Blog – Jocelyne Lopez

Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: „Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

Aus der Webseite Zwangsbejagung ade:

 

Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: „Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 26.6.2012 sein Urteil, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.

Im Urteil im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland” der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt.

Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen.

Der Fall „Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland“ war bereits am 30.11.2011 vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhandelt worden.

Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs 
  

 

Grundstückseigentümer kann Jagd auf seinem Grundstück nicht mit seinem Gewissen vereinbaren

Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg ist Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz. Dadurch ist er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft – gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Hiergegen hat er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geklagt, so dass er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief. Denn der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten. 

 

Urteil des Europäischen Gerichtshofsvon 1999 im Falle französischer Kläger: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verstößt gegen Menschenrechte

1999 stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle französischer Kläger mit 16:1 Richterstimmen fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. In unserem Nachbarland Frankreich ist es daher möglich, dass Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze Schilder aufstellen: „Privateigentum – Jagen verboten“.

 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2007 gegen Luxemburg: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verstößt gegen Menschenrechte

Im Jahr 2007 entschied die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle einer luxemburgischen Klägerin einstimmig mit 7:0 Richterstimmen erneut, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen auszuüben.

 

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