Blog – Jocelyne Lopez

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Nachstehend stellen wir den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen zusammen, der fortlaufend aktualisiert wird:

 

1. ZUR RECHTSMÄSSIGKEIT DER BEHÖRDLICHEN GENEHMIGUNGEN:

.

10.01.12 : E-Mail-Anfrage an die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich: 

An Frau Lucia Puttrich – Hessische Landesregierung – Umweltministerin
Abteilung V: Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Veterinärwesen
Datum: 10.01.12
Betr
: Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer, Max-Planck-Gesellschaft für Hirnforschung in Frankfurt-M .

Sehr geehrte Frau Ministerin Puttrich,

Ich bitte um Mitteilung, wer die zuständige und verantwortliche Behörde, sowie die zuständige und verantwortliche Abteilung für eine Auskunftserteilung in der im Betreff angegebenen Angelegenheit ist.

Durch die zahlreichen Berichtserstattungen in den Medien über die langjährigen juristischen Auseinandersetzungen im Fall der Grundlagenforschung mit Affenversuchen des Hirnforschers Dr. Andreas Kreiter in der Universität Bremen, ist nämlich bekannt geworden, dass sowohl der Bremer Senat als auch die zuständige Veterinärbehörde und die Gerichtsbarkeit von der Bedeutung dieses Forschungsvorhabens nicht überzeugt werden konnten und diese Versuche untersagten.

Vor diesem Hintergrund besteht ein öffentliches Interesse auch die Grundlagenforschung von Prof. Dr. Wolf Singer zu hinterfragen und transparenter zu machen. Sowohl in den Massenmedien durch Prof. Dr. Wolf Singer selbst, als auch in den wichtigsten Informationsquellen für die breite Öffentlichkeit wird von umfangreichen Forschungsthemen von Prof. Dr. Wolf Singer gesprochen, wie zum Beispiel bei Wikipedia:

Zitat Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Wolf_Singer

Das Ziel der Arbeiten seiner neurophysiologischen Abteilung ist es, die neuronalen Prozesse bei sogenannten höheren kognitiven Leistungen wie etwa bei der visuellen Wahrnehmung, beim Erinnern oder bei anderen Denkleistungen aufzuklären. Erforscht wird in seinem Institut u. a. auch das Entstehen der Sehstörung Amblyopie.

In der neurophysiologischen Forschergemeinde ist Singer international u. a. bekannt für seine Forschungen und Überlegungen zu den physiologischen Grundlagen von Aufmerksamkeits- und Identifizierungsvorgängen. Das Bindungsproblem, bei dem die Frage im Mittelpunkt steht, wie verschiedene sinnliche Aspekte eines Objektes – Form, Farbe, Härte, Gewicht, Geruch etc.– zu einem einzigen wahrgenommenen Objekt zusammengefasst werden können, erforscht das Institut mit technisch aufwändigen Experimenten vorwiegend im Bereich der visuellen Wahrnehmung. Die Theorie dazu stammt unter anderem von Christoph von der Malsburg. Sie misst der zeitlichen Synchronität von neuronaler Aktivität im Cortex große Bedeutung zu. Übereinstimmende Oszillationsfrequenzen der Nervenzellen würden danach auf das gleiche Objekt verweisen, während andere Frequenzen andere Objekte markieren.

Aus diesen Gründen stellen sich folgende Fragen und Bedenken hinsichtlich der Genehmigung, die die zuständige und verantwortliche Behörde für die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer erteilt:

1) Aus welchem “vernünftigen Grund” nach Tierschutzgesetz § 1 die Behörde die Genehmigung für die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer erteilt?

2) Welche Erfolge im Dienste der Allgemeinheit aus der Sicht der Behörde Prof. Dr. Wolf Singer aus den in den Medien angegebenen Forschungsthemen erzielt hat: Erforschung der menschlichen Sehstörung Amblyopie, der höheren kognitiven Leistungen der Menschen und der menschlichen sinnlichen Wahrnehmungen?

3) Beurteilt die zuständige und verantwortliche Behörde die Implikationen politischer, juristischer, psychologischer, entwicklungspsychologischer, pädagogischer, anthropologischer, architektonischer, städtebaulicher, historischer, computer-technologischer und philosophisch-weltanschaulicher Art, die Prof. Dr. Wolf Singer in den Medien im Rahmen der Erkenntnisse aus der Hirnforschung als Aufklärung verbreitet (nicht ohne Kritik aus der Fachwelt) als “vernünftige Gründe“, die seine langjährigen und extrem belastenden Experimente an Tiere rechtfertigen?

Ich danke im voraus für Ihre Auskunftserteilung bis zum 01.02.2012 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

24.01.12: E-Mail-Antwort der hessischen Umweltministerin Lucia Puttrich:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Tierversuche am Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt a. M.
Tierschutz

Sehr geehrte Frau Lopez,

für Ihr Schreiben vom 10. Januar 2012 per elektronischer Post, 13.34 Uhr, mit dem Sie Frau Staatsministerin Puttrich gebeten haben, Ihnen die zuständige Behörde für die Beantwortung Ihrer Fragestellungen zu Tierversuchen von Herrn Prof. Wolf Singer, Max-Plack-Gesellschaft für Hirnforschung, Frankfurt a. M., mitzuteilen, danke ich Ihnen.

Frau Ministerin Puttrich hat mir Ihre Eingabe mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet.

Dem bin ich gerne nachgekommen und habe Ihre E-Mail an das Veterinärdezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt, veterinaerdezernat@rpda.hessen.de, als der zuständigen Genehmigungsbehörde für Tierversuche, die am Max-Plack-Institut in Frankfurt a. M. durchgeführt werden, gesandt.

Von dort werden Sie Nachricht erhalten.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
gez.
Dr. Viola Neuß

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilungsleiterin V
Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung,
Tierschutz und Veterinärwesen
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

 

09.02.12 : E-Mail-Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt:
 

Tierschutz; Durchführung von Tierversuchen am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main
hier: Ihre Anfrage vom 10. Januar 2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

das Regierungspräsidium Darmstadt ist für die Genehmigung der Tierversuchsvorhaben des Ernst Strüngmann Instituts (ESI) in Frankfurt am Main zuständig. Daher hat mich das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darum gebeten, Ihr Schreiben vom 10. Januar 2011 zu beantworten:

Bei der Genehmigung von Tierversuchsvorhaben handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen, die erst nach einer gründlichen Abwägung der zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den jeweiligen durch den Versuch angestrebten Erkenntnisgewinn getroffen werden. Die zuständige Amtstierärztinnen und Amtstierärzte meiner Behörde werden dabei in jedem Verfahren auch durch die Kommission nach § 15 des Tierschutzgesetzes beraten, in welcher auch Mitglieder von Tierschutzorganisationen vertreten sind. Gemäß § 8 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes kann eine Genehmigung nur dann erteilt werden, wenn alle dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es mir aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich ist, Ihnen weitere Einzelheiten aus den jeweiligen Genehmigungsverfahren mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Tobias Lackner
Dezernatsleiter
V 54 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt

14.02.12: Widerspruch und Beschwerde per E-Mail auf die Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt:

An das Regierungspräsidium Darmstadt
Datum: 14.02.2012
Betr.: Tierschutz; Durchführung von Tierversuchen am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main
Meine Anfrage vom 10. Januar 2012
Widerspruch und Beschwerde gegen Ihre Antwort per E-Mail vom 09.02.12

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufe ich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westphalen und lege Widerspruch und Beschwerde gegen Ihre Antwort vom 09.02.12 auf meine Anfrage ein.

Ich möchte dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz hinweisen.

Ich vermute einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei den Tierversuchen des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer und fordere die Beantwortung meiner gestellten Fragen, die allgemeingültig sind, keine datengeschützten Informationen betreffen und auch nicht in den von der Allgemeinheit zugänglichen Informationsquellen beantwortet werden:

1) Aus welchem “vernünftigen Grund” nach Tierschutzgesetz § 1 erteilt die Behörde die Genehmigung für die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer?

2) Welche Erfolge im Dienste der Allgemeinheit aus der Sicht der Behörde Prof. Dr. Wolf Singer aus den in den Medien angegebenen Forschungsthemen erzielt hat: Erforschung der menschlichen Sehstörung Amblyopie, der höheren kognitiven Leistungen der Menschen und der menschlichen sinnlichen Wahrnehmungen?

3) Beurteilt die zuständige und verantwortliche Behörde die Implikationen politischer, juristischer, psychologischer, entwicklungspsychologischer, pädagogischer, anthropologischer, architektonischer, städtebaulicher, historischer, computertechnologischer und philosophisch-weltanschaulicher Art, die Prof. Dr. Wolf Singer in den Medien im Rahmen der Erkenntnisse aus der Hirnforschung als Aufklärung verbreitet (nicht ohne Kritik aus der Fachwelt) als “vernünftige Gründe”, die seine langjährigen und extrem belastende Experimente an Tieren rechtfertigen?

Ich danke im voraus für Ihre Auskunftserteilung bis zum 08.03.2012 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

12.03.12: Bitte um Klärung des Betreffs an das Regierungspräsidiums Darmstadt:

An das Regierungspräsidium Darmstadt
Datum: 12.03.12
Betr.: Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer, Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt a. M.
Meine Anfrage vom 10.01.12 an die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich
Auskunft vom 24.01.12 der Umweltministerin Lucia Puttrich
Ihre E-Mail vom 09.02.12

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am 10.01.12 Frau Ministerin Lucia Puttrich gebeten, mir den Namen der verantwortlichen und zuständigen Behörde sowie der zuständigen und verantwortlichen Abteilung für eine Auskunftserteilung über die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt/Main zu nennen. Frau Puttrich informierte mich am 24.01.12, dass sie meine Anfrage zur Beantwortung an das Veterinärdezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt weiterleiten ließ (siehe nachstehend).

Mir ist jetzt aufgefallen, dass Sie in Ihrer Antwort an mich vom 09.02.12 den Betreff willkürlich geändert haben und mir keine Auskunft über die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer am Max Planck Institut erteilt haben wie angefragt, sondern über die Durchführung von Tierversuchen am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main (siehe nachstehend).

Durch die Umgestaltung des Betreffs meiner Anfrage ist der Zusammenhang irreführend von Ihnen dargelegt worden und eine rechtliche Klärung Ihrerseits über diesen Sachverhalt ist dringend notwendig. Ich fordere Sie auf mir mitzuteilen, warum Sie den Betreff meiner Anfrage und der Auskunft an mich der Ministerin Puttrich willkürlich geändert haben. Sind Sie zuständig und verantwortlich, um Auskünfte über die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt/Main zu erteilen, wie ich es angefragt habe? Ich fordere eine Klärung und eine Berichtigung um den weiteren Verlauf meiner Schritte zu bestimmen.

Weiterhin möchte ich dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz hinweisen und berufe mich weiterhin im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen.

Ich danke für die Klärung dieses Sachverhalts und für die Beantwortung meiner Fragen bis zum 26.03.12.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 12.03.12: Antwort vom Regierungspräsidium Darmstadt:

Tierschutz; Durchführung von Tierversuchen am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main
hier: Ihre Anfrage vom 10. Januar 2012, Ihre Rückfrage vom 12. März 2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 10. Januar bezog sich auf das Ernst-Strüngmann-Institut, da die Ihrer Anfrage zugrundeliegenden Versuchsvorhaben derzeit dort und nicht am Max-Planck-Institut für Hirnforschung durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Dr. Tobias Lackner
Dezernatsleiter
V 54 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz –
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
 

 

14.03.12: Meine e-Mail an das Regierungspräsidium Darmstadt:

Betr.: Tierversuche am Max Planck Institut für Hirnforschung (MPI) in Frankfurt/M. und am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt/M.
Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 12.03.12
Ihre Antwort vom 12.03.12
Widerspruch und Beschwerde auf Ihre Antwort vom 12.03.12

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort vom 12.03.12 (nachstehend) hat den Sachverhalt nicht ausreichend geklärt, ob die Tierversuche, die unter der Zuständigkeit und Verantwortung Ihrer Behörde stehen die Bestimmungen der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz erfüllen, da Prof. Dr. Wolf Singer sowohl am Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt als auch am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt leitende Positionen belegt.

Vor diesem Hintergrund berufe ich mich weiterhin im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen und lege Widerspruch und Beschwerde gegen Ihre Antwort vom 12.03.12 ein. Ich protestiere und fordere dringend die Beantwortung folgender Fragen zur Klärung des Sachverhaltes:

I – Tierversuche am Max-Planck-Institut für Hirnforschung  (MPI):

1. Werden am MPI Tierversuche durchgeführt?

1.1 Wenn ja, werden Tierversuche am MPI unter der Leitung von Prof. Dr. Wolf Singer durchgeführt?
1.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am MPI durchgeführt?

