Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für November, 2012

Claes Johnson: Dr Faustus of Modern Physics

Ein sehr interessantes Online-Buch über die historische Entstehung der Relativitätstheorie von dem schwedischen Mathematikprofessor Claes Johnson:

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Dr Faustus of Modern Physics
Claes Johnson

© 2011 Onlinebook
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Back Cover (P. 233): Dr Faustus of Modern Physics

This book presents the Faustian drama of the transition from classical to modern physics at the turn to the 20th century, when leading scientists sacrificed basic principles of rationality of classical science in order to save science from collapse when faced with certain seemingly intolerable paradoxes, and thereby rose to great fame.

The book is written as a tribunal against five accused: Boltzmann, Planck, Einstein, Bohr in physics and Prandtl in fluid mechanics, with the reader as judge. The accusations concern violation of the principles of rationality of causality and determinism, reality of space and time, well-posedness and logic.

The book presents evidence in the form of general background material, witnesses and confessions by the accused from the literature, and leaves to the reader to decide if crimes against science were committed and if so mitigations can be found.

The book addresses the following questions: What was the nature of the sacrifice? Was it a crime? Is the crime repeated in education today? Are we being brainbwashed to give up rationality? What was the motivation to give up rationality? Why did Einstein never accept giving up causality and determinism? What are the consequences today? Are there other solutions of the paradoxes which do not require giving up basic principles of rationality?

The book is directed to a general audience using a non-technical language without mathematical notation.

Online lesen…

 

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Siehe auch:

Blog von Claes Johnson
Webseite von Claes Johnson
Questioning Relativity 19: G.O. Mueller Projekt

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Die Spezielle Relativitätstheorie ist ein Betrug

muehle3

Lassen Sie sich gerne betrügen? Dann sind sie mit der Speziellen Relativitätstheorie richtig: Diese Theorie ist nachgewiesen ein intellektueller, wissenschaftlicher,  historischer und gesellschaftlicher Betrug.

Betrügereien können aber auch etwas Märchenhaftes haben…



Die „orthodoxen Befürworter“ der Relativitätstheorie zensieren den Nobelpreisträger Henri Bergson

Ich verweise auf das mittlerweile seltsame Blog-Experiment Einstein verstehen: Ein Blogexperiment, Teil I von Dr. Markus Pössel, der als Mitarbeiter des Albert Einstein Instituts und geehrter Erfinder von „Einstein Online“ sich seit Jahren vorgenommen hat, Einstein der Öffentlichkeit didaktisch verständlich zu machen. Seltsam ist dieses „Experiment“ mittlerweile geworden, weil seit Dezember 2010 die interessierten Leser und Teilnehmer in den anschließenden Diskussionen weder über Einstein sprechen noch Fragen über seine Theorien stellen dürfen – was verständlicherweise von keinem an der Thematik wirklich interessierten Teilnehmer einzuhalten ist und zu Verwirrungen, Irritationen und Unübersichtlichkeit führt. Wann in dieser Blog-Serie „Einstein verstehen“ um das Verständnis der Theorien Einsteins sich handeln wird, steht in den Sternen. Naja, Einstein selbst sagte ja auch, dass kaum ein Mensch auf der Welt seine Theorie verstehen kann und dass er sogar sie selbst nicht mehr versteht, seitdem die Mathematiker über sie hergefallen sind… Wir haben also noch die Hoffnung, dass in den nächsten 100 Jahren Blog-Experiment des Mathematikers Markus Pössel wir vielleicht Einstein verstehen werden oder dass es zumindest erlaubt wird, Fragen über seine Theorien zu stellen.  ;- )

Nachstehend gebe ich einen Austausch mit Markus Pössel aus seinem Blog-Artikel Einstein verstehen Teil III: Gleichzeitigkeit wieder, der wiederum seit März 2012 online zur Diskussion steht:

 

18.11.2012 – Zitat von Markus Pössel:  

(a)   Noch einmal die Bitte, on-topic zu bleiben und nicht Vorzugreifen – auch nicht durch Verlinkung auf externe Seiten!

[…]

 

19.11.2012 – Zitat von Jocelyne Lopez:  

Ich greife nicht vor, wenn ich jetzt Fragen über den Gleichzeitigkeitsbegriff stelle: Wir wollen hier alle den Gleichzeitigkeitsbegriff verstehen, und wir wollen insbesondere den Gleichzeitigkeitsbegriff Einsteins verstehen, das ist ausdrücklich das Thema dieses Blogs „Einstein verstehen III: Gleichzeitigkeit“ .

Wann sollte ich sonst Fragen über den Gleichzeitigkeitsbegriff stellen, wenn nicht jetzt ausgerechnet hier in diesem Blog? In den vorherigen Blogs-Artikeln war es off-topic („vorgreifen“), in späteren Blogs-Artikeln wird es off-topic sein („nachgreifen“), ich kann also nur hier und jetzt on-topic meine Fragen über die Gleichzeitigkeit loswerden.

Und ich stelle hier meine Fragen nach mehreren Jahrzehnten stellvertretend für meinen namhaften Landmann Henri Bergson, der sie von Einstein selbst leider nicht beantwortet gehabt hat, obwohl (und wahrscheinlich deshalb) Einstein sie als „schwere Böcke“  bezeichnet hat.

Könnten Sie also bitte hier in diesem Blog „Einstein verstehen III: Gleichzeitigkeit“ nach mehreren Jahrzehnten stellvertretend für Einstein diese Fragen beantworten:

1) Bestreiten Sie, dass es auch für Einstein eine absolute Gleichzeitigkeit gibt?

