Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Dezember, 2012

Blog von Markus Pössel bei SciLogs und die „GOM-Sekte“

Ich verweise auf den Blog-Artikel von Markus Pössel Einstein verstehen Teil III: Gleichzeitigkeit auf der Plattform SciLogs/Spektrum der Wissenschaft und auf die anschließende Diskussion, die jetzt aufgrund von Vorfällen kurzer Hand von Markus Pössel geschlossen wurde.

Am selben Tag hat Markus Pössel einen separaten und sehr umfangreichen Artikel geschrieben und eine Meta-Diskussion über diese Vorfälle und diese Schließung eröffnet: Zukünftiger Umgang mit Blog-Kommentaren auf „Relativ einfach“

Nachstehend gebe ich meine bisherigen Beiträge in dieser Meta-Diskussion wieder, einschließlich einen Beitrag, der von Markus Pössel nicht freigeschaltet wurde:

 

29.12.12 – 09:42 Uhr – Zitat von Jocelyne Lopez: Richtigstellung 

29.12.12 – 10:39 Uhr – Zitat von Jocelyne Lopez: Eine einfache Lösung  

29.12.12 – Antwort von Jocelyne Lopez an Markus Pössel  (in der Diskussion nicht freigeschaltet): 

Zitat Markus Pössel: […] „Zum Vergleich mit Herrn Kellerbauer: Ich verstehe immer noch nicht so recht, warum Sie den Vergleich in Ihrem Kommentar überhaupt erwähnt hatten. Sollte das eine Drohung sein? “ […]

Das sollte u.a. eine Warnung in diesem Blog an den notorischen Stalker Manuel Krüger, der unter zahlreichen Pseudonymen (wahrscheinlich auch in Ihrem Blog) sowie an die anderen anonymen Stalker aus dem Umkreis der anonymen Internet-Pranger „Esowatch/Psiram“ und „Alpha Centauri / Relativ Kritisch“ sein, die seit Jahren Cyber-Mobbing und regelrechte Hetze gegen die Kritiker der Relativitätstheorie und insbesondere gegen das GOM-Projekt und seine Interessenvertreter Ekkehard Friebe und mich im Internet veranstalten und mich verfolgen in allen Diskussionen, wo ich sachlich teilnehme.

Schon am 14.10.12 habe ich Sie darum gebeten, solche persönliche Angriffe zu moderieren und zu unterbinden, sowie Ihre zu lasche Moderation moniert
Sie haben nichts unternommen, und obwohl ich mit keinem einzigen Wort seit Anfang an je auf die persönlichen Angriffe von Manuel Krüger oder von „Herr Senf“  oder von „Mike“ reagiert habe, haben Sie mir den notwendigen Schutz meiner Person verweigert und weiterhin solche Angriffe zugelassen, bis zu Ihrer völlig unpassenden Entscheidung, die Diskussion wegen persönlichen Angriffen zu schließen – was zum Nachteil aller an die Thematik Relativitätstheorie interessierten Leser und Teilnehmer ist, mir eingeschlossen, aber natürlich zum Vorteil der Stalker in dieser Diskussion (Manuel Krüger, „Herr Senf“ und „Mike“) – darauf zielen sie ja auch ab, das ist unübersehbar. Am liebsten würden sie erreichen, dass Sie die ganze Diskussion löschen.

Ja, es sollte eine Warnung zu meinem eigenen Schutz im Internet sein, wenn Sie mir schon in Ihrem Blog den Schutz verweigern, so wie mir nämlich von meinem Rechtsanwalt nach der Gerichtsverhandlung es empfohlen wurde. Ich muß mich nicht in Ihrem Blog auch weiter jahrelang beleidigen und verleumden lassen, Herr Pössel, mit Verlaub. Wenn Sie das nicht verstehen können ist es Ihr Problem, nicht meins. 

Was das „Geschenk“, das ich Ihnen geben könnte, wenn ich mich nicht mehr mit Ihnen austauschen bzw. an Ihre Diskussionen teilnehmen würde, anbelangt, darüber habe ich schon Stellung genommen. Sie haben mir aber das Antwortrecht dazu in Ihrem Blog verweigert. Wenn meine Antwort Sie aber trotzdem interessiert, können Sie sie  zum Beispiel im MAHAG-Forum nachlesen, als Antwort an einen anonymen Stammuser aus dem Hetzforum Alpha Centauri, der diese „Geschenk-Idee“ kommentiert hat, siehe im MAHAG-Forum meine Antwort auf einen Beitrag von „contravariant“.