2. Werden am MPI Tierversuche unter der Leitung von anderen Hirnforschern durchgeführt?

2.1 Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?
2.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am MPI durchgeführt?

3. Liegen Ihrer Behörde Anträge zur Genehmigung von Tierversuchen am MPI unter der Leitung von Prof. Wolf Singer vor?

4. Liegen Ihrer Behörde Anträge zur Genehmigung von Tierversuchen am MPI unter der Leitung von anderen Hirnforschern vor? Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?

II. Tierversuche am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt/M.:

1. Werden am ESI Tierversuche durchgeführt?

1.1 Wenn ja, werden Tierversuche unter der Leitung von Prof. Dr. Wolf Singer am ESI durchgeführt?
1.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am ESI durchgeführt?

2. Werden am ESI Tierversuche unter der Leitung von anderen Hirnforschern durchgeführt?

2.1 Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?
2.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am ESI durchgeführt?

3. Liegen Ihrer Behörde Anträge zur Genehmigung von Tierversuchen am ESI unter der Leitung von Prof. Wolf Singer vor?

4. Liegen Ihrer Behörde Anträge zur Genehmigung von Tierversuchen am ESI unter der Leitung von anderen Hirnforschern vor? Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?

Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen bis zum 09.04.12.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

05.04.12 – Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde wegen Forschung von Prof. Dr. Wolf Singer an das Landesparlament Hessen:

Ich habe am 05.04.12 eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen eingereicht, siehe:

Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.12

11.04.12 – Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde wegen Forschung am MPI und ESI an das Landesparlament Hessen:

Ich habe am 11.04.12 eine zweite Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen eingereicht, siehe:

Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.12

 

02.08.12 – Meine Erinnerung über die Behandlung unserer Fachaufsichtsbeschwerden:

An: Herrn Regierungspräsidenten Johannes Baron, Darmstadt

Betreff:
Tierschutz -Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer – Max Planck
Institut fürHirnforschung / Ernst Strüngmann Institute, Frankfurt
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.2012
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.2012

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Baron,

Am 12. Juli 2012 habe ich Sie gebeten, mir den Termin der jeweiligen Sitzungen mitzuteilen, auf den meine o.g. Fachaufsichtsbeschwerden behandelt werden. Leider erhielt ich von Ihnen keine Antwort.

Ich bitte Sie erneut, mir bis zum 23.08.2012 diese Termine mitzuteilen, da ohne eine Antwort Ihrerseits eine große Rechtsunsicherheit entsteht, die nur durch weitere Rechtsvorgehen geklärt und beseitigt werden könnte.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopie an:

Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden

 

 

13.08.12 – Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt auf meine Erinnerung vom 02.08.12

Betreff: AW: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden

Sehr geehrte Frau Lopez,

Ihre Fachaufsichtsbeschwerden habe ich am 12. Juli 2012 der zuständigen Abteilung zur Bearbeitung übersandt.
Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

Fachaufsichtsbeschwerden werden nach Aktenlage entschieden. Eine Sitzung findet nicht statt, daher konnte ich Ihnen auch keinen Termin nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra Schmitt
Persönliche Referentin des Regierungspräsidenten
Bürgerbeauftragte

 

 

14.08.12 – Meine Antwort auf die abweichende Auffassung der Behörde vom 13.08.12:

Betreff: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden
Ihre E-Mail vom 13.08.12 (nachstehend)

Sehr geehrte Frau Schmitt,

Ich danke für Ihre o.g. E-Mail-Antwort vom 13.08.12.

Jedoch bestehe ich auf die gesetzlichen Vorschriften der Fachaufsichtsbeschwerde und erwarte nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihr Standpunkt bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz).

Für eine Antwort bis zum 4. September 2012 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundliche Grüßen
Jocelyne Lopez

12.09.12 – Anzeige an die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen das Regierungspräsidium Darmstadt

An die Staatsanwaltschaft Darmstadt

Betr.: Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt
Datum: 12. September 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt wegen Verstoß gegen Art. 20 III Grundgesetz und alle in Betracht kommenden Gesetze.

Ich habe am 10.01.12 eine Bürgeranfrage als öffentliches Anliegen an die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich gerichtet, um Transparenz über die Tierversuche des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt) im Interesse der Allgemeinheit herbeizuführen: Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 1 der langjährigen Tierversuche von Prof. Wolf Singer. Die Hessische Umweltministerin hat meine Anfrage zur Beantwortung an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung dieser Versuche weitergeleitet.

Wie es aus der beigefügten kompletten E-Mail-Korrespondenz hervorgeht (siehe ANLAGE 1), hat das Regierungspräsidium Darmstadt nicht nur meine Anfrage sehr mangelhaft beantwortet, trotz mehreren Widersprüchen und Beschwerden meinerseits, sondern meine anschließenden zwei Fachaufsichtsbeschwerden (siehe ANLAGE 2 und ANLAGE 3) weder vor dem Landesparlament Hessen behandeln lassen, noch Klärung über die weitere rechtliche Vorgehensweise zur Beseitigung der entstandenen Rechtsunsicherheit in dieser Angelegenheit herbeigeführt.

Ich berufe mich weiterhin auf Art. 20 a Grundgesetz sowie auf § 258 StGB und bitte Sie daher ein Verfahren zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorgänge in diesem Sachverhalt einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Eine weitere Entwicklung hat sich in dieser Angelegenheit durch die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 21.09.12 ergeben (siehe weiter unten):

Zitat Oberstaatsanwältin Kuppe, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, 21.09.12:

Soweit Sie in der Beschwerdebegründung nunmehr ersichtlich Ihre Strafanzeige auf Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erweitert haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein neues Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 222 Js 915/12 eingeleitet, das zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben wurde.

24.09.12 – Antwort der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen:

AZ 8940 Js 242427/12

Auf die Strafanzeige der Jocelyne Lopez vom 30. August 2012 gegen Wolf Singer wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt (§§ 152 Absatz 2 i.V. m. § 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung).

Gründe: Die Strafanzeige enthält keine Schilderung eines konkreten Tatvorwufs bzw. Tatgeschehens. Für die Aufnahme von Ermittlungen bedarf es der Darstellung von konkreten Anhaltspunkten, die ein strafrelevantes Verhalten des Beanzeigten nahelegen. Die allgemeine Behauptung, der Beanzeige würde ungenehmigte (Tier-) Versuche an Primaten durchführen, reicht zur Konkretisierung des Tatvorwurfs nicht aus.

Lindgens
Staatsanwalt

05.10.12 – Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main:

Betr.:
Tierschutz
Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt am Main
Ihr Schreiben vom 24.09.12 – AZ 8940 Js 242427/12
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde gegen die Ablehnung durch die Abteilung „Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen“ der Ein-leitung eines Ermittlungsverfahrens im o.g. Sachverhalt. Die Angelegenheit ist nicht von der zutreffenden zuständigen und verantwortlichen Abteilung der Staatsanwalt-schaft Frankfurt bearbeitet worden: sie betrifft nicht Wirtschaftsstrafsachen, sondern Tierschutz:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwältin Kuppe, hat nämlich aus meiner Beschwerde in einer anderen Angelegenheit (Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer) meinen Vorwurf des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente von Wolf Singer abgetrennt (unter AZ 222 Js 915/12 Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwältin Kuppe) und zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 21.09.12 weitergeleitet: Der von mir ausgesprochene Verdacht ist dementsprechend nicht von der Abteilung „Wirtschaftsstrafsachen“ zu prüfen, sondern von der Abteilung Tierschutz.

Es bestehen durchaus konkrete Anhaltspunkten, die ein strafrelevantes Verhalten im Rahmen der langjährigen Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer nahelegen und zwar das Fehlen des vom TierSchG § 1 geforderten „vernünftigen Grundes“: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

1. Das Gesetz fordert für jedes Tierversuchsvorhaben eine begründete Darlegung des Forschungszwecks und des angestrebten Nutzens. Wolf Singer, dessen Experimente offiziell in der Grundlagenforschung angesiedelt sind, bezeichnete noch 1999 diese gesetzliche Vorgabe als eine „Katastrophe“, die „die Forscher zum Schwindeln zwingt“, sträubte sich gegen den geplanten (und inzwischen 2002 verabschiedeten) Art. 20 a GG Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel-bestimmung mit Verfassungsrang, und kündigte in den Medien an, sich auf den juristischen Weg – wenn nötig bis zur Verfassungsklage – dagegen zu wehren, siehe zum Beispiel:

Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999
Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs
http://www.gegenworte.org/heft-4/singer4.html

Zitate Wolf Singer:

„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. […] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…]
„Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zunehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.“
[…]
„Wovor wir jetzt schon Angst haben, sind die einstweiligen Verfügungen, die je nach Gutdünken der Richter unsere Arbeit über Jahre lahmlegen können, bis wir beim Verfassungsgericht gelandet sind und dort wohl gewinnen werden.“
[…]
„Das Problem mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz ist, daß es dann neben dem Artikel 5 ‚Forschung und Wissenschaft sind frei‘, einen weiteren Artikel im Grundgesetz gibt, der sich speziell mit der Schutzbedürftigkeit der Tiere befaßt und der, falls er nun kommen sollte, gegen den Artikel 5 gerichtswirksam ausgespielt werden kann.“

 

2. Das Gesetz fordert bei jedem Versuchsvorhaben den Nachweis, dass ähnliche Versuche nicht schon woanders durchgeführt werden, um die Wiederholung von ähnlichen Versuchen zu vermeiden. Wolf Singer haltet sich nicht an diese Bestimmung: Seine seit 30 Jahren durchgeführten Tierversuche werden in ähnlicher Weise auch langjährig an anderen Forschungsstandorten durchgeführt, wie zum Beispiel in Bremen von seinem Schüler Andreas Kreiter – wobei sowohl der Bremer Senat mit der Unterstützung der Mehrheit der Bremer Bevölkerung einstimmig den Rückzug aus solchen Versuchen im Land Bremen beschlossen hat, und die genehmigende Behörde sowie die Gerichtbarkeit die Fortführung solcher Versuche untersagten. Siehe zum Beispiel in der Webseite von „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“:

Der Fall Bremen
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/index.php?option=com_content&view=article&id=225:der-fall-bremen&catid=55:tierversuche-an-affen&Itemid=65

In Tübingen, in Bochum und in Magdeburg werden auch seit Jahren ähnliche Versuche in der Hirnforschung durchgeführt. In Berlin und München haben allerdings die jeweiligen zuständigen und verantwortlichen Behörden die Genehmigung für die Fortführung solcher Versuche bereits abgelehnt.

3. Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgeführten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Wolf Singer hat für seine seit 30 Jahren offiziell in der Grundlagenforschung angesiedelten Tierversuche gemäß eigenem Zugeständnis keine Erfolge zu verzeichnen, siehe zum Beispiel:

Zitat Wolf Singer:

“Ich bin davon überzeugt, dass wir heute weniger wissen, wie das Gehirn funktioniert, als wir vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubten.”
(DIE ZEIT – 10.03.2005 – Nr. 11)

4. Das Gesetz fordert die Förderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden. Wolf Singer haltet sich nicht daran: Seine eigene Hauptthese der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen will er durch grausame Tierexperimente nachgewiesen haben, wobei dieser Forschungsansatz durch nichtinvasive und ethisch vertretbare Versuche bereits mit menschlichen freiwilligen Probanden experimentiert wurde (Libet-Experimente) und darüber hinaus von den Experimentatoren selbst als methodologisch nicht geeignet erklärt wurde, die Existenz oder Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen nachzuweisen, siehe zum Beispiel:

Die Libet-Experimente
http://www.philosophieverstaendlich.de/freiheit/aktuell/libet.html

5. Offiziell werden die Experimente am Max Planck Institut für Hirnforschung in der Grundlagenforschung im Dienste der Allgemeinheit angesiedelt, wie alle 80 Institute der Max Planck Gesellschaft.

