nirgendwo im IZG LSA angeordnet, dass die Regelung der Gebührenbefreiung bei Auskünften, die im öffentlichen Interesse erfolgen, aufgehoben wird.  Ich berufe mich dementsprechend auf das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt: 

Zitat:
VwKostG § 6 Kostenermäßigung und Kostenbefreiung
Für bestimmte Arten von Amtshandlungen können aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebühren-ermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen oder zugelassen werden.
Zitatende

und beantrage eine Gebührenbefreiung für meine Anfrage im öffentlichen Interesse.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Roswitha Taenzler 

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.



Mitmachaktion! Bürgerinitiative „Stopp Tierversuche in der EU“

Eine Information aus der Webseite „Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Mitmachaktion! Bürgerinitiative „Stopp Tierversuche in der EU“

 

 

 

 

 

 

Der Verein Ärzte gegen Tierversuche unterstützt die Bürgerinitiative http://www.stopvivisection.eu/, die ein Verbot aller Tierversuche in der EU zum Ziel hat. Vorgeschlagen wird, die neue Tierversuchsrichtlinie – die vollends die Handschrift der Nutznießer von Tierversuchen trägt – zu verwerfen und durch eine neue abzulösen, die die Anwendung tierversuchsfreier Verfahren anstelle von Tierversuchen verbindlich regelt.

Auf Grundlage des § 11 des Vertrags von Lisabon ist es Bürgern seit April 2012 möglich, wichtige Anliegen an die Europäische Kommission herangetragen, die per Gesetz geregelt werden sollen. Nur wenn es gelingt, 1 Million Unterschriften zu sammeln, kann eine Petition bei Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. 

Die Bürgerinitiative kann noch bis zum 1. November 2013 online unterstützt werden! Bitte mitmachen!

Weitere Information:

Bürgerinitiative STOP VIVISECTION online unterzeichnen (Deutsch) >>

Informationen zur Bürgerinitiative (Deutsch) >>

Internetseite der Bürgerinitiative (Englisch, Französisch, Italienisch) >>

EU-Tierversuchsrichtlinie – Hintergrundinfos >>

 



Kritik der Relativitätstheorie: Einstein hat die Lichtlaufzeit vergessen, wie langweilig…

Ich verweise weiterhin für die interessierten Leser oder Teilnehmer der Diskussion im Blog von Markus Pössel Einstein verstehen Teil III Gleichzeitigkeit, die abrupt geschlossen wurde, auf die Diskussion über diese Thematik im Blog “Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie”, wo schon ein paar Kommentare geschrieben wurden und wo einige Teilnehmer aus der geschlossenen Diskussion im Blog von Markus Pössel sich wieder gefunden haben und ihre Austausche fortführen: Gleichzeitig ist gleichzeitig.

Ich mache zum Beispiel auf das Fazit meines heutigen Kommentars in dieser Diskussion aufmerksam:

Auf dieser banalen und naiven Fehler ist die „genialste Theorie aller Zeiten“ aufgebaut: Einstein hat die Lichtlaufzeit vergessen bzw. sie „Relativität der Gleichzeitigkeit“ genannt.
Wie langweilig. 🙁

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Petition gegen Tierversuche bei L’Oréal

Eine Petition aus den USA bei change.org, gestartet von Courtney Lustic : Petition gegen Tierversuche bei L’Oreal  

 

L’Oreal: Stop testing on animals or using any animal products!
Go cruelty free!

 

Bitte unterzeichnen und verbreiten – Danke!

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Ich boykottiere Air France. Arrêtez le transport de singes !

 

Informationen aus der Webseite Ärtze gegen Tierversuche e.V. :

 

 

Nein zu Air France

Jedes Jahr werden Zehntausende Affen um den Globus geflogen, um im Tierversuchslabor zu Tode gequält zu werden.

Langschwanzmakaken, Rhesusaffen und Affen anderer Arten werden in Ländern wie Mauritius, China, Vietnam, Indonesien, Kambodscha, Laos, Philippinen, Tansania und Barbados in der Wildnis gefangen oder unter unsäglichen Bedingungen gezüchtet.

Für den Transport werden die Tiere in kleine Holzkisten gepfercht, in denen sie kaum stehen können. Die Kisten reisen als Cargo im Rumpf von Passagier-maschinen mit. Kaum ein Fluggast ahnt, was sich unter ihm abspielt. Auf den Langstreckenflügen leiden die Affen Hunger und Durst, Angst und Stress durch Lärm, extreme Temperaturschwankungen und schlechte Belüftung. Dazu kommen Umladungen und Verspätungen. Viele überleben die oft Tage dauernden Torturen nicht. […]
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Aktionen gegen Air France am Flughafen München und Düsseldorf

Im Rahmen einer weltweiten Aktionswoche gegen die Affentransporte durch die Fluglinie Air France veranstalteten die Arbeitsgruppen München und Köln der Ärzte gegen Tierversuche e.V. am 01. Dezember 2012 Aktionen an den Flughäfen München und Düsseldorf.

