Blog – Jocelyne Lopez

Relativitätstheorie: Die seit 50 Jahren unbeantwortete „Dingles Frage“

Das GOM-Projekt Relativitätstheorie berichtet ausführlich in seiner Dokumentation über die Initiative des britischen Physikers Herbert Dingle in den 60-igen Jahren, die Klärung einer Kernfrage der Speziellen Relativitätstheorie von der akademischen Physik zu bekommen:

Zitate G.O. Mueller:

In Zukunft sollen den angehenden Physikern, die auf unerlaubte kritische Gedanken kommen, Leidenswege wie z.B der von Herbert Dingle erspart bleiben. Andernfalls würden sie, da sie als Berufsanfänger noch nicht die akademische Position eines Herbert Dingle einnehmen, menschlich daran zerbrechen.
[…]
Herbert Dingle hat das Physik-Establishment in Großbritannien spätestens seit 1960 mit der Ungültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie konfrontiert, indem er die Frage stellte (”Dingles Frage”), mit welchem Argument aus der Speziellen Relativitätstheorie die behaupteten einseitigen Effekte einer realen Kontraktion der Körper und einer realen Verlangsamung von Uhren in nur einem (von unendlich vielen möglichen) Inertialsystemen begründet werden sollen. Ein solches Argument aus der Speziellen Relativitätstheorie gibt es nicht. Dingle hat darauf keine öffentliche Anwort erhalten und über das Ergebnis seiner jahrelangen Anfragen und über seine Erfahrungen mit den verschiedenen Einrichtungen und Gremien der akademischen Physik in Großbritannien im Jahre 1972 in seinem Buch “Science at the crossroads“  berichtet. Seine Initiative war von besonderer Bedeutung durch seine herausragende berufliche Stellung und die Tatsache, daß er selbst bis in die fünfziger Jahre die Spezielle Relativitätstheorie als gültig vertreten hatte. Abtrünnige und Ketzer werden, wie in den alleinseligmachenden religiösen, so auch in der physikalischen Kirche der Relativistik gnadenlos verfolgt.

Seit 2006 habe ich selbst als einfache naturwissenschaftlich interessierte Bürgerin auch versucht, vom Physik-Establishment eine Beantwortung der „Dingles Frage“ zu bekommen. Über meine Erfahrungen mit den verschiedenen Einrichtungen und Gremien der akademischen Physik in Deutschland habe ich zum Beispiel in meinem Eintrag
Der Staat schuldet den Bürgern Rechenschaft über die Verwendung von Steuer-geldern berichtet. 

Immerhin war ich dabei ein klein wenig erfolgreicher als Herbert Dingle und habe 2008 von einem Mitarbeiter vom Albert Einstein Institut eine Aussage erhalten, die ich so interpretiert habe, dass es keine physikalische Begründung der Kontraktion von Körpern geben kann, aus dem guten Grund, weil eine physikalische Kontraktion nicht existiert:

17.08.2008 – Zitat Dr. Markus Pössel:

Die Längenkontraktion geht nicht mit materiellen Veränderungen der Körper einher;“

Da Dr. Markus Pössel mir jedoch 2010 unterschwellig mit gerichtlichen Folgen wegen „Sinnentstellung“ seiner Aussage von 2008 gedroht hat, kann leider die „Dingles Frage“ seit über 50 Jahren immer noch nicht als vom Physik-Establishment beantwortet gelten. Gibt es doch eine reale materielle Kontraktion der Körper in der Relativitätstheorie, und wenn ja, wie wird sie physikalisch begründet?

Auch der Physiker Peter Ripota versucht seit 2010 von der akademischen Physik eine Antwort auf diese Kernfrage der Speziellen Relativitätstheorie zu bekommen, zumal in der orthodoxen Relativitätstheorie-Gemeinde selbst große Uneinigkeit darüber herrscht, wie die britische Mathematikerin Gertrud Walton es auch dokumentiert, siehe:

Antwort von Dr. Markus Pössel an Peter Ripota

Gertrud Walton: „On the nature of relativistic effects” 

Man darf gespannt sein, ob die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung genannte Institution Max-Planck-Gesellschaft für Gravitationsphysik – Albert Einstein Institut in Potsdam/Golm, um öffentlich Position zu wissenschafltichem Meinungsstreit zu beziehen, noch weitere 50 Jahre brauchen wird, um diese Frage zu beantworten. Es ist jedoch meiner Meinung nach nicht zu verantworten, dass die Bürger und Steuerzahler so lange noch warten müssen, und das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist hier ggfs. gefordert, eine andere Institution der öffentlichen Hand zu beauftragen, um öffentlich Position zu diesem Meinungsstreit zu beziehen.