Mehrere Äußerungen von Wolf Singer in den Medien deuten jedoch darauf hin, dass er schon langjährig für die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie forscht, wie zum Beispiel:

Magazin „Gehirn & Geist“ – 2004 – Interview mit Wolf Singer und Thomas Metzinger „Ein Frontalangriff auf unsere Menschenwürde“
http://www.philosophie.uni-mainz.de/metzinger/publikationen/Gehirn%20&%20Geist.htm

Zitat Wolf Singer:

„Zunächst einmal: Psychodrogen sind überhaupt nichts Neues. Wir trinken schließlich auch Kaffee. Die Menschheit war immer sehr innovativ, wenn es darum ging, Stoffe zu entwickeln, die auf die Psyche einwirken. Wir verfügen heute über ein ganzes Arsenal psychoaktiver Pharmaka – wobei die Palette der Möglichkeiten allerdings derzeit enorm anwächst.“

Zitat Thomas Metzinger:

„Es könnte durchaus sein, dass das Drogenproblem eskaliert, wenn es neue Substanzen gibt, die noch viel schönere Bewusstseinszustände vermitteln als alles, was wir heute kennen. Wo ein Markt entsteht, wird immer auch eine Industrie sein, die ihn bedient – ob legal oder illegal. Noch wichtiger erscheint mir jedoch das Stichwort „Neurotechnologie“: Wissenschaftler arbeiten weltweit emsig an neuen technologischen Zugriffsmöglichkeiten auf das Gehirn. Kurz: Die Möglichkeiten, unsere geistigen Zustände zu verändern, werden an vielen Fronten optimiert und in Zukunft überhaupt zahlreicher.“

 

Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999
Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs
http://www.gegenworte.org/heft-4/singer4.html

Zitat Wolf Singer:

„Wenn ich Tierversuche, zum Beispiel für die Entwicklung von Antidepressiva für unethisch halte, dann muß ich auch konsequent sein. Dann erwarte ich von Tierschützern, daß sie in ihrem Paß vermerken: „Ich bin überzeugter Tierversuchsgegner und möchte, wenn ich im Koma aufgefunden werde, mit folgenden Verfahren nicht behandelt werden, weil diese nachweislich auf der Basis von Tierversuchen entwickelt worden sind.“

Auch wurde eine Bürgeranfrage 2012 von der genehmigenden Behörde für die Tierversuche von Wolf Singer nicht beantwortet und es wurde keine Transparenz über die Verlagerung 2011 der langjährigen Tierexperimente der Grundlagenforschung vom Max Planck Institut für Hirnforschung auf ein Privatunternehmen der Pharmaindustrie (Hexal) herbeigeführt.

Vor diesem Hintergrund bestehen aus meiner Sicht sehr wohl ausreichende Anhaltpunkte zum Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer. Ich bitte um die Einleitung von Ermittlungen durch die zuständige und verantwortliche Abteilung Ihrer Behörde.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

22.10.2012 – Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M.:

AZ 3 Zs 2349/12

In der Anzeigesache gegen Herrn Wolf Singer
wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das TSchG

wird die Beschwerde der Frau Jocelyne Lopez vom 05.10.2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 24.09.2012 (Aktenzeichen 8940 Js 242427/12) verworfen.

Gründe:

Die Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist nicht zu beanstanden. Der hier überprüfte angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtlage.

Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft nur dann berechtigt und verpfichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben sind.

Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft den danach erforderlichen sog. „Anfangsverdacht“ zu Recht verneint. Dies ergibt sich aus Folgenden:

Weder aus der Strafanzeige vom 25.06.2012 noch aus der Beschwerde ergeben sich bei der insoweit gebotenen objektiven Betrachtungsweise hinreichende konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beanzeigte gegen das TSchG verstoßende strafbare Tierversuche durchgeführt hat, wie dies von der Beschwerdeführerin ledigich gemutmaßt wird.

Relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erwägungen, die zu einer abweichenden Würdigung Anlass geben müssten, sind weder der Beschwerde zu entnehmen, noch ersichtlich.

Da die Beschwerdeführerin hinsichtlich des gegen den Beanzeigten erhobenen Vorwurfs des Verstoßes gegen das TSchG nicht als „Verletzte“ im Sinne des § 172 StPO anzusehen und daher auch für sie ein förmlicher Rechtsbehelf gegen den angefochtenen Bescheid nicht gegeben ist, erfolgte dessen Überprüfung auf die Beschwerde hin im Wege der Dienstaufsicht.

Auch gegen den hiermit ergehenden Bescheid ist ein förmlicher Rechtsbehelf nicht gegegen.

Im Auftrag
Dr. Günther
Oberstaatsanwalt

 

 

06.11.12 – Mein Widerspruch und Beschwerde an die Generalbundesanwalt-schaft, Karlsruhe

Betr.:
Tierschutz – Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer

Meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Frankfurt, eingeleitet am 21.09.12 von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Oberstaatsanwältin Kuppe, General-staatsanwaltschaft Berlin – AZ: 222 Js 915/12)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 (Staatsanwalt Lindgens – AZ 8940 Js 242427/12)

Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. (Siehe Anlage)

Einstellung meiner Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 (Oberstaatsanwalt Dr. Günther – AZ 3 Zs 2349/12)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die o.g. Einstellungen meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer beim Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft begründen ihre Entscheidungen mit den pauschalen Aussagen, dass kein „Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung“ vorliegen würde bzw. weder „relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erwägungen“ meiner Beschwerde zu entnehmen seien. Diese Aussagen wirken befremdlich und willkürlich, da ich sehr wohl 5 Anhaltpunkte zu meinem Verdacht auf strafbare Handlungen mit Quellen und Zitaten aus den Medien, sowie mit rechtlichen Erwägungen ausführlich dargelegt habe, worauf die Staatsanwaltschaften jedoch mit keinem Wort eingegangen sind.

Dabei entsteht bei mir unwillkürlich der Eindruck, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Sache mit diesem wichtigen öffentlichen Anliegen (auch im Hinblick auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung) beschäftigt haben, was damit dokumentiert wird, dass mir keine einzige Begründung zur Beurteilung und zur Ablehnung der von mir ausführlich ausgeführten Anhaltspunkte aus meiner o.g. Beschwerde vom 05.10.12 gegeben wurde. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung meiner Aufzählung (siehe Anlage):
.

1. Wolf Singer selbst sagte in den Medien aus, dass die Vorgaben des Tierschutz-gesetzes von 2002 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang für seine Versuche in der Grundlageforschung nach seinem Dafürhalten nicht zumutbar und nicht einzuhalten seien, und dass er für seine Forschungsanträge dadurch zum „Betrug“ und zum „Schwindel“ gezwungen sei. Er sei auch bereit, seinen Standpunkt bis zum Verfassungsgericht zu vertreten.

2. Ähnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Jahrzehnten an mehreren Forschungsstandorten durchgeführt. Dies bedeutet ein Verstoß gegen das TierSchG § 8, 1b:

„Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchs-ergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;

Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten Tübingen, Bremen, München, Berlin, Bochum und Magdeburg ähnliche Versuche in der Hirnforschung langjährig durchgeführt werden, wobei in München, Berlin, Bremen und Bochum die zuständigen und verantwortlichen Behörden bereits keine Genehmigungen für solche Versuche mehr erteilen.

3. Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgeführten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG § 7, (3):

„Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

Wolf Singer erforscht mit seiner Grundlagenforschung keine wesentlichen Bedürfnisse von Mensch oder Tier und sagt darüber hinaus selbst in den Medien aus, dass er weniger darüber weiß, wie das Gehirn funktioniert, als er vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte. Seine eigene Hauptthese in der Hirnforschung, die er mit seinen Tierexperimenten nachgewiesen haben will, betrifft weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren und ist eine rein private weltanschauliche Vorstellung (Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. Nicht-Existenz Gottes).

4. Das Gesetz fordert die Förderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden (Zentralstelle ZEBET) – TierSchG §7 (2):

Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Die von Wolf Singer angewandten Forschungsmethoden wurden bereits in den 80igen Jahren mit menschlichen freiwilligen Probanden erforscht und experimentiert (Libet-Experimente).

5. Mehrere Äußerungen von Wolf Singer in den Medien deuten darauf hin, dass er schon langjährig für die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie mit Tieren forscht, was eine Irreführung der Öffentlichkeit bedeuten würde: Das Max-Planck-Institut für Hirnforschung ist eine Einrichtung der Max Planck Gesellschaft für die Grundlagenforschung.

Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht die pauschale Behauptung der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht gerechtfertigt, dass meine Strafanzeige keine Schilderung eines konkreten Tatvorwurfs bzw. Tatgeschehens enthalten würde und dass kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen im Rahmen dieser Tierversuche vorliegen würde.

Es obliegt nicht den Bürgern im Rahmen des § 258 StGB Strafvereitelung die Beweisführung zu bringen, zumal in diesem Fall die zuständige und verantwortliche Behörde sich trotz mehreren Beschwerden und Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde weigert, Transparenz im Interesse der Allgemeinheit bei diesen langjährigen Tierversuchsvorhaben herbeizuführen.

Ich bitte Sie in dieser Angelegenheit tätig zu werden um die gesetzwidrigen Vorgänge und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Anlage: Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M.

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Ich habe am 12.09.2012 eine Anzeige gegen die zuständige und verantwortliche Behörde für die Tierversuche des Hirnforschers Wolf Singer (Regierungspräsidium Darmstadt) wegen mangelhafter Beantwortung unserer Anfrage, sowie Ignorieren unserer zwei Fachaufsichtsbeschwerden (siehe weiter oben) und gebe nachstehend eine weitere Entwicklung: 

 

11.10.2012 – Antwort der Staatsanwaltschaft Darmstadt auf meine Anzeige gegen die zuständige und verantwortliche Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt)

AZ 500 Js 43201/12

Auf die Strafanzeige der Jocelyne Lopez vom 12.09.2012
Gegen Tobias Lackner
wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahren abgelehnt (§§ 152 Absatz 2 i.V.m.
§ 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung).

Gründe:

Der Tatvorwurf erfüllt nicht den Tatbestand des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassen nach § 17 Tierschutzgesetz, § 13 Strafgesetzbuch.

Der Vorwurf einer nicht ausreichende Beantwortung von Fragen bzgl. des Forschungsprojektes von Prof. Dr. Wolf Singer erfüllt keinen Tatbestand.

Seitens des zuständigen Sachbearbeiters des Regierungspräsidiums in Darmstadt bestand keine Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragen aus der interessierten Öffentlichkeit, – wie hier der Anzeigeerstatterin.

Die Gesetzmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens eines Tierversuchs wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert.

Mackenthun
Oberstaatsanwalt

 

07.11.2012 – Mein Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Einstellung meiner Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt

Betr.: AZ 500 Js 43201/12

Tierschutz – Meine Anzeige vom 12.09.2012 gegen das Regierungspräsidium Darmstadt w/ Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer

Ihre Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens vom 11.10.2012 (Oberstaatsanwalt Mackenthun)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in obiger Angelegenheit.

Die ausgeführten Begründungen kann ich nicht hinnehmen:

1. Zitat: Der Tatvorwurf erfüllt nicht den Tatbestand des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassen nach § 17 Tierschutzgesetz, § 13 Strafgesetzbuch.“

Unter welchen Rechtsgrundlagen wird begründet, dass der Tatvorwurf hier den Tatbestand des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch Unter-lassen nach § 17 Tierschutzgesetz, § 13 Strafgesetzbuch nicht erfüllt?
.

2. Zitat: Der Vorwurf einer nicht ausreichenden Beantwortung von Fragen bzgl. des Forschungsprojektes von Prof. Dr. Wolf Singer erfüllt keinen Tatbestand.“

Unter welchen Rechtsgrundlagen wird begründet, dass eine nicht ausreichende Beantwortung von Fragen aus der Öffentlichkeit im öffentlichen Interesse durch die zuständige und verantwortliche Behörde keinen Tatbestand erfüllt?
.

3. Zitat: Seitens des zuständigen Sachbearbeiters des Regierungsprä-sidiums in Darmstadt bestand keine Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragen aus der interessierten Öffentlichkeit.“

Unter welchen Rechtsgrundlagen wird begründet, dass seitens des zuständigen Sachbearbeiters des Regierungspräsidiums in Darmstadt keine Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragen aus der interessierten Öffentlichkeit bestand?

Insbesondere bitte ich um die Angabe der rechtlichen Bestimmungen aus der EU-Antikorruptionsvereinbarung in ihrer Umsetzung in den Informa-tionsfreiheitsgesetzen der Länder (worauf ich mich in dieser Angelegenheit ausdrücklich berufen habe), die das Regierungspräsidium in Darmstadt von seiner Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragen aus der interessierten Öffentlichkeit befreien.

4. Zitat: „Die Gesetzmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens eines Tierversuchs wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert“.

Welcher Tatbestand und welche Vorgehensweise begründen, dass die Gesetzmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens in Falle dieser Tierversuche von der zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert wurde? Mir liegen darüber bis jetzt keine Informationen, obwohl ich zwei Fachaufsichtsbeschwerden am 05.04.2012 und am 11.04.12 eingereicht habe, die jedoch ignoriert wurden.