2) Würde man Uhren kaufen, wenn es eine absolute Gleichzeitigkeit nicht gäbe?

3) Wenn eine absolute Gleichzeitigkeit für nebeneinander befindliche Ereignisse und Uhren gilt, jedoch nicht für voneinander entfernte Ereignisse und Uhren, können Sie die Frage beantworten: „où commence la proximité, où finit l’éloignement? (wo fängt die Nähe an, wo endet die Entfernung?)

4) Was halten Sie von dem Kommentar Einteins auf die Kritik Bergsons: „Bergson hat schwere Böcke geschossen; Gott wird’s ihm verzeihen“ sowie von der Tatsache, dass Einstein die Arbeit Bergsons nicht rezensiert hat und dass sie von „orthodoxen Befürwortern“ (wenn Sie mir diesen Ausdruck erlauben) zensiert wurde?

Vielen Dank und viele Grüße

 

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Siehe auch in diesem Blog weitere Austausche aus der Diskussion im Blog von Markus Pössel:

Einstein verstehen oder lieber Naturerscheinungen verstehen?

Nicht freigeschaltete Beiträge im Blog von Markus Pössel

Blog-Experiment „Einstein verstehen“ von Markus Pössel: Meiner Meinung nach eine Farce

Messungen in der Physik: Das verlorengegangene Grundwissen

Das Prinzip von invariablen Maßeinheiten wurde in der modernen Physik stillschweigend aufgegeben

Der „crank“ Henri Bergson und seine unbeantworteten Fragen an Albert Einstein



Debatte über Affenhirnforschung in Baden-Württemberg

Aktuelle Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V. über die Primatenversuche in Tübingen:

 

Debatte über Affenhirnforschung in Baden-Württemberg

Die Arbeitskreise Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sowie Wissenschaft, Forschung und Kunst der grünen Landtagsfraktion Baden-Württemberg hatten anlässlich des Konfliktes um die Primatenforschung am 16.11.2012 zu einer Anhörung eingeladen.

Rund 100 Tierschützer, Wissenschaftler, Behördenvertreter und Politiker debattierten unter der Überschrift »Zwischen Tierschutz und Forschungs-freiheit: Primatenversuche und Alternativen.« Als Referenten waren die Landestierschutzbeauftragte Dr. Cornelie Jäger, der Primatenhirnforscher Prof. Andreas Nieder von der Universität Tübingen, Hirnforscher Prof. Elbert von der Universität Konstanz sowie im Rahmen der Podiumsdiskussion Dipl.-Biol. Silke Bitz von Ärzte gegen Tierversuche, Dipl.-Biol. Roman Kolar vom Deutschen Tierschutzbund, Dr. Karin Blumer von Novartis sowie Prof. Gerhard Heldmeier von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geladen.

Streitpunkt sind die Hirnexperimente an Primaten, die an drei Tübinger Instituten stattfinden. Dort werden die Affen durch Durst gezwungen, jeden Tag stundenlang mit angeschraubtem Kopf Aufgaben am Bildschirm zu erfüllen. Über ein Bohrloch im Schädel werden Elektroden in das Gehirn eingeführt, bei manchen Tieren zudem eine Metallspule ins Auge eingepflanzt und Elektroden in die Sehrinde getrieben. Die Experimentatoren untersuchen, wie ein Affe zählt oder auf bestimmte Gesichter reagiert.

Weiterlesen…

 

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Siehe auch in diesem Blog der komplette, aktuelle Verlauf unserer Auseinandersetzung mit den genehmigenden Behörden für die Primatenversuche in Tübingen seit April 2012: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden



Beschwerde an das Hessische Justizministerium wegen Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Die bisherige Auseinandersetzung mit den Behörden haben wir fortlaufend zusammengestellt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden.

Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt  meine Anzeige eingestellt haben (siehe: Beschwerde vom 05.10.2012 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt/M. ) habe ich am 21.11.2012 eine Beschwerde an die zuständige höchstnächste Instanz (Justizministerium Hessen) gerichtet: 

 

21.11.2012 – An  Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, Wiesbaden
 
Betr.:   
Tierschutz  – Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt am Main)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 (Staatsanwalt Lindgens – AZ 8940 Js 242427/12)

Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. (Siehe Anlage)

Einstellung meiner Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 (Oberstaatsanwalt Dr. Günther – AZ 3 Zs 2349/12)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die o.g. Einstellungen meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer beim Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft begründen ihre Entscheidungen mit den pauschalen Aussagen, dass kein „Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung“ vorliegen würde bzw. weder „relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erwägungen“ meiner Beschwerde zu entnehmen seien. Diese Aussagen wirken befremdlich und willkürlich, da ich sehr wohl 5 Anhaltpunkte zu meinem Verdacht auf strafbare Handlungen mit Quellen und Zitaten aus den Medien angeführt habe, worauf die Staatsanwaltschaften jedoch mit keinem Wort eingegangen sind.

Dabei entsteht bei mir unwillkürlich der Eindruck, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Sache mit diesem wichtigen öffentlichen Anliegen  beschäftigt haben (Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz), was damit dokumentiert wird, dass mir keine einzige Begründung zur Beurteilung und zur Ablehnung der von mir ausführlich ausgeführten Anhaltspunkte aus meiner o.g. Beschwerde vom 05.10.12 gegeben wurde. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung meiner Aufzählung (siehe Anlage):

 

1.   Wolf Singer selbst sagte in den Medien aus, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes von 2002 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang für seine Versuche in der Grundlageforschung nach seinem Dafürhalten nicht zumutbar und nicht einzuhalten seien, und dass er für seine Forschungsanträge dadurch zum „Betrug“ und zum „Schwindel“ gezwungen sei. Er sei auch bereit, seinen Standpunkt bis zum Verfassungsgericht zu vertreten.