 

29.12.12 – 16:35 Uhr – Zitat von Jocelyne Lopez: Sonderbare Moderation 

29.12.12 – 11:25 Uhr – Zitat von Jocelyne Lopez: Ablehnung der Verantwortung 

30.12.12 – Siehe meine E-Mail an die Redaktion von SciLogs: Bitte um Löschung von Schmähkritik im Blog von Markus Pössel an die Redaktion von “SciLogs”

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Blog „Einstein verstehen“ von Markus Pössel und die „GOM-Sekte“

Dritter Blog-Artikel von Markus Pössel bei SciLogs über den Umgang mit Kritikern der Relativitätstheorie

Das „ungefähre“ Rechtsgefühl des Bloggers Markus Pössel bei SciLogs

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Bitte um Löschung von Schmähkritik im Blog von Markus Pössel an die Redaktion von „SciLogs“

Ich verweise weiter auf den Blog-Artikel von Dr. Markus Pössel Einstein verstehen Teil III: Gleichzeitigkeit und auf die anschließende Diskussion, die jetzt aufgrund von Vorfällen  geschlossen wurde.

Ich habe heute folgende E-Mail an die Redaktion der Plattform „SciLogs / Spektrum der Wissenschaft“ geschickt:

 

Betr.: Bitte um Löschung von Schmähkritik im Blog „Relativ Einfach“ von Markus Pössel

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

gemäß Hinweis vom 25.12.12 vom Blogger Markus Pössel in seinem Blog „Relativ Einfach“ auf Ihrer Plattform „SciLogs“, ist die Redaktion von SciLogs medienrechtlich verantwortlich für die Inhalte seines Blogs: 

25.12.12 – Zitat Markus Pössel:

Wer sich im strafrechtlichen Sinne beleidigt sieht, wendet sich bitte direkt an redaktion@scilogs.de. Da erreicht’s die Leute, die “V. i. S. d. MDStV” sind und behelligt nicht die anderen Leser, die hier einfach nur Kommentare zur Sache lesen möchten.“

 

Ich bitte Sie daher, Beiträge eines Teilnehmers in einer Blog-Diskussion von Markus Pössel umgehend zu löschen.

 

Sachverhalt:

1) Am 08.10.12 bin ich in die Diskussion des Blog-Artikels „Einstein verstehen Teil III: Gleichzeitigkeit“ von Markus Pössel eingestiegen, die seit dem 14.03.12 friedlich, zivil und sachlich zwischen verschiedenen Teilnehmern verlief.

 

2) Ich habe mich dann ab dem 08.10.12 friedlich, zivil und sachlich mit den Teilnehmern dieser Diskussion ausgetauscht, die sich auch alle mir gegenüber friedlich, zivil und sachlich verhielten. Siehe meinen Einstiegsbeitrag.

 

3) Am 14.10.12 ist der Teilnehmer Manuel Krüger mit einem nicht themenbezogenen Beitrag in die Diskussion eingestiegen und hat gleich eine Meta-Diskussion über die „cranks“ (= „Spinner“, sprich hier Kritiker der Relativitätstheorie) und die „Trolle“ anfangen wollen, die sich in der Diskussion von Markus Pössel aufhalten würden, sie „stören“ und sie „zumüllen“. Manuel Krüger hat in seinem Einstiegsbeitrag die „cranks“ und die „Trolle“ aufgefordert, die Diskussion zu verlassen und sich in ihren eigenen Blogs zurückzuziehen. Siehe Einstiegsbeitrag von Manuel Krüger.

 

4) Am 14.10.12 um 16.32 Uhr habe ich mich an Markus Pössel als Moderator gewandt und ihn gebeten, die Beiträge von Manuel Krüger vom 14.10.12 um 12:32 Uhr und 14.10.12 um 15:18 Uhr zu moderieren, da sie gravierende Schmähkritik (Verleumdungen) gegen Herrn Ekkehard Friebe und mich als Interessenvertreter der Forschungsgruppe G.O. Mueller enthielten („Sekte“, „fanatische Verschwörungstheorie“), sowie solche personenbezogenen Angriffe in Zukunft zu unterbinden.

Siehe meine Meldung an Markus Pössel um 16:32 Uhr

 

 
5) Am 14.10.12 um 17:32 Uhr antwortete Markus Pössel auf meine Meldung, dass er die Bezeichnung „Sekte“ für das Projekt G.O. Mueller für rechtlich zulässig halte, siehe:

 14.03.12 – Zitat Markus Pössel:

Die Bezeichnung als „Sekte“ scheint mir als juristischem Laien in den Bereich zulässige Meinungsäußerung zu fallen.“.