In Erwartung der gesetzeskonformen Begründungen der Punkte 1 bis 4 verbleibe ich

mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

21.11.2012 – Beschwerde an das  Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, Wiesbaden wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M.:
 
Betr.: Tierschutz – Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt am Main)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 (Staatsanwalt Lindgens – AZ 8940 Js 242427/12)

Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. (Siehe Anlage)

Einstellung meiner Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 (Oberstaatsanwalt Dr. Günther – AZ 3 Zs 2349/12)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die o.g. Einstellungen meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer beim Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft begründen ihre Entscheidungen mit den pauschalen Aussagen, dass kein „Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung“ vorliegen würde bzw. weder „relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erwägungen“ meiner Beschwerde zu entnehmen seien. Diese Aussagen wirken befremdlich und willkürlich, da ich sehr wohl 5 Anhaltpunkte zu meinem Verdacht auf strafbare Handlungen mit Quellen und Zitaten aus den Medien angeführt habe, worauf die Staatsanwaltschaften jedoch mit keinem Wort eingegangen sind.

Dabei entsteht bei mir unwillkürlich der Eindruck, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Sache mit diesem wichtigen öffentlichen Anliegen beschäftigt haben (Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz), was damit dokumentiert wird, dass mir keine einzige Begründung zur Beurteilung und zur Ablehnung der von mir ausführlich ausgeführten Anhaltspunkte aus meiner o.g. Beschwerde vom 05.10.12 gegeben wurde. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung meiner Aufzählung (siehe Anlage):

1. Wolf Singer selbst sagte in den Medien aus, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes von 2002 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang für seine Versuche in der Grundlageforschung nach seinem Dafürhalten nicht zumutbar und nicht einzuhalten seien, und dass er für seine Forschungsanträge dadurch zum „Betrug“ und zum „Schwindel“ gezwungen sei. Er sei auch bereit, seinen Standpunkt bis zum Verfassungsgericht zu vertreten.

2. Ähnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Längerem an mehreren Forschungsstandorten durchgeführt. Dies bedeutet ein Verstoß gegen das TierSchG § 8, 1b:

„Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;

 

Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten Tübingen, Bremen, München, Berlin, Bochum und Magdeburg ähnliche Versuche in der Hirnforschung langjährig durchgeführt werden, wobei in München, Berlin, Bremen und Bochum die zuständigen und verantwortlichen Behörden bereits keine Genehmigungen für solche Versuche mehr erteilen.

3. Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgeführten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG § 7, (3):

„Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

Wolf Singer erforscht mit seiner Grundlagenforschung keine wesentlichen Bedürfnisse von Mensch oder Tier und sagt darüber hinaus selbst in den Medien aus, dass er weniger darüber weiß, wie das Gehirn funktioniert, als er vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte. Seine eigene Hauptthese in der Hirnforschung, die er mit seinen Tierexperimenten nachgewiesen haben will, ist in der Fachwelt sehr umstritten, sie kann nicht den Status der wissenschaftlichen Beweisbarkeit beanspruchen und betriff weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren (Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. Nicht-Existenz Gottes).

4. Das Gesetz fordert die Förderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden (Zentralstelle ZEBET) – TierSchG §7 (2):

Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Es ist nicht ersichtlich, dass die Zentralstelle ZEBET vor Erteilung der Genehmi-gungen bemüht wurde und dass andere Methoden oder Verfahren bei diesen langjährigen Tierversuchen am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt in Erwägung gezogen wurden. Es ist zum Beispiel seit Jahrzehnten möglich, die Erforschung der grundlegenden Mechanismen der Informationsverarbeitung im Gehirn mit freiwilligen menschlichen Probanden durch nicht invasive Forschungs-methoden zu betreiben und dies wurde z.B. bereits in den 80igen Jahren mit den bekannten Libet-Experimente experimentiert oder z.B. auch seit Jahrzehnten durch moderne Forschungsverfahren wie die transkranielle Magnetstimulation (TMS), siehe: Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen!

In diesem Zusammenhang zitiere ich zwei Experte aus der Fachwelt:

Zitat: “Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben könnten, gäbe es für jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und überdies über therapeutische Zwecke aussagekräftigeres freiwilliges Humanexperiment.”
Prof. Jean-Claude Wolf, Professor für Ethik und politische Philosophie, Schweiz

Zitat: “Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.”
Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978

5. Mehrere Äußerungen von Wolf Singer in den Medien deuten darauf hin, dass er schon langjährig für die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie mit Tieren forscht, was eine Irreführung der Öffentlichkeit bedeuten würde: Das Max-Planck-Institut für Hirnforschung ist eine Einrichtung der Max Planck Gesellschaft für die Grundlagenforschung.

Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht die pauschale Behauptung der Staats-anwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht gerechtfertigt, dass meine Strafanzeige keine Schilderung eines konkreten Tatvorwurfs bzw. Tatgeschehens enthalten würde und dass kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen im Rahmen dieser Tierversuche vorliegen würde. Darüber hinaus ist die Rechtsverfolgung seitdem Art. 20 a in Grundgesetz verankert ist, eine Rechtsverpflichtung an den Staat.

Ich berufe mich weiterhin auf § 258 und 258 a StGB, sowie auf § 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit Klärung des Sachverhaltens herbeizuführen und diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 

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2. ZUR RECHTSMÄSSIGKEIT DER VERLEIHUNG DES BUNDESVERDIENSTKREUZES AN PROF. DR. WOLF SINGER:

.
26.01.12: E-Mail-Anfrage an den Staatsminister Michael Boddenberg

An Herrn Staatsminister Michael Boddenberg – Hessische Landesregierung
Datum: 26.01.12
Betr:
Pressemitteilung v. 12.08.2011 des Landesportals Hesse unter dem Titel „Bundesverdienstkreuz 1. Klasse für Professor Wolf Singer aus Frankfurt a. M.“

Sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,

in der o.g. Pressemitteilung erwähnen Sie anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Professor Wolf Singer sein Engagement für den Tierschutz: Zitat „Beispielsweise möchte ich Ihr Wirken als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts […] nennen. Die Liste ist lang und Ausdruck Ihres überragenden Engagements.“ Zitatende

Die Erwähnung eines Engagements von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz wirkt äußerst befremdlich und sogar geradezu schockierend: Prof. Wolf Singer ist im Gegenteil als berüchtigter Tierexperimentator in der Öffentlichkeit bekannt, der seit 30 Jahren entsetzliche und stark umstrittene Experimente an hochempfindlichen Tieren durchführt (insbesondere an Primaten und Katzen). Hier möchte ich Sie zum Beispiel über die Stellungnahme des Vereins „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ in Kenntnis setzen:

Zitat: Pressearchiv 2011 – 12.08.2011 – Orden für Tierquäler:
Hirnforscher Singer erhält Bundesverdienstkreuz

Der umstrittene Neurowissenschaftler Prof. Wolf Singer vom Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt/M. erhält für seine Arbeit heute das Bundesverdienstkreuz. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hält die Ehrung für eine Fehlentscheidung, da Singer qualvolle Tierversuche an Affen und Katzen durchführt.

»Dass jemand, der soviel Tierleid auf dem Gewissen hat, für seine Untaten auch noch geehrt wird, ist schändlich«, meint Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche. Nach Aussage des Vereins ist Singer seit Jahren an qualvollen Tierversuchen beteiligt.[…]“

Vor diesem Hintergrund kann ich mir keine Verdienste von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz vorstellen und habe auch keine Informationen aus den üblichen Quellen über sein Wirken als Vorsitzender einer „Kommission des Tierschutzrechts“ gefunden, die Sie bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes erwähnt haben.

Ich bitte um Mitteilung, wer die zuständige und verantwortliche Behörde, sowie die zuständige und verantwortliche Abteilung für eine Auskunftserteilung über die genauen Verdienste und „das überragende Engagement“ von Prof. Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts ist, die eine Erwähnung bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gerechtfertigt haben.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

18.02.12: Erste Erinnerung an Staatsminister Michael Boddenberg:

An Herrn Staatsminister Michael Boddenberg – Hessische Landesregierung
Datum: 18.02.12
Betr:
Pressemitteilung v. 12.08.2011 des Landesportals Hesse unter dem Titel „Bundesverdienstkreuz 1. Klasse für Professor Wolf Singer aus Frankfurt a. M.“
Meine Anfrage vom 26.01.12 (nachstehend)
 

Sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,

im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufe ich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen und bitte dringend um Beantwortung meiner o.g. Anfrage bis zum 01.03.2012.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

  02.03.12: Zweite Erinnerung an Staatsminister Michael Boddenberg:

An Herrn Staatsminister Michael Boddenberg – Hessische Landesregierung

Betr: Pressemitteilung v. 12.08.2011 des Landesportals Hesse
unter dem Titel „Bundesverdienstkreuz 1. Klasse für Professor Wolf Singer aus Frankfurt a. M.“
Meine Anfrage vom 26.01.12 und meine Erinnerung vom 18.02.12 (nachstehend)

Sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund Art. 20 Nr. 3 GG und § 258 StGB auf eine Antwort auf meine Anfrage vom 26.01.12 bestehen möchte, ehe ich mich zur Einreichung einer Beschwerde veranlasst sehe.

In diesem Sinne bedanke ich mich für eine Beantwortung meiner Anfrage bis zum 31.03.12 und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

28.03.12: E-Mail-Antwort des Staatsministers Michael Boddenberg:

Datum: 28.03.2012
Ihre Anfrage an Herrn Staatsminister Boddenberg

Sehr geehrte Frau Lopez,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Staatsminister Boddenberg.
Sie hatten um Mitteilung gebeten, wer die zuständige und verantwortliche Behörde für eine Auskunftserteilung im Hinblick auf die Verleihung des Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Herr Professor Dr. Wolf Singer ist.

Hierzu darf ich Ihnen wie folgt antworten:

Die Entscheidung, wer mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wird, obliegt ausschließlich dem Bundespräsidenten. Die Mitglieder der Länderkabinette, das sind in Hessen die Staatsminister und Staatssekretäre, dürfen im Namen des Bundespräsidenten die verliehenen Verdienstorden lediglich aushändigen.

Zum Zwecke einer gleichmäßigen Wahrnehmung des Vorschlagsrechts hat der Bundespräsident verbindliche Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Er kann aber auch selbst initiativ Vorschläge machen. Die Anregung ist nach einem mit dem Bundespräsidialamt und den Ländern abgestimmten Verfahren unter Beteiligung der fachlich zuständigen Stellen und unter Einbeziehung der bekannten und bezeichneten Leistungen eingehend geprüft worden.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass mir aufgrund des in Ordensangelegenheiten geltenden Grundsatzes der Vertraulichkeit darüber hinaus keine weiteren Auskünfte möglich sind. Ich darf jedoch für weitere Auskünfte an das Bundespräsidialamt und die dort zuständige Abteilung für Ordensangelegenheiten verweisen.

Zum Sachverhalt insgesamt haben Sie bereits am 9. Februar 2012 eine Email aus dem Regierungspräsidium Darmstadt erhalten. Als die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständige Behörde hat sie Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Verfahren erläutert. In diesem Zusammenhang hebe ich hervor, dass es sich bei Tierversuchen stets um Einzelfallentscheidungen handelt, die nach Konsultation der beteiligten Tierschutzorganisationen vorgenommen werden. Auf diese Weise wird den Belangen des Tierschutzes im Rahmen der Grundlagenforschung in besonderer Weise Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Günzel
Persönlicher Referent
des Hessischen Ministers für Bundesangelegenheiten
und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden

10.04.2012 – Anfrage an Bundespräsidenten Joachim Gauck:

An Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck
Bundespräsidialamt – Abteilung Orden und Ehrungen
Datum: 10.04.2012
Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,

gemäß einer Pressemitteilung vom 12.08.2011 im Landesportal Hesse wurde den Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer verliehen, u.a. neben Verdiensten im wirtschaftlichen Bereich auch wegen Verdiensten für sein überragendes Engagement für den Tierschutz:

Beispielsweise möchte ich Ihr Wirken als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts […] nennen. Die Liste ist lang und Ausdruck Ihres überragenden Engagements.“

Die Erwähnung eines Engagements von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz wirkt äußerst befremdlich und sogar geradezu schockierend: Prof. Wolf Singer ist im Gegenteil als berüchtigter Tierexperimentator in der Öffentlichkeit bekannt, der seit 30 Jahren entsetzliche und stark umstrittene Experimente an hochempfindlichen Tieren durchführt (insbesondere an Primaten und Katzen). Hier möchte ich Sie zum Beispiel über die Stellungnahme des Vereins „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ in Kenntnis setzen: 

Pressearchiv 2011 – 12.08.2011 – Orden für Tierquäler:
Hirnforscher Singer erhält Bundesverdienstkreuz


Der umstrittene Neurowissenschaftler Prof. Wolf Singer vom Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt/M. erhält für seine Arbeit heute das Bundesverdienstkreuz. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hält die Ehrung für eine Fehlentscheidung, da Singer qualvolle Tierversuche an Affen und Katzen durchführt.