 

2.   Ähnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Längerem an mehreren Forschungsstandorten durchgeführt. Dies bedeutet ein Verstoß gegen das TierSchG § 8, 1b: 

 „Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;

 

Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten Tübingen, Bremen, München, Berlin, Bochum und Magdeburg ähnliche Versuche in der Hirnforschung langjährig durchgeführt werden, wobei in München, Berlin, Bremen und Bochum die zuständigen und verantwortlichen Behörden bereits keine Genehmigungen für solche Versuche mehr erteilen. 

 

3.   Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgeführten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG § 7, (3):

„Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

 

Wolf Singer erforscht mit seiner Grundlagenforschung keine wesentlichen Bedürfnisse von Mensch oder Tier und sagt darüber hinaus selbst in den Medien aus, dass er weniger darüber weiß, wie das Gehirn funktioniert, als er vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte. Seine eigene Hauptthese in der Hirnforschung, die er mit seinen Tierexperimenten nachgewiesen haben will, ist in der Fachwelt sehr umstritten, sie kann  nicht den Status der wissenschaftlichen Beweisbarkeit beanspruchen und betriff weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren (Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. Nicht-Existenz Gottes).

 

4.   Das Gesetz fordert die Förderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden (Zentralstelle ZEBET) –  TierSchG §7 (2): 

Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Es ist nicht ersichtlich, dass die Zentralstelle ZEBET vor Erteilung der Genehmi-gungen bemüht wurde und dass andere Methoden oder Verfahren bei diesen langjährigen Tierversuchen am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt in Erwägung gezogen wurden. Es ist zum Beispiel seit Jahrzehnten möglich, die Erforschung der grundlegenden Mechanismen der  Informationsverarbeitung im Gehirn mit freiwilligen menschlichen Probanden durch nicht invasive Forschungs-methoden zu betreiben und dies wurde z.B. bereits in den 80igen Jahren mit den bekannten Libet-Experimente experimentiert oder z.B. auch seit Jahrzehnten durch moderne Forschungsverfahren wie die transkranielle Magnetstimulation (TMS), siehe: Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen!

In diesem Zusammenhang zitiere ich zwei Experte aus der Fachwelt:

Zitat: “Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben könnten, gäbe es für jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und überdies über therapeutische Zwecke aussagekräftigeres freiwilliges Humanexperiment.”
Prof. Jean-Claude Wolf, Professor für Ethik und politische Philosophie, Schweiz

 Zitat: “Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.”
Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978 

 

5.   Mehrere Äußerungen von Wolf Singer in den Medien deuten darauf hin, dass er schon langjährig für die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie mit Tieren forscht, was eine Irreführung der Öffentlichkeit bedeuten würde: Das Max-Planck-Institut für Hirnforschung ist eine Einrichtung der Max Planck Gesellschaft für die Grundlagenforschung.

 

Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht die pauschale Behauptung der Staats-anwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht gerechtfertigt, dass meine Strafanzeige keine Schilderung eines konkreten Tatvorwurfs bzw. Tatgeschehens enthalten würde und dass kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen im Rahmen dieser Tierversuche vorliegen würde. Darüber hinaus ist die Rechtsverfolgung seitdem  Art. 20 a in Grundgesetz verankert ist, eine Rechtsverpflichtung an den Staat.

Ich berufe mich weiterhin auf § 258 und 258 a StGB, sowie auf § 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit Klärung des Sachverhaltens herbeizuführen und diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen. 

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Primatenversuche in Tübingen: Beschwerde an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Wurttemberg

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Primatenversuche in der Hirnforschung in Tübingen tatkräftig in Frage. Den Verlauf unserer Auseinandersetzung mit Behörden haben wir fortlaufend zusammen-gestellt und aktualisiert, siehe: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden.

Nachstehend gebe ich eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wieder:

 

06.11.2012 – Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz  Baden-Württemberg, Stuttgart 

Siehe: Schreiben des Ministeriums vom 06.11.2012

 

 

19.11.2012 – Widerspruch und Beschwerde auf die Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Betr.:  Tierschutz – Durchfuehrung von Primatenversuchen in Tuebingen

Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 gegen das Regierungspräsidium Tuebingen

Ihr Schreiben vom 06.11.12 (korrigierte Fassung erhalten am 8.11.12) AZ 34-9185.80 – Sachbearbeitung Juergen Maier

Hier: Widerspruch und Beschwerde

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die ausgefuehrte rechtliche Wuerdigung meiner Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 in Ihrem o.g. korrigierten Schreiben vom 06.11.12 in den folgenden 6 Punkten:

 

1. Zitat: „Ein allgemeines Recht auf Informationsfreiheit besteht in der Bundesrepublik Deutschland nicht.“

Ich berufe mich auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008.

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2. Zitat: „Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes findet im vorliegenden Fall gemäß § 1 IFG keine Anwendung, da das Regierungspräsidium keine Bundesbehoerde ist.“

Ich habe inzwischen durch andere Quellen in den Medien zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Land Baden-Wuerttemberg das Informationsfreiheitsgesetz noch nicht verabschiedet hat, z.B.: 25. September 2012  – Baden-Wuerttemberg: Spaetes Ende der Geheimniskraemerei

 

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3. Zitat: „Ein spezialgesetzlicher Auskunftsanspruch nach dem Verbraucher-informationsgesetz (VIG) scheidet aus, da die begehrten Informationen vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht erfasst werden.“

Der Verbrauchschutz war nicht Bestandteil meines Auskunftsersuchens.