 

6) Ab dem 14.10.12 umrankte dann Manuel Krüger in der Diskussion seine Beiträge weiter mit unflätigen Äußerungen, personenbezogenen Angriffen und Polemik gegen die „cranks“, obwohl kein einziger Teilnehmer, ich auch nicht, darauf reagiert und diese von Manuel Krüger angestrebte Meta-Diskussion ignoriert hat. Ich bin selbst mit keinem einzigen Wort in der ganzen Diskussion auf keinen einzigen Beitrag von Manuel Krüger eingegangen und habe mich weiterhin friedlich, zivil und sachlich mit den anderen Teilnehmern ausgetauscht, die sich auch weiterhin friedlich, zivil und sachlich mir gegenüber verhielten.

 

7) Am 21.12.12 greift Manuel Krüger die „cranks“ der Diskussion wieder scharf an („die vom Hass zerfressen in ihrem fanatischen Eifer blind sind„), sowie den Internet-Auftritt von Herrn Ekkehard Friebe („Hetzseite“) und regt Markus Pössel als Blog-Betreiber erneut an, die „cranks“ und ihre Beiträge aus seiner Diskussion auszuschließen: Siehe Beitrag von Manuel Krüger:  „Der Blogartikel ist so nicht mehr zu gebrauchen, wer soll sich denn durch den ganzen Mist der Cranks lesen um was Interessantes zu finden? […] Eine Idee wäre, den ganzen Schwachsinn der Cranks auf eine andere Seite und hier einmal richtig durchfegen. […] Sie geben Leuten hier ein Forum für ihren fanatischen Krieg gegen Einstein, sie lassen hier ständig Links (wenn auch nur noch in Textform) auf Hetzseiten gegen die Physik zu. Friebe schreibt von einer Wissenschaftsmafia und anderes und Links auf diese Seite werden in fast jedem Beitrag von Frau Lopez eingebaut.“

Anstatt diesen hochpolemischen Beitrag zu moderieren, wie von mir gewünscht, antwortet Markus Pössel an Manuel Krüger, dass er seine „Frust“ verstehe.

 

8 ) Am 25.12.12 bitte ich erneut Markus Pössel um Moderation von Manuel Krüger und um persönliche Distanzierung von seinen Aussagen über die „GOM-Sekte“, über Herrn Ekkehard Friebe und über mich, siehe meine Meldung.

Das tut jedoch Markus Pössel mit keinem Wort und schließt dann kurzer Hand die Diskussion „Einstein verstehen Teil III: Gleichzeitigkeit“, Mitte in einer regen sachlichen Beteiligung.

 

9) Am selben Tag eröffnet Markus Pössel eine Meta-Diskussion über die Vorfälle um Manuel Krüger in der Diskussion „Einstein Verstehen – III Gleichzeitigkeit“ und verkündet dort, dass ich mich an die Redaktion von SciLogs wenden möchte, wenn ich mich in der in Frage stehenden Diskussion beleidigt gefühlt haben sollte, siehe:  

Zitat Markus Pössel:

Wer sich im strafrechtlichen Sinne beleidigt sieht, wendet sich bitte direkt an redaktion@scilogs.de. Da erreicht’s die Leute, die “V. i. S. d. MDStV” sind und behelligt nicht die anderen Leser, die hier einfach nur Kommentare zur Sache lesen möchten.

 

Mein Fazit: 

Obwohl ich selbst keine einzige Beleidigung und personenbezogenen Angriffe in der in Frage stehenden Diskussion getätigt habe und mich stets zivil, friedlich, sachlich und themenbezogen mit allen Teilnehmern ausgetauscht habe, jedoch zwei Mal die personenbezogenen Angriffe von Manuel Krüger melden musste, weigert sich Markus Pössel, diese Schmähkritik aus seinem Blog zu löschen und überträgt die medienrechtliche Verantwortung auf die Redaktion von Sci-Logs.

 

Meine Bitte: 

Ich bitte Sie daher, die Beiträge des Teilnehmers Manuel Krüger, die ich am 14.10.12 und am 25.12.12 an den Blog-Betreiber Markus Pössel vergeblich gemeldet habe, umgehend zu löschen, da sie gravierende Schmähkritik gegen Herrn Ekkehard Friebe und mich enthalten, sowie gegen die Forschungsgruppe G.O. Mueller, die wir zusammen als Interessenvertreter in der Öffentlichkeit vorstellen und vertreten, einschließlich gegenüber Einrichtungen der öffentlichen Hand.

Ich danke im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez



Moderne Forschung ohne Tierversuche

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
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Ärzteverein begrüßt aktuell vorgestellte Neuentwicklungen

Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich erfreut über aktuelle Neuentwicklungen tierversuchfreier Test-verfahren, die sich direkt an der Situation des Menschen orientieren. Nach Ansicht des Vereins ist aus ethischen Gründen und mangels Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen ein Paradigmen-wechsel weg vom grausamen System Tierversuch notwendig.