»Dass jemand, der soviel Tierleid auf dem Gewissen hat, für seine Untaten auch noch geehrt wird, ist schändlich«, meint Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche. Nach Aussage des Vereins ist Singer seit Jahren an qualvollen Tierversuchen beteiligt.[…]“

Vor diesem Hintergrund kann ich mir keine Verdienste von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz vorstellen und habe am 26.01.12 Herrn Staatsminister Michael Boddenberg gebeten, mir den Namen der zuständigen und verantwortlichen Behörde für eine Auskunftserteilung über die genauen Verdienste und „das überragende Engagement“ von Prof. Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts zu nennen, die eine Erwähnung bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gerechtfertigt haben.

Nach zwei Erinnerungen meinerseits wegen Nicht-Beantwortung meiner Anfrage hat mir schließlich Staatsminister Boddenberg am 28.03.12 antworten lassen, dass die Entscheidung, wer mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wird, ausschließlich dem Bundespräsidenten obliegt, und mich für Auskünfte über diese Entscheidung an das Bundespräsidialamt und die dort zuständige Abteilung für Ordensangelegenheiten verwiesen (siehe nachstehend E-Mail vom persönlichen Referenten des Staatsministers Boddenberg).

Darüber hinaus hat Staatsminister Michael Boddenberg in dieser E-Mail auch kurz zum Sachverhalt insgesamt Stellung genommen und meine separate Anfrage an das Regierungspräsidium Darmstadt erwähnt, womit ich unter Berufung auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung als zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer aufgefordert hatte, mir Auskünfte über den sehr intransparenten Sachverhalt um diese Genehmigungen zu erteilen. Ich vermute nämlich einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei den Tierversuchen des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer, die einer Auszeichnung widersprechen würden.

Entgegen dem Eindruck, der bei der Formulierung dieser E-Mail vom Staatsminister Boddenberg erweckt werden könnte, wurden mir keine Antworte auf meine drei gezielte Fragen vom 10. Januar 2012 durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt, so daß ich mich veranlasst fühlte, am 05.04.2012 eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen wegen gesetzwidrigem Verhalten dieser Behörde einzureichen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir Auskünfte über die positiven Vorgänge der Hirnforschung von Prof. Dr. Wolf Singer und über die Rahmenbedingungen zu erteilen, die eine Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse gerechtfertigt haben.

Für eine Antwort bis zum 9. Mai 2012 bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

Mitunterzeichnende:

Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.

11.05.2012 – Erinnerung an den Bundespräsidenten Joachim Gauck

An Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck
Bundespräsidialamt – Abteilung Orden und Ehrungen
 

Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 10.04.2012

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,

mit großer Verwunderung habe ich die Nichtbeantwortung meiner o.g. Anfrage über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer hingenommen.

Die Verleihung einer solchen Auszeichnung an einen berüchtigten Tierexperimentator und in der Fachwelt umstrittenen Neurowissenschaftler wurde in einem wahrscheinlich sehr großen Teil der Bevölkerung als schockierende Fehlentscheidung entgegengenommen, wie die in meiner Anfrage zitierte Reaktion des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. es zum Beispiel dokumentiert. Das Unverständnis über wichtige gesellschaftlich-politische Entscheidungen, die für die Bürger intransparent und unangemessen wirken, kann nur große Unzufriedenheit hervorrufen.

In diesem Zusammenhang empfinde ich die Nichtbeantwortung meiner Anfrage als äußerst enttäuschend. An wen sollen sich die Bürger für wichtige Belange des gesellschaftlichen Lebens wenden, die sie berühren und beunruhigen, wenn die oberste Instanz unseres Landes keine Kenntnis davon nimmt?

Ich würde mich auf eine sachbezogene Antwort meiner Anfrage bis zum
30. Mai 2012 sehr freuen und bedanke mich dafür im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez


Mitunterzeichnende:

Gabriele Menzel
Gerhard Oesterreich
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte

22.05.12 – Antwort des Bundespräsidenten Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer:

Betr.: Ihre Anfrage vom 10. April 2012
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Sehr geehrte Frau Lopez,

für Ihre E-Mails vom 10. April 2012 und 11. Mai 2012 an Bundespräsident Joachim Gauck danke ich Ihnen. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten. In Ihren Zuschriften, die Sie zeitgleich unter https://www.jocelyne-lopez.de/blog/ veröffentlicht haben, äußern Sie sich kritisch zu der Auszeichnung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer und bitten um nähere Auskünfte. Ich bitte um Nachsicht, dass meine Antwort sich wegen der vorrangigen Erledigung termingebundener Aufgaben verzögert hat. Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass offene Briefe üblicherweise nicht beantwortet werden.

Am 16. Mai 2011 hat der damalige Bundespräsident Christian Wulff Herrn Professor Singer auf Vorschlag des Hessischen Ministerpräsidenten für seine besonderen Verdienste um den Forschungsstandort Deutschland das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Herr Professor Singer gehört zu den weltweit führenden Neurowissenschaftlern und gilt als Kopf der modernen Neurowissenschaften in Deutschland. Die Ergebnisse seiner experimentellen Forschungen sind von weitreichender Bedeutung und liefern einen grundlegenden Beitrag zum Verständnis neuronaler Mechanismen und Prozesse. Für sein Wirken wurde er bereits mehrfach geehrt, z. B. mit dem “Communicator-Preis – Wissenschaftspreis des Stifterverbandes” der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Zudem engagiert sich Herr Professor Singer weit über seine beruflichen Verpflichtungen hinaus für die Belange der Wissenschaft. Auch gehört er zahlreichen Kuratorien, Fachbeiräten und -verbänden, wissenschaftlichen Kommissionen und Akademien an, wie z. B. dem Kuratorium der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften in Rom.

Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen. Herr Professor Singer bewegt sich mit seinen Forschungen im rechtlichen Rahmen.

Es ist dem Bundespräsidenten bewusst, dass die Verdienste von Persönlichkeiten um das Gemeinwohl in der Bevölkerung durchaus unterschiedlich bewertet werden und eine Auszeichnung nicht gleichermaßen auf eine allgemeine Zustimmung stößt, insbesondere dann nicht, wenn wie im Falle dieser Verleihung das hohe Gut des Tierschutzes, das als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, betroffen ist. Ich darf Ihnen bestätigen, dass dem Bundespräsidenten gesellschaftliches Engagement zugunsten des Schutzes der Tiere ein besonderes Anliegen ist, das er ebenfalls immer wieder mit der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sichtbar hervorhebt und würdigt.

Auch wenn Sie sich der Entscheidung des Bundespräsidenten nicht anschließen können, hoffe ich, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen seine Beweggründe näher bringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt
Leiterin der Ordenskanzlei
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1, 10557 Berlin
Internet: www.bundespraesident.de

 

 

24.05.12 – Erste Beschwerde an die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes:

An Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck

Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 10.04.2012
Meine Erinnerung vom 11.05.12
Antwort vom 22.05.2012 der Ordenskanzlei – Bundespräsidialamt (nachstehend)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,

ich erhebe Widerspruch und Beschwerde gegen die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei auf meine Anfrage hinsichtlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer: Ich sehe meine rechtlich begründeten punktuellen Fragen als nicht beantwortet an.

Bei der Verleihung einer Auszeichnung wie das Bundesverdienstkreuz hat die gesamte Bevölkerung Deutschlands Anspruch auf Transparenz der Verdienste der geehrten Personen im Dienste der Allgemeinheit und auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es müssen in der Regel überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden, die die Begründung zulassen.

Die Aufzählung der Beziehungen und Freunden der geehrten Person hebt nicht das nationale Recht auf, denn niemand steht über dem Gesetz. Ich kann demzufolge diese Aufzählung nicht so stehenlassen und sehe mich veranlasst, mich weiterhin für eine Klärung der Begründung der Entscheidung Ihres Vorgängers Christian Wulff einzusetzen. Auch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Entscheidung muss geprüft werden, wobei in einem Rechtsstaat der Bürger als Souverän in der Verantwortung und in der Pflicht steht.

Weder die Aufzählung der Beziehungen von Prof. Dr. Wolf Singer noch die Darstellung seiner Verdienste im wirtschaftlichen Bereich für den Forschungsstandort Deutschland dürfen begründen, daß das seit 2002 in der deutschen Verfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes missachtet wird. Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der langjährigen Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer und zwei Fachaufsichtsbeschwerden wurden in diesem Zusammenhang am 05.04.12 und am 11.04.12 vor dem Landesparlament Hessen eingereicht, wegen gesetzwidrigem Verhalten der Behörde, die diese Experimente genehmigt (Regierungspräsidium Darmstadt), ebenso hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung.

Vor diesem Hintergrund kann ich die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei nicht hinnehmen und erlaube mir die Frage, wer bei unterschiedlichen Auffassungen die zuständige und verantwortliche Behörde oder zuständige und verantwortliche Volksvertretung für die Klärung dieses Sachverhaltes ist.

Ich würde mich auf eine Beantwortung meiner Frage bis zum 21.06.2012 freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

Mitunterzeichnende:

Gabriele Menzel
Gerhard Oesterreich
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte

07.06.12 – E-Mail-Antwort der Ordenskanzlei auf unsere Beschwerde vom 24.05.2012:

Von der Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespräsidialamt, Berlin
Datum 07.06.12
Ihre Anfrage vom 24. Mai 2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

für Ihre E-Mail vom 24. Mai 2012 danke ich Ihnen.

Sie bringen darin zum Ausdruck, dass Sie weiterhin nicht mit der Entscheidung des Bundespräsidenten, Herrn Prof. Dr. Wolf Singer, zu ehren, einverstanden sind, trotz der Ihnen übermittelten Erläuterungen der Beweggründe.

Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) die Stiftungs- und Verleihungsbefugnis für Orden und Ehrenzeichen ausdrücklich dem Bundespräsidenten zugewiesen hat (§ 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes). Verleihungen sind Präsidialakte, die auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse ergehen. Es handelt sich bei einer Verleihung um einen außerrechtlichen Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf. Die Ordensverleihung dient dem Dank und der Anerkennung eines rechtlich nicht erzwingbaren Verhaltens. Aufgrund dieses Charakters sind Ordensverleihungen gerichtlich nicht nachprüfbare, außerrechtliche Gunsterweise, die gerichtlicher Nachprüfung weder bei positiver noch bei negativer Entscheidung des Verleihungsberechtigten unterliegen.

Zudem möchte ich abschließend darauf hinweisen, dass ein wesentliches Element des Ordenswesens der Grundsatz der Vertraulichkeit der Ordensangelegenheiten ist (Ziffer VIII der Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland).

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt
Leiterin der Ordenskanzlei
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1, 10557 Berlin
Internet: http://www.bundespraesident.de

 

 

10.06.12 – Zweite Beschwerde an die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes:

An Frau Susanne Bos-Eisolt, Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespräsidialamt, Berlin

Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 10.04.2012
Meine Erinnerung vom 11.05.12
Ihre Antwort vom 22.05.2012 (nachstehend)
Mein Widerspruch und Beschwerde vom 24.05.12 (nachstehend)
Ihre Antwort vom 07.06.12 (nachstehend)
Heutiger Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Frau Bos-Eisolt,

ich danke für Ihre o.g. Antwort vom 07.06.12 auf meine Beschwerde vom 24.05.12 in der im Betreff genannten Angelegenheit.

