12. Dezember 2012
Hirnforschung: Die Bremer Versuchsaffen dürfen zu Ende massakriert werden
Eine aktuelle Information der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
Vernichtendes Gerichtsurteil in Bremen: Affenqual weiter erlaubt
Das heute am Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen ergangene Urteil erlaubt dem Affenhirnforscher Andreas Kreiter weiterhin grausame und medizinische irrelevante Experimente am Hirn von Makakenaffen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche wirft dem Gericht Ignoranz des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes zu Gunsten einer einflussreichen Lobby vor.
Die Ärztevereinigung zeigt sich bestürzt, dass das OVG trotz erdrückender Beweislage über die ethische Unvertretbarkeit und des fehlenden Nachweises über die zu erwartenden »hervorragenden Erkenntnisse«, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt, der grausamen Hirnforschung weiter grünes Licht gibt. Das Gericht hat nicht einmal Revision zuzulassen.
»Für den Tierschutz ist das Urteil vernichtend. Es zeigt, dass das Tierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz in der Praxis nicht angewandt werden, wohingegen die Forschungsfreiheit grenzenlos ist«, kritisiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung.
Wie in Bremen, wurden auch in München und Berlin vergleichbare Hirnversuche an Affen ebenfalls abgelehnt, da die Behörden das Leid der Tiere als zu hoch und den medizinischen Nutzen als nicht gegeben sahen. Die in München zuständige Behörde machte in ihrem Ablehnungsbescheid 2008 deutlich: »Um einem lebensbedrohlichen Leiden (Durst) zu entrinnen, fügt sich das Tier in ein anderes erhebliches Leiden (Kopffixierung im Primatenstuhl).« Die betroffenen Experimentatoren akzeptierten im Gegensatz zu Kreiter die Ablehnung ihrer Tierversuche.
Die Ärzte gegen Tierversuche bezeichnen es als Armutszeugnis für die deutsche Justiz, dass derart grausame zweckfreie Neugierforschung auf Kosten fühlender Lebewesen gestattet wird. Wie ethische und klinisch relevante Hirnforschung aussehen kann, zeigt nach Aussage des Ärztevereins unter anderem die britische Universität Durham, wo mittels Transkranieller Magnetstimulation Wahrnehmung, Lern- und Gedächtnisverhalten an Probanden gefahrlos erforscht werden.
Manche Richter haben in der Tat die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2002 nicht mitgekriegt, das ist ja auch nur 10 Jahren her, so schnell können manche Richter nicht denken, wenn überhaupt. Der Lobbyismus hat gewonnen und Lobbyismus ersetzt nun mal öfter das Denken. Die Bremer Versuchsaffen dürfen sinnlos und grausam zu Ende massakriert werden.
Es wird aber auch in Deutschland Richter geben, die das neue Grundgesetz innerhalb 10 Jahren gelernt haben, das steht fest. Und die auch verinnerlicht haben, dass eine Änderung des Grundgesetzes in einem Rechtsstaat ein grundlegender Vorgang ist, der nicht willkürlich und unüberlegt geschehen kann, sondern letztendlich aus dem langwierigen Wille einer großen Mehrheit der Bevölkerung hervorgeht: Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands, nicht nur der Bevölkerung Bremen, lehnt solche horrende Experimente und solche Gewalt an Tiere und Menschen ab. Wir sind das Volk. Der Kampf geht weiter, auch wenn die Bremer Versuchsaffen zu Ende massakriert werden dürfen. Wir sind das Volk, wir haben Willensfreiheit, wir lassen sie uns nicht durch pseudowissenschaftliche Forschung absprechen, der Kampf geht weiter.
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)
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[…] Wie die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. es schon am Tag der Urteilsverkündung im Fall der Klage der Universität Bremen es mitgeteilt hat, dürfen die horrenden Experimente des Hirnforschers Andreas Kreiter weiter fortgeführt werden, siehe meinen gestrigen Blog-Eintrag: Hirnforschung: Die Bremer Versuchsaffen dürfen zu Ende massakriert werden . […]
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