Air France ist die letzte europäische Fluglinie, die immer noch Affen aus ihren Heimatländern in Versuchslabore in Europa und Amerika transportiert.

Fotobericht München

Die AG München protestierte direkt neben den Check-in-Schaltern der Air France mit Transparenten, Postern und Plakaten in deutscher, englischer und französischer Sprache. Zahlreiche Flugblätter und Broschüren wurden an Passagiere, Passanten, Boden- und Flugpersonal verteilt.
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Ich boykottiere Air France. 

Air France fliegt Affen in den Tod!  Arrêtez le transport de singes !

 ,



Relativitätstheorie – „Wir Intellektuellen haben schauerliche Dinge gemacht, wir sind eine große Gefahr“.

Ich verweise auf die Diskussion „Einstein verstehen“ von Markus Pössel und die „GOM-Sekte“  im Kritiker-Forum MAHAG von Harald Mauer und gebe einen Austausch wieder, der von der kurzen Vorstellung durch G.O. Mueller des Kritikers der Relativitätstheorie Fritz Preikschat in der Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ ausgelöst wurde:

 

04.01.13 – Zitat von Harald Maurer:

[…] Im Text von Fritz K. Preikschat ist praktisch alles falsch. Der Quasar trägt die Bezeichnung 3C279, 2C279 ist hingegen ein in der Nähe sichtbarer Stern. Die Entfernung ist falsch und ebenso die Größe – und was mit der Eklipse gemeint sein könnte, erschließt sich mir nicht. Auch die restlichen Behauptungen von Fritz K. Preikschat sind m.E. Unsinn.

Den Fehler, Argumente unüberlegt und ungeprüft gegen die SRT vorzubringen, wenn sie nur flüchtig betrachtet gegen die SRT sprechen, sollten Kritiker nicht begehen. Das ergibt bloß Futter, auf das sich fanatische Relativisten gierig stürzen. Und natürlich werden dann alle SRT-Kritiker in den gleichen Topf geworfen – was auch nicht unbedingt die seriöseste Vorgangsweise ist.

 

04.01.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Nein, es ergibt nicht „bloß Futter“, sondern es ergibt sich erst dann die Möglichkeit, überhaupt auf die Tatsache hinzuweisen, dass es unüberlegte und ungeprüfte Behauptungen in der SRT selbst gibt, wie zum Beispiel die maximale Geschwindigkeit c, die Anlaß geben, überhaupt sich eigene Gedanken zu machen, die Theorie kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren, sowohl theoretisch als auch durch Beobachtungen, und sie nicht bloss wie die gesprochene Wahrheit hinzunehmen wie die Relativisten es gerne hätten.

Wir müssen uns bewußt werden, dass wir heute noch sehr wenig über das Phänomen Lichtausbreitung wissen, sowohl Relativisten als auch Kritiker wissen wenig darüber, und wenig gesichertes Wissen.

G.O. Mueller macht sich explizit nicht allen Argumentationen der vorgestellten Kritiker zu Eigen, sondern bietet die Möglichkeit, die kritischen Überlegungen kennenzulernen und zu untersuchen, die Überlegungen von Menschen vorzustellen, die sich selbst Gedanken über die SRT gemacht haben und sie nicht einfach nur schlucken und wiedergeben, so wie sie blind gelehrt wird.

Weder Relativisten noch Kritiker können fehlerfrei die SRT bestätigen bzw. widerlegen, dafür ist sie zu widersprüchlich und inkonsistent. So wie es Relativisten gibt, die falsche oder für falsch gehaltene Argumente zur Verteidigung der SRT liefern, gibt es auch Kritiker, die falsche oder für falsch gehaltene Argumente zur Kritik der SRT liefern. Nur dadurch kann auch das Bewußtsein in der Öffentlichkeit erweckt werden, dass mit der Theorie etwas nicht stimmt. Nur dadurch.

Es wird kein einziger Kritiker geben, kein einziger, der allein alle Unstimmigkeiten der SRT fehlerfrei erfassen und darlegen wird, keiner. Dafür gibt es zu vielen, überlagert, verschachtelt, verwachsen, sich verselbständigen, bis in völlig haarsträubende Absurditäten und Surrealismus ausufernd. So wie es auch kein einziger Befürworter der Theorie gibt, kein einziger, der allein alle Unstimmigkeiten der SRT fehlerfrei auffassen und ausräumen könnte.