Leider kann ich auch Ihre erneute Antwort nicht unwidersprochen hinnehmen. Es ergibt sich aus meiner Sicht zwischen Ihren beiden Antworten ein grundsätzlicher Widerspruch, der dringend Klärung bedarf:

1) Am 22.05.2012 stellten Sie auf meine Anfrage hin die Begründungen dar, die nach einem „ sehr sorgfältigen und umfangreichen Prüfverfahren“ zu der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer durch den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zugrunde gelegt wurden:

Zitat Frau Bos-Eisolt: „Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen.“

2) In meiner Antwort als Widerspruch und Beschwerde vom 24.05.12 habe ich beanstandet, dass die von Ihnen aufgeführten Verdienste von Prof. Dr. Wolf Singer aus meiner Sicht keine stichhaltigen Begründungen für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes durch Christian Wulff darstellen:

Zitat Jocelyne Lopez: „Weder die Aufzählung der Beziehungen von Prof. Dr. Wolf Singer noch die Darstellung seiner Verdienste im wirtschaftlichen Bereich für den Forschungsstandort Deutschland dürfen begründen, daß das seit 2002 in der deutschen Verfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes missachtet wird. Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der langjährigen Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer und zwei Fachaufsichtsbeschwerden wurden in diesem Zusammenhang am 05.04.12 und am 11.04.12 vor dem Landesparlament Hessen eingereicht, wegen gesetzwidrigem Verhalten der Behörde, die diese Experimente genehmigt (Regierungspräsidium Darmstadt), ebenso hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung.“

3) In Ihrer Antwort vom 07.06.12 führen Sie widersprüchlicher Weise dann neu aus, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes keiner Begründung bedarf:

Zitat Frau Bos-Eisolt: „Es handelt sich bei einer Verleihung um einen außerrechtlichen Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf.“

Aus dieser Aussage darf man dann schließen, dass in diesem Fall doch kein „sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren“ stattgefunden hat, sondern dass der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ erteilt hat.
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Diese Aussage, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes „ein Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ sei, steht aus meiner Sicht in Widerspruch zu drei Tatsachen:

1) zu der Tatsache, dass Sie in Ihrer Antwort vom 22.05.12 doch Begründungen dargelegt haben;

2) zu der Tatsache, dass die Ordenskanzlei sehr wohl zuständig für die Prüfung der Begründungen einer Ordensverleihung ist, wie es zum Beispiel aus Informationen aus den Medien hervorgeht, siehe Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordenskanzlei

Zitat Wikipedia: „Die Ordenskanzlei ist eine Dienststelle im Bundespräsidialamt der Bundesrepublik Deutschland und befindet sich in Berlin. Sie ist zuständig für die Prüfung von Auszeichnungsvorschlägen, insbesondere bei der Verleihung des Bundesverdienstordens in letzter Instanz. Weitere vom Bundespräsidenten gestiftete, genehmigte oder anerkannte Ehrenzeichen im Bereich der Wissenschaften, der Künste, des Sports, des Rettungswesens werden vom Bundespräsidialamt geprüft. Als Referatsleiterin des zuständigen Referates 05 ist Susanne Bos-Eisolt (Stand: Mai 2007).

3) zu der Tatsache, dass jeder Bürger berechtigt ist, die Begründungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes zu hinterfragen und sogar in Frage zu stellen, siehe z.B. Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verdienstorden_der_Bundesrepublik_Deutschland

Zitat Wikipedia: Aberkennung
„Trotz des Prüfverfahrens erhielten auch „schwarze Schafe“ die Auszeichnung. Beispielsweise sorgte 1964 der Fall von Heinrich Bütefisch für Aufsehen. Der Manager saß im Aufsichtsrat der Ruhrchemie AG in Oberhausen und wurde von Mitgliedern des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) für den Orden vorgeschlagen. Das Düsseldorfer Ordenreferat prüfte beim Verfassungsgericht und beim Justizministerium und fand offenbar nichts gegen ihn Vorliegendes; Bütefisch erhielt den Orden – 16 Tage später wurde er ihm aberkannt. Ein Bürger hatte Bütefisch erkannt und darauf hingewiesen, dass dieser, ehemaliger Chef der mitteldeutschen Leunawerke der IG Farben, 1948 bei den Nürnberger Prozessen angeklagt gewesen war und wegen „Ausbeutung der Arbeit von KZ-Insassen“ von den Alliierten zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller forderte die postume Aberkennung der Orden für Tito und Ceausescu.“
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Ich kann vor dem Hintergrund dieser Widersprüche in Ihren beiden Antworten und im Hinblick auf die Informationen über die Rahmenbedingungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes, die aus den Medien zu entnehmen sind, Ihre Antwort vom 07.06.12 nicht ohne Weiteres hinnehmen und erhebe erneut Widerspruch und Beschwerde.

Es ist schlecht vorstellbar, dass das Bundespräsidialamt rechtlich die letzte Instanz bei etwaigen Infragestellungen seiner Verleihungen des Bundesverdienstkreuzes ist und dementsprechend willkürlich selbst entscheiden kann, ob eine Verleihung im Rahmen eines „sehr sorgfältigen und umfangreichen Prüfverfahrens“ der Begründungen erfolgt, wie Sie es in Ihrer Antwort vom 22.05.12 dargelegt haben, oder aber ob die Verleihung als „einen Gunsterweis“ vorgenommen wird, „der keiner Begründung bedarf“, wie Sie es in Ihrer Antwort vom 07.06.2012 ausführen. Dies wäre im Rahmen der einklagbaren Rechtsvorschriften eine erhebliche Rechtslücke, die eine Klärung über den weiteren Fortgang der Angelegenheit unbedingt erfordert, denn niemand steht über dem Gesetz.

Ich möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Art. 1 III und Art. 20 III Grundgesetz hinweisen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir bis zum 10. Juli 2012 die höchstnächste Instanz zur rechtlichen Prüfung der Entscheidung des Bundespräsidialamtes zu nennen.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichnende:
Gabriele Menzel
Gerhard Oesterreich
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte

20.06.2012 – E-Mail-Antwort der Ordenskanzlei auf unsere Beschwerde vom 10.06.2012

Von der Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespräsidialamt, Berlin
Datum 20.06.12
Betr.: Ihre E-Mail vom 10. Juni 2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

für Ihre E-Mail vom 10. Juni 2012 danke ich Ihnen.

Entgegen Ihren Ausführungen vermag ich keine Widersprüche in meinen Antworten an Sie zu erkennen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, handelt es sich bei einer Verleihung in rechtlicher Hinsicht um einen außerrechtlichen Gunsterweis. Die Entscheidung des Bundespräsidenten, eine Verleihung vorzunehmen bzw. dies nicht zu tun, basiert auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse. Das Bundespräsidialamt unterstützt den Bundespräsidenten bei seiner Entscheidung im Vorfeld der Ordensverleihung mittels umfangreicher Prüfungen. Eine nächsthöhere Instanz, die den Präsidialakt des Bundespräsidenten prüft, gibt es nicht.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen auf weitere Schreiben gleichen Inhalts keine anderen Auskünfte erteilt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt
Leiterin der Ordenskanzlei
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1, 10557 Berlin
Internet: www.bundespraesident.de

25.06.2012 – Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Christian Wulff

An Staatsanwaltschaft Berlin
Von Jocelyne Lopez


Betr.: Anzeige gegen das Bundespräsidialsamt Berlin
w/ Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)
Datum: 25.06.201

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen das Bundespräsidialsamt in Berlin wegen Verdacht auf Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Prof. Dr. Wolf Singer.

Diese Verleihung ist in breiten Schichten der Bevölkerung – insbesondere unter Tierfreunden, Tierschützern und Tierrechtlern, wie z.B. die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.  – auf völliges Unverständnis gestoßen und wird als gravierende und sogar als provozierende Fehlentscheidung angesehen, da die Forschungszwecke, die Forschungsergebnisse und die Forschungsmethoden des Hirnforschers Wolf Singer seit 30 Jahren sowohl in der wissenschaftlichen Fachwelt als auch in der Bevölkerung stark umstritten sind. Diese von mir geteilte Unzufriedenheit  rechtfertigte meine rechtmäßige Anfrage vom  10.04.2012  an dem Bundespräsidialsamt mit der Bitte um eine genaue Erörterung der Begründungen dieser im Namen der ganzen Bevölkerung Deutschlands durch den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff erteilten Ehrung.

Wie es aus den drei nachstehend beigefügten E-Mail-Antworten des Bundespräsidialamts zu entnehmen ist, wurde weder Transparenz über die Begründungen dieser Verleihung herbeigeführt, noch wurde die Rechtslage nachvollziehbar dargestellt:

1) Antwort vom 22. Mai 2012:

Es wurde vom Bundespräsidialamt zwar versichert, dass der Verleihung ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, jedoch wurde keine substanziellen Verdienste von Wolf Singer mitgeteilt, die eine solche Ehrung rechtfertigen würden:  Es handelte sich vielmehr um Floskel über das Ansehen von Wolf Singer und um Aufzählung seiner umfangreichen gesellschaftlichen Beziehungen und Einflußmöglichkeiten.
Gegen diese Antwort habe ich am 24. Mai 2012 Widerspruch und Beschwerde erhoben.

2) Antwort vom 7. Juni 2012:

Das Bundespräsidialsamt teilt aus meiner Sicht widersprüchlicher Weise mit, dass die Verleihung keiner Begründung bedarf, da sie als außergerichtlichen Gunsterweis vom Bundespräsidenten Christian Wulf erteilt wurde.
Gegen diese Antwort habe ich am 10. Juni 2012 Widerspruch und Beschwerde erhoben.

3) Antwort vom 20. Juni 2012:Das Bundespräsidialsamt teilt wiederholt mit, dass die  Entscheidung des Bundespräsidenten, eine Verleihung vorzunehmen bzw. dies nicht zu tun, auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse basiert, wobei es nicht ersichtlich ist, ob die Stiftungserlasse eine Verleihung ohne substanzielle Begründungen und ein Anfechten der Entscheidung durch die Bürger zulassen.

Es besteht in dieser Sachlage eine Rechtsunsicherheit, die notwendiger Weise abgeklärt werden muß. Ich fühle mich in meinen Rechten als Bürgerin verletzt und berufe mich auf § 258 StGB, sowie auf die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung. Ich bitte um Rechtsschutz vor Gericht.

Ich danke im voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

15.08.12 – Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin auf meine Anzeige v. 25.06.12 gegen den ehem. Bundespräsidenten Christian Wulff

AZ 222 Js 1787/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

Das auf Ihr Schreiben vom 25. Juni 2012 gegen den Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich ohne in Ermittlungen eingetreten zu sein gemäß § 170 Abs. 2 des Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, da Ihrer Anzeige keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen sind.

Gemäß §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft berechtigt und verpflichtet, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Gleichzeitig wird durch die genannten Vorschriften jedoch auch die strafverfahrensrechtliche Befugnis zum Einschreiten begrenzt, da die Strafverfolgungsbehörden erst dann aufklärend und strafverfolgend tätig werden dürfen, wenn hierfür derartige konkrete tatsächliche Anknüpfungspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen dagegen noch keinen Anfangsverdacht.

Der behauptete Verstoß gegen das Ordensgesetz wäre im Übrigen ohnehin nicht strafbewehrt.

Für eine Vorteilsgewährung i.S.d. § 333 Strafgesetzbuch ergeben sich aus Ihrem Vorbringen keinerlei konkrete Anhalte.

Wie von Ihnen selbst im Rahmen der Anzeigeerstattung eingeräumt worden ist, beruht Ihr Verdacht auf bloßen Vermutungen.

Da es unzulässig ist, Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, dass diese die tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erbringen würden, war das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Hochachtungsvoll
Weiding
Staatsanwalt

30.08.12 – Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft wegen der Einstellung meiner Anzeige vom 15.08.12 durch die Staatsanwaltschaft Berlin

Staatsanwaltschaft Berlin – An den Oberstaatsanwalt

Ihr Schreiben v. 15. August 2012 – AZ 222 Js 1787/12
Meine Anzeige vom 25. Juni 2012 gegen das Bundespräsidialamt Berlin
w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer
(Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie teilen mir mit Ihrem o.g. Schreiben vom 15. August 2012 mit, dass Sie meine Anzeigen gegen das Bundespräsidialamt Berlin (noch einmal anbei als Anlage 1) ohne Ermittlungen eingestellt haben, da in meiner Anzeige keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen seien.

Wie es im § 12 StGB festgesetzt wird, obliegt mir bei einem Verdacht auf strafrechtliche Vorgänge nicht zu beurteilen, ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, sondern es obliegt nach Ihrem eigenen Bescheid der Staatsanwaltschaft, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehend, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Wie es aus den Ihnen vorliegenden Antworten vom 22.05.12, vom 07.06.12 und vom 20.06.12 des Bundespräsidialamts hervorgeht, bestehen für die Öffentlichkeit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, den Verdacht auf eine ungerechtfertigte Ehrung von Prof. Dr. Wolf Singer mit dem Bundesverdienstkreuz zu haben. Diese Einwände und Bedenken habe ich dem Bundespräsidialamt mit meinen Schreiben vom 10.04.12 (anbei als Anlage 2), vom 11.05.2012 (anbei als Anlage 3), vom 24.05.12 (anbei als Anlage 4) und vom 10.06.12 (anbei als Anlage 5) ausführlich dargelegt, die ich hier wie folgt zusammenfasse:

1) Die eigenen, wissenschaftlichen Thesen von Prof. Wolf Singer, die er aus seinen Tierversuchen abgeleitet haben will, sind in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten wissenschaftlich stark umstritten. Sie sind darüber hinaus rein philosophischer und weltanschaulicher Natur und stellen weder Erkenntnisfortschritte noch Erfolgen für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen oder Tieren dar.
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2) Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Primatenversuche von Prof. Wolf Singer. Die Genehmigung für ähnliche Primatenversuche wurde schon in Bremen, München und Berlin von den Behörden und von der Gerichtsbarkeit verweigert, sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus ethischen Beweggründen. Unterstützt von der Mehrheit der Bremer Bevölkerung hat z.B. der Bremer Senat einstimmig den Rückzug aus den Primatenversuchen für das Land Bremen beschlossen.
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3) Eine Bürgeranfrage an das Regierungspräsidium Darmstadt (die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Prof. Wolf Singer) über die genauen Prüfkriterien und Begründungen der erteilten Genehmigungen ist unbeantwortet geblieben. Es wurde am 05.04.12 und am 11.04.12 aus diesem Grund zwei Fachaufsichtsbeschwerden vor dem Landesparlament Hessen eingereicht (die Termine der Sitzungen für die Behandlung dieser Fachaufsichtsbeschwerden sind noch nicht bekannt).
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4) Die schockierenden Forschungsmethoden von Prof. Wolf Singer stoßen seit mehr als 30 Jahren auf Entsetzen, psychische Belastung, Verzweiflung und Proteste in breiten Schichten der Bevölkerung und verursachen seit Jahrzehnten sowohl soziale Unzufriedenheit als auch erhebliche individuelle und gesellschaftliche Kollateralschäden.