Auf einem Fachkongress in Linz, Österreich, an dem der Ärzteverein teilnahm, wurden zahlreiche moderne Forschungsmethoden ohne die Verwendung von Tieren vorgestellt. So wurde an der Universität Newcastle, England, ein Modell zur Erforschung der Epilepsie entwickelt, das die direkte Untersuchung mittels EEG in Kombination mit Untersuchungen an Hirngewebe betroffener Patienten, das bei medizinisch notwendigen Operationen anfällt, kombiniert. Die üblicherweise in diesem Bereich durchgeführten Tierversuche, in denen Symptome der Epilepsie beispielsweise an Ratten künstlich erzeugt werden, haben dagegen nach Aussage der Ärztevereinigung mit der menschlichen Erkrankung nichts gemein und können daher keine relevanten Erkenntnisse liefern.

Forscher aus München haben aus menschlichen Zellen ein Modell der Hornhaut entwickelt, die wie im echten Auge aufgebaut ist und an der sich Substanzen testen lassen. Im Vergleich zum Tierversuch zeigte dieses Modell eine geringere Variation. Tübinger Wissenschaftler haben eine ‚Leber auf einem Chip‘ entwickelt, die die Struktur des menschlichen Organs lebensecht darstellt. So kann die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Zelltypen erforscht werden, was wertvolle Rückschlüsse über chronische Lebergiftigkeit erlaubt. An der Universität Bern haben Wissenschaftler mit Hilfe von menschlichen Zellen ein Modell der Lunge entwickelt, um Behandlungsstrategien für schwerwiegende Erkrankungen wie bösartige Tumore zu entwickeln.

Der Verein begrüßt es, dass immer mehr Wissenschaftler die Vorzüge der tierversuchsfreien Forschung wie Zellsysteme, Biochips oder Computersimulationen erkennen und innovative Forschung betreiben. »Tierversuche haben keine zuverlässige Aussagekraft für den Menschen. Die Reaktion auf ein und dieselbe Substanz kann von Tier zu Tier und von Tier zu Mensch vollkommen gegensätzlich sein«, erläutert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung. Untersuchungen, die auf dem Kongress angeführt wurden, bestätigen dies. So liegt die Übereinstimmung bei Tests auf krebserregende Wirkung zwischen Ratte und Mensch nur bei 69%, Maus und Ratte zeigen sogar nur in 57% eine vergleichbare Reaktion.

Der ‚Europäische Kongress für Alternativen zum Tierversuch’ in Linz fand zum 17. Mal statt. Moderne und ethische Forschung funktioniert nach Aussage der Experten des Vereins Ärzte gegen Tierversuche nur ohne Tierversuche. Sie fordern daher ein Ende aller Tierversuche, um den Weg frei zu machen für eine tierversuchsfreie Medizin und Wissenschaft, die nicht nur Tiere vor einem qualvollen Tod im Labor bewahrt, sondern auch die Basis bietet für den best möglichen Schutz des Menschen vor unerwünschten Nebenwirkungen und zur Entwicklung von patientenspezifischen Therapiemöglichkeiten.

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Für Tierexperimentatoren gilt: Veröffentliche oder sterbe!

Ich mache auf meinen Kommentar vom 27.12.12 auf den online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 13.12.12 mit einem Interview von Andreas Kreiter Debatte um Tierversuche – “Diese Hirnforschung ist nur mit Affen möglich” aufmerksam:

 

76. Veröffentliche oder sterbe

Ich würde nicht unbedingt unterstellen, dass die Tierexperimentatoren aus sadistischer Veranlagung solche Versuche durchführen, es gibt aber einen Umstand in der Wissenschaft, der nicht zu unterschätzen ist: Will ein Wissenschaftler Karriere machen und hohe Positionen besetzen, muss er viele Publikationen nachweisen. Es gilt das Motto „Publish or perish“, (veröffentliche oder sterbe), siehe

Wikipedia:

Publish or perish (english für „veröffentliche oder gehe unter“) ist eine im Wissenschaftsbetrieb gängige Redewendung, insbesondere an Universitäten. Ausgedrückt wird mit dieser Hyperbel, dass Forscher einem starken informellen Druck ausgesetzt sind, ihre Ergebnisse möglichst zahlreich und in möglichst angesehenen Verlagen oder Fachzeitschriften zu veröffentlichen, um ihr wissenschaftliches Renommee zu steigern.