Kein einziger Kritiker kann sich anmaßen und beanspruchen, allein mit seinen eigenen Argumentationen zu zeigen, dass mit der SRT etwas nicht stimmt, kein einziger, Du auch nicht. Es gibt zu vielen Fehler, es ist ein Fehler-Puzzle, es gibt zu vieles Aufbauen auf Fehler, das ist ein „Ding“, wie Michelson sagte, das ist wie ein immer weiter wachsender Krebs. Kein einziger Kritiker wird den gordische Knoten allein durchtrennen können, keiner: Gute und schlechte kritische Argumente, richtige und falsche Beobachtungen, treffende oder unzutreffende Interpretationen, das ist ein und dasselbe, alles wird nicht beachtet und wahrgenommen. Kein einziger Kritiker wird allein es schaffen, den gordischen Knoten durchzutrennen, keiner, so gut und richtig seine Argumente auch sein könnten, das ist nicht möglich. Markus Pössel als Experte der SRT sagte zum Beispiel auch neulich in seinem Blog sinngemäß, dass er mit bestem Wille keine Unstimmigkeiten in der SRT erkennen könne.

Nur durch die vielen Ansätze von Menschen, die sich ernsthaft Gedanken über diese Theorie machen, wird man das Bewußtsein wecken, dass sie nicht stimmt. Du brauchst nicht auf die perfekte, geschlossene Widerlegung der Theorie durch einen Kritiker zu warten, es kann sie nicht geben, von Dir auch nicht. Die Dokumentation von G.O. Mueller hat den Anspruch, das  Bewußtsein von wahrheitssuchenden Menschen in der Öffentlichkeit zu wecken. Er hat nicht den Anspruch die SRT zu widerlegen, das ist unter den bisherigen gesellschaftlichen Umständen nicht möglich. Die Theorie wurde sowieso tausend Mal einwandfrei widerlegt, das wird aber nicht anerkannt. G.O. Mueller macht die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass es nicht anerkannt wird. Und das ist ein hartes Stück Arbeit, viel schwieriger als gute und richtige Argumente gegen die SRT auszuarbeiten.

 

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An dieser Stelle möchte ich Auszüge aus einem Interview mit dem Erkenntnistheoretiker und Insider des Wissenschaftsbetriebes Karl Popper am Ende seines Lebens zitieren (DIE Welt, 29.1.1990 –  veröffentlicht 1991 als Taschenbuch bei Ullstein unter dem Titel ”Ich weiß, daß ich nichts weiß – und kaum das”), die die wissenschaftliche und gesellschaftliche Lage um die Relativitätstheorie sehr gut beschreiben:

Wir Intellektuellen haben schauerliche Dinge gemacht, wir sind eine große Gefahr. Wir bilden uns viel ein – wir wissen nicht, wie wenig wir wissen. Und wir Intellektuellen sind nicht nur anmaßend, sondern auch bestechlich.[…]

Ich meine nicht nur mit Geld, sondern auch bestechlich durch Ansehen, Macht, Einfluß und so weiter. Das ist leider so. Man müßte auch hier eine neue Mode schaffen. Ich hoffe, daß es für Intellektuelle einmal modern werden wird, bescheiden zu sein. Das ginge schon. Natürlich bin ich nicht der beste Mann, um eine neue Mode zu kreieren. […]

Sie machen aus Theorien Ideologien. Selbst in der Physik und in der Biologie gibt es leider viele Ideologien. […] Überall, auch in diesen Fachbereichen, gibt es einen Dogmatismus, gegen den es schwierig ist, sich durchzusetzen. […] Die Intellektuellen sind unkritisch und gehen mit den Moden, und es gibt einen starken Druck. Das heißt: Wer nicht mit der Mode geht, der steht bald außerhalb des Kreises derer, die ernst genommen werden.[…] 

Ich bin ein begeisterter Anhänger der Wissenschaft. Physik und Biologie sind für mich großartige Wissenschaften, und ich halte die meisten Physiker und Biologen für sehr gescheit und gewissenhaft. Aber: Sie stehen unter Druck. Diesen Druck gibt es erst seit dem zweiten Weltkrieg, seitdem so viel Geld für die Wissenschaft ausgegeben wird.“

 

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Gleichzeitig ist gleichzeitig

Für die interessierte Leser oder Teilnehmer der Diskussion im Blog von Markus Pössel „Einstein verstehen Teil III Gleichzeitigkeit„, die abrupt geschlossen wurde, mache ich darauf aufmerksam, dass eine Diskussion über diese Thematik auch im Blog „Kritische Stimmen  zur Relativitätstheorie“ angeboten wird, wo schon ein paar Kommentare geschrieben wurden: Gleichzeitig ist gleichzeitig

 

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Grausame Primatenversuche in der Hirnforschung in Magdeburg

Seit Jahren werden in Magdeburg Versuche mit Primaten durchgeführt, siehe zum Beispiel Berichte der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. : Tierversuche in Brennpunkt – Magdeburg und Grausame Tierversuche am Leibniz-Institut in Magdeburg.