 

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4. Zitat: „Auch ein spezialgesetzlicher Anspruch nach dem Landesumwelt-informationsgesetz (LUIG) scheidet aus.“

Der Umweltschutz war nicht Bestandteil meines Auskunftsersuchens.

 

5.  Zitat: „Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die begehrten Auskuenfte besteht ebenfalls nicht. Dieser wird zum Teil aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitet (vgl. VG Meiningen, Beschl. V. 12.06.1996 – 2 K 681/94.Me – Rn. 22 – juris) und setzt ein berechtigtes Interesse derjenigen Person voraus, die die Auskunft ersucht (vgl. BVerwG. Urt. V. 20.02.1990 – 1 C 42/83 – Rn. 29 Juris). Ein solches berechtigtes Interesse besteht nicht und machen Sie auch nicht geltend.“

Bei einem Verdacht auf Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, wie ich es geltend gemacht habe, ist das berechtigte Interesse jedes einzelnen Buergers im § 258 StGB verankert und gerechtfertigt. 

 

6.     Zitat: „Im Rahmen der verbleibenden Frage, ob Auskunft nach Ausuebung pflichtgemaeßen Ermessens erteilt wird, hatte sich das Regierungspraesidium Tuebingen dafür entschieden, Ihnen keine weitergehenden Auskuenfte zur erteilen. Maßgebend hierfuer war auf der Seite der Institute, die Tierversuche durchfuehren, die Wissenschaftsfreiheit, die auch die Grundlagenforschung und die Moeglichkeit beinhaltet, die gewonnenen Ergebnisse zuerst zu publizieren und auf Ihrer Seite das  auf Art. 2 Abs. 1 GG gestuetzte Interesse, Auskuenfte von Behoerden zu erhalten. Dabei sind die von den Instituten in deren Internet-Auftritten bereitgestellten Informationen aus Sicht des Regierungspraesidiums Tuebingen ausreichend, um sich über die Problematik der Tierversuche an Primaten in Tuebingen zu informieren. Diese Abwaegung des Regierungspraesidiums Tuebingen ist aus fachaufsichtlicher Sicht nicht zu beanstanden.“

Wie ich es in meinem Widerspruch und Beschwerde an das Regierungspraesidium vom 21.05.12 in 6 Punkten (a bis f) beanstandet habe, waren die Links auf die Internet-Auftritte der Forschungsinstitute keinesfalls geeignet und ausreichend, meine Fragen zu beantworten und die für Außenstehende erwuenschte Transparenz über die langjaehrig durchgefuehrten Primatenversuche in Tuebingen herbeizufuehren. Dabei ist zu vermerken, dass keine der von mir erwuenschten Informationen in irgendeiner Weise datengeschuetzte Informationen beruehrte.

Die Wissenschaftsfreiheit befreit weder die Forscher noch die genehmigende Behoerden von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die 2002 durch die Erklaerung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang verabschiedet wurden und für alle Bundeslaender als unmittelbar geltendes Recht verbindlich sind.  

Dabei sind jedoch Informationen über die Primatenversuche in Tuebingen in der Oeffentlichkeit bereits bekannt, die durchaus einen berechtigten Verdacht auf Verstoß gegen das TierSchG erlauben, wie z.B. die umfangreiche zusammengestellte Akte über diese Versuche, sowie die Datenbank und die Protestaktionen der Vereinigung Aerzte gegen Tierversuche e.V.: Stoppt Affenqual in Tuebingen!

Aus diesen in der Oeffentlichkeit bereits verfuegbaren Informationen koennen nämlich mehrere Anhaltspunkte auf Verstoeße gegen das TierSchG herausgearbeitet werden:

a)     Aehnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Jahrzehnten an mehreren Forschungsstandorten durchgefuehrt. Dies bedeutet einen Verstoß gegen das TierSchG § 8, 1b:

Zitat: „Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschoepfung der zugaenglichen Informationsmoeglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die ueberpruefung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlaesslich ist;“

Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten Bremen, Muenchen, Berlin, Bochum und Magdeburg aehnliche Versuche in der Hirnforschung langjaehrig durchgefuehrt werden, wobei in Muenchen, Berlin, Bremen und Bochum die zustaendigen und verantwortlichen Behoerden bereits keine Genehmigungen für solche Versuche mehr erteilen.

 

b)    Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgefuehrten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG § 7, (3):

Zitat: „Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgefuehrt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schaeden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu laenger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden fuehren, duerfen nur durchgefuehrt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Beduerfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Loesung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

In der Grundlagenforschung, die nach Auskunft des Regierungspraesidium Tuebingen vorwiegend mit den Primaten in Tuebingen betrieben wird, werden keine wesentlichen Beduerfnisse von Mensch oder Tier erforscht, so daß das Vorhandensein des vom Gesetz geforderten vernuenftigen Grundes fehlen duerfte:

TierSchG – Erster Abschnitt – Grundsatz – § 1 :

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschoepf dessen Leben und Wohlbefinden zu schuetzen. Niemand darf einem Tier ohne vernuenftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaeden zufuegen.“

  

c)     Das Gesetz fordert die Foerderung von tierversuchsfreien Alternativ-forschungsmethoden (Zentralstelle ZEBET) –  TierSchG §7 (2):

Zitat: „Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlaesslich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu pruefen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Es ist nicht ersichtlich, dass die Zentralstelle ZEBET vor Erteilung der Genehmigungen bemueht wurde und dass andere Methoden oder Verfahren bei diesen langjaehrigen Tierversuchen in Tuebingen in Erwaegung gezogen wurden. Es ist zum Beispiel seit Jahrzehnten moeglich, die Erforschung der grundlegenden Mechanismen der  Informationsverarbeitung im Gehirn mit freiwilligen menschlichen Probanden durch nicht invasive Forschungsmethoden zu betreiben und dies wurde z.B. bereits in den 80igen Jahren mit den bekannten Libet-Experimenten erforscht oder z.B. auch seit Jahrzehnten durch moderne Forschungsverfahren wie die transkranielle Magnetstimulation (TMS), siehe: Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen!

