18. März 2011
Ist die Bundestagsabgeordnete Katja Kipping für den Schutz der Grundrechte von diskriminierten Bürgern nicht zuständig?
2005 und 2006 haben alle 614 Bundestagsabgeordnete des Deutschen Parlaments das einmalige Nachschlagewerk der Forschungsgruppe G.O. Mueller über die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie über eine Zeitspanne von 95 Jahren (2008-2003) persönlich erhalten. Neben dem Nachweis einer weltweiten, ununterbrochenen, fachlichen Kritik der Theorie durch hochqualifizierte Autoren (zahlreiche Nobelpreisträger sind sogar vertreten) berichtet die Studie der Forschungsgruppe G.O. Mueller über hochbedenkliche Missstände im Zusammenhang mit der Äußerung von kritischen Ansichten und von Gegenpositionen zu dieser Theorie: Unterdrückung, Zensur, Diffamierung, Hetze, Verfolgung und gravierende Verletzungen der Grundrechte von Wissenschaftlern und Bürgern im Rahmen des Art. 5 § 3 Grundgesetz (Wissenschaftsfreiheit), sowie im Rahmen des Art. 1 § 1 Grundgesetz (Unantastbarkeit der Menschenwürde). Es wurde um Prüfung dieser Studie und um Abhilfe gebeten.
Die Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, hat sich zwar 2006 für die Zusendung dieser Studie bedankt, wollte jedoch keine Rechtsbrüche und keine Verletzung der Grundrechte von Wissenschaftlern und Bürgern erkannt haben, siehe hier.
Ihre Kollegin im Deutschen Parlament, die Bundestagsabgeordnete Frau Katja Kipping hat sich nach Erhalt der Studie per E-Mail ausdrücklich zur Freiheit der Wissenschaft bekannt und dagegen sehr wohl eine gesellschaftliche „Eskalation“ festgestellt:
Zitat Frau Katja Kipping:
Leider habe ich nun wenig Einblick in das von Ihnen angesprochene physikalische Themengebiet sowie die Hintergründe der Eskalation – obgleich ich die Freiheit der Wissenschaft befürworte-, so dass Sie sicher verstehen, dass ich dazu keine Stellungnahme abgeben möchte.
Muss man denn „verstehen„, dass eine Bundestagsabgeordnete sich für gesellschaft-liche Missstände und für die Hintergründe einer Eskalation nicht zuständig fühlt? Eine Stellungnahme über die geschilderten Missstände und die Einleitung von entsprechen-den Maßnahmen, um sie zu prüfen und zu beseitigen, gehören ganz im Gegenteil zum jedem Bundestagsabgeordneten anvertrauten Auftrag, unabhängig von der fachlichen Thematik. Sie sind alle in höchstem Maße für die Einhaltung und die Umsetzung der Bestimmungen des Grundgesetzes verpflichtet. Um die Durchsetzung ihres Auftrages zu ermöglichen verfügen sie auch über entsprechende Mitteln und Möglichkeiten, zum Beispiel diese Studie von fachlich kompetenten Gremien prüfen zu lassen und eine parlamentarische Anfrage zur Untersuchung der Berichte über Diskriminierung einer Personengruppe, über die Existenz von Offizialdelikten und von einem Anliegen der Allgemeinheit einzureichen, sowie über langjährige Verletzungen der Grundrechte von Wissenschaftlern und Bürgern.