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit dieser langjährigen Primatenversuche in der Hirnforschung in Frage. Nachstehend geben wir den Verlauf unseres Austausches mit der genehmigenden Behörde wieder, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale):
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12.11.12 – Anfrage an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten, Halle (Saale)

Betr: Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen im Leibniz-Institut
für Neurobiologie (LIN), Magdeburg und ZENIT GmbH Magdeburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine Anfrage hin informierte mich Herr Minister Dr. Hermann Onko Aeikens, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Genehmigung von Tierversuchen in Magdeburg ist.

Ich vermute einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Primatenforschung in Magdeburg und bitte um Beantwortung folgenden Fragen im öffentlichen Interesse:

1) Für welche Forschungszwecke werden Primatenversuche in Magdeburg durchgeführt:

a) In der Grundlageforschung

b) In der medizinischen Forschung

c) In der pharmazeutischen Forschung

d) In der Toxikologie

2) Seit wann werden Primatenversuche in Magdeburg durchgeführt?

3) Zu welchen Erfolgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren haben nach Kenntnis Ihrer Behörde die in Magdeburg durchgeführten Versuche bei den jeweiligen Forschungszwecken bis jetzt geführt?

4) Auflistung der Versuche, die aktuell von Ihrer Behörde genehmigt sind (bzw. wofür ein Genehmigungsantrag aktuell vorliegt), mit folgenden Angaben:

a) Datum der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung

b) Anzahl und Art der eingesetzten Tiere

c) Beschreibung des Versuchs

d) Forschungszweck und angestrebtes Nutzen

e) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungsstellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.

f) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung keine tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden zur Verfügung standen (Zentralstelle ZEBET)

5) Wie beurteilt Ihre Behörde die Information, dass die jeweils zuständigen Behörden die Genehmigungen für Primatenversuchen in Berlin, München, Bremen und Bochum nicht mehr erteilt haben? Siehe z.B. hier Information der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. : Der Fall Bremen

6) Wie beurteilt Ihre Behörde die Studien und Berichte aus der Fachwelt über die Sinnlosigkeit und die Grausamkeit der Primatenversuche? Siehe zum Beispiel hier: Hirnforschung an Affen: Grausam und sinnlos

Ich berufe mich auf das Informationsfreiheitgesetz und möchte auch dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz hinweisen.

Ich danke im Voraus für Ihre Auskunftserteilung bis zum 31.12.2012 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Roswitha Taenzler

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
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11.12.12 – Antwort vom Landesverwaltungsamt, Halle (Saale)

Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitgesetz vom 12.11.2012;
Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen im Leibnitz-Institut
für Neurobiologie Magdeburg und ZENIT GmbH Magdeburg

Sehr geehrte Frau Taenzler,

Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Für Behörden des Landes Sachsen-Anhalt gilt jedoch das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Daher haben ich Ihren Antrag als Antrag auf Auskunftserteilung nach dem IZG LSA gewertet.

Ihr o.g. Antrag wurde dem Referat Justitiariat als innerhalb des Landesverwaltungsamtes für die Durchführung des IZG LSA zuständiges Referat zur Prüfung übergeben.

Zu den von Ihnen im Hinblick auf die Durchführung von Primatenversuchen in Magdeburg gestellten Fragen ist Folgendes auszuführen:

Zu Frage 1:

Die Primatenversuche werden in der Grundlagenforschung durchgeführt und dienen Vorbeugung, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder dem Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier.

Zu Frage 2:
Seit dem 16.03.1998 werden Primatenversuche in Magdeburg durchgeführt.

Zu Frage 4:

Versuch 1:

a) Die Genehmigung wurde am 16.07.2012 erteilt und ist bis zum 31.07.2015 befristet.

b) Es sind 10 Makaka fascicularis eingesetzt.

c) Tiefe Hirnstimulation zur Behandlung von Epilepsie im Primatenmodell

d) Die Versuche werden in der Grundlagenforschung durchgeführt und dienen Vorbeugung, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder dem Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier.

e) und f)

Die von Ihnen verlangten Bestätigungen beziehen sich auf Recherchen, die vom Tierschutzgesetz und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000 nicht vorgesehen sind. Daher sind hierzu keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden.
Versuch 2:

a) Die Genehmigung wurde am 16.7.2012 erteilt und ist bis zum 31.07.2015 befristet.

b) Es sind 8 Makaka fascicularis eingesetzt.

c) Neuronale Korrelate des sensorischen Arbeitsgedächtnisses in der Hörrinde und im präfrontalen Kortex von Affen

d) Die Versuche werden in der Grundlagenforschung durchgeführt.

e) und f)

Die von Ihnen verlangten Bestätigungen beziehen sich auf Recherchen, die vom Tierschutzgesetz und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000 nicht vorgesehen sind. Daher sind hierzu keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden.

