Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für August, 2012

Beschwerde wegen Einstellung meiner Anzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer

Ich verweise auf meine Anzeige gegen Christian Wulff wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer vom 25.06.12 und gebe nachstehend den Bescheid vom 15.08.12 der Staatsanwaltschaft Berlin über die Einstellung meiner Anzeige, sowie meine diesbezügliche Beschwerde vom 30.08.12 wieder:

 

15.08.12 – Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin auf meine Anzeige v. 25.06.12 gegen den ehem. Bundespräsidenten Christian Wulff

AZ 222 Js 1787/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

Das auf Ihr Schreiben vom 25. Juni 2012 gegen den Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich ohne in Ermittlungen eingetreten zu sein gemäß § 170 Abs. 2 des Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, da Ihrer Anzeige keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen sind.

Gemäß §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft berechtigt und verpflichtet, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Gleichzeitig wird durch die genannten Vorschriften jedoch auch die strafverfahrensrechtliche Befugnis zum Einschreiten begrenzt, da die Strafverfolgungsbehörden erst dann aufklärend und strafverfolgend tätig werden dürfen, wenn hierfür derartige konkrete tatsächliche Anknüpfungspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen dagegen noch keinen Anfangsverdacht.

Der behauptete Verstoß gegen das Ordensgesetz wäre im Übrigen ohnehin nicht strafbewehrt.

Für eine Vorteilsgewährung i.S.d. § 333 Strafgesetzbuch ergeben sich aus Ihrem Vorbringen keinerlei konkrete Anhalte.

Wie von Ihnen selbst im Rahmen der Anzeigeerstattung eingeräumt worden ist, beruht Ihr Verdacht auf bloßen Vermutungen.

Da es unzulässig ist, Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, dass diese die tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erbringen würden, war das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Hochachtungsvoll
Weiding
Staatsanwalt

 

 

30.08.12 – Widerspruch und Beschwerde gegen die Einstellung meiner Anzeige vom 15.08.12 durch die Staatsanwaltschaft Berlin

Staatsanwaltschaft Berlin – An den Oberstaatsanwalt

Ihr Schreiben v. 15. August 2012 – AZ 222 Js 1787/12
Meine Anzeige vom 25. Juni  2012 gegen das Bundespräsidialamt Berlin
w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer
(Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie teilen mir mit Ihrem o.g. Schreiben vom 15. August 2012 mit, dass Sie meine Anzeigen gegen das Bundespräsidialamt Berlin (noch einmal anbei als Anlage 1) ohne Ermittlungen eingestellt haben, da in meiner Anzeige keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen seien.

Wie es im § 12 StGB festgesetzt wird, obliegt mir bei einem Verdacht auf strafrechtliche Vorgänge nicht zu beurteilen, ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, sondern es obliegt nach Ihrem eigenen Bescheid der Staatsanwaltschaft, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehend, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Wie es aus den Ihnen vorliegenden Antworten vom 22.05.12, vom 07.06.12 und vom 20.06.12 des Bundespräsidialamts hervorgeht, bestehen für die Öffentlichkeit  zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, den Verdacht auf eine ungerechtfertigte Ehrung von Prof. Dr. Wolf Singer mit dem Bundesverdienstkreuz zu haben. Diese Einwände und Bedenken habe ich dem Bundespräsidialamt mit meinen Schreiben vom 10.04.12 (anbei als Anlage 2), vom 11.05.2012 (anbei als Anlage 3), vom 24.05.12 (anbei als Anlage 4) und vom 10.06.12 (anbei als Anlage 5) ausführlich dargelegt, die ich hier wie folgt zusammenfasse:

 

1)         Die eigenen, wissenschaftlichen Thesen von Prof. Wolf Singer, die er aus seinen Tierversuchen abgeleitet haben will, sind in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten wissenschaftlich stark umstritten. Sie sind darüber hinaus rein philosophischer und weltanschaulicher Natur und stellen weder Erkenntnisfortschritte noch Erfolgen für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen oder Tieren dar.
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2)        Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Primatenversuche von Prof. Wolf Singer. Die Genehmigung für ähnliche Primatenversuche wurde schon  in Bremen, München und Berlin von den Behörden und von der Gerichtsbarkeit verweigert, sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus ethischen Beweggründen. Unterstützt von der Mehrheit der Bremer Bevölkerung hat z.B. der Bremer Senat einstimmig den Rückzug aus den Primatenversuchen für das Land Bremen beschlossen.
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3)        Eine Bürgeranfrage an das Regierungspräsidium Darmstadt (die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Prof. Wolf Singer) über die genauen Prüfkriterien und Begründungen der erteilten Genehmigungen ist unbeantwortet geblieben. Es wurde am 05.04.12 und am 11.04.12 aus diesem Grund zwei Fachaufsichtsbeschwerden vor dem Landesparlament Hessen eingereicht (die Termine der Sitzungen für die Behandlung dieser  Fachaufsichtsbeschwerden sind noch nicht bekannt).
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4)        Die schockierenden Forschungsmethoden von Prof. Wolf Singer stoßen seit mehr als 30 Jahren auf Entsetzen, psychische Belastung, Verzweiflung und Proteste in  breiten Schichten der Bevölkerung und verursachen seit Jahrzehnten sowohl soziale Unzufriedenheit als auch erhebliche individuelle und gesellschaftliche Kollateralschäden.

