Blog – Jocelyne Lopez

Tierversuche, das legale Verbrechen

Mit Hilfe des Gesetzgebers wurden mit der Zulassung von Tierversuchen über Jahr-zehnten ein wissenschaftlicher Betrug und ein organisiertes Verbrechen in der Gesell-schaft ermöglicht und durchgesetzt, ein Milliardengeschäft für die Pharma-Industrie als gewinnbringende und krisensichere Geschäftssparte,  eine jederzeit aufbaubare und risikolose Wirtschaftskriminalität, ein perfektes legales Verbrechen.

Dass Tierversuche nutzlos für die Humanmedizin und die Grundlagenforschung sind, haben zum Beispiel zwei führende Tierexperimentatoren in der Öffentlichkeit selbst bestätigt, siehe in diesem Blog Prof. Dr. Klaus Gärtner und Prof. Dr. Wolf Singer.

Die Aussagen dieser zwei führenden Forscher sind  jedoch weder eine Neuigkeit, noch eine Seltenheit, noch ein Geheimnis, weit verfehlt: Seit Jahrzehnten und überall auf der Welt, wo Tierversuche durchgeführt werden, wurde auch schon lange durch wissen-schaftliche Untersuchungen erkannt  und bekannt gegeben, dass Tierversuche sinnlos und nutzlos für die Humanmedizin sind und  dass sie ein Irrweg der Wissenschaft sind.

Alle Fachstudien überall in der Welt haben stets eindeutig bestätigt, dass die Übertragbarkeit der Ergebnisse aus Tierversuchen auf Menschen nicht gegeben ist! Dies wurde leider auch durch unzählige Fälle bewiesen, wo trotz umfangreichen tierexperimentellen Versuchen Menschen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden oder zu Tode gekommen sind. Alle Tierschutzorganisationen  veröffentlichen diese wissen-schaftlichen Fachstudien und haben sowohl den Gesetzgeber als auch die Öffentlichkeit darüber informiert, dass den Ergebnissen aus Tierversuchen nur für diejenige Art an der es experimentiert wird eine gewisse Aussagekraft zugesprochen werden kann, also dass diese Ergebnisse  nicht auf andere Arten übertragbar sind – was als logische Konsequenz bedeutet, dass die Tierversuche nutzlos für die Humanmedizin sind, sowie ohne Nachteil für die Menschen ersatzlos gestrichen werden können und auch gesetzlich abgeschafft werden müssen (Fehlen eines „vernünftigen Grundes„).

Darüber informiert zum Beispiel die Organisation Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Wissenschaftliche Studien

Tierversuche waren schon immer untauglich
für die Humanmedizin

Woran soll man denn sonst testen?

Was Sie schon immer über Tierversuche wissen wollten

Tierversuchsfreie Forschung

 

 

Darüber informiert zum Beispiel auch die Organisation Tierversuchsgegner.org:

Der wissenschaftliche Betrug

Das Märchen der Übertragbarkeit von Tierversuchen

Tierversuche sind wissenschaftlich nicht vertretbar – Teil 1-3

„Tierversuche sind grundsätzlich nicht auf den Menschen übertragbar und müssen immer in gleicher Weise am Menschen wiederholt werden! Ob ein Versuchsergebnis auf Menschen übertragbar ist, bleibt solange unbekannt, bis der Versuch an Menschen wiederholt wurde: Auf Tierversuche folgen immer – das ist gesetzlich vorgeschrieben! – Menschenversuche („klinische Erprobung“, „Doppel-blindversuch“).“

 

  • Einerseits ist also der Gesetzgeber seit Jahrzehnten von der Fachwelt darüber informiert worden, dass die Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragbar sind und dass sie folglich nutzlos für die Humanmedizin sind – der Gesetzgeber schreibt ja auch ausgerechnet aus diesem Grund das Testen an freiwilligen Menschen gesetzlich vor.
  • Einerseits verbietet und bestrafft der Gesetzgeber auch, dass Schmerzen, Leiden oder Schäden „ohne vernünftigen Grund“ Tieren zugefügt werden und  erhebt den Tierschutz im  Art. 20 a Grundgesetz der BRD ausdrücklich zum Staatsziel.
  • Andererseits erlaubt der Gesetzgeber unsinniger- und widersprüchlicherweise das nutzlose Experimentieren an Tiere.