In diesem Zusammenhang zitiere ich zwei Experten aus der Fachwelt:

Zitat: “Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben koennten, gaebe es für jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und ueberdies ueber therapeutische Zwecke aussagekraeftigeres freiwilliges Humanexperiment.”
Prof. Jean-Claude Wolf, Professor für Ethik und politische Philosophie, Schweiz 

Zitat: “Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkaeuern zu schließen.”
Prof. Dr. Klaus Gaertner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978

 

Vor diesem Hintergrund erscheint mir die rechtliche Wuerdigung meiner Fachauf-sichtsbeschwerde in Ihrem o.g. korrigierten Schreiben vom 06.11.12 nicht geeignet, die von mir ausgefuehrten Anhaltspunkte zu einem  Verdacht auf Verstoeße gegen das TierSchG bei diesem wichtigen oeffentlichen Anliegen mit Verfassungsrang auszuraeumen. Eine erneute Pruefung dieses Sachverhaltes mit Einbeziehung der Tierschutzkommission gemaeß Art. 20 a Grundgesetz und § 16b TierschG sowie mit Einbeziehung der Landtagsabgeordneten im Rahmen einer Fachaufsichtsbeschwerde (abgeleitet vom Petitionsrecht GG) ist aus meiner Sicht unbedingt erforderlich.

Mit freundlichen Gruessen
Gabriele Menzel
 

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM.INT.



Beschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, wegen Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Hirnforscher Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage, sowie die Rechtsmäßigkeit der Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Wolf Singer. Den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen habe ich in diesem Blog zusammengestellt und fortlaufend aktualisiert:  Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden.

Nachstehend gebe ich eine weitere Entwicklung in diesem Themenkomplex wieder:

 

 

05.11.2012 – Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, auf meinen Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaats-anwaltschaft Berlin vom 29.09.12:

Geschäftszeichen I B 4 (V) – 3133/E/1196/2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

auf Ihre an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gerichtete weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29. September 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen den Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung 222 Js 1787/12 – teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach Prüfung Ihres weiteren Vorbringens keine Veranlassung gefunden, die Ihnen mit Bescheid vom 20. September 2012 mitgeteilte Entschließung abzuändern oder aufzuheben. Demzufolge sind mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt worden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen. Der Ihnen erteilte Bescheid beruht auf zutreffenden Erwägungen, denen ich beitrete. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Sie tragen nur Mutmaßungen vor, die keine Ermittlungen rechtfertigen.

Ich weise daher Ihre Beschwerde als unbegründet zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marth

 

 

19.11.2012 – Mein Widerspruch und Beschwerde gegen die Antwort vom 05.11.12 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin

 

Betr.: Geschäftszeichen I B 4 (V) – 3133/E/1196/2012 

Meine Anzeige vom 25.06.2012 an die Staatsanwaltschaft Berlin
gegen das Bundespräsidialamt Berlin w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 – AZ 222 Js 1787/12

Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12

Bestätigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 – AZ 121 Zs 1101/12

Mein Widerspruch und Beschwerde vom 29.09.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin – Zentralstelle Korruptionsbekämpfung (Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff)

Ihr Schreiben vom 5.11.2012 – Geschäftszeichen I B 4 (V) – 3133/E/1196/2012 – Sachbearbeitung Frau Marth

Hier: Widerspruch und Beschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen Ihr o.g. Schreiben vom 05.11.2012 (Sachbearbeitung Frau Marth). Die mitgeteilte pauschale Beurteilung durch Ihr Amt ohne Nennung von Begründungen 

Zitat: „Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes.“

kann ich nicht hinnehmen, da ich sehr wohl mehrere Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Bundespräsidialamts bei der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer in meinem o.g. Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12 und an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 ausführlich angeführt habe. Es wurde bis jetzt mit keinem Wort auf meine Anhaltspunkte eingegangen und keine Begründung für die pauschale Ablehnung meiner Anhaltspunkte angegeben, so daß der Eindruck entsteht, dass sich Ihr Amt in der Sache mit diesen Anhaltspunkten auch nicht beschäftigt hat und sie einfach pauschal und willkürlich ignoriert. Ich stelle noch einmal meine 4 Anhaltspunkte dar:
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1. Die Begründung der Verleihung des Ordens durch das Bundespräsidialamt aufgrund der „weitreichenden Bedeutung“ der Ergebnisse der Forschung von Wolf Singer ist nicht konsistent und nicht glaubwürdig: Seine eigenen Forschungsergebnisse sind nämlich im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten stark umstritten und können nicht den Status von neuen gesicherten Erkenntnissen beanspruchen. Es ist von daher berechtigt zu bezweifeln, dass das Bundespräsidialamt vor Erteilung des Ordens sich gewissenhaft und objektiv über die eigenen wissenschaftlichen Thesen von Wolf Singer und über ihre wissenschaftliche Bedeutung informiert hat.

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2. Die eigenen Thesen von Wolf Singer stellen lediglich seine persönlichen philosophischen bzw. weltanschaulichen Vorstellungen dar und können keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. der Nicht-Existenz Gottes. Es ist von daher zu bezweifeln, dass das Bundespräsidialamt berechtigt ist, das Bundesverdienstkreuz an einen Wissenschaftler aufgrund der „weitreichenden Bedeutung“ seiner philosophischen, religiösen oder weltanschaulichen privaten Überzeugungen zu verleihen.