 

Die Ordenskanzlei ist mit keinem Wort auf diese gravierenden Einwände eingegangen, die angeführt wurden und gegen eine Verleihung des Ordens an Prof. Singer sprechen, und hat schließlich widersprüchlicher Weise mitgeteilt, dass der Bundespräsident  im Rahmen der Stiftungserlasse die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf” getätigt hat, womit die Einleitung eines möglichen Aberkennungsverfahrens willkürlich ausgeschlossen wurde.

Der Ausschluß von weiteren Rechtsschritten zur Klärung der Rechtsunsicherheit in diesem politisch-gesellschaftlichen öffentlichen Anliegen kann auf keinen Fall  angenommen werden. Ich bitte Sie daher um die Einleitung von Ermittlungen bzw.  um Mitteilung der weiteren möglichen rechtlichen Vorgehensweise zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorgänge in dieser Angelegenheit.

Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch komplette, aktuelle Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

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Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos

von Dr. med. vet. Corina Gericke

Hauptsächlich sind es Rhesus- und Javaneraffen, die in der Hirnforschung leiden und sterben müssen. Überall in der Welt werden dabei die mehr oder weniger gleichen Versuche durchgeführt. In unserer Datenbank (www.datenbank-tierversuche.de) sind derartige Experimente an Affen in Bochum, Bremen, Göttingen, Magdeburg, Marburg, München und Tübingen dokumentiert. Die Versuche sind nicht nur äußerst grausam, sondern auch sinnlos, denn zu groß sind die Unterschiede zwischen Affen- und Menschenhirn. Üblicherweise werden die Tiere zunächst »trainiert«, stundenlang in einem Affenstuhl fixiert zu sitzen. Damit die Affen machen, was die Forscher von ihnen verlangen, bekommen sie für richtig erledigte Aufgaben ein paar Tropfen Saft. Außerhalb der Versuche erhalten sie nichts zu trinken, so dass den intelligenten Tieren gar nichts anderes übrig bleibt, als zu kooperieren, um ihren Durst zu stillen.

Dann wird den Tieren ein Loch in den Schädel gebohrt. Darüber wird eine Kammer montiert, durch die später Elektroden direkt in das Gehirn eingeführt werden können. Ein Metallbolzen wird auf den Schädelknochen geschraubt. Der Kopf eines Affen wird mit Hilfe des Bolzens unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Die Tiere müssen auf einen Bildschirm schauen und dabei Aufgaben erledigen, z.B. einen Punkt auf dem Monitor verfolgen oder bei bestimmten Bildern einen Hebel betätigen.

Allein schon die Torturen des »Trainings« dauern Jahre. Sind die Tiere einmal konditioniert, werden sie jahrelang für verschiedene Versuchsreihen verwendet. Der permanente Durst, die bohrenden Kopfschmerzen durch die implantierten Geräte auf dem Schädel, das Anschrauben des Kopfes – das Leid, das diesen Tieren angetan wird, ist unermesslich. Wären es Menschen, würde man es Folter nennen. 
[…]
Hier weiterlesen…

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Tierversuche in Brennpunkt: Magdeburg

Infoblatt der Vereinigung Ärtze gegen Tierversuche e.V. über die grausamen Tierversuche am Leibniz-Institut in Magdeburg:

Tierversuche im Brennpunkt: Magdeburg

Dieses Bild eines Affen in der Hirnforschung stammt aus den 70er Jahren. Seither hat sich in Magdeburg nichts geändert. Affen werden immer noch auf die gleiche Weise gefoltert. In Magdeburg werden Hirnexperimente auch mit Katzen, Gerbils und Ratten gemacht.“