Zu den Fragen 3, 5 und 6 sind ebenfalls keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden. Fragen zu nicht aktenmäßig untersetzen Positionen sowie Rechtsauffassungen der Behörde sind nicht nach dem IZG LSA zu beantworten, da es an der Eigenschaft einer aufgezeichneten amtlichen Information fehlt (vgl. Anwendungshinweise des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Schasen-Anhalt zum IZG LSA – § 2, S. 17).

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass die Durchführung des IZG LSA gemäß § 10 IZG LSA kostenpflichtig ist. Die Gebühr bemisst sich dabei nach dem angefallenen Zeitaufwand. Über die Kosten wird Ihnen ein gesonderter Kostenbescheid zugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Münscher-Paulig

 

 

11.01.13 – Antwort an das Landesverwaltungsamt Halle (Saale)

Betr.: Durchführung von Primatenversuchen in Magdeburg
Meine Anfrage vom 12.11.2012
Ihr Schreiben vom 11.12.2012
(AZ 503.1.1. 5114-14/12 – Sachbearbeitung Frau Münscher-Paulig)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihr Schreiben vom 11.12.2012 in obiger Angelegenheit und komme auf Ihre Aussagen zu den von Ihrem Amt nicht beantworteten Fragen 3 und 4 aus meiner Anfrage zurück:

Frage 3) aus meiner Anfrage vom 12.11.2012:

Zitat:
Zu welchen Erfolgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren haben nach Kenntnis Ihrer Behörde die in Magdeburg durchgeführten Versuche bei den jeweiligen Forschungszwecken bis jetzt geführt?
Zitatende

 

Ihre Antwort aus Ihrem Schreiben vom 11.12.2012:

Zitat:
Zu den Fragen 3, 5 und 6 sind ebenfalls keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden. Fragen zu nicht aktenmäßigen untersetzten Positionen sowie Rechtsauffassungen der Behörde sind nicht nach dem IZG LSA zu beantworten, da es an der Eigenschaft einer aufgezeichneten amtlichen Information fehlt (vgl. Anwendungshinweis des Landesbeauftragten für die lnformationsfreiheit Sachsen-Anhalt zu IZG LSA – S 2, S. 17).
Zitatende

 

Diese Antwort wirkt für Bürger äußert befremdlich. Gemäß Informationen aus den Medien haben nämlich die Forscher mit dem Antrag zur Genehmigung des Versuchsvorhabens substantiiert nachzuweisen, dass das Vorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist, was logischerweise impliziert, daß die genehmigende Behörde sowohl den im Forschungsantrag angestrebten Nutzen, als auch die Nachweise von umsetzbaren Erkenntnissen zur Kenntnis nehmen muss und in der Akte festzuhalten hat.

Ich zitiere hier zum Beispiel Informationen von einem führenden Hirnforscher, der auch langjährig solche Versuche in Frankfurt durchführt:

Zitat Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max-Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt in der Zeitschrift „Gegenworte“ Nr. 4, 1999:

Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchs-ergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. […] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…]
Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zu-nehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.

Zitatende

Demzufolge wäre die Antwort Ihres Amtes auf meine Frage über die Erfolgen der Versuchsreihe für die Gesundheit von Menschen oder Tieren, dass keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden sein müssen, nicht zutreffend und würde auf nicht gesetzeskonforme Genehmigungen schließen lassen.

 

Fragen 4) e und f aus meiner Anfrage vom 12.11.12:

Zitat:
e) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung ähnliche Versuche nicht an anderen Forschungs-stellen durchgeführt werden oder durchgeführt wurden.

f) Bestätigung, dass gemäß Ihren Recherchen vor Erteilung der Genehmigung keine tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden zur Verfügung standen (Zentralstelle ZEBET)
Zitatende

Ihre Antwort aus Ihrem Schreiben vom 11.12.12:

Zitat:
e) und f)

Die von lhnen verlangten Bestätigungen beziehen sich auf Recher-chen, die vom Tierschutzgesetz und der allgemeinen Verwaltungs-vorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000 nicht vorgesehen sind. Daher sind hierzu keine aufgezeichneten amtlichen Informationen vorhanden.
Zitatende

Auch diese Antwort wirkt für Bürger äußerst befremdlich. Das Tierschutzgesetz (§§ 7 und 8 ) verpflichtet die genehmigende Behörde zu prüfen, dass das Versuchsvorhaben unerlässlich im Sinne des Gesetzes ist, unter Berücksichtigung von folgenden Einschränkungen:

– Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen.