Indem der Gesetzgeber Tierversuche überhaupt zulässt, d.h. ohne vernünftigen Grund und ohne Vorteil für den Menschen das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tiere erlaubt, ist er in Widerspruch mit sich selbst und verstößt gegen seine eigene Gesetzgebung. Tierversuche sind grundsätzlich aufgrund der Nicht-Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Menschen und dem Fehlen „eines vernünftigen Grunds“ rechtswidrig. Tierversuchen gehören abgeschafft.  

Der Gesetzgeber fungiert hier seit Jahrzehnten gleichzeitig als Gesetzbrecher und als Förderer eines wissenschaftlichen Betruges sowie eines wirtschaftlichen florierenden legalen Verbrechens. Die Pharma-Industrie verdient gigantisch und legal an die sinnlosen Tierversuche, diese  Geschäftssparte ist für sie ideal, aufbaubar und krisensicher, der Endverbraucher zahlt ja ungefragt und  immer sehr teuer, das „Verbrauchsmaterial“ ist billig und unerschöpflich.   Tierschützer werden gezwungen, einzig durch private Initiativen punktuell dieses Verbrechen aufzudecken und Klagen zur Durchsetzung von Gesetzen einzuleiten. Das kostet viel Geld und  die Rechtsprechung hängt einzig von Lust und Laune des Richters ab: Der Richter hat ja eine sich widersprechende Gesetzgebung zur Auswahl („Du darfst nicht ohne vernünftigen Grund Tiere töten und Tieren Leiden zufügen“ und „Du darfst ohne vernünftigen Grund Tiere töten und Tieren Leiden zufügen“). Das Klagen zum Schutz der Tiere ist damit ein sehr kostspieliges Glücksspiel. Das Geld für Prozesse ist aber nicht das Problem der Pharma-Industrie, nicht im Geringsten, das kann sich jeder ausdenken, sie kann sich finanziell viel mehr Prozesse leisten, als alle  Tierschützer zusammen sie durch Privatinitiativen einleiten könnten, das Geschäft ist für die Pharma-Industrie krisensicher und risikolos,  das ist ja ein selbsttragendes und lukratives Geschäft, mit gewisser Ähnlichkeit zum Waffenhandel: jeder  Tropfen Blut, der fließt, bringt ja Geld in der Kasse der Waffenhändler und Blut kann ja durch Gewalt bekanntlich endlos zum Fließen gebracht werden, das Blut von Tieren und das Blut von Menschen, das ist billig. Jedes Versuchstier, das „verbraucht“ wird, bringt Geld in der Kasse der Pharma-Industrie. Das verbrecherische Geschäft mit den Tierversuchen floriert legal. So ist auch zu erklären, warum die Zahl der „verbrauchten“ Tiere Jahr für Jahr steigt, und steigt, und steigt, trotz verschärften Gesetzen, trotz Bürgerengagement, trotz gewonnenen Prozessen: Die Gewinne der Pharma-Industrie müssen ja auch Jahr für Jahr steigen, und steigen, und steigen, nicht wahr?

Der Gesetzgeber ermöglicht diese Kriminalität durch seine unsinnige und wider-sprüchliche Gesetzgebung und guckt die Gewalt an Tiere zu. Möglicherweise ist ja auch hier und da ein bisschen Geld aus der Gewinnkasse der Pharma-Industrie übrig, um einige  Staatsanwälte oder Richter zu schmieren – warum sollte es ja ausgeschlossen sein, dass Staatsanwälte oder Richter geschmiert werden, oder? Geldgier, Machtgier, Verantwortungslosigkeit und kriminelle Energie waren ja immer so unbegrenzt und endlos wie das Leiden und das Blutvergießen der Opfer, immer und überall.

 

Tierversuche gehören gesetzlich abgeschafft! 
 

Vivisektion ist das schwärzeste aller schwarzen Verbrechen.
Je hilfloser ein Lebewesen ist, desto größer ist sein Anspruch auf menschlichen Schutz vor menschlicher Grausamkeit
.”
(Mahatma Gandhi)
 

He who dares to vivisect, does not hesitate to lie about it”
(George Bernard Shaw)

 

Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben könnten, gäbe es für jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und überdies über therapeutische Zwecke aussagekräftigeres freiwilliges Humanexperiment.”
(Prof. Jean-Claude Wolf)

 

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,

in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

 

Wir haben dich verlor’n
Ohnmacht, Trauer, Zorn
Ich versprech dir jetzt
Ich tu, was ich kann
(Regina Rau)



Comments

  1. Oktober 21st, 2011 | 06:50

    […] Tierversuche, das legale Verbrechen  […]