Die Ordenskanzlei ist mit keinem Wort auf diese gravierenden Einwände eingegangen, die angeführt wurden und gegen eine Verleihung des Ordens an Prof. Singer sprechen, und hat schließlich widersprüchlicher Weise mitgeteilt, dass der Bundespräsident im Rahmen der Stiftungserlasse die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf” getätigt hat, womit die Einleitung eines möglichen Aberkennungsverfahrens willkürlich ausgeschlossen wurde.

Der Ausschluß von weiteren Rechtsschritten zur Klärung der Rechtsunsicherheit in diesem politisch-gesellschaftlichen öffentlichen Anliegen kann auf keinen Fall angenommen werden. Ich bitte Sie daher um die Einleitung von Ermittlungen bzw. um Mitteilung der weiteren möglichen rechtlichen Vorgehensweise zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorgänge in dieser Angelegenheit.

Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez

21.09.12 – Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf meine Beschwerde vom 30.08.12:

AZ: 121 Zs 1101/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

auf Ihre Beschwerde vom 30. August 2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 15. August 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs des Vorteilsnahme – 222 Js 1787/12 – teile ich Ihnen mit:

Nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft darf nur bei einem Anfangsverdacht für eine Straftat tätig werden. Ihr obliegt nicht die allgemeine Prüfung von Handlungen von Behörden oder anderen staatlichen Organisationen. Einen Straftatbestand der „ungerechtfertigten Ehrung“ gibt es jedoch nicht und zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Erfüllung anderer Straftatbestände durch den Beschuldigten Wulff oder andere Personen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes liegen ebenfalls nicht vor.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

Soweit Sie in der Beschwerdebegründung nunmehr ersichtlich Ihre Strafanzeige auf Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erweitert haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein neues Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 222 Js 915/12 eingeleitet, das zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben wurde.

Hochachtungsvoll
Kuppe
Oberstaatsanwältin

29.09.12 – Beschwerde per E-Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin:

An die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Zentralstelle Korruptionsbekämpfung
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff

Betr.:

Meine Anzeige vom 25.06.2012 gegen das Bundespräsidialamt Berlin
w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 – AZ 222 Js 1787/12

Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12

Bestätigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 – AZ 121 Zs 1101/12

Hier: Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich verweise auf den o.g. Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft Berlin in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer und erhebe hiermit Beschwerde wegen der Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft und die Bestätigung der Einstellung durch die Oberstaatsanwaltschaft.

Wie es aus der kompletten Korrespondenz in dieser Angelegenheit hervorgeht, die der Oberstaatsanwaltschaft vorliegt, besteht aus meiner Sicht ein begründeter Verdacht der Korruption bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer durch das Bundespräsidialamt:

Bei der Übergabe des Ordens würdigte Staatsminister Michael Boddenberg von der Landesregierung Hesse in einer Pressemitteilung v. 12.08.2011 sowohl die „weitreichende Bedeutung“ der Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer, als auch seine zahlreichen Einflußmöglichkeiten in allen Medien, in den Gremien von zahlreichen universitären und außeruniversitären Einrichtungen, sowie sein Wirken im wirtschaftlichen Bereich in Zusammenarbeit mit Pharma-Konzernen für die Durchsetzung des „Forschungsstandorts Deutschland“. Hervorgehoben wurde darüber hinaus sein „überragendes Engagement“ als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts.

Diese von Staatsminister Michael Boddenberg aufgeführten Begründungen für die Verleihung des Ordens, womit Wolf Singer „für viele ein Vorbild“ geworden sei, sind im Gegenteil für viele auf Unverständnis, auf Unzufriedenheit oder gar auf Empörung gestoßen:

  1. Im wissenschaftlichen Bereich sind nämlich die Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer mitnichten von „weitreichender Bedeutung“, sondern sind im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung international seit Jahrzehnten stark umstritten.
    .
  2. Seine eigenen Thesen stellen lediglich seine persönlichen philosophischen oder weltanschaulichen Vorstellungen dar und können keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und ihre angestrebten Implikationen im gesellschaftlichen Lebens (z.B. flächendeckende Hirnscan-Untersuchung von Kindern zur vermeintlichen Früherkennung von Triebtätern oder Änderungen der Gesetzgebung über die Grundlage der juristischen Verantwortung).
    .
  3. Die Würdigung eines „überragendes Engagements“ von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts durch Michael Boddenberg ist völlig unverständlich und unglaubwürdig und wurde in breiten Schichten der Bevölkerung als skandalös und schändlich aufgenommen: Wolf Singer steht nämlich seit Jahrzehnten unter scharfer Kritik für seine berüchtigten und schockierenden Forschungsmethoden mit Tieren (insbesondere mit Primaten und Katzen). Seit 11 Jahren werden zum Beispiel jeden Monat vor seinem Forschungslabor in Frankfurt Mahnwachen gehalten. Der Protest und der Widerstand gegen solche Versuche reißen bundesweit seit Jahrzehnten nicht ab, es entstehen auch erhebliche gesellschaftliche Kollateralschäden wie zum Beispiel psychische Belastung von unzähligen Menschen, darunter viele Kinder und Jugendlichen, oder Radikalisierung der Proteste bzw. Bereitschaft zur Gewalt in Folge des Ohnmachtsgefühls und der Verzweiflung.
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  4. Die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Wolf Singer (Regierungspräsidium Darmstadt) hat 2012 eine Bürgeranfrage aufgrund des Verdachtes auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht beantwortet, sowie auch keine Transparenz über die Verlagerung der langjährigen Tierexperimente von Wolf Singer auf das Privatunternehmen Ernst Strüngmann Institute in Frankfurt/M. (Pharmakonzerne Novartis/Hexal) herbeigeführt. Eine Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt wurde aus diesen Gründen am 12.09.12 erstattet (Staatsanwaltschaft Darmstadt – AZ 500 Js 43201/12).

Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht nicht vertretbar und unverantwortlich, dass das Bundespräsidialamt sich weigert, gegenüber der Öffentlichkeit die Begründungen der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich auf eine Erteilung durch einen „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ beruft. Die Verschleierung der Begründungen der Verleihung des Ordens an Wolf Singer, die letztendlich sich auf die Aufzählung seiner gesellschaftlichen Beziehungen und seine wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten beschränkt, ist aus meiner Sicht mit dem § 258 a Strafvereitelung im Amt nicht gesetzkonform.

Insbesondere sollte das Bundespräsidialamt den Nachweis des geehrten „überragenden Engagements“ des berüchtigten Tierexperimentators Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts glaubwürdig gegenüber der Öffentlichkeit bringen, die ja durch die Verleihung des Ordens eingeladen wird, Wolf Singer als „Vorbild“ anzusehen. Sonst ist die Vermutung gerechtfertigt, dass diese Verleihung ausschließlich aufgrund von persönlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus zustande gekommen ist.

Ich beantrage auch Rechtsschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

05.11.2012 – Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, auf meinen Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaats-anwaltschaft Berlin vom 29.09.12:

Geschäftszeichen I B 4 (V) – 3133/E/1196/2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

auf Ihre an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gerichtete weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29. September 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen den Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung 222 Js 1787/12 – teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach Prüfung Ihres weiteren Vorbringens keine Veranlassung gefunden, die Ihnen mit Bescheid vom 20. September 2012 mitgeteilte Entschließung abzuändern oder aufzuheben. Demzufolge sind mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt worden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen. Der Ihnen erteilte Bescheid beruht auf zutreffenden Erwägungen, denen ich beitrete. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Sie tragen nur Mutmaßungen vor, die keine Ermittlungen rechtfertigen.

Ich weise daher Ihre Beschwerde als unbegründet zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marth

 

 

19.11.2012 – Mein Widerspruch und Beschwerde gegen die Antwort vom 05.11.12 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin

 

Betr.: Geschäftszeichen I B 4 (V) – 3133/E/1196/2012

Meine Anzeige vom 25.06.2012 an die Staatsanwaltschaft Berlin
gegen das Bundespräsidialamt Berlin w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 – AZ 222 Js 1787/12

Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12

Bestätigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 – AZ 121 Zs 1101/12

Mein Widerspruch und Beschwerde vom 29.09.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin – Zentralstelle Korruptionsbekämpfung (Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff)

Ihr Schreiben vom 5.11.2012 – Geschäftszeichen I B 4 (V) – 3133/E/1196/2012 – Sachbearbeitung Frau Marth

Hier: Widerspruch und Beschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen Ihr o.g. Schreiben vom 05.11.2012 (Sachbearbeitung Frau Marth). Die mitgeteilte pauschale Beurteilung durch Ihr Amt ohne Nennung von Begründungen

Zitat: „Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes.“

kann ich nicht hinnehmen, da ich sehr wohl mehrere Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Bundespräsidialamts bei der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer in meinem o.g. Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12 und an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 ausführlich angeführt habe. Es wurde bis jetzt mit keinem Wort auf meine Anhaltspunkte eingegangen und keine Begründung für die pauschale Ablehnung meiner Anhaltspunkte angegeben, so daß der Eindruck entsteht, dass sich Ihr Amt in der Sache mit diesen Anhaltspunkten auch nicht beschäftigt hat und sie einfach pauschal und willkürlich ignoriert. Ich stelle noch einmal meine 4 Anhaltspunkte dar:
.

1. Die Begründung der Verleihung des Ordens durch das Bundespräsidialamt aufgrund der „weitreichenden Bedeutung“ der Ergebnisse der Forschung von Wolf Singer ist nicht konsistent und nicht glaubwürdig: Seine eigenen Forschungsergebnisse sind nämlich im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten stark umstritten und können nicht den Status von neuen gesicherten Erkenntnissen beanspruchen. Es ist von daher berechtigt zu bezweifeln, dass das Bundespräsidialamt vor Erteilung des Ordens sich gewissenhaft und objektiv über die eigenen wissenschaftlichen Thesen von Wolf Singer und über ihre wissenschaftliche Bedeutung informiert hat.

.

2. Die eigenen Thesen von Wolf Singer stellen lediglich seine persönlichen philosophischen bzw. weltanschaulichen Vorstellungen dar und können keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. der Nicht-Existenz Gottes. Es ist von daher zu bezweifeln, dass das Bundespräsidialamt berechtigt ist, das Bundesverdienstkreuz an einen Wissenschaftler aufgrund der „weitreichenden Bedeutung“ seiner philosophischen, religiösen oder weltanschaulichen privaten Überzeugungen zu verleihen.

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3. Die Begründung der Verleihung des Ordens an Wolf Singer wegen seinem „überragenden Engagement“ im Bereich des Tierschutzrechts ist nach meiner Kenntnislage vollständig frei erfunden und ist nirgendwo in der Öffentlichkeit dokumentiert und nachgewiesen. Ganz im Gegenteil: Wolf Singer ist seit Jahrzehnten als berüchtigter Tierexperimentator und Tierversuchsideologe in der Öffentlichkeit bekannt und verursacht dadurch in breiten Schichten der Bevölkerung erhebliche Kollateralschäden: Psychische Belastung, Streß und Leiden, Empörung, Verzweiflung und Ohnmachtsgefühle bis hin – vor allem bei jungen Menschen – zur Gefahr der Radikalisierung der Proteste und der individuellen oder gesellschaftlichen Gewaltbereitschaft. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespräsidialamt solche erhebliche Kollateralschäden an Menschen und Gesellschaft bei der Ehrung mit dem Bundesverdienstkreuz und der Erhebung Wolf Singers als Vorbild außer Acht gelassen hat. Dies ist aus meiner Sicht Fahrlässigkeit bzw. Verantwortungslosigkeit und stellt meiner Meinung nach ein Fehlverhalten der Behörde dar.

