23. August 2012
Dienstaufsichtsbeschwerde über Ties Rabe wegen Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie: Ablehnung der Zuständigkeit
Ich verweise auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe vom 10.08.12 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan wegen Nicht-Beantwortung meiner Frage, aus welchen Gründen die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt wird.
Nachstehend gebe ich einen E-Mail-Austausch in dieser Angelegenheit wieder:
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14.08.12 – E-Mail-Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12:
Sehr geehrte Frau Lopez,
Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. August 2012 an Frau Ministerin Schavan. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit kann Ihnen das Bundesministerium für Bildung und Forschung leider nicht behilflich sein. Der geeignete Ansprechpartner wäre in Ihrem Fall die Kultusministerkonferenz der Länder.
Ich habe daher Ihre E-Mail an das Sekratariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 22 40, 53012 Bonn, Tel.: 0228/ 501-0 weitergeleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Luther
Ministerialdirigent
Leiter des Leitungsstabes und des Ministerbüros
Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin
+49 (0)30 1857-5002
+49 (0)30 1857-5500
Stefan.Luther@bmbf.bund.de
21.08.12 – Antwort des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12:
Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihr Schreiben an das BMBF vom 10.08.2012
Sehr geehrte Frau Lopez,
das BMBF hat Ihr Schreiben vom 10. August 2012 in der o.g. Angelegenheit an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weitergeleitet.
Die inhaltliche Gestaltung von Lehr- bzw. Rahmenplänen liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Länder und wird nicht zentral koordiniert. Die Relativitätstheorie ist in der Regel Gegenstand des Physikunterrichts in der gymnasialen Oberstufe. Selbstverständlich ist es eine grundlegende Aufgabe auch von Lehrkräften naturwissenschaftlicher Fächer, Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Sichtweisen auf bestimmte Sachverhalte, Theorien u.Ä. zu vermitteln, wenn dies auch eine öffentliche Diskussion widerspiegeln und sie einer wissenschaftlichen Grundlage nicht entbehren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Schwermer
23.08.12 – Erwiderung auf die Antwort vom 21.08.12 des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland:
Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
Meine 1. Erinnerung vom 13.04.12
Meine 2. Erinnerung vom 19.06.12
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12
Ihre Antwort vom 21.08.12
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich danke für Ihre Antwort vom 21.08.12 auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12, die Ihnen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitergeleitet wurde. Sie bestreiten darin, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage sei.
Jedoch kann ich Ihre Ablehnung der Zuständigkeit nicht annehmen: Wie es eindeutig aus zwei Mitteilungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hervorgeht, ist Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage (siehe nachstehend E-Mail-Antworte des BMBF vom 07.03.2012 und vom 14.08.12).
Es kann nicht angenommen werden, dass ein derartiger abweichender Standpunkt über die Zuständigkeit besteht, zumal nach der Geschäftsordnung Ihrer Behörde gemäß Ihrem eigenen Internet-Auftritt folgende Aufgaben dargestellt werden (http://www.kmk.org/wir-ueber-uns/aufgaben-der-kmk.html ) :
Zitat:
„Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen.
Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für das Staatsganze auf dem Wege der Selbstkoordination wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen und die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich Kultur zu vertreten und zu fördern“.
Zitatende
Meine an Ihre Behörde gestellte Frage als öffentliches Anliegen mit länderübergreifender Bedeutung ordnet sich eindeutig in diesem Rahmen ein. Es besteht bundesweit ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihr Standpunkt bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz).
Für eine Antwort bis zum 17. September 2012 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundliche Grüßen
Jocelyne Lopez
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Siehe auch den kompletten und aktuellen Verlauf der Auseinandersetzung seit Februar 2012:
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