„Drei Javaneraffen wird eine helmartige Vor-richtung aus drei Bögen auf dem Kopf implantiert und mit sechs durch Haut und Muskel gedrillten Stahlschrauben am Schädelknochen fixiert. Außerdem wird auf dem Schädel ein Metall-zylinder über einem 2 cm großen Bohrloch angebracht, durch den Elektroden in das Hirnge-webe eingeführt werden. Für die eigentlichen Experimente wird der Kopf der Tiere mit Hilfe des Halteapparates unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Über einen Lautsprecher werden Tonfolgen abgespielt. Gleichzeitig werden mit den Elektroden die Nervenaktivitäten im Hirn der Affen gemessen. Die Tiere werden durch Flüssigkeitsentzug zur Kooperation gezwungen. Wenn sie tun, was von ihnen verlangt wird, erhalten sie ein paar Tropfen Saft. Wenn sie etwas falsch machen, sowie außerhalb der Experimente, gibt es nichts zu Trinken. Manche Affen in Magdeburg müssen diese Torturen mehr als zehn Jahre lang ertragen.“ Das ganze Infoblatt lesen…

  

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
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Stoppt Tierversuche an der Ruhr-Uni Bochum

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:
 

Stoppt Tierversuche an der Ruhr-Uni Bochum

An der Ruhr-Uni Bochum (RUB) werden Affen in der besonders umstrittenen Hirnforschung gequält. Die Tiere müssen in einem Primatenstuhl sitzend Aufgaben am Bildschirm ausführen. Ihr Kopf ist dabei unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Als »Trainingsmethode« wird Durst eingesetzt, d.h., die Tiere bekommen außerhalb der Versuche nichts zu trinken. Für gute Kooperation erhalten die durstigen Tiere ein paar Tropfen Saft oder Wasser. Viele Affen müssen diese Torturen jahrelang erdulden. Gleichartige Tierexperimente wurden bereits in München, Berlin und Bremen von den zuständigen Behörden aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens abgelehnt. In Bremen tobt seither ein Rechtsstreit.

In Bochum sollten die Primatenexperimente wegen der Pensionierung des Experimentators Klaus-Peter Hoffmann 2009 auslaufen. Nun sollen sie doch bis mindestens 2011 fortgeführt werden. In der Bochumer Hirnforschung müssen auch Katzen, Frettchen und Tauben leiden.

Die Experimente sind nicht nur aus ethischen Gründen abzulehnen, sondern auch, weil sie medizinisch keinerlei Nutzen haben. Es handelt sich um reine zweckfreie Grundlagenforschung. […]

… hier weiterlesen

 

Hintergrundinfos

10 Tierversuche der Ruhr-Uni Bochum >>

Hirnforschung an Affen – grausam und sinnlos >>

Infoblatt »Tierversuche im Brennpunkt – Teil 10: Bochum« als PDF herunterladen oder Druckversion bestellen.

Videofilm »Affenversuche abschaffen – Die Zeit zu handeln ist jetzt« >>

Aktiv werden

Unterschriftenliste des AStAs als PDF >>

Pressemitteilungen

30.08.2011 Kein Ende der Affenversuche in Bochum – Ärzteverein sieht Verstoß gegen Tierschutzgesetz >>

11.06.2010: Ausstellung über Tierversuche an der Uni Bochum >>

02.02.2010: Ärztevereinigung kritisiert Affenversuche in Bochum: »Unsägliche Tortur bei einer medizinischen Relevanz von Null« >>

 

 

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Siehe auch in diesem Blog der komplette Stand der Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde, den wir fortlaufen aktualisieren werden:
Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
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(anonym)



Kritik der Relativitätstheorie: Anschreiben an die Kultusverwaltungen der Bundesländer vom Oktober 2002

