9. Juni 2011
Ich fordere die Einführung der Lehre der Kritik der Relativitätstheorie in allen Universitäten, wo diese Theorie gelehrt wird.
Ich komme auf meinen Eintrag Der Staat schuldet den Bürgern Rechenschaft über die Verwendung von Steuergeldern zurück und verweise weiter auf umfangreiche Austausche aus der Diskussion “Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel” im MAHAG-Forum mit anonymen Stalker, die sich über meine langjährigen und zielstrebigen Ansprachen an Dr. Markus Pössel, Mitarbeiter vom Albert Einstein Institut, über die Klärung von strittigen Fragen der Speziellen Relativitätstheorie und über meinen Blog ärgern:
Frau Lopez,
ich habe das Gefühl, Veritatibus steht auf Ihrer Ignorierliste. Trotzdem sollten Sie seinen Beitrag zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen lesen. Ihre Sichtweise auf das Grundgesetz entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Wenn man über etwas diskutieren möchte, dann erscheint es mir sinnvoll zu wissen worüber man diskutiert. Da ich das Grundgesetz nicht auswendig von oben nach unten auswendig runterbeten kann, bin ich davon ausgegangen, dass es anderen Lesern genauso geht.
08.06.11 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Ich habe zum Beispiel hier in Kurzfassung die Analyse von Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“ dargelegt: Staatliche Entscheidungsträger vernachlässigen Verfassungsgebot.
Detaillierte Kommentaren aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz„, die die Kritik der Relativitätstheorie betreffen können, befinden sich zum Beispiel auch in meinem Blog-Eintrag: Und das Grundgesetz, Frau Dr. Schavan, ist das für die Katz?
Diese Kommentare vom „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“ sind einigermaßen für Nicht-Juristen auch verständlich.
Frau Lopez,
also konkret: was muss der Staat Ihrer Meinung nach tun, damit er auf Ihr Anliegen dem Grundgesetz entsprechend reagiert?
Wie gehen Sie auf den Staat zu?
Was fordern Sie konkret?
Wen sprechen Sie an?
Welche Reaktion erwarten Sie?
08.06.11 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Ich fordere die Einführung der Lehre der Kritik der Relativitätstheorie in allen Universitäten, wo diese Theorie gelehrt wird:
Einzug der Kritik der Relativitätstheorie in die Universitäten
Der Staat hat keinen Einfluss auf die Lehrpläne der Universitäten. Das bedeutet nämlich Freiheit der Lehre. Nicht mal bei staatlichen Hochschulen hat der Staat etwas zu vermelden, es gibt nämlich etwas, das nennt sich Hochschulautonomie.
09.06.11 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Es gibt nämlich auch noch etwas, das nennt sich Grundgesetz und das steht über Staat und Hochschulautonomie:
Wikipedia:
In seinem Geltungsbereich steht das Grundgesetz im Rang über allen anderen Rechtsquellen. Über seine Einhaltung und Auslegung wacht das Bundes-verfassungsgericht.
Auch im Art. 5 – § 3 Wissenschaftsfreiheit ist der übergeordnete Rang des Grundgesetzes explizit erwähnt:
Art. 5 – § 3 GG:
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. [Hervorhebung durch Lopez]
und der Staat hat sehr wohl gemäß Grundgesetz Einfluß auf die Lehrinhalte zu nehmen, siehe Analyse der Verpflichtungen des Staates aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz Wissenschaftsfreiheit„, zum Beispiel:
Unkonventionelle Forschungsrichtungen und –ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, dass sie durch die „herrschende Meinung“ an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit); [Hervorhebung durch Lopez]
Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. [Hervorhebung durch Lopez]
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