Dies setzt voraus, dass die Behörde vor Erteilung der Genehmi-gung Recherchen anstellen muss, ob die beantragten Versuche nicht an anderen Forschungsstandorten schon durchgeführt wurden oder durchgeführt werden. Diese Recherchen stellen also sehr wohl eine vom Tierschutzgesetz aufgezeichnete amtliche Information, die zu der Genehmigungsakte gehört. Dadurch hätte Ihre Behörde feststellen können, dass solche Versuche in der Hirnforschung schon langjährig an anderen Forschungsstandorten durchgeführt wurden bzw. durchgeführt werden (Frankfurt, Tübingen, Bochum, München, Berlin, Göttingen).

Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativmethoden.

Zu diesem Zweck stellt die staatlich finanzierte Zentralstelle ZEBET (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) den Forschern und den genehmigenden Behörden eine umfangreiche Datenbank zu Alternativ-forschungsmethoden zur Verfügung. Diese Recherchen stellen also auch sehr wohl eine vom Tierschutzgesetz aufgezeichnete amtliche Information, die vor Erteilung der Genehmigung einzuholen ist und zu der Genehmigungsakte gehört. Dadurch hätte Ihre Behörde zum Beispiel feststellen können, dass moderne tierversuchsfreie Verfahren in der Hirnforschung schon langjährig den Forschern zur Verfügung stehen, siehe zum Beispiel einen Bericht der Organisation Ärzte gegen Tierversuche e.V.: Hirnforschung mit Sinn und Verstand – Ohne Affen

Abschließend möchte ich zu Ihrer folgenden Aussage in Ihrem Schreiben vom 11.12.12 Stellung nehmen:

Zitat:
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass die Durchführung des IZG LSA gemäß § 10 IZG LSA kostenpflichtig ist. Die Gebühren bemisst sich dabei nach dem angefallenen Zeitaufwand. Über die Kosten wird lhnen ein gesonderter Kostenbescheid zugehen.
Zitatende

Wie Sie es aus meiner Anfrage vom 12.11.12 entnehmen konnten, informierte mich Herr Minister Dr. Hermann Onko Aeikens auf meine Frage hin, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Genehmigung von Tierversuchen in Magdeburg ist, so dass meine Anfrage ersichtlich – und auch ausdrücklich in meinem Schreiben vom 12.11.12 – im öffentlichen Interesse erfolgte. Ich engagiere mich ehrenamtlich, um die notwendige Transparenz bei den Primatenver-suchen in Magdeburg herbeizuführen und den legitimierten Informationsbedarf der interessierten Öffentlichkeit zu befriedigen.

Für die Erhebung von Gebühren verweist das IZG LSA im § 10 auf das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, jedoch wird nirgendwo im IZG LSA angeordnet, dass die Regelung der Gebührenbefreiung bei Auskünften, die im öffentlichen Interesse erfolgen, aufgehoben wird. Ich berufe mich dementsprechend auf das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt:

Zitat:
VwKostG § 6 Kostenermäßigung und Kostenbefreiung
Für bestimmte Arten von Amtshandlungen können aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebühren-ermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung vorgesehen oder zugelassen werden.
Zitatende

und beantrage eine Gebührenbefreiung für meine Anfrage im öffentlichen Interesse.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Roswitha Taenzler

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.



Blog von Markus Pössel : Relativitätstheorie und Geschichtsfälschung

Ich verweise auf den Blog-Artikel von Markus Pössel Einstein verstehen Teil III: Gleichzeitigkeit auf der Plattform SciLogs/Spektrum der Wissenschaft und auf die anschließende Diskussion, die aufgrund von Vorfällen kurzer Hand von Markus Pössel geschlossen wurde. Am selben Tag hat Markus Pössel einen separaten und sehr umfangreichen Artikel geschrieben und eine Meta-Diskussion über diese Vorfälle und diese Schließung eröffnet: Zukünftiger Umgang mit Blog-Kommentaren auf “Relativ einfach”.

Nachstehend gebe ich aus dieser neuen Meta-Diskussion einen Austausch zwischen Markus Pössel und einem Teilnehmer wieder, der auf die Thematik des antisemitischen und rassistischen Vorwurfs gegen die Kritiker der Relativitätstheorie aufmerksam macht –  und woran ich mich offensichtlich nicht beteiligen darf: Markus Pössel hat einen Beitrag von mir im Zusammenhang mit diesem Austausch ohne ersichtlichen Grund wieder nicht freigeschaltet.