Nachstehend Text des Anschreibens vom Oktober 2002 zur Versendung der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller an die Kultusverwaltungen der Bundesländer über 95 Jahre weltweite Kritik der Speziellen Relativitätstheorie:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlauben wir uns, Sie mit unserer obengenannten Dokumentation bekanntzumachen, in der wir mehrere der Öffentlichkeit bis heute nicht bekannte Sachverhalte nachweisen:
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1. Erstmals wird nachgewiesen, daß auf dem Gebiet der theoretischen Physik seit 1922 in Deutschland die Freiheit der Wissenschaft abgeschafft worden ist durch die Unterdrückung und Verleumdung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie durch die akademische Physik bis zum heutigen Tage. Damit hat die Physik einen Traditionsbruch begangen, indem sie die Öffentlichkeit nicht mehr sachlich informiert, sondern über den wahren Status der Theorie täuscht. Dieses Ereignis und der daran sich anschließende Zustand sind – merkwürdigerweise – bis heute von keinem Wissenschaftssoziologen oder -historiker oder Wissenschaftsjournalisten bemerkt und daher der Öffentlichkeit nicht vermittelt worden.
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2. Die Vertreter der Relativistik behaupten, eine Kritik der Theorie gebe es nicht. Diese Behauptung widerlegen wir mit der Dokumentation von ca. 2900 kritischen Veröffentlichungen. Dabei handelt es sich erst um einen Teil der in unserem Forschungsprojekt bearbeiteten Quellen, deren Darstellung in den künftigen Textversionen erweitert werden soll.
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3. Unsere Dokumentation weist erstmals nach, daß die seit 1908 bis zum heutigen Tage starke Tradition der Theoriekritik durch die konsequente Unterdrückung und Verleumdung jeglicher Kritik der Öffentlichkeit nicht bekannt und die vorgetragene Kritik nicht ausgeräumt worden ist: daher wird die Spezielle Relativitätstheorie dem Publikum unzutreffenderweise als eine bestbestätigte Theorie dargestellt, was sie offensichtlich erst nach erfolgreicher Widerlegung der vorgetragenen Kritik beanspruchen könnte. Unsere Dokumentation weist in Kap. 2 ca. 130 Theoriefehler nach, die von den Relativisten nicht einmal diskutiert worden sind, weil sie die Rezeption der kritischen Veröffentlichungen verhindert haben. Was nicht diskutiert worden ist, kann nicht widerlegt worden sein.
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4. Die offiziell bisher vorgetragene Geschichte der theoretischen Physik als ein triumphaler Sieg der Relativitätstheorien, insbesondere der Speziellen Relativitätstheorie, steht in krassem Widerspruch zu den Befunden unserer Dokumentation:

– das angebliche „Nullergebnis“ des Michelson-Morley-Versuchs zur Ätherdrift und seiner Wiederholungen hat es nach Ausweis der Quellen nie gegeben, womit die Grundannahme der Theorie hinfällig wird;

– die Schlußfolgerungen der Theorie führen zu inneren Widersprüchen;

– die behaupteten experimentellen Beweise haben keinerlei Bedeutung, z. B. weil (1) im Atomuhrentransport von Hafele/Keating die Uhren von den Experimentatoren – nach ihrem eigenen Bericht – von Hand nachjustiert worden sind, weil (2) die berühmte Formel zur Masse-Energie-Beziehung (e=mc²) keinerlei relativistische Bedeutung hat und bereits vor 1905 von anderen Forschern gefunden wurde, damit von der Speziellen Relativitätstheorie unabhängig ist und für diese nichts beweisen kann, und weil (3) für die angebliche Längenkontraktion nicht einmal die Relativisten selbst eine experimentelle Bestätigung behaupten.

Wenn die Relativisten diese Einwände nicht ausräumen können, sind alle weitergehenden Spekulationen gegenstandslos. Eine bedeutende Entwicklungslinie der Physikgeschichte muß dann neu geschrieben werden.
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5. Mit unserer Dokumentation wird gezeigt, daß seit 1922 in der akademischen Lehre, in den populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen und in den Schulbüchern eine völlig unkritische Rezeption der Propaganda der Relativistik organisiert wird, reiner Personenkult mit Devotionalienhandel und Triumphjubel. Das Physik-Establishment unterdrückt unter Mißbrauch aller Machtmittel und durch ungehemmte Verleumdung jegliche Kritik der Theorie. Die Wissenschaftsgeschichte und speziell die Physikgeschichte wollen von diesem skandalösen Vorgang und nun schon acht Jahrzehnte andauernden Zustand nichts bemerkt haben.

Wenn es dem unvoreingenommenen Leser schon ziemlich unwahrscheinlich erscheinen muß, daß eine Theorie hundert Jahre lang nicht ernsthaft kritisiert worden sein soll, so müßte eine angeblich kritisch vorgehende Wissenschaftsgeschichte schon längst den offensichtlich unkritischen Umgang mit der angeblich objektiven Naturwissenschaft untersucht haben. Nun käme noch die Untersuchung hinzu, welche Kräfte die Wissenschaftsgeschichte bisher gehindert haben, ihrer Aufgabe nachzugehen.

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Ziel und Zweck unserer Dokumentation ist es, die seit 80 Jahren verhinderte öffentliche Diskussion zu veranlassen und die Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit auf dem Gebiet der theoretischen Physik zu erreichen; diese Wissenschaftsfreiheit soll übrigens seit der Geltung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland als ein Grundrecht verankert sein, steht für die Physik allerdings nur auf dem Papier.

