Blog – Jocelyne Lopez

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Auszüge aus einem Artikel aus der FAZ vom 13.12.2012:

Bremer Tierversuche –  Unzulässiger Menschen-Vergleich

13.12.2012 ·  Die Forschungsfreiheit siegt vor Gericht – vorerst:
Die Behörde, die vor vier Jahren Versuche eines Bremer Hirnforschers an Affen nicht genehmigte, hätte nicht selbst ethisch abwägen dürfen.

„Aufhören!“ Der Titel der ganzseitigen Wutanzeige in der Dienstagsausgabe des Bremer „Weser-Kurier“ ließ keinen Zweifel: Die „Tierversuchsgegner Bundesrepublik Deutschland e.V.“ wollen die neurobiologischen Versuche an Affen an der Universität Bremen beendet sehen. Am hansestädtischen Oberverwaltungsgericht haben die zuständige Bremer Gesundheitsbehörde und Hirnforscher Andreas Kreiter am Dienstag erneut um zwanzig Makaken gezerrt. Diesmal setzte sich die Forschung durch: Die Behörde hätte Kreiters Antrag auf Genehmigung laufender Tierversuche aus dem Jahr 2008 und dessen Verlängerungsgesuche genehmigen müssen, so das Urteil. Das mag womöglich wegweisend sein, bedeutet aber nicht unbedingt das Ende des gerichtlichen Zwists.

[…] Unerlässlich, um Basiswissen zu erhalten für neue Untersuchungsmethoden oder Therapien, sagen die Forscher – eine zu hohe Belastung für die Tiere und ethisch nicht vertretbar, sagen Tierschützer.
[…]
Zudem wurde der Behörde kein eigener Ermessensspielraum in Ethikfragen zugebilligt, Revision ausgeschlossen. Letztlich ginge es darum, zwischen zwei Verfassungsgütern abzuwägen, der Forschungsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz. Dies sei rechtlich erschöpfend und eindeutig geklärt. So bleibt der Behörde nur die Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. „Ich habe keine Angst vor Leipzig“, sagte Behördenanwalt Ewer am Rand der Verhandlung.

Den ganzen Artikel lesen…

Sehr gut, dass Behördenanwalt Wolfgang Ewer keine Angst vor der Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hat! Mit diesem skandalösen Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts kann nicht das letzte Wort gesprochen sein, zu vielen rechtlichen und ethischen Unstimmigkeiten sind im Fall der Primatenversuche von Andreas Kreiter ersichtlich:

 

Inwiefern hätte die Bremer Gesundheitsbehörde, die als Dienstleiter der gesamten Bevölkerung agiert und diese Versuche ablehnte, sie stellvertretend für die Bevölkerung nicht ethisch abwägen dürfen? Hallo??! Soll das etwa bedeuten, dass für das Bremer OVG die Bevölkerung Deutschlands ethisch nicht abwägen darf?! Und wozu sind bitteschön für das Bremer OVG die Beratungen einer Ethikkommission vor jeder Genehmigungserteilung gedacht, die gemäß § 15 Tierschutzgesetz gesetzlich vorgeschriebenen sind? Ist für das Bremer OVG eine Sitzung der Ethikkommission vor Erteilung einer Genehmigung durch eine Behörde, die die Bevölkerung legitimiert dient, etwa ein Kaffeekränzchen? Eine Alibi-Veranstaltung? In welcher rechtlichen Welt lebt das Bremer OVG?  Das ist nicht zu fassen.

 

Inwiefern erteilt sich das Bremer OVG wiederum selbst das Recht, diese Versuche ethisch abzuwägen und im Alleingang ohne Revision zu entscheiden, dass sie ethisch vertretbar seien? Das Bremer OVG spricht der zuständigen und verantwortlichen Behörde und der Bevölkerung eine ethische Abwägung ab, entscheidet aber für sich selbst im Namen des Volkes, dass die Versuche ethisch vertretbar sind, da die Tiere nach seinem eigenen Ermessen nur „mäßig“ leiden würden. Die Tiere leiden „mäßig“?  Affen leiden „anders“?  Hallo??! Welche Welt der Gewalt und des Grauens will das Bremer OVG uns aufzwingen? Siehe in diesem Blog: Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

 

Inwiefern hat das Bremer OVG die Behauptung des Tierexperimentators Andreas Kreiter geprüft, dass „diese Experimente ohne Affen nicht zu machen seien“? Das hat das Bremer OVG mit Sicherheit nicht sorgfältig geprüft, denn es hätte erkennen können, dass Andreas Kreiter dabei lügt und dass diese Untersuchungen mit modernen und gefahrlosen Verfahren an freiwilligen gesunden Probanden und wohl auch an erkrankten oder verletzten Patienten seit Jahrzehnten möglich sind. Kennt etwas das Bremer OVG den § 8 Tierschutzgesetz auch nicht, der die Wahl von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden vorschreibt? Siehe: Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

 

Inwiefern hat das Bremer OVG die behauptete Bedeutung der Experimente von Andreas Kreiter zur Gewinnung von neuen Erkenntnissen und brauchbaren Ergebnissen geprüft? Das hat es mit Sicherheit nicht geprüft, denn es hätte erkennen können, dass Andreas Kreiter dabei auch lügt, genauso wie die anderen Hirnforscher, die diese Experimente seit Jahrzehnten an anderen Forschungsstandorten erfolglos für therapeuthischen Zwecken durchführen.  Kennt das Bremer OVG die §§ 8 und 7 Tierschutzgesetz etwa auch nicht, die die Vermeidung von Wiederholungs- und Doppelversuchen vorschreibt, sowie den Nachweis von umsetzbaren Erkenntnissen?

 

Ja, den Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig braucht Behördenanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer wohl nicht zu fürchten, das letzte Wort ist mit diesem skandalösen Urteil bestimmt nicht gesprochen worden.

 

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Siehe auch:

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

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Comments

  1. Dezember 18th, 2012 | 11:38

    […] komme auf meinen Blog-Eintrag Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!! zurück, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sich jetzt anbieten, weitere […]

  2. Dezember 19th, 2012 | 07:44

    […] Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!! […]

  3. Dezember 27th, 2012 | 09:22

    […] Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!! […]

  4. April 7th, 2013 | 08:37

    […] Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!! […]