Der von Befürwortern der Relativitätstheorie in der Öffentlichkeit seit Jahrzehnten breitgetretene Vorwurf, dass die Kritiker aus antisemitischer und rassistischer Motivation die Theorie kritisieren, ist nämlich eine Schlüsselthematik  im Meinungsstreit zwischen Befürwortern und Kritikern der Theorie, die im Internet zu anhaltenden Konflikten und Eskalationen  führt und den Rechtsfrieden erheblich stört.  Man kann und darf sie nicht ignorieren oder runterspielen wollen: Ohne offene Behandlung dieses wichtigen Umstandes kann auch zukünftig kein sachlicher  Umgang und kein normaler wissenschaftlicher Meinungsstreit zwischen Befürwortern und Kritikern der Theorie stattfinden. Ich werde mich zum Beispiel nie mit diesem Vorwurf abfinden und auf mir sitzen lassen, nie. 

 

29.12.12 – 14:19 Uhr –  Beitrag von Cryptic: Einstein-Kritiker – aggressive Variante

29.12.12 – 15:04 Uhr –  Antwort von Markus Pössel an Cryptic

29.12.12 – 16:15 Uhr – Antwort von Crypic an Markus Pössel

29.12.12 – 16:56 Uhr –  Antwort von Markus Pössel an Cryptic:

29.12.12 – 23:31 Uhr – Antwort von Cryptic an M. Pössel: Antisemitisch motivierte Kritik

30.12.12 – 00:17 Uhr – Antwort von Markus Pössel an Cryptic

30.12.12 – 22:26 Uhr – Antwort von Cryptic an Markus Pössel

30.12.12 – 22:58 Uhr – Antwort von Markus Pössel an Cryptic

31.12.12 – 12:13 Uhr – Antwort von Cryptic an Markus Pössel

31.12.12 – 12:26 Uhr – Antwort von Markus Pössel an Cryptic

31.12.12 – 14:30 Uhr – Antwort von Cryptic an Markus Pössel

31.12.12 – 15:40 Uhr – Antwort von Markus Pössel an Cryptic

 

31.12.12 – Beitrag von Jocelyne Lopez in Zusammenhang mit dem o.g. Austausch zwischen Cryptic und Markus Pössel (in der Diskussion von Markus Pössel nicht freigeschaltet)

Zitat Markus Pössel an Cryptic: „Wie Sie möchten. Ich halte aus meiner Sicht fest: Sie haben ziemlich beleidigende Anschuldigungen gegen Joachim Schulz und Milena Wazeck vorgebracht, nämlich dass diese „die Ursachen der Kritik ausschließlich auf antisemitische Gesinnung der Kritiker zurück[..]führen“. Sie haben trotz Nachfrage keine Belege liefern können, die diese Anschuldigungen rechtfertigen würden. Ohne solche Belege sehe ich auch keinen Anlass, hier weiterzudiskutieren. Lassen wir’s also so stehen.“

Das Thema ist zu brisant und zu aktuell, um es stehen zu lassen. 

Wie die sorgfältige historische und statistische Untersuchung der Forschungsgruppe G.O. Mueller über die Strategie des Antisemitismus-Vorwurfes gegenüber den Kritikern der Relativitätstheorie es dokumentiert, ist der historische Umstand akribisch belegt, dass diese Motivation weder „immer“, noch „oft“ nachzuweisen ist, sondern ganz im Gegenteil „selten“ (obwohl leider nicht selten genug), sogar  im III. Reich: 

Zitat G.O. Mueller: 1933 ff. – Die Relativitätstheorien beherrschen auch das Dritte Reich

Die uninformierte Öffentlichkeit nimmt natürlicherweise an, daß die Nazis nicht nur den jüdischen Physiker Albert Einstein mit Todesdrohungen außer Landes getrieben haben, sondern daß sie nach ihrer Machtergreifung 1933 auch seine Relativitätstheorien verfolgt und aus ihrer akademischen Wissenschaft ausgeschlossen haben. In Wirklichkeit geschieht das Gegenteil. Während die Bedrohung und Vertreibung des Menschen Einstein vor 1933 bittere Wirklichkeit war, sind die Theorien nach 1933 unverändert Lehrstoff der akademischen Physik geblieben, weil fast alle Physiker die Abschaffung des Äthers für immer gesichert haben wollten und nur die Aufrechterhaltung der Speziellen Relativitätstheorie dieses Ziel garantieren konnte.

Diese Entwicklung ist Ausdruck der personellen Besetzung der insgesamt 81 in Deutschland und Österreich im Jahr 1939 existierenden Professuren für Physik: ganze 6 Lehrstuhlinhaber, also nicht einmal zehn Prozent, gehörten zur Richtung der “Deutschen Physik“, die eine rassistische Hetze gegen den Juden Albert Einstein und seine angeblich “jüdischen” Theorien betrieb. (Quelle: A. D. Beyerchen: Wissenschaftler unter Hitler. 1982.) Deshalb ist das Jahr 1933 für die Theorien, anders als man glauben möchte, keine epochale Wende.

