Blog – Jocelyne Lopez

Die Wissenschaftlichkeit der Relativitätstheorie aberkennen?

Ich verweise auf meinen Eintrag Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel: Verbannung der Relativitätheorie aus Forschung und Lehre und mache auf weitere Überlegungen über die Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 – Ziff. 3  „Wissenschaftsfreiheit“ in dieser Diskussion:

 

05.04.2012 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Bei Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz, wie er bei der Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem als alleinige gültige Theorie der Ausbreitung des Lichts unter völliger Ausblendung der vorhandenen Kritik vorliegt, würde kein Gericht die Wissenschaftlichkeit der Theorie auf der physikalischen Ebene beurteilen wollen, das obliegt Gerichten nicht die Wissenschaftlichkeit einer Theorie zu beurteilen, und sie würden sich hüten, darüber auf physikalischer Ebene Stellung zu beziehen.

Die Gerichte würden also nur auf Basis der Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem der Theorie die Wissenschaftlichkeit aberkennen dürfen, gemäß folgenden Erläuterungen aus dem Bonner Kommentar zum Art. 5 § 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“:

“[…] Das Verfassungsgericht […] spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen” (Seite 42). [Hervorhebung durch J. Lopez]