Wir bitten Sie höflichst, die Stichhaltigkeit unserer Dokumentation nachzuprüfen und bei einem positiven Ergebnis der Nachprüfung die in unserer Dokumentation ans Tageslicht beförderte Problematik zu bewerten. Wir sind der Überzeugung, daß in einer demokratisch verfaßten und pluralistisch organisierten Gesellschaft ein grundgesetzlich verankertes Recht wie die Wissenschaftsfreiheit in allen Fachgebieten der akademischen Wissenschaft verwirklicht werden muß. Nur infreier und kritischer Diskussion ist ein Fortschritt möglich; jede dogmatische Unterdrückung der Kritik ist unrechtmäßig und schadet der Wissenschaft durch Verhinderung z. B. der Wiederholung bestimmter Versuche und der Durchführung neuer Versuche, weil sie den Interessen der Machthaber der Physik schaden könnten.
Wir sehen für das zuständige Ministerium, wenn seine Prüfung unserer Dokumentation eine Bestätigung ergibt, aufgrund seiner Rechtsaufsicht folgenden Handlungsbedarf.
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1. Einholung von Stellungnahmen der akademischen Institutionen des Landes zu den von unserer Dokumentation aufgeworfenen kritischen Fragen.
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2. Angesichts der Tatsache, daß die akademische Physik ganz überwiegend aus Steuermitteln finanziert wird und ein großer Teil der Mitarbeiter im Beamtenstatus tätig ist, müßte geklärt werden, warum diejenigen, die qua Amt zur Befolgung des Grundgesetzes und damit zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet sind, vorsätzlich das Gegenteil getan und die Wissenschaftsfreiheit auf dem Gebiet der theoretischen Physik abgeschafft haben.
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3. Maßnahmen zur Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit in dem besagten Fachgebiet durch Organisation öffentlicher und akademischer Lehrveranstaltungen zur Kritik der Relativitätstheorien, zur Geschichte der Unterdrückung und Verleumdung der Kritik über acht Jahrzehnte.
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4. Bereitstellung von Sondermitteln insbesondere für die Institutsbibliotheken, deren Bestände nach unserem Eindruck „klinisch rein“ von kritischen Veröffentlichungen sind, zur Anschaffung von kritischer Literatur, sowohl der bedeutendsten älteren Werke über das Antiquariat als auch der neuesten Monographien und Zeitschriften, damit die Studierenden überhaupt real zur Auseinandersetzung mit der Kritik in die Lage versetzt werden. Hierzu hoffen wir mit den künftigen erweiterten Textversionen unserer Dokumentation eine noch bessere Handreichung zu geben.
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5. Revision der Lehrpläne für die höheren Schulen, in denen schon die angehenden Abiturienten in den entsprechenden Leistungskursen genau ausrechnen müssen, um wie viele Jahre jünger der weltraumreisende Zwilling zu seinem auf der Erde zurückgebliebenen Zwillingsbruder zurückkehrt. Wenn zu selbständigem und kritischem Denken erzogen werden soll, zum mündigen Bürger also, dann gehört die rationale Auseinandersetzung mit der Kritik unbedingt dazu. Bisher taucht sie in den Lehrplänen und den Schulbüchern nicht auf.
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6. Forschungsaufträge an die Wissenschaftsgeschichte und Wissenschaftssoziologie über die Frage, wie es zum Traditionsbruch 1922 kommen und warum er acht Jahrzehnte andauern konnte; und vielleicht auch darüber, warum niemand etwas bemerkt haben will.
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7. Information der Öffentlichkeit über den Skandal von 80 Jahren Unterdrückung der Wissenschaftsfreiheit, einschließlich einer selbstkritischen Stellungnahme dazu, warum die rechtsaufsichtsführenden Instanzen nicht schon längst eingegriffen haben.
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8. Eine öffentliche Bitte um Entschuldigung gegenüber allen verstorbenen und noch lebenden Kritikern für das erlittene Unrecht.

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Die von der Öffentlichkeit unbemerkt gebliebene Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit auf dem Felde der theoretischen Physik und das Andauern dieses Zustands über viele Jahrzehnte müßten eigentlich auf großes Interesse stoßen in einer Gesellschaft, die sich gerade mit wissenschaftspolitischen Fragen von einiger Tragweite beschäftigt und sogar vorgibt, in den Naturwissenschaften ethische Gesichtspunkte zu bedenken. Vielleicht sind aus der Ethik der Physiker in den letzten 80 Jahren nicht uninteressante Schlüsse zu ziehen auf die Art und Weise, wie Naturwissenschaftler die Öffentlichkeit behandeln, wenn sie sich unkontrolliert fühlen können.