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3. Die Begründung der Verleihung des Ordens an Wolf Singer wegen seinem „überragenden Engagement“ im Bereich des Tierschutzrechts ist nach meiner Kenntnislage vollständig frei erfunden und ist nirgendwo in der Öffentlichkeit dokumentiert und nachgewiesen. Ganz im Gegenteil: Wolf Singer ist seit Jahrzehnten als berüchtigter Tierexperimentator und Tierversuchsideologe in der Öffentlichkeit bekannt und verursacht dadurch in breiten Schichten der Bevölkerung erhebliche Kollateralschäden: Psychische Belastung, Streß und Leiden, Empörung, Verzweiflung und Ohnmachtsgefühle bis hin – vor allem bei jungen Menschen – zur Gefahr der Radikalisierung der Proteste und der individuellen oder gesellschaftlichen Gewaltbereitschaft. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespräsidialamt solche erhebliche Kollateralschäden an Menschen und Gesellschaft bei der Ehrung mit dem Bundesverdienstkreuz und der Erhebung Wolf Singers als Vorbild außer Acht gelassen hat. Dies ist aus meiner Sicht Fahrlässigkeit bzw. Verantwortungslosigkeit und stellt meiner Meinung nach ein Fehlverhalten der Behörde dar.

Das vermeintliche „überragende Engagement“ Wolf Singers im Bereich des Tierschutzrechts, das vom Bundespräsidialamt hervorgehoben wurde, empfinde ich als eine Irreführung der Öffentlichkeit: Wie ich es in meinem Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 aus den Medien zitiert habe, wehrte sich Wolf Singer noch 1999 gegen die Novellierung und die geplante Erklärung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang (die 2002 verabschiedet wurde). Er kündigte auch öffentlich seine Entschlossenheit an, die verstärkten Bestimmungen der Verfassung zum Schutz der Tiere bis zum Verfassungsgericht anzufechten, was mitnichten als „überragendes Engagement“ im Bereich des Tierschutzrechtes angesehen werden kann, sondern im Gegenteil als ein Engagement gegen die Rechte der Tiere. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespräsidialamt ein „überragendes Engagement“ von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts als Begründung der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes hervorgehoben hat. Diese unbelegte und widerlegbare Begründung stellt in meinen Augen eine fahrlässige Irreführung der Öffentlichkeit dar und damit auch ein Fehlverhalten dieser Behörde.

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4. Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Tierexperimenten von Wolf Singer in der Hirnforschung: Zwei Fachaufsichtsbeschwerde gegen die genehmigende Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) wurden eingereicht und Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften Darmstadt und Frankfurt erstattet.

 

Die Tatsache, dass das Bundespräsidialamt sich weigert, gegenüber der Öffentlichkeit objektive und glaubwürdige Begründungen für die Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich schließlich auf eine Erteilung durch einen „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ beruft, lässt auf ein Fehlverhalten der Behörde schließen und gibt berechtigt Anlaß zu einem Verdacht auf eine Verleihung ausschließlich aufgrund von persönlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus.

Ich berufe mich weiterhin auf § 258 und 258 a StGB, sowie auf § 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit zur Klärung des Sachverhaltens und der Rechtsunsicherheit tätig zu werden.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez 

 

 



Der „crank“ Henri Bergson und seine unbeantworteten Fragen an Albert Einstein

Ich verweise weiterhin auf die Diskussion im Blog von Markus Pössel Einstein verstehen Teil III: Gleichzeitigkeit und gebe einen Austausch wieder:

 

13.11.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

[…] Die ganze Menschheit hat nämlich eine Vorstellung der Zeit, nicht nur die Physiker (ob Kritiker oder nicht), nicht nur die Laien, nicht nur Einstein. Und diese Vorstellung der Zeit seit aller Ewigkeit ist sowohl intuitiv, als auch erfahrungsmäßig und physikalisch bei der ganzen Menschheit festgeankert und begründet: Es gibt nur eine Zeit. Nur Einstein und Anhänger haben seit 100 Jahren eine andere Meinung: Es gibt so viele „Zeiten“ wie es Uhren gibt.

Hier empfehle ich die Kritik eines namhaften Landmannes von mir, der Nobelpreisträger Henri Bergson, der sogar persönlich zur Lebzeit Einsteins eine glasklare Kritik dessen neuartigen Vorstellung der Zeit vorgetragen hat – und den mal kaum als „Spinner“  („crank“) abstempelt kann, wie Dein Gesprächspartner es pflegt:

Durée et simultanéité – A propos de la théorie d’Einstein
(Dauer und Gleichzeitigkeit – Über die Theorie Einsteins)

Rezensiert von G.O. Mueller
[…]

 

15.11.12 – Zitat von Chrys:

[…] Na ja, Frau Lopez, nach nunmehr 90 Jahren des permanenten Missverstehens ist „glasklar“ wohl nicht ganz das richtige Wort. Aber dennoch vielen Dank für die Empfehlung und den Hinweis auf diese Episode der Wissenschaftsgeschichte.

