24. Mai 2012
Meine Antwort an Bundespräsidenten Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer
Ich verweise auf die Antwort des Bundespräsidenten Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer vom 22.05.2012 und gebe nachstehend den Text der Antwort wieder, die ich heute per E-Mail an Herrn Joachim Gauck geschickt habe:
An Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck
Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 10.04.2012
Meine Erinnerung vom 11.05.12
Antwort vom 22.05.2012 der Ordenskanzlei – Bundespräsidialamt (nachstehend)
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,
ich erhebe Widerspruch und Beschwerde gegen die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei auf meine Anfrage hinsichtlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer: Ich sehe meine rechtlich begründeten punktuellen Fragen als nicht beantwortet an.
Bei der Verleihung einer Auszeichnung wie das Bundesverdienstkreuz hat die gesamte Bevölkerung Deutschlands Anspruch auf Transparenz der Verdienste der geehrten Personen im Dienste der Allgemeinheit und auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es müssen in der Regel überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden, die die Begründung zulassen.
Die Aufzählung der Beziehungen und Freunden der geehrten Person hebt nicht das nationale Recht auf, denn niemand steht über dem Gesetz. Ich kann demzufolge diese Aufzählung nicht so stehenlassen und sehe mich veranlasst, mich weiterhin für eine Klärung der Begründung der Entscheidung Ihres Vorgängers Christian Wulff einzusetzen. Auch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Entscheidung muss geprüft werden, wobei in einem Rechtsstaat der Bürger als Souverän in der Verantwortung und in der Pflicht steht.
Weder die Aufzählung der Beziehungen von Prof. Dr. Wolf Singer noch die Darstellung seiner Verdienste im wirtschaftlichen Bereich für den Forschungsstandort Deutschland dürfen begründen, daß das seit 2002 in der deutschen Verfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes missachtet wird. Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der langjährigen Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer und zwei Fachaufsichtsbeschwerden wurden in diesem Zusammenhang am 05.04.12 und am 11.04.12 vor dem Landesparlament Hessen eingereicht, wegen gesetzwidrigem Verhalten der Behörde, die diese Experimente genehmigt (Regierungspräsidium Darmstadt), ebenso hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung.
Vor diesem Hintergrund kann ich die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei nicht hinnehmen und erlaube mir die Frage, wer bei unterschiedlichen Auffassungen die zuständige und verantwortliche Behörde oder zuständige und verantwortliche Volksvertretung für die Klärung dieses Sachverhaltes ist.
Ich würde mich auf eine Beantwortung meiner Frage bis zum 21.06.2012 freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
Mitunterzeichnende:
Gabriele Menzel
Gerhard Oesterreich
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte