Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für April, 2012

Die Wissenschaftlichkeit der Relativitätstheorie aberkennen?

Ich verweise auf meinen Eintrag Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel: Verbannung der Relativitätheorie aus Forschung und Lehre und mache auf weitere Überlegungen über die Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 – Ziff. 3  „Wissenschaftsfreiheit“ in dieser Diskussion:

 

05.04.2012 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Bei Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz, wie er bei der Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem als alleinige gültige Theorie der Ausbreitung des Lichts unter völliger Ausblendung der vorhandenen Kritik vorliegt, würde kein Gericht die Wissenschaftlichkeit der Theorie auf der physikalischen Ebene beurteilen wollen, das obliegt Gerichten nicht die Wissenschaftlichkeit einer Theorie zu beurteilen, und sie würden sich hüten, darüber auf physikalischer Ebene Stellung zu beziehen.

Die Gerichte würden also nur auf Basis der Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem der Theorie die Wissenschaftlichkeit aberkennen dürfen, gemäß folgenden Erläuterungen aus dem Bonner Kommentar zum Art. 5 § 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“:

“[…] Das Verfassungsgericht […] spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen” (Seite 42). [Hervorhebung durch J. Lopez]

 

 



Tierversuche: Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.12 an das Landesparlament Hessen

Ich habe heute eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen in Wiesbaden (5 Fraktionen) per E-Mail gesendet, sowie an den Regierungspräsidenten in Darmstadt, wegen mangelnder Beantwortung meiner Fragen über die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer in Frankfurt durch die zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung dieser Experimente (Veterinärdezernat Darmstadt), siehe:

Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.12

 

 



Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel: Verbannung der Relativitätheorie aus Forschung und Lehre

Ich verweise auf den Eintrag vom 03.04.2012 im Blog von Ekkehard Friebe und mache auf einige meiner Beiträge im Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen des Projekts „Zukunftsdialog“ bei dem Vorschlag „Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre“ aufmerksam:

 

 

02.02.2012 – Zitate Jocelyne Lopez:

Pflichten für den Staat zum Wissenstransfer gemäß Grundgesetz:

Zitate Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ (145 Seiten):

Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)

Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (S.40)

Respektiert der Staat diese Bestimmungen?

 

 

02.04.2012 – Zitate Jocelyne Lopez:

Weitere Pflichten für den Staat zum Wissenstransfer gemäß Grundgesetz:

Zitat aus dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 Ziffer 3 „Wissenschaftsfreiheit“ (145 Seiten):

„Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit” (S. 41)

Respektiert der Staat diese Bestimmungen gegenüber der Kritikergemeinde der Relativitätstheorie in Forschung und Lehre?

 

 

03.04.2012 –  Zitat Jocelyne Lopez:

Es wäre darüber nachzudenken, ob der SRT die Wissenschaftlichkeit nicht aberkannt werden könnte, wenn man über diese Erläuterungen aus dem Bonner Kommentar Art. 5 § 3 GG nachdenkt:

Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen” (S. 42)

Es gibt nicht nur ein „Indiz“, sondern es ist eine Tatsache, dass die Vermittlung der SRT unter systematischer Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen, erfolgt.

 

 

04.04.2012 – Zitat Jocelyne Lopez (über den Vergleich zwischen den Theorien von Lorentz und von Einstein):

Einzig die Lorentzsche Äthertheorie ist dabei widerspruchsfrei und experimentell überprüfbar, weil Lorentz eine physikalische Ursache für die Längenkontraktion von bewegten Objekten annimmt (reale materielle Verkürzung aufgrund des Widerstandes des Äthers). Einstein dagegen nimmt keine physikalische Ursache der Längenkontraktion an, die Objekte verkürzen sich in der SRT auch nicht materiell, die Längenkontraktion ist eine Meßillusion des Beobachters ohne physikalische Realität. Die SRT ist dadurch physikalisch irrelevant und damit erübrigt sich auch jegliche experimentelle Nachprüfung dieser Theorie: Man kann nicht die materielle Verkürzung eines Objektes messen, das sich materiell nicht verkürzt! Das geht prinzipiell nicht. Experimente können also nur die Lorentzsche Äthertheorie nachprüfen, nicht aber die SRT, die experimentell prinzipiell weder bestätigt noch wiederlegt werden kann.Die Natur der relativistischen Effekte als Schein ohne physikalische Realität ist übrigens ein Dauerbrenner seit 100 Jahren in der Kritikergemeinde, jedoch wurde sie von den Befürwortern der Theorie auch seit 100 Jahren nur mit Schweigen quittiert (siehe z.B. der berühmte Fall von Herbert Dingle).

 

 

04.04.2012 – Zitate Jocelyne Lopez:

Nicht nur bei der sozialen Durchsetzung der SRT könnte man dieser Theorie die Wissenschaftlichkeit aberkennen, sondern auch auf der physikalischen Ebene: Die relativistischen Effekte sind nur scheinbar und wir brauchen uns deshalb auch keine Gedanken darüber zu machen, die Theorie ist physikalisch irrelevant und darf ad acta gelegt werden. Wie die beiden Physiker Georg Galeczki und Peter Marquardt es in ihrem Buch „Requiem für die Spezielle Relativität“ auch trefflich gesagt haben: „Sie ist nicht einmal falsch.

Die SRT gehört also nicht in der Physik, sondern höchstens in der Wissenschaftsgeschichte.



Tierversuche in Frankfurt: Grausame Hirnforschung an Affen und Katzen

Informationen der Vereinigung  Ärtze gegen Tierversuche e.V.:

Tierversuche in Frankfurt: Grausame Hirnforschung an Affen und Katzen

Die Unterschiede zwischen Affe und Mensch oder Katze und Mensch verdeutlichen, dass Experimente an Tieren gar keine klinische Relevanz für den Menschen haben können.

Unterschiede Affe – Mensch

Das Affenhirn hat keine Bereiche für Sprache, Lesen oder Musik.

Die Oberfläche der menschlichen Hirnrinde ist 10-mal größer als die der Affen.

Identische Bereiche in der Sehrinde haben bei Affe und Mensch unterschiedliche Funktionen.

Das Menschenhirn hat zur Verarbeitung von visuellen Reizen bestimmte Hirnbereiche, die im Affenhirn fehlen.

Die Schädigung eines bestimmten Bereichs des motorischen Systems verursacht beim Menschen einen kompletten Ausfall von Sprache und Muskelbewegungen (Akinesie), beim Affen führt sie nur zu einer geringen Beeinträchtigung.

 

Unterschiede Katze – Mensch

Der Mensch hat bei heller Beleuchtung aufgrund der Netzhaut ein viel besseres Bewegungssehen als eine Katze.

Katze: eingeschränktes Farbensehen (dichromatisches Sehen; nur zwei Arten von Zapfen); Mensch: trichromatisches Sehen (drei Arten von Zapfen ), bei dem alle Wellenlängen des sichtbaren Spektrums wahrgenommen werden. Die Katze sieht bei Dämmerung besser.

Sehr viel schlechteres Auflösungsvermögen des Auges der Katze. Buchstaben, die ein normalsichtiger Mensch aus 50 Metern erkennen kann, würde eine Katze erst aus sechs Metern erkennen.

 

Medizinisch relevante Forschung funktioniert nur ohne Tierversuche

Im Sinne einer effektiven Medizin müssen auf Menschen bezogene Verfahren in den Vordergrund rücken. Bei bildgebenden Verfahren, wie der Computer- und der Magnetresonanztomographie, lässt sich das Gehirn von gesunden und kranken Menschen sowie seine Funktionen dreidimensional detailgenau darstellen. Die Forschung an Zellen aus menschlichen Hirntumoren, wie sie bei Operationen anfallen, bietet beste Voraussetzungen, um Therapien zu entwickeln.

Die Wechselbeziehung zwischen Hirnzellen und die Signalweiterleitung funktionieren im Zellsystem wie im lebenden Organismus, können jedoch ohne Tierleid erforscht werden. Die Kombination verschiedener solcher Verfahren liefert eine Fülle an wertvollen Erkenntnissen. Dies trägt zur wirklichen medizinischen Wissenserweiterung über Organfunktionen, Abläufe im Gehirn und Krankheiten des Menschen bei.

Althergebrachte Hirnforschung an Tieren, die dem reinen Forscherdrang der Experimentatoren dient und ohne jede klinische Relevanz ist, darf in unserer modernen Gesellschaft keinen Platz haben.

Den Möglichkeiten neuer Technologien, der Zellforschung und der gezielten Untersuchung gesunder und kranker Menschen muss Vorrang gegeben werden.
[…]
Hier weiterlesen…

 

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Protestaktion von Pro Wildlife: Keine Javaneraffen für Tierversuche!

Eine Protestaktion von Pro Wildlife zum Mitmachen:

Aus der Wildnis ins Versuchslabor: Javaneraffen

Keine Javaneraffen für Tierversuche!

 

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Bitte machen Sie mit!

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Der Verrat der Partei Die Grüne – Stoppt Affenqual in Tübingen!

Ein aktueller Aufruf der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e. V.:

Stoppt Affenqual in Tübingen!

[…] Entgegen dem vor der Landtagswahl im März 2011 gesetzten Ziel der grünen Regierungspartei ist nun doch kein Ende der qualvollen Affenhirnforschung in Baden-Württemberg in Sicht. An drei Instituten in Tübingen werden Rhesusaffen in der Hirnforschung gequält. Sie werden durch Durst gezwungen, jeden Tag stundenlang mit angeschraubtem Kopf Aufgaben am Bildschirm zu erfüllen. Über ein Bohrloch im Schädel werden Elektroden in das Gehirn eingeführt. Die Qual der Tiere kann Jahre dauern. Der Nutzen für kranke Menschen ist gleich Null. In Berlin, München und Bremen wurden in den letzten Jahren gleichartige Tierversuche aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens nicht mehr genehmigt.

Das muss endlich auch in Tübingen möglich sein!

[…]

Vor der Wahl vor einem Jahr hatten die Regierungsparteien den Ausstieg aus den grausamen Hirnversuchen an Affen in Tübingen als Ziel gesetzt.
Nun wollen sie nichts mehr davon wissen
.
Jetzt starten wir unsere Kampagne „Stoppt Affenqual in Tübingen“ neu durch.

Die Proteste gehen so lange weiter, bis die Affenversuche abgeschafft sind!
[…]
Wir haben im Oktober 2011 über 60.000 Unterschriften an das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg übergeben und die Protestaktion vorerst beendet, um der Landesregierung Zeit einzuräumen, ihrem selbst gesetzten Ziel, der Abschaffung der Affenversuche, nachzukommen. Nachdem ein Ende der Affenversuche jedoch nicht in Sicht ist und sogar mit dem Ausbau der Räumlichkeiten für die Haltung von Affen an der Uni Tübingen eine Ausweitung zu befürchten ist, sind erneut Proteste von Nöten, um der grün-roten Landesregierung zu zeigen, dass die Mehrzahl der Bürger keine Affenqual will und sich von der Politik hinters Licht geführt fühlt.

Die Proteste gehen so lange weiter, bis die Affenversuche abgeschafft sind!

Schreiben Sie einen persönlichen Brief an Landwirtschaftsminister Alexander Bonde, Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer:

Herrn
Alexander Bonde
Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Fax: 0711/126-2255
E-Mail: Poststelle@mlr.bwl.de
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Frau
Theresia Bauer
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstraße 46
70173 Stuttgart
Fax: 0711/279-3080
E-Mail: poststelle@mwk.bwl.de
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Herrn
Oberbürgermeister
Boris Palmer
Am Markt 1
72070 Tübingen
E-Mail: ob@tuebingen.de
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Sie können auch gern unsere Musterbriefe als Vorlage verwenden:

mail-Adressen:
Alexander Bonde: Poststelle@mlr.bwl.de
Theresia Bauer: poststelle@mwk.bwl.de
Oberbürgermeister Boris Palmer: ob@tuebingen.de

Mustertext (Anrede und euren Namen am Schluss nicht vergessen!):
Sehr geehrter …,

vor der Wahl hatte Ihre Partei explizit das Ende der Affenhirnforschung erklärt. Mit Enttäuschung muss ich nun feststellen, dass Ihre Landesregierung an dieser überaus grausamen und medizinisch irrelevanten Forschung festhält, offensichtlich auch, um das Bestreben der Universität Tübingen, zur Exzellenzuni auserwählt zu werden, nicht zu gefährden.

Damit ignorieren Sie die Forderung von über 60.000 Bürgern und Wählern, die sich gegen Affenhirnforschung auf Unterschriftenlisten ausgesprochen haben und machen Baden-Württemberg zum Spitzenreiter hinsichtlich altertümlicher und besonders grausamer Forschungsmethoden.

Ich schließe mich dem Protestaufruf der bundesweiten Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche an und fordere Sie auf, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und die Affenhirnforschung in Tübingen nicht mehr zu genehmigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Euer Name

 

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Bitte machen Sie mit!

 

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



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