 

17.11.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Anstatt sich mit Ihrer persönlichen, allgemeinen Bewertung des Werks Bergsons und anstatt sich hier mit Personen zu beschäftigen (eine Obsession der Relativisten…), sollten Sie sich vielleicht sinnvolerweise mit der verlinkten, punktuellen Kritik von Bergson in seinem Buch „Durée et simultanéité – A propos de la théorie d’Einstein“ (Dauer und Gleichzeitigkeit – Über die Theorie Einsteins) beschäftigen, das ist nun mal der Sinn der Sache in dieser Diskussion und Bergson ist hier als vorzeitiger virtueller Teilnehmer der Diskussion in diesem Blog „Einstein verstehen III: Gleichzeitigkeit“ völlig on-topic!! Was für einen Zufall, dass das Thema der Zeitvorstellung, der Dauer und der Gleichzeitigkeit schon zur Lebzeit Einsteins auf höchster internationaler wissenschaftlicher Ebene ein Dauerbrenner war, wie heute noch… ;- )

Was haben Sie zum Beispiel bei den folgenden verlinkten Ausführungen Bergsons über die Gleichzeitigkeit zu kommentieren?

Henri Bergson, rezensiert von G.O. Mueller:

Bergson erörtert nach huldigenden Worten an den Ehrengast A. Einstein („une physique nouvelle, une nouvelle manière de penser“) das Problem der Zeit. Nach allgemeiner Auffassung gilt eine allgemeine Zeit für alle; diese Auffassung ist auch mit der Speziellen Relativitätstheorie vereinbar (S. 103).

– Wie die eine allgemeine Zeit für alle, so gibt es auch eine absolute Gleichzeitigkeit (GLZ) für alle, die intuitiv gegeben ist, unabhängig von mathematischen Formeln oder synchronisierten Uhren; gäbe es sie nicht, würde man keine Uhren bauen, niemand würde sie kaufen (S. 106).

– Einstein erkennt die GLZ für nebeneinander befindliche Ereignisse und Uhren an, bestreitet sie jedoch für voneinander entfernte Ereignisse: für diese Unterscheidung kann er jedoch nicht angeben, „où commence la proximité, où finit l’éloignement?“ [wo fängt die Nähe an, wo endet die Entfernung?] (S. 106). Einsteins als benachbart definierte Uhren würden z.B. für intelligente Mikroben als weit entfernt erscheinen, so daß diese Lebewesen diese GLZ bestreiten würden, indem sie sagen: „Ah non! nous n’admettons pas cela. Nous sommes plus einsteiniens que vous, Monsieur Einstein“ (S. 106).“

1) Bestreiten Sie, dass es auch für Einstein eine absolute Gleichzeitigkeit gibt?

2) Würde man Uhren kaufen, wenn es eine absolute Gleichzeitigkeit nicht gäbe?

3) Wenn eine absolute Gleichzeitigkeit für nebeneinander befindliche Ereignisse und Uhren gilt, jedoch nicht für voneinander entfernte Ereignisse und Uhren, können Sie die Frage Bergsons an Einstein beantworten: „où commence la proximité, où finit l’éloignement? (wo fängt die Nähe an, wo endet die Entfernung?)

4) Was halten Sie von dem Kommentar Einteins auf die Kritik Bergsons: „Bergson hat schwere Böcke geschossen; Gott wird’s ihm verzeihen ?

 

 

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Siehe auch in diesem Blog weitere Austausche aus der Diskussion im Blog von Markus Pössel:

Einstein verstehen oder lieber Naturerscheinungen verstehen?

Nicht freigeschaltete Beiträge im Blog von Markus Pössel

Blog-Experiment „Einstein verstehen“ von Markus Pössel: Meiner Meinung nach eine Farce

Messungen in der Physik: Das verlorengegangene Grundwissen

Das Prinzip von invariablen Maßeinheiten wurde in der modernen Physik stillschweigend aufgegeben

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Stoppt die Versuche an Hunden, Katzen und Mäusen am Labor LTP!

Auszüge aus einem Artikel aus dem Hamburger Abendblatt vom 19.07.2012: 

 

Tierschützer protestieren vor Labor
Aktivisten fordern vor Labor in Mienenbüttel ein Stopp der Versuche an Hunden, Katzen und Mäusen

Mienenbüttel. Das ständige Hundegebell irritierte Sabine Brauer zunächst. Als die Sprecherin der vor drei Jahren gegründeten Bürgerinitiative Lobby pro Tier 1994 nach Rade gezogen war, konnte sie sich keinen Reim darauf machen. Erst nach und nach wurde ihr bewusst, dass es die Beagles aus der Dependance des Neugrabener Labors für Pharmakologie und Toxikologie (LPT) in Mienenbüttel waren, die für Tierversuche verwendet werden.

Für Sabine Brauer war schnell klar, dass sie mehr wissen wollte über diese Firma, die laut eigener Homepage nicht nur an 1500 Hunden, sondern unter anderem auch an 100 Katzen, 500 Meerschweinchen und 10 000 Mäusen Medikamente oder Industrie-Chemikalien testen kann. Vor allem aber wollte die Tierschützerin die Öffentlichkeit über die Vorgänge bei LPT informieren – wie am Dienstag beim europaweiten Aktionstag gegen Botox-Tierversuche.

Corina Gericke vom Verein Ärzte gegen Tierversuche war nach Mienenbüttel gekommen, um diese spezielle Problematik bekannt zu machen. Sie erklärte, dass es seit einem Jahr eine zugelassene Methode der Firma Allergan gebe, mit der sich Botox ohne Tierversuche testen lasse. Neben Allergan seien die Firmen Ipsen und Merz führend auf diesem Markt. Merz wiederum würde laut Gericke immer noch auf Versuche an Mäusen zurückgreifen, und zwar im Neugrabener LPT-Labor. „Eine unserer Forderungen ist, dass Merz auf tierversuchsfreie Methoden umschwenkt“, sagte Gericke.