 

Man kann also den breitgetretenen Ansatz von Milena Wazeck mit dem „braunen Sumpf der Physik“ oder von Joachim Schulz mit der „Deutschen Physik“ nicht einmal für die Physik unter der Nazi-Herrschaft als objektive Darstellung der historischen Gegebenheiten ansehen.

Es kann auch in der Wissenschaftsgeschichte, genauso wie in der Geschichte überhaupt, Manipulationen der öffentlichen Meinung geben.  Es kann auch in der Geschichte der Wissenschaft auch Fälle von Geschichtsfälschung geben, siehe 

Wikipedia: Geschichtsfälschung  

Zitat:

Bei einer Geschichtsfälschung wird vorsätzlich versucht, mit wissenschaftlich unlauteren Mitteln einen falschen Eindruck von historischen Ereignissen und ihrer Interpretation zu vermitteln.
[…]
Die meisten Geschichtsfälschungen kommen hingegen durch eine willkürliche Interpretation des Quellenmaterials zustande, am einfachsten durch das Weglassen bzw. Nichtbeachten unerwünschter Quellen, also eine einseitige Quellen-/Literaturauswahl.

Eher selten, da leicht zu durchschauen und zu widerlegen, ist die direkte Lüge in der Darstellung.
[…]
Motive: […]

– Wissenschaftsorientiert ist das Motiv, wenn der Fälscher seine eigene historische Interpretation gegenüber denen von Fachkollegen aufwerten bzw. seine Karriere fördern will. […] 

– Entfernung von unliebsam gewordenen Personen aus Dokumenten der Zeitgeschichte; […]

– Verächtlichmachung […] 

Mit Fälschungen lässt sich mitunter Geld verdienen, nicht nur auf dem Kunst- und Antiquaria-Markt, sondern auch durch die publizistische Darstellung der vermeintlichen wissenschaftlichen Sensation. […] 

Eine Geschichtsfälschung liegt nur vor, wenn in betrügerischer Absicht manipuliert wurde, um das Geschichtsbild zu verändern. 

Keine Geschichtsfälschung ist daher 

– ein veralteter Forschungsstand an sich, da es auch in der Geschichtswissenschaft Entwicklungen und Neuentdeckungen gibt, 

– eine bloße abweichende Meinung, die aufgrund anderer Vorgaben bei der Interpretation zustande kommt, 

– ein Irrtum. 

Die Grenzen zwischen der abweichenden Meinung und einer Fälschung können fließend sein: Generell ist jede Theorie und eine Gesamtdarstellung eine Vereinfachung der Realität. Ob die Vereinfachung als angemessen empfunden wird, ist dann die Ursache möglichen Streits.
Zitatende

 

Die Grenze zwischen einer abweichenden Meinung und einer Fälschung ist aus meiner Sicht im Fall des Antisemitismusvorwurfs gegenüber den Kritikern der Relativitätstheorie eindeutig überschritten: Bei den Behauptungen, dass die Kritik der Relativitätstheorie als antisemitisch und rassistisch motiviert war, handelt es sich aus meiner Sicht um eine Geschichtsfälschung zur Manipulation der öffentlichen Meinung. 

Den Einsatz von gravierend unlauteren Mitteln habe ich sogar persönlich erlebt, wie zum Beispiel folgendes: 

Damit mein Blog (über Jahre als antisemitischen und rassistischen „Gülle-Blog“ von Mobbern im und aus dem anonymen Internet-Pranger Alpha Centauri /RelativKritisch bezeichnet) von meinem Provider 1&1 gesperrt wird, wurden 2012 folgende Aussagen per E-Mail an die Geschäftsleitung von 1&1 gerichtet: 

„Es gibt mittlerweile auch Anhaltspunkte meinerseits dass das aggressive Vorgehensweise  von Fr. Lopez mit vermutlich Duldung durch Hrn. E. Friebe im Zusammenhang mit dem 15. Juli 1937 steht als die SS-Zeitung „Das schwarze Korps“ die Anhänger der modernen Physik incl. Physikalischer Chemie als „weiße Juden“ öffentlich diffamierte“.

1937 war Herr Ekkehard Friebe 10 Jahre alt, ich wurde nicht einmal geboren. So leicht kann man eine antisemitische und rassistische Motivation bei Kritikern der Relativitätstheorie „nachweisen“: Meine komplette Internet-Präsenz wurde von meinem Provider kurzerhand gesperrt.

 

 

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Siehe auch in diesem Zusammenhang:

Milena Wazeck und “der bräunliche Sumpf der Physik”

Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte und Geschichtsfälschung

Der verleumderische Antisemitismus-Vorwurf zur Abwehr von Kritik

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

Bitte um Löschung von Schmähkritik im Blog von Markus Pössel an die Redaktion von “SciLogs”

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