Ehrgeizige (und wohl auch besonders unsensible) Wissenschaftler haben keine Hemmungen, irgendwelche Experimente mit Tieren durchzuführen, immer wieder und immer wieder, Hauptsache viele und mit hochtrabenden angestrebten Zielen, damit viele hochtrabende Publikationen rausspringen. Das Leiden und der Tod der Tiere, sowie die Wahrscheinlichkeit, dass bedeutende neue Erkenntnisse für die Gesundheit von Menschen daraus resultieren könnten, ist dann völlig zweitrangig: Primär ist die Karriere bzw. die wissenschaftliche Renommee, die Tiere zählen nicht. „Publish“ für die Experimentatoren, „perish“ für die Tiere. Das macht solchen Wissenschaftlern nichts aus.

 

Die Vereinigung Ärtze gegen Tierversuche e.V. hat diesen Umstand in der Tierversuchsforschung besonders ersichtlich in einer Broschüre veranschaulicht:

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Winterschlaf hilft gegen Alzheimer
und andere Absurditäten aus der Tierversuchsforschung

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Der angebliche Nutzen von Tierversuchen ist nur vorgeschoben. Diese Broschüre zeigt anhand von 81 Beispielen, worum es in der tierexpe-rimentellen Forschung tatsächlich geht: um Befriedigung der Neugier auf Kosten von fühlenden Lebewesen, um Forschungsgelder und um die Bestätigung von längst bekanntem Wissen.
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Broschüre bestellen oder zum kostenlosen Download…

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Stoppt Affenversuche in Tübingen – GRÜNE brechen Wahlversprechen

Ein Artikel aus der Webseite Tübingen für Tiere:

 

GRÜNE brechen Wahlversprechen – unsere Kundgebung gegen die Tübinger Affenversuche vom 12. Mai 2012

Seit vielen Jahren betreiben drei Tübinger Institute – das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik, das Hertie-Institut sowie das Institut für Zoologie – sog. Spitzenforschung an lebenden Rhesusaffen. Dabei handelt es sich um Grundlagenforschung, die primär der wissenschaftlichen Neugier dient. Ein Nutzen für menschliche Patienten ist nicht erwiesen. Die hochintelligenten und empfindsamen Affen werden u. a. wochenlang in sog. Primatenstühlen fixiert, in denen sie sich nicht bewegen können. Von der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung wurde dies mit Berufung auf die im Grundgesetz verankerte „Lehr- und Forschungsfreiheit“ stillschweigend hingenommen, wobei den Anforderungen des Tierschutzes, der seit 2002 ebenfalls im Grundgesetz verankert ist, keinerlei Rechnung getragen wurde. Die GRÜNEN versprachen zur letzten Landtagswahl 2011 das Ende dieser sinnlosen Tierversuche. Im Koalitionsvertrag wurde sogar explizit vereinbart, Tierversuche landesweit auf die allernotwendigsten Fälle zu reduzieren.

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Siehe auch in diesem Blog:

Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden

Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden.

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Skandalurteil Andreas Kreiter: Tierexperimentatoren müssen sich dem Wertewandel beugen

Ich mache auf meinen Kommentar vom 26.12.12 auf den online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 13.12.12 mit einem Interview von Andreas Kreiter Debatte um Tierversuche – “Diese Hirnforschung ist nur mit Affen möglich” aufmerksam:

 

74. Kommentar von Jocelyne Lopez – 26.12.12
Den Wertewandel in der Praxis umsetzen

Die Versuchsgegner-Bewegung ist grundsätzlich eine gewaltfreie Bewegung: Aufklärung und im geringen Umfang auch Proteste. Wer schon an Straßenprotesten teilgenommen hat, kann bezeugen, dass friedlich protestiert wird, durch eine bunte Mischung aus der Gesellschaft, Männer und Frauen, alt und jung, Familien, Fachleute, Politiker, Künstler und Musiker. Die einzige Gewalt, die dort zu sehen ist, sind die geschundenen Körper der Versuchstiere auf Plakaten.

Eine wichtige Frage, die bei den beschriebenen Gewaltdrohungen gegenüber Andreas Kreiter zu stellen wäre, ist – unabhängig von der abscheulichen psychischen Belastung, die ihm damit angetan wird – warum bei dieser gesellschaftlichen Auseinandersetzung über die Tierversuche, die Millionen von Menschen in der Bevölkerung berührt, bei einer geringen Anzahl von Betroffenen die Gefahr der Radikalisierung und der Gewaltbereitschaft entsteht?

