7. September 2012
Fachaufsichtsbeschwerden wegen Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer
Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Der komplette Austausch mit der genehmigenden Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) haben wir in diesem Blog zur Information gestellt:
Nachstehend als weitere Entwicklungen ein E-Mail-Austausch im August 2012:
02.08.12 – Meine Erinnerung über die Behandlung unserer Fachaufsichtsbeschwerden:
An: Herrn Regierungspräsidenten Johannes Baron, Darmstadt
Betreff:
Tierschutz -Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer – Max Planck
Institut fürHirnforschung / Ernst Strüngmann Institute, Frankfurt
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.2012
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.2012
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Baron,
Am 12. Juli 2012 habe ich Sie gebeten, mir den Termin der jeweiligen Sitzungen mitzuteilen, auf den meine o.g. Fachaufsichtsbeschwerden behandelt werden. Leider erhielt ich von Ihnen keine Antwort.
Ich bitte Sie erneut, mir bis zum 23.08.2012 diese Termine mitzuteilen, da ohne eine Antwort Ihrerseits eine große Rechtsunsicherheit entsteht, die nur durch weitere Rechtsvorgehen geklärt und beseitigt werden könnte.
Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
Kopie an:
Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
13.08.12 – Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt auf meine Erinnerung vom 02.08.12
Betreff: AW: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden
Sehr geehrte Frau Lopez,
Ihre Fachaufsichtsbeschwerden habe ich am 12. Juli 2012 der zuständigen Abteilung zur Bearbeitung übersandt.
Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.
Fachaufsichtsbeschwerden werden nach Aktenlage entschieden. Eine Sitzung findet nicht statt, daher konnte ich Ihnen auch keinen Termin nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra Schmitt
Persönliche Referentin des Regierungspräsidenten
Bürgerbeauftragte
14.08.12 – Meine Antwort auf die abweichende Auffassung der Behörde vom 13.08.12:
Betreff: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden
Ihre E-Mail vom 13.08.12 (nachstehend)
Sehr geehrte Frau Schmitt,
Ich danke für Ihre o.g. E-Mail-Antwort vom 13.08.12.
Jedoch bestehe ich auf die gesetzlichen Vorschriften der Fachaufsichtsbeschwerde und erwarte nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihr Standpunkt bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz).
Für eine Antwort bis zum 4. September 2012 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundliche Grüßen
Jocelyne Lopez
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Siehe auch in diesem Blog den kompletten und aktuellen Verlauf unserer Auseinandersetzungen mit Behörden seit Januar 2012 wegen den Tierexperimenten von Wolf Singer und wegen Verleihung des Bundesverdientskreuzes: