14. November 2012
Transparency International Deutschland e.V.: „Freiheit herrscht nicht“
Eine lesenswerte Studie des Vereins Transparency International Deutschland e.V.:
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Themenschwerpunkt Informationsfreiheit – Rundbrief 37 – 2/2007
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- „Freiheit herrscht nicht“ – Von einer Kultur der Transparenz ist Deutschland noch weit entfernt
. - Das Recht auf Informationsfreiheit stärker nutzen
. - Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Ansprechpartner, nützliche Webseiten, Literaturhinweise
. - 16 Bundesländer – aber erst acht Informationsfreiheitsgesetze
. - E-Government und Informationsfreiheit – Das Beispiel Bremen
. - Das neue Verbraucherinformationsgesetz
. - Erstmals Spitzenempfänger von EU-Agrarsubventionen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht
. - Core Principles of Transparency at Stake in new European Convention
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Nachstehend Auszüge aus der Rubrik
„Freiheit herrscht nicht“ – Von einer Kultur der Transparenz ist Deutschland noch weit entfernt
von Heike Mayer
„Zu sagen: ‚Hier herrscht Freiheit‘ ist immer ein Irrtum oder auch eine Lüge, denn Freiheit herrscht nicht‘, lautet ein Gedicht von Erich Fried mit dem Titel „Herrschaftsfreiheit“. Auch wo es um Informationsfreiheit geht, bestätigt sich das vieldeutige Wort des Dichters. In Deutschland herrscht keine Informationsfreiheit. Häufig herrscht noch immer Geheimhaltung, obwohl das Amtsgeheimnis als längst abgeschafft gilt. An ihrem Herrschaftswissen lassen Politik, Verwaltung und Gerichte die Bürger in Deutschland nach wie vor nur ungern teilhaben.
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Unüberschaubare Rechtslage.
In der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ der Französischen Revolution vom 26. August 1789 – dem noch heute gültigen Verfassungsrecht Frankreichs – heißt es: „Alle Bürger haben das Recht, selbst oder durch ihre Abgeordneten die Notwendigkeit der öffentlichen Abgabe festzustellen, sie frei zu bewilligen, ihre Verwendung zu überprüfen und ihre Höhe, ihre Veranlagung, ihre Eintreibung und Dauer zu bestimmen.“ Ferner hat die Gesellschaft „das Recht, von jedem öffentlichen Beamten Rechenschaft über seine Verwaltung zu fordern.“ Wenn es diesbezüglich keine Rechtsicherheit gibt, so die Schlussfolgerung, besteht ein grundlegendes Demokratie-Defizit: „Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert […] ist, hat keine Verfassung.“
Deutschland hat keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz – eines, in dem das Recht der Bürger auf einen vergleichbaren Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsanspruch bislang nicht verbrieft ist. Dafür gibt eine Reihe von Gesetzen, die gewisse Rechte auf spezielle Informationen unter bestimmten Voraussetzungen auf diese oder jene eingeschränkte Weise gewähren: Etwa das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das Umweltinformationsgesetz (UIG), das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) und nicht zuletzt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Um die Sache nicht unnötig zu vereinfachen, existieren einige dieser Gesetze bis zu siebzehn Mal in teilweise ähnlichem, teilweise unterschiedlichem Wortlaut. Welches Gesetz zur Anwendung kommt, hängt von vielerlei ab: etwa, um welche Art von Information es geht (Umweltdaten, Lebensmittelprodukte, Stand eines Genehmigungs-verfahrens); ob eine Bundes- oder eine Landesbehörde über die Information verfügt; oder in welchem Bundesland der Auskunft suchende Bürger wohnt.
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