Diese Erscheinungen sind ein wichtiger Indikator, dass man an die Grenze der sozialen Belastbarkeit ankommt, was unbedingt von den Verantwortlichen wahrzunehmen ist. Gewalt entsteht in einer gesunden Gesellschaft nicht von allein, Gewalt wird durch Gewalt erzeugt, auch durch Verzweiflung und Ohnmachtsgefühle. Man wird nicht das Problem der Gewalt lösen, indem man die Tierexperimentatoren unter Polizeischutz stellt, sondern nur dann, wenn der Wertewandel, der in der Gesellschaft stattgefunden hat und 2002 seine Verankerung in der Verfassung gefunden hat, in der Praxis umgesetzt wird.

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Gravierende Kollateralschäden der Tierversuche für Mensch und Gesellschaft

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Skandalurteil Andreas Kreiter: Briefaktion gegen Hirnforschung an Affen

Medizinischer Fortschritt und Tierversuche schließen sich aus

Fall Andreas Kreiter: Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig

Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig

Hoch fragwürdige Einstellung von Andreas Kreiter

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter



Blog „Einstein verstehen“ von Markus Pössel und die „GOM-Sekte“

Ich verweise weiter auf den Blog-Artikel von Dr. Markus Pössel Einstein verstehen Teil III: Gleichzeitigkeit und auf die anschließende Diskussion, die jetzt aufgrund eines Zwischenfalls geschlossen wurde:

Der langjährige und notorische Stalker Manuel Krüger aus dem Umkreis der anonymen Hetz- und Mobbing Webseiten „Alpha Centauri – Relativ Kritisch“ und „Esowatch/  Spiram“, hat dort am 24.12.12 die Verleumdung ausgesprochen, dass das GOM-Projekt Relativitätstheorie eine Sekte sei („GOM-Sekte“), und dass ein Link aus der Webseite von Ekkehard Friebe zu der Originalarbeit Albert Einsteins von 1905 „Zur Elektrodynamik bewegter Körper“ aus diesem Grund von Markus Pössel in seinem Blog nicht zu dulden sei.

Als offizielle Interessenvertreterin der Forschungsgruppe G.O. Mueller bzw. des GOM-Projekts Relativitätstheorie, stelle ich zusammen mit Herrn Ekkehard Friebe (siehe Homepage  und Blog) seit mehr als  8 Jahren im Internet die Tausende von Autoren vor, die sich weltweit seit 1908 bis heute noch über die Spezielle Relativitätstheorie kritisch geäußert haben, wie zum Beispiel täglich seit 4 Jahren in unserem Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“.   

Ich habe Markus Pössel darauf hingewiesen, dass diese Verleumdung in seinem Blog strafrechtliche Relevanz besitzt und ihn gebeten, dass er sie moderiert bzw. sich davon öffentlich distanziert, weil sonst eine persönliche Haftung für ihn als medienrechtlich verantwortlichen Betreiber des Blogs besteht, da er sich diese Verleumdung dann rechtlich zu eigen macht.  

Dr. Markus Pössel hat weder die Verleumdung gelöscht, noch sich davon persönlich distanziert, sondern die medienrechtliche Verantwortung seines Blogs auf die Betreiber der Internet-Plattform Sci-Logs in einem separaten Artikel über diesen Zwischenfall geschoben:

25.12.12 – Zitat Dr. Markus Pössel:

Wer sich im strafrechtlichen Sinne beleidigt sieht, wendet sich bitte direkt an redaktion@scilogs.de. Da erreicht’s die Leute, die „V. i. S. d. MDStV“ sind und behelligt nicht die anderen Leser, die hier einfach nur Kommentare zur Sache lesen möchten.

 

Originell, oder?

 

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Siehe auch in diesem Blog weitere Austausche aus der Diskussion im Blog-Experiment “Einstein verstehen” von Markus Pössel:

Einstein verstehen oder lieber Naturerscheinungen verstehen?

Nicht freigeschaltete Beiträge im Blog von Markus Pössel

Der Blogger Markus Pössel und Schmähkritik über Jocelyne Lopez

Blog-Experiment „Einstein verstehen“ von Markus Pössel: Meiner Meinung nach eine Farce

Messungen in der Physik: Das verlorengegangene Grundwissen

Das Prinzip von invariablen Maßeinheiten wurde in der modernen Physik stillschweigend aufgegeben

Der „crank“ Henri Bergson und seine unbeantworteten Fragen an Albert Einstein

Die „orthodoxen Befürworter“ der Relativitätstheorie zensieren den Nobelpreisträger Henri Bergson

Blog von Markus Pössel: Relativ einfach, Relativ kritisch

Warum wird Markus Pössel mit der Aufklärung über die Relativitätstheorie zu einem hoffnungslosen Unterfangen verdonnert?