Das vermeintliche „überragende Engagement“ Wolf Singers im Bereich des Tierschutzrechts, das vom Bundespräsidialamt hervorgehoben wurde, empfinde ich als eine Irreführung der Öffentlichkeit: Wie ich es in meinem Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 aus den Medien zitiert habe, wehrte sich Wolf Singer noch 1999 gegen die Novellierung und die geplante Erklärung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang (die 2002 verabschiedet wurde). Er kündigte auch öffentlich seine Entschlossenheit an, die verstärkten Bestimmungen der Verfassung zum Schutz der Tiere bis zum Verfassungsgericht anzufechten, was mitnichten als „überragendes Engagement“ im Bereich des Tierschutzrechtes angesehen werden kann, sondern im Gegenteil als ein Engagement gegen die Rechte der Tiere. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespräsidialamt ein „überragendes Engagement“ von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts als Begründung der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes hervorgehoben hat. Diese unbelegte und widerlegbare Begründung stellt in meinen Augen eine fahrlässige Irreführung der Öffentlichkeit dar und damit auch ein Fehlverhalten dieser Behörde.

.

4. Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Tierexperimenten von Wolf Singer in der Hirnforschung: Zwei Fachaufsichtsbeschwerde gegen die genehmigende Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) wurden eingereicht und Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften Darmstadt und Frankfurt erstattet.

Die Tatsache, dass das Bundespräsidialamt sich weigert, gegenüber der Öffentlichkeit objektive und glaubwürdige Begründungen für die Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich schließlich auf eine Erteilung durch einen „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ beruft, lässt auf ein Fehlverhalten der Behörde schließen und gibt berechtigt Anlaß zu einem Verdacht auf eine Verleihung ausschließlich aufgrund von persönlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus.

Ich berufe mich weiterhin auf § 258 und 258 a StGB, sowie auf § 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit zur Klärung des Sachverhaltens und der Rechtsunsicherheit tätig zu werden.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

26.11. 2012 – Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, auf meine Beschwerde vom 19.11.2012:

Geschäftszeichen: 3133/E/1196/2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

ich bestätige den Erhalt Ihrer E-Mail vom 19. November 2012 mit der sich gegen den Bescheid unseres Hauses vom 5. November 2012 wenden. Ich habe den Sachverhalt im Wege der Dienstaufsicht erneut geprüft, jedoch keinen Anlass gefunden, die Ihnen mitgeteilte Entscheidung aufzuheben oder abzuändern. Die Vorgangsbearbeitung durch die Referentin lässt eine fehlerhafte Sachbehandlung nicht erkennen. Der Vorgang ist hier abschließend geprüft worden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Braak

 

06.12.2012 – Zweite Beschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin

Betr.: Geschäftszeichen 3133/E/1196/2012
Ihr Schreiben vom 26.11.2012 – Sachbearbeitung Braak
Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen Ihr o.g. Schreiben vom 26.11.2012 (Sachbearbeitung Braak). Weiterhin wird durch Ihr Amt keine einzige Begründung für die pauschale Beurteilung angeführt, dass keine Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer bestehen würden, obwohl ich ausführlich Anhaltspunkte dargelegt habe, die Anlaß zu Beanstandungen geben.

Gemäß § 12 StGB kann die Beurteilung, ob ein Tatbestand ein Vergehen oder ein Verbrechen ist erst aufgrund der Ergebnisse von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesprochen werden. Solange das Bundespräsidialamt sich weigert, die Frage zu beantworten, welches „überragende Engagement“ des berüchtigten Tierexperimentators Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechtes nachzuweisen sei, darf diese bei der Verleihung des Ordens offiziell angegebene Begründung als vom Bundespräsidialamt völlig frei erfunden angesehen werden, was eine fahrlässige oder argwillige Täuschung der Bevölkerung darstellt und Anlaß zur Einleitung eines Aberkennungsverfahren geben könnte. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands steht nämlich gemäß statistischen Auswertungen gegen Tierversuche und für einen verstärkten gesetzlichen Schutz der Tiere, was sein juristischer Niederschlag in der Erhebung des Tierschutzes 2002 als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang in Art. 20 a GG gefunden hat, wogegen jedoch Wolf Singer sich öffentlich entschieden wehrt. Ein vermeintliches „überragendes Engagement“ Wolf Singers im Bereich der Tierschutzrechte, wie vom Bundespräsidialamt ohne Rechtfertigung hervorgehoben wurde, stellt eine völlig unglaubwürdige Behauptung und damit eklatant eine Irreführung der Bevölkerung dar.

Es handelt sich bei diesem öffentlichen Anliegen um die glaubwürdige Rechtfertigung durch den Staat gegenüber der Bevölkerung Deutschlands der Erteilung einer hohen Auszeichnung für besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit, so daß in diesem Fall der Verdacht einer Erteilung aufgrund von Lobbyismus und persönlichen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen ausgeräumt werden muss, da im Gegenteil nicht unerhebliche Schäden für Menschen, Tiere und Gesellschaft durch das Wirken des Hirnforschers Wolf Singer unvermeidlich sind.

Jeder Bürger darf auch in Deutschland mit Sicherheit davon ausgehen, dass keine einzige Behörde die letzte Rechtsinstanz für ihre eigenen Entscheidungen ist. Um der Gesetzeskonformität Rechnung zu tragen obliegt es Ihrem Amt, mir die geeigneten Rechtsempfehlungen darüber mitzuteilen, welche Instanz die Aufsicht über die Entscheidungen des Bundespräsidialamtes bzw. der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin ausübt, um mir die konkrete Möglichkeit zu geben, weitere Rechtsmittel zur gesetzeskonformen Prüfung dieses Sachverhaltes durch die zuständige und verantwortliche nächsthöhere Instanz, einzusetzen.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 



Comments

  1. Februar 18th, 2012 | 12:18

    […] Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… zurück nach oben | Veröffentlicht in Tierversuche abschaffen! […]

  2. März 2nd, 2012 | 12:43

    […] der Auseinandersetzungen mit Behörden im Fall der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… zurück nach oben | Veröffentlicht in Tierversuche […]

  3. März 5th, 2012 | 08:54

    […] verweise auf unsere Ansprachen an Politiker und Behörden wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand…und gebe einen weiteren Austausch aus dem Forum Zeitwort.at […]

  4. März 12th, 2012 | 08:15

    […] von Prof. Dr. Wolf Singer genehmigen (siehe hier eine aktuelle Zusammenstellung der Austausche: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand…), habe ich heute folgende E-Mail an das Regierungspräsidium Darmstadt […]

  5. März 14th, 2012 | 18:40

    […] eine komplette Zusammenstellung der Austausche: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… zurück nach oben | Veröffentlicht in Tierversuche […]

  6. März 21st, 2012 | 14:10

    […] Zitat Regierungspräsidium Darmstadt: […]

  7. März 25th, 2012 | 09:47

    […] für die Tierexperimente des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer zu nennen, siehe unsere Anfrage vom 14.12.2012 an das Regierungspräsidium Darmstadt zur Rechtsmäßigkeit der Tierversuche von Wolf […]

  8. März 29th, 2012 | 06:39

    […] verweise auf meine Anfrage vom 26.01.12 an Staatsminister Michael Boddenberg wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Tierquäler […]

  9. März 30th, 2012 | 06:13

    […] scheinen unverändert geblieben zu sein. Das geht zum Beispiel auch hervor aus einer Auskunft vom 12.03.12 des Regierungspräsidiums Darmstadt, Veterinärwesen und […]

  10. April 11th, 2012 | 09:53

    […] Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… zurück nach oben | Veröffentlicht in Tierversuche abschaffen! […]

  11. Mai 10th, 2012 | 07:29

    […] Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… zurück nach oben | Veröffentlicht in Tierversuche abschaffen! […]

  12. Juli 2nd, 2012 | 06:57

    […] Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… […]

  13. Juli 3rd, 2012 | 09:19

    […] Siehe komplette, aktuelle Zusammenstellung der Auseinandersetzungen mit Behörden: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… zurück nach oben | Veröffentlicht in Tierversuche […]

  14. Juli 5th, 2012 | 10:07

    […] Siehe komplette, aktuelle Zusammenstellung der Auseinandersetzungen mit Behörden: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… zurück nach oben | Veröffentlicht in Tierversuche […]

  15. August 31st, 2012 | 07:17

    […] verweise auf meine Anzeige gegen Christian Wulff wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singe…vom 25.06.12 und gebe nachstehend den Bescheid vom 15.08.12 der Staatsanwaltschaft Berlin über die […]

  16. September 7th, 2012 | 07:42

    […] Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… […]

  17. September 12th, 2012 | 06:15

    […] Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… […]

  18. September 30th, 2012 | 07:23

    […] Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… […]

  19. November 6th, 2012 | 15:01

    […] Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… […]

  20. November 7th, 2012 | 07:19

    […] Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Die bisherige Auseinandersetzung mit den Behörden haben wir fortlaufend zusammengestellt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand…. […]

  21. November 8th, 2012 | 07:01

    […] Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Die bisherige Auseinandersetzung mit den Behörden haben wir fortlaufend zusammengestellt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand…. […]

  22. November 20th, 2012 | 07:36

    […] Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage, sowie die Rechtsmäßigkeit der Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Wolf Singer. Den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen habe ich in diesem Blog zusammengestellt und fortlaufend aktualisiert:  Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… […]

  23. November 22nd, 2012 | 09:04

    […] Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Die bisherige Auseinandersetzung mit den Behörden haben wir fortlaufend zusammengestellt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand…. […]

  24. Dezember 7th, 2012 | 08:08

    […] Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage, sowie die Rechtsmäßigkeit der Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Wolf Singer. Den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen habe ich in diesem Blog zusammengestellt und fortlaufend aktualisiert: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… […]

  25. Mai 7th, 2014 | 09:52

    […] Siehe hierzu: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… […]

  26. Mai 8th, 2014 | 05:52

    […] haben wir wie gesagt als eine Gruppe von Tierschützern vergeblich versucht in Erfahrung zu bringen , woraus genau […]

  27. Mai 8th, 2014 | 11:34

    […] haben wir wie gesagt als eine Gruppe von Tierschützern vergeblich versucht in Erfahrung zu bringen , woraus genau […]

  28. Juni 18th, 2014 | 06:14

    […] gegen geltende Gesetze nicht hinnehmen. Die genehmigende Behörde in Darmstadt, die 2012 die Bürgeranfrage einer Gruppe von Tierversuchsgegnern über die Versuche des Wolf Singer im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes abgeschmettert hat, […]

  29. Juni 18th, 2014 | 15:55

    […] 2012  wurde eine Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes über die Forschungszwecke und das angestrebte Nutzen der genehmigten Forschungsanträgen des Wolf Singer von der zuständigen und verantwortlichen Behörde (das Regierungspräsidium Darmstadt) regelrecht abgeschmettert, sowohl für das Max Planck Institut für Hirnforschung, als auch für das Ernst Strüngmann Institut in Frankfurt, das in denselben Gebäuden seit 2012  die langjährigen Versuche an Primaten des Wolf Singer weiterführt, siehe Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand…. […]

  30. Juni 20th, 2014 | 13:00

    […] 09.02.2012 – Zitat Regierungspräsidium Darmstadt: […]

  31. August 4th, 2014 | 15:07

    […] im lückenlosen Dienstweg bis hin zum hessischen Justizministeriums, siehe eine komplette Zusammenstellung der Austausche aus dem Jahre 2012. […]

  32. September 27th, 2014 | 12:56

    […] Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinand… […]

  33. Oktober 3rd, 2014 | 08:25

    […] wo ich darüber berichtet habe, dass wir als eine Gruppe von Tierschützern im Jahre 2012, sowie mit einem neuen Anlauf im Jahre 2014, versucht haben, Transparenz über die obskure Grundlagenforschung mit Tieren seit schätzungsweise 40 Jahren des berüchtigten Tierexperimentators Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt und ideologischer Guru der Tierexperimentatoren in Deutschland herbeizuführen, und zwar wegen dringendem Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze bei der Genehmigung dieser Versuche durch die zuständige und verantwortliche Behörde Regierungspräsidium Darmstadt. Unsere Bemühungen sind jedoch bisher komplett erfolglos geblieben, siehe eine Zusammenstellung unserer Auseinandersetzung mit Behörden aus dem Jahre 2012. […]

  34. Oktober 22nd, 2014 | 05:24

    […] Regierungspräsidium Darmstadt verweigerte uns 2012 jegliche Auskünfte über diese Versuche, siehe Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Wolf Singer: Auseinandersetzung … […]

  35. Oktober 30th, 2014 | 07:09

    […] Regierungspräsidium Darmstadt verweigerte uns 2012 jegliche Auskünfte über diese Versuche, siehe Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Wolf Singer: Auseinandersetzung … . […]