Blog – Jocelyne Lopez

Was ist der vom Gesetzgeber geforderte „vernünftige Grund“ für die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer?

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer: Der Steuerzahler finanziert die Pharmaindustrie und gebe einen weiteren Austausch aus meiner Forumsdiskussion Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer im Forum „Tierrecht“ der Piraten-Partei wieder:

 

22.03.12 – Zitat von tirpitz4:

Du bist also gegen Tierversuche? Also gegen dem Tier vorsätzlich zugefügtem Schaden? Isst du nicht Fleisch? Wie passt das zusammen?

 

22.03.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Tierversuche haben nichts mit der Ernährung der Menschen zu tun und werden auch wie alle anderen Bereichen des Tierrechts gesetzlich einzeln geregelt. Insbesondere greift bei Tierversuchen das Gebot des Grundsatzes § 1 vom Tierschutzgesetz, wonach ein „vernünftiger Grund“ vorhanden sein muß, um Leiden, Schmerzen oder Schäden an Tieren zuzufügen:

Tierschutzgesetz – Erster Abschnitt – Grundsatz – § 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Die Ernährung der Menschen kann allgemein als „vernünftiger Grund“ gelten – und wird auch von dem Gesetzgeber und den Richtern grundsätzlich als solchen angesehen.

Bei Tierversuchen muß „der vernünftige Grund“ bei jedem Antrag auf Genehmigung erkennbar sein und untersucht werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir die genehmigende Behörde aufgefordert, uns den vom Grundgesetz geforderten „vernünftigen Grund“ für die Tierexperimente des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer zu nennen, siehe unsere Anfrage vom 14.12.2012 an das Regierungspräsidium Darmstadt zur Rechtsmäßigkeit der Tierversuche von Wolf Singer:

1) Aus welchem “vernünftigen Grund” nach Tierschutzgesetz § 1 erteilt die Behörde die Genehmigung für die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer?

2) Welche Erfolge im Dienste der Allgemeinheit aus der Sicht der Behörde Prof. Dr. Wolf Singer aus den in den Medien angegebenen Forschungsthemen erzielt hat: Erforschung der menschlichen Sehstörung Amblyopie, der höheren kognitiven Leistungen der Menschen und der menschlichen sinnlichen Wahrnehmungen?

3) Beurteilt die zuständige und verantwortliche Behörde die Implikationen politischer, juristischer, psychologischer, entwicklungspsychologischer, pädagogischer, anthropologischer, architektonischer, städtebaulicher, historischer, computertechnologischer und philosophisch-weltanschaulicher Art, die Prof. Dr. Wolf Singer in den Medien im Rahmen der Erkenntnisse aus der Hirnforschung als Aufklärung verbreitet (nicht ohne Kritik aus der Fachwelt) als “vernünftige Gründe”, die seine langjährigen und extrem belastende Experimente an Tieren rechtfertigen?

Die Antworte des Regierungspräsidiums Darmstadt stehen bis heute noch aus. Diese Behörde, die nach Auskunft der Ministerin Lucia Puttrich für die Genehmigung der Tierversuche von Wolf Singer zuständig und verantwortlich ist, ist jedoch gesetzlich verpflichtet, jedem einzelnen Bürger, der nachfragt, diese Fragen zu beantworten. Es besteht nämlich Verdacht auf Nicht-Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes und eine Nichtbeantwortung würde schon allein gegen Art. 258 StGB (Strafvereitelung) und gegen die EU-Antikorruptionsvereinbarung verstoßen.