Die „gemeinsame Zeit“ Einsteins und die „absolute Zeit“ Newtons: Dasselbe in grün…

Bitte um Löschung von Schmähkritik im Blog von Markus Pössel an die Redaktion von “SciLogs”

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Hoch fragwürdige Einstellung von Andreas Kreiter

Ich mache auf meinen Kommentar vom 25.12.12 auf den online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 13.12.12 mit einem Interview von Andreas Kreiter Debatte um Tierversuche – “Diese Hirnforschung ist nur mit Affen möglich” aufmerksam:

 

69. Kommentar von Jocelyne Lopez vom 25.12.12
Hoch fragwürdige Einstellung von Andreas Kreiter

In der Tat, wenn man mit Tieren forschen kann, dann kann man auch so lange ohne Tiere forschen, zumal weltweit seit Jahrzehnten Hirnforscher auf die Einsicht gekommen sind, dass man ohne Gewalt, Schmerzen, Leiden und Schäden an Tieren gefahrlos und effektiverer eine solche Forschung an freiwilligen menschlichen Probanden durchführen kann oder an erkrankten oder verletzten Patienten gängig durchführt – und somit logischerweise auch aussagekräftigere und brauchbare Ergebnisse erzielen kann, siehe z.B. einen Bericht von Fachexperten der Tierversuche „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

Hirnforschung mit Sinn und Verstand – Ohne Affen

Die Einstellung von Hirnforschern wie Andreas Kreiter, die daraus besteht, mit Gewalt, Leiden, Schmerzen und Schäden solange mit Tieren zu forschen, wie es Tiere gibt, erinnert mich an die Einstellung der Waffenlobbyisten in den USA: gegen Waffengewalt, noch mehr Waffen…

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Siehe auch in diesem Blog:

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Skandalurteil Andreas Kreiter: Briefaktion gegen Hirnforschung an Affen

Medizinischer Fortschritt und Tierversuche schließen sich aus

Fall Andreas Kreiter: Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig

Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

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Die Primatenversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig

Ich mache auf meinen Kommentar vom 24.12.12  auf den online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 13.12.12 mit einem Interview von Andreas Kreiter  Debatte um Tierversuche – „Diese Hirnforschung ist nur mit Affen möglich“ aufmerksam:

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67. Kommentar von Jocelyne Lopez vom 24.12.12
Die Tierversuche von Andreas Kreiter sind gesetzwidrig
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Das Urteil des OVG ist nicht nur verfassungswidrig, weil es unzulässig der verantwortlichen Behörde ihre im §15 TierSchG vorgeschriebene ethische Abwägungspflicht willkürlich abgesprochen hat, um stattdessen sein eigenes, nicht legitimiertes Ermessen durchzusetzen, sondern auch weil diese Experimente selbst gesetzwidrig sind:

TierSchG–§1

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
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Der geforderte „vernünftige Grund“ kann nur unter Einhaltung der Einschränkungen von §§ 7 und 8 TierSchG vorhanden sein:

1) Vermeidung von Doppel- und Wirderholungsversuchen

2) Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden

3) Nachweis von brauchbaren Ergebnissen für die Gesundheit von Menschen oder Tieren
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Keine dieser 3 Bestimmungen wird bei den Primatenversuchen von Andreas Kreiter eingehalten:

1) Diese Versuche wurden oder werden schon seit Jahrzehnten in anderen Standorten durchgeführt (Frankfurt, Tübingen, München, Berlin, Bochum, Magdeburg, Göttingen)

2) Es gibt seit Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse für die Gesundheit von Menschen oder Tieren

3) Es gibt seit Jahrzehnten weltweit tierversuchsfreie Alternativforschungs-methode (z.B. TMS-Verfahren)

Die Einreichung einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Skandalurteil des Bremer OVG ist dringend geboten.

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Siehe auch in diesem Blog:

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Skandalurteil Andreas Kreiter: Briefaktion gegen Hirnforschung an Affen

Medizinischer Fortschritt und Tierversuche schließen sich aus

Fall Andreas Kreiter: Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter



Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde wegen Primatenversuchen in Tübingen

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Primatenversuche in der Hirnforschung in Tübingen tatkräftig in Frage. Den Verlauf unserer Auseinandersetzung mit Behörden haben wir fortlaufend zusammen-gestellt und aktualisiert, siehe: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden.

Nachdem das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg in seiner rechtlichen Würdigung unserer Fachaufsichtsbeschwerde  nicht gezielt auf die begründeten Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Primatenversuche in Tübingen eingegangen ist, haben wir am 19.11.2012 erneut um eine eingehende Prüfung des Vorganges mit Einbeziehung der Ethik-kommission  und der Landtagsabgeordneten gemäß Petitionsrecht Grundgesetz.