Ihr Verband halte es für skandalös, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Tierversuche in den vergangenen Jahren immer weniger geworden seien, während die aus Verbandssicht häufig unsinnige Grundlagenforschung an Tieren zugenommen habe. Vor 20 Jahren seien es noch 1,5 Millionen Tiere gewesen, die für Versuche ihr Leben gaben. „Jetzt werden drei Millionen Tiere in Deutschland pro Jahr für Versuche verwendet.“ Nur 14 Prozent dieser Versuche seien vorgeschrieben. „Wir wollen das gesamte System umkrempeln.“

Nähere Informationen von LPT haben sowohl Ärzte ohne Grenzen als auch Sabine Brauer vergebens angefordert. Bei Anfragen zeigt sich die Firma zugeknöpft. Neu Wulmstorfs Bürgermeister Wolf Rosenzweig hatte mehrfach versucht, einen Besichtigungstermin zu bekommen. Ohne Erfolg.
[…]
„Wir haben über die Gemeinde ebenfalls eine Anfrage gestellt“, berichtet Michael Krause von den Neu Wulmstorfer Grünen. Zu 90 Prozent habe es geheißen, bestimmte Dinge fielen unter das Betriebsgeheimnis. „Die einzige konkrete Aussage war, dass kein Tier das Labor lebend verlässt.“ Gegenüber dem Abendblatt war gestern ebenfalls niemand bei LPT für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Konsequenz aus dieser Abschottung ist für Sabine Brauer klar: Nur wenn sie am Ball bleibt, sachlich informiert und die Politik auf ihrer Seite hat, kann sie etwas bewirken. „Unser langfristiges Ziel ist es, dass Tierversuche verboten werden.“

Weiterlesen…

 

 

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Siehe auch: 

Lobby pro Tier – Mienenbüttel

17. Juli: Europaweiter Aktionstag gegen Botox-Tierversuche:
Proteste in München, Frankfurt und Mienenbüttel bei Hamburg

Europaweiter Aktionstag gegen Botox-Tierversuche

Stoppt Botox-Tierversuche!



Transparency International Deutschland e.V.: „Freiheit herrscht nicht“

Eine lesenswerte Studie des Vereins Transparency International Deutschland e.V.
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Themenschwerpunkt Informationsfreiheit – Rundbrief 37 – 2/2007 
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  • „Freiheit herrscht nicht“ – Von einer Kultur der Transparenz ist Deutschland noch weit entfernt
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  • Das Recht auf Informationsfreiheit stärker nutzen
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  • Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Ansprechpartner, nützliche Webseiten, Literaturhinweise
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  • 16 Bundesländer – aber erst acht Informationsfreiheitsgesetze
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  • E-Government und Informationsfreiheit – Das Beispiel Bremen
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  • Das neue Verbraucherinformationsgesetz
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  • Erstmals Spitzenempfänger von EU-Agrarsubventionen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht
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  • Core Principles of Transparency at Stake in new European Convention
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Nachstehend Auszüge aus der Rubrik

 
„Freiheit herrscht nicht“ – Von einer Kultur der Transparenz ist Deutschland noch weit entfernt
von Heike Mayer

„Zu sagen: ‚Hier herrscht Freiheit‘ ist immer ein Irrtum oder auch eine Lüge, denn Freiheit herrscht nicht‘, lautet ein Gedicht von Erich Fried mit dem Titel „Herrschaftsfreiheit“. Auch wo es um Informationsfreiheit geht, bestätigt sich das vieldeutige Wort des Dichters. In Deutschland herrscht keine Informationsfreiheit. Häufig herrscht noch immer Geheimhaltung, obwohl das Amtsgeheimnis als längst abgeschafft gilt. An ihrem Herrschaftswissen lassen Politik, Verwaltung und Gerichte die Bürger in Deutschland nach wie vor nur ungern teilhaben.
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Unüberschaubare Rechtslage.

In der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ der Französischen Revolution vom 26. August 1789 – dem noch heute gültigen Verfassungsrecht Frankreichs – heißt es: „Alle Bürger haben das Recht, selbst oder durch ihre Abgeordneten die Notwendigkeit der öffentlichen Abgabe festzustellen, sie frei zu bewilligen, ihre Verwendung zu überprüfen und ihre Höhe, ihre Veranlagung, ihre Eintreibung und Dauer zu bestimmen.“ Ferner hat die Gesellschaft „das Recht, von jedem öffentlichen Beamten Rechenschaft über seine Verwaltung zu fordern.“ Wenn es diesbezüglich keine Rechtsicherheit gibt, so die Schlussfolgerung, besteht ein grundlegendes Demokratie-Defizit: „Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert […] ist, hat keine Verfassung.“

Deutschland hat keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz – eines, in dem das Recht der Bürger auf einen vergleichbaren Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsanspruch bislang nicht verbrieft ist. Dafür gibt eine Reihe von Gesetzen, die gewisse Rechte auf spezielle Informationen unter bestimmten Voraussetzungen auf diese oder jene eingeschränkte Weise gewähren: Etwa das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das Umweltinformationsgesetz (UIG), das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) und nicht zuletzt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Um die Sache nicht unnötig zu vereinfachen, existieren einige dieser Gesetze bis zu siebzehn Mal in teilweise ähnlichem, teilweise unterschiedlichem Wortlaut. Welches Gesetz zur Anwendung kommt, hängt von vielerlei ab: etwa, um welche Art von Information es geht (Umweltdaten, Lebensmittelprodukte, Stand eines Genehmigungs-verfahrens); ob eine Bundes- oder eine Landesbehörde über die Information verfügt; oder in welchem Bundesland der Auskunft suchende Bürger wohnt.

[…]

Weiterlesen….

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