Angesichts der Machtverhältnisse in der akademischen Physik und der eingesetzten Methoden der Unterdrückung und Diffamierung jeglicher Kritik ziehen wir es vor, im Hintergrund zu bleiben. Der beliebten Strategie der Relativisten, von der Kritik der Theorie diffamierend auf die Personen der Kritiker abzulenken, soll keine Gelegenheit geboten werden.

Die vorliegende Dokumentation geht mit gleichlautenden Begleitschreiben auch an die zuständigen Ministerien der anderen Bundesländer. Bei Bedarf, der uns auf dem im Vorwort angegebenen Weg durch Kleinanzeige in der FAZ mitgeteilt werden kann, werden wir Sie gern über die bisher erfolgte Versendung der Dokumentation an Institutionen der Bundespolitik, Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften, Funk- und Fernsehredaktionen, prominente Publizisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Bundesrepublik informieren.

Wir wollen durch die Versendung unserer Dokumentation als Geschenk dafür sorgen, daß niemand, der öffentlich direkte Verantwortung oder mittelbar eine Mitverantwortung trägt, später auf Unkenntnis plädieren kann. und versuchen herauszufinden, wie lange in dieser Bundesrepublik die massive Unterdrückung der Wissenschaftsfreiheit in dem Teilgebiet der theoretischen Physik noch funktionieren wird. Erst mit der Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit wird unser Forschungsprojekt sein Ziel erreicht haben.

Über die Verfügbarkeit unserer Dokumentation in den wissenschaftlichen Bibliotheken informiert eine der beiden Anlagen.

Mit den besten Wünschen für Ihre Arbeit und
mit freundlichen Grüßen (bis zur Wiedereinführung der Wissenschaftsfreiheit: unbekannterweise)
G. O. Mueller


in:
  SRT-Forschungsbericht – Erster Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts
„95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“ – November 2003 

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Ties Rabe: Ablehnung der Zuständigkeit für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem: Austausch vom 24.08.12

Ich verweise auf meine Einträge Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe und Dienstaufsichtsbeschwerde über Ties Rabe wegen Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie: Ablehnung der Zuständigkeit wegen Nicht-Beantwortung meiner Frage, aus welchen Gründen die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt wird.

Nachstehend gebe ich einen E-Mail-Austausch vom 24.08.12 in dieser Angelegenheit wieder:

 

24.08.12 – Antwort des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf meine E-Mail vom 23.08.12:

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihr Schreiben an das BMBF vom 10.08.2012
Unser Schreiben vom 21.08.2012
Ihr Schreiben per Mail vom 23.08.2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

wie ich Ihnen mit Schreiben vom 21. August 2012 bereits mitgeteilt habe, liegen die Inhalte von Lehr- und Rahmenplänen in der Zuständigkeit der einzelnen Bildungsministerien der Länder. Ich verweise hier auch auf die Antwort des BMBF vom 7. März 2012, in der in Ihrem Fall empfohlen wird, sich an das Schulministerium Nordrhein-Westphalen zu wenden. Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften.

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.

Ich bitte Sie daher, von weiteren Schreiben in der Sache abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Schwermer

 

24.08.12 – Widerspruch und Beschwerde auf die Antwort vom 24.08.12 des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland:

Betr.:
Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
Meine 1. Erinnerung vom 13.04.12
Meine 2. Erinnerung vom 19.06.12
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12
Ihre Antwort vom 21.08.12

Meine Erwiderung vom 23.08.12
Ihre Antwort vom 24.08.12
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihre Antwort vom 24.08.2012 auf meine E-Mail von 23.08.2012 in der o.g. Angelegenheit.

Leider kann ich Ihre erneute Ablehnung der Zuständigkeit für die Beantwortung der von mir gestellten Frage nicht hinnehmen und erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde.

Weiterhin bestehen gravierende abweichende Auffassungen über die Zuständigkeit Ihrer Behörde in dieser Angelegenheit – und somit eine Rechtsunsicherheit, die nicht einfach hingenommen werden darf:

1. Sowohl in ihrer Antwort vom 07.03.12 als auch in ihrer Antwort vom 14.08.2012 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan unmissverständlich Ihre Behörde als zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage genannt. Die Möglichkeit, mich zusätzlich oder alternativ („und/oder“) an das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden, widerspricht in keiner Weise die Nennung der Zuständigkeit Ihrer Behörde durch das BMBF und befreit in keiner Weise Ihre Behörde von der gesetzlichen Verpflichtung, die gestellte Frage zu beantworten.