Nachstehend gebe ich die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wieder:

 

07.12.2012 – Antwort vom 07.12.2012 vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:

Az 34-9185.80
Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen in Tübingen

Sehr geehrte Frau Menzel, 

zu Ihrem Schreiben vom 19. November 2012, mit dem Sie Widerspruch und Beschwerde gegen das Schreiben des Mini8steriums vom 6. November 2012, Az: w.o., erheben, teilt Ihnen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg folgendes mit: 

  1. Das Ministerium hat Ihnen mit Schreiben vom 06.11.2012, Az.: w.o., eine ausführliche Auskunft über das Ergebnis einer von Ihnen angestrebten Prüfung und der ihr zugrunde liegenden Rechtsnormen hinsichtlich des Verwaltungshandelns von staatlichen Behörden des Landes erteilt.
    .
  2. Bei dem besagten Schreiben des Ministeriums handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der Sie durch eine Regelung beschwert. Insofern kann gegen ihn kein Rechtsmittelverfahren im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung angestrebt werden. Gegen ein Schreiben, das im Gegensatz zu einem Verwaltungsakt keine auf eine Rechtsfolge gerichtete behördliche Willenserklärung, sondern eine bloße Wissensmitteilung enthält, sieht die Rechtsordnung keinen Rechtsbehelf vor. Ihr Widerspruch wäre daher wegen Unstatthaftigkeit unzulässig und müsste gebührenpflichtig  zurückgewiesen werden. Um Ihnen diese Gebühren zu ersparen, gehen wir zu Ihren Gunsten davon aus, dass Sie keine rechtsförmliche Behandlung Ihres Widerspruchs wünschen und ihn für erledigt betrachten.
    .
  3. Soweit Sie Beschwerde gegen das Schreiben des Ministeriums einlegen, ist es dem Ministerium verwehrt, über Beschwerden gegen sich selbst zu entscheiden.
    .
  4. Im Übrigen ist das Schreiben des Ministeriums vom 06.11.2012 in seiner Ausführlichkeit abschließend und bedarf keiner weiteren Ergänzung.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Maier

 

 

22.12.2012 – Unsere Antwort an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:

Betr.: Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 gegen das Regierungspräsidium Tübingen
Ihr Schreiben vom 07.12.12 AZ 34-9185.80 (Sachbearbeitung Jürgen Maier)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 07.12.12 in obiger Angelegenheit komme ich auf folgende Punkte zurück und bitte zur Klarstellung Ihrer Aussage um die Beantwortung durch Ihr Amt von folgenden Fragen:

Zu Punkt 2 von Ihrem Brief vom 07.12.12:

Zitat Ministerium für Ländlich Raum und Verbraucherschutz:

„Bei dem besagten Schreiben des Ministeriums [vom 06.11.12] handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der Sie durch eine Regelung beschwert. Insofern kann gegen ihn kein Rechtsmittelverfahren im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung angestrebt werden.

Zitatende

Ich erinnere daran, dass im besagten Schreiben vom 06.11.12 von Ihrem Amt, mir die Information erteilt wurde, dass das Regierungspräsidium Tübingen meine Fachaufsichts-beschwerde vom 18.08.12 Ihrem Amt (Zitat): „als zuständige Fachaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt“ hat.

Ich erinnere auch daran, dass im besagten Schreiben vom 06.11.12 von Ihrem Amt, mir das Ergebnis der „rechtlichen Würdigung“ meiner Beschwerde wie folgt mitgeteilt wurde: Zitat: „Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage kommt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Ergebnis, dass Ihrer Fachaufsichts-beschwerde nicht abgeholfen werden kann.“

Bitte teilen Sie mir mit, wenn das besagte Schreiben von Ihrem Amt vom 06.11.12, kein Verwaltungsakt sei, welches Rechtsstatus diesem Schreiben zugeschrieben werden kann. Es ist nämlich völlig unverständlich, dass weder die „Entscheidung“, noch die „rechtliche Würdigung“, noch die Mitteilung der „Prüfung der Sach- und Rechtslage“ durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Fachaufsichtsbehörde kein Verwaltungsakt im Rahmen des Öffentlichen Rechts sein sollte.

Zu Punkt 3 von Ihrem Brief vom 07.12.12:

Zitat Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

„Soweit Sie Beschwerde gegen das Schreiben des Ministeriums einlegen, ist es dem Ministerium verwehrt, über Beschwerden gegen sich selbst zu entscheiden.“

Zitatende

 

Bitte teilen Sie mir zur Beseitigung meiner entstandenen Rechtsunsicherheit mit, welche übergeordnete Einrichtung die Aufsicht über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ausübt.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Menzel

Mitzeichner:

Jocelyne Lopez
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM.INT.

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