2. Ich betrachte Ihre Auffassung, dass meine gestellte Frage „Detailregelungen“ betreffen würde und sich somit nicht in der in meinem Schreiben zitierten Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz einordnen ließe, für völlig unzutreffend: Es handelt sich bei meiner Frage keineswegs um „Detailregelungen“, sondern sehr wohl um eine grundsätzliche Angelegenheit „der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“ gemäß Grundgesetz und gemäß Ihrer Geschäftsordnung. Meine gestellte Frage als „Detailregelung“ abzutun ist aus meiner Sicht sowohl unzutreffend als auch willkürlich.

3. Genauso ist Ihre Verschiebung der Verantwortung auf die Lehrkräfte m.E. völlig unangemessen („Die Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht obliegt nicht zuletzt den jeweiligen Lehrkräften“). Die ministeriellen Vorgaben schließen nämlich bundesweit die Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht aus: Diese Theorie wird bundesweit einseitig als bestens bestätigt und als einzig gültig vermittelt und behandelt, unter kompletter Ausblendung der weltweit nachhaltigen und hochqualifizierten Kritik seit 1909 bis zum heutigen Tag. Wie sollten die Lehrer die „Umsetzung der ministeriellen Vorgaben im Unterricht“ bzgl. Vermittlung und Behandlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Unterricht gewährleisten, wenn es hier keine entsprechenden ministeriellen Vorgaben gibt?

4. Ihre folgende Aussage

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben zitierte Aufgabenbeschreibung der Kultusministerkonferenz umfasst gerade keine Detailregelungen. Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen.“

wirkt aus meiner Sicht befremdlich und sogar äußerst bedenklich. Wie Sie es aus den vorangegangenen Korrespondenzen entnehmen konnten, handelt es sich in dieser Angelegenheit um einen begründeten Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3, sowie um Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 1 Abs. 1, die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Es kann sich hier nicht lediglich darum handeln, „den Willen der Ministerinnen und Minister, die Themen behandeln zu wollen“, sondern es handelt sich hier um die höchste Verpflichtung und Verantwortung aller Staatsorgane, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Denn niemand steht über dem Gesetz.

Vor diesem Hintergrund bestehe ich ausdrücklich nach Art. 20 III GG auf die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihre Ablehnung der Zuständigkeit und der Verantwortung in dieser Angelegenheit bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz). Sollte Ihre Antwort die entstandene Rechtsunsicherheit nicht klären, sähe ich mich gezwungen Rechtsschutz beim Gericht zu beantragen.

Für eine Antwort bis zum 8. Oktober 2012 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch: Komplette Zusammenstellung der Austausche ab 20.02.2012 mit den betroffenen Behörden im Blog “Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie”, die wir fortlaufend aktualisieren werden:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

 

 

 

 



Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

Wie es in unserer Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie seit mehreren Jahren ausführlich dargelegt wird, besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 ”Wissenschaftsfreiheit” in der Vermittlung der Relativitätstheorie in Forschung und Lehre – siehe insbesondere die umfangreiche Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller über mehr als 100 Jahre weltweite Kritik der Speziellen Relativitätstheorie.

Wir haben eine komplette Zusammenstellung der Austausche ab 20.02.2012 mit den betroffenen Behörden im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ veröffentlicht, die wir fortlaufend aktualisieren werden:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

 

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Siehe auch:

Wir können die Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie nachweisen, auch vor Gericht, wenn es sein muss

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Dienstaufsichtsbeschwerde über Ties Rabe wegen Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie: Ablehnung der Zuständigkeit

Ich verweise auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder in Berlin, Herrn Ties Rabe vom 10.08.12 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan wegen Nicht-Beantwortung meiner Frage, aus welchen Gründen die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt wird.

 

Nachstehend gebe ich einen E-Mail-Austausch in dieser Angelegenheit wieder:

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14.08.12 – E-Mail-Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12:

Sehr geehrte Frau Lopez,

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. August 2012 an Frau Ministerin Schavan. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit kann Ihnen das Bundesministerium für Bildung und Forschung leider nicht behilflich sein. Der geeignete Ansprechpartner wäre in Ihrem Fall die Kultusministerkonferenz der Länder.

Ich habe daher Ihre E-Mail an das Sekratariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 22 40, 53012 Bonn, Tel.: 0228/ 501-0 weitergeleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Luther
Ministerialdirigent
Leiter des Leitungsstabes und des Ministerbüros
Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin
+49 (0)30 1857-5002
+49 (0)30 1857-5500
Stefan.Luther@bmbf.bund.de

 

 

21.08.12 – Antwort des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12:

Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihr Schreiben an das BMBF vom 10.08.2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

das BMBF hat Ihr Schreiben vom 10. August 2012 in der o.g. Angelegenheit an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weitergeleitet.

Die inhaltliche Gestaltung von Lehr- bzw. Rahmenplänen liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Länder und wird nicht zentral koordiniert. Die Relativitätstheorie ist in der Regel Gegenstand des Physikunterrichts in der gymnasialen Oberstufe. Selbstverständlich ist es eine grundlegende Aufgabe auch von Lehrkräften naturwissenschaftlicher Fächer, Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Sichtweisen auf bestimmte Sachverhalte, Theorien u.Ä. zu vermitteln, wenn dies auch eine öffentliche Diskussion widerspiegeln und sie einer wissenschaftlichen Grundlage nicht entbehren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Schwermer

 

 

23.08.12 – Erwiderung auf die Antwort vom 21.08.12 des Sekretariats der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland:


Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12
Meine 1. Erinnerung vom 13.04.12
Meine 2. Erinnerung vom 19.06.12
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12
Ihre Antwort vom 21.08.12

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für Ihre Antwort vom 21.08.12 auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.08.12, die Ihnen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitergeleitet wurde. Sie bestreiten darin, dass Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage sei.

Jedoch kann ich Ihre Ablehnung der Zuständigkeit nicht annehmen: Wie es eindeutig aus zwei Mitteilungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hervorgeht, ist Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Beantwortung meiner Frage (siehe nachstehend E-Mail-Antworte des BMBF vom 07.03.2012 und vom 14.08.12).

Es kann nicht angenommen werden, dass ein derartiger abweichender Standpunkt über die Zuständigkeit besteht, zumal nach der Geschäftsordnung Ihrer Behörde gemäß Ihrem eigenen Internet-Auftritt folgende Aufgaben dargestellt werden (http://www.kmk.org/wir-ueber-uns/aufgaben-der-kmk.html ) :

Zitat:

„Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen.

Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für das Staatsganze auf dem Wege der Selbstkoordination wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen und die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich Kultur zu vertreten und zu fördern“.

Zitatende

 

Meine an Ihre Behörde gestellte Frage als öffentliches Anliegen mit länderübergreifender Bedeutung ordnet sich eindeutig in diesem Rahmen ein. Es besteht bundesweit ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 „Wissenschaftsfreiheit“.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihr Standpunkt bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz).

Für eine Antwort bis zum 17. September 2012 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundliche Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch den kompletten und aktuellen Verlauf der Auseinandersetzung seit Februar 2012:

Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

 


 
 

 



Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie: Neustart nach Domain-Diebstahl!

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In der Nacht vom 2. Juni 2012 wurde unsere Webseite „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ nach einem lange im voraus eingefädelten Diebstahl der Domain „wissenschaftliche-physik.com“ beim Internet-Provider 1&1 von Unbekannten online gekapert und ihre Inhalte missbraucht. Es gibt Hinweise, dass diese Straftat gegen den ehemaligen Verein GFWP, seine Gründer und seine ehemaligen Mitglieder gerichtet war, woraus unsere Internet-Präsenz ab 2008 hervorging, siehe: Über uns.

Unsere Webseite wurde vor dem Diebstahl unter der URL „wissenschaftliche-physik.com“ mehrere Tausend Mal pro Tag aufgerufen, wir starten neu unter der URL

http://www.kritik-relativitaetstheorie.de/

und danken den Autoren, Lesern und Sympathisanten, die uns in den letzten Jahren die Treue gehalten haben!

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Primatenversuche in Tübingen: Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12

Seit Jahren werden Primaten in der Universität Tübingen gequält, siehe zum Beispiel ausführliche Informationskampagnen und Protestaktionen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.: Stoppt Affenqual in Tübingen

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit dieser langjährigen Tierversuche in Frage. Am 18.08.2012 haben wir eine Fachaufsichts-beschwerde vor dem Landesparlament Baden-Württemberg wegen mangelhafter Beantwortung unserer Anfrage über die Primatenversuche in Tübingen durch die genehmigende Behörde eingereicht:

Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 – Primatenversuche in Tübingen

 

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Siehe aktueller Stand der Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde, den wir fortlaufend aktualisieren: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



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