Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Mai, 2010

Widersprüche der Speziellen Relativitätstheorie werden nicht ausgeräumt

Ich verweise auf meinen Eintrag Dr. Markus Pössel: Endlich eine eindeutige Aufklärung, wonach ersichtlich ist, dass die Autoren der Relativistik sich untereinander in wesentlichen Punkten widersprechen, jedoch für keine öffentliche Klärung bzw. Ausräumung der Widersprüche gesorgt wird:

So klärt Dr. Markus Pössel vom Albert Einstein Institut über die Vermittlung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, dass die Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie nicht real im Sinne von materiell ist, wobei im Bildungssystem offensichtlich im Gegenteil gelehrt wird, dass sie materiell sei und zu realen physikalischen Auswirkungen und Vorhersagen führe: Die überwiegende Mehrheit der Anhänger der Relativitätstheorie in Diskussionsforen sind davon fest überzeugt, dass die relativistischen Effekte real und die relativistischen Vorhersagen physikalisch relevant seien. Dieser gravierende Widerspruch zwischen der Auffassung der Experten der Theorie vom Albert Einstein Institut und der Vermittlung der Theorie an Schüler und Studenten im öffentlichen Bildungssystem wird totgeschwiegen.

Dass wesentliche Widersprüche in der Theorie nicht geklärt worden sind hat auch die Forschungsgruppe G.O. Mueller in seinem Kapitel 2, Fehler-Katalog herausgearbeitet: 

S: Darstellungen / Fehler Nr. 1

Die Autoren der Relativistik widersprechen sich untereinander in wesentlichen Punkten, unterlassen jedoch sorgsam eine sonst übliche Diskussion zur Klärung

Die wesentlichen Punkte, in denen sich die Autoren der Relativistik widersprechen, werden auch in mehreren Fehlern thematisiert; vgl. z.B. Fehler E 3 (starre oder nicht-starre Körper), P 4 (Anschein oder Realität der Effekte), N 1 (Thermodynamik). – Hier geht es um die thematische Breite der Widersprüche zwischen den Darstellungen verschiedener Autoren und um den ganz ungewöhnlichen Umgang der Relativisten mit dieser ihrer eigenen Angelegenheit: sie übergehen sie nämlich, in absoluter Verschwiegenheit, als ob Widersprüche nicht vorhanden wären. Es ist derselbe Umgang wie mit der Kritik, nach dem Grundsatz: worüber nicht gesprochen wird, das existiert nicht.

Normalerweise würde wie z. B. im Falle des Fehlers E 3 (nach Albert Einstein 1905 stützt sich die SRT auf starre Körper, nach Max v. Laue ist die Annahme von starren Körpern mit der SRT unverträglich, und dieser Widerspruch datiert erst seit v. Laues 2. Auflage 1913), der schließlich keine Kleinigkeit betrifft, in Zeitschriftenbeiträgen und selbständigen Abhandlungen die Frage des starren Körpers aufgegriffen. Die verschiedenen Autoren würden sich für einen der beiden Standpunkte erklären, jede Seite würde die Konsequenzen der anderen Auffassung erörtern und zu widerlegen versuchen, so daß sich am Ende wenigsten eine klare Mehrheitsmeinung und eine Minderheitsmeinung oder sogar, im Idealfalle, ein neuer Konsens herausbilden könnte.

Im Beispielfall ist seit 1913 nichts dergleichen geschehen. Die Autoren der Relativistikscheinen diesen grundlegenden Widerspruch (was wäre eine SRT ohne starren Körper? Und wie sollte sie ohne ihn konstruiert werden?) nicht zu kennen oder wollen ihn nicht zur Kenntnisnehmen; er fehlt einfach in ihren Darstellungen, damit kennt ihn das breite Fachpublikum nicht, und die Kleinmeister und das fachferne Publikum haben wegen fehlender Detailkenntnis ohnehin keine Chance. Folglich können sie auch nicht wissen, warum v. Laue als ein getreuer Gefolgsmann Albert Einsteins der ersten Stunde einen so erstaunlich krassen Widerspruch in seine Monographie hineinschreibt: v. Laue argumentiert mehrfach mit der Elastizität der Körper, u. a. um die Längenkontraktion zu erklären, was für einen als starr angenommenen Körper nicht gelten könnte. Wer also diesen Grundwiderspruch zwischen Albert Einstein und Max v. Laue erörtern wollte, käme nicht umhin, zugleich die Frage nach der Ursache der Effekte zu diskutieren. Er befände sich mitten im Problemzentrum der Theorie, wäre mit den Widersprüchen konfrontiert und müßte dazu Stellung nehmen.

Die ganze thematische Breite der Widersprüche enthüllt sich jedem Leser, der auch nur mehr als zwei Darstellungen der Theorie zur Hand nimmt. Die Widersprüche ergeben sich auch in den Passagen der Darstellungen, wo die Autoren nur Albert Einsteins Erlebnisse mit Eisenbahnzügen nacherzählen. Ursache sind teils die Unfähigkeit zu korrekter Wiedergabe, teils aber auch das Bemühen, in den Eisenbahngeschichten entdeckte Mängel oder Fehler zu berichtigen und damit die Theorie zu verbessern. Auf diese Weise entsteht als maßgebliche Fachliteratur ein Fleckenteppich von Varianten und Versionen, und – Wunder über Wunder – noch nie will ein Relativist diesen Fleckenteppich bemerkt haben, von den Wissenschaftshistorikern ganz zu schweigen, weil die sich ohnehin keinerlei unfromme Gedanken erlauben dürfen, wenn sie auch künftighin zu Einstein-Archiven, Symposien und Relativitäts-Kongressen eingeladen werden wollen (was andernfalls für sie einem Berufsverbot auf dem Felde der theoretischen Physik gleichkäme); auch der investigative, so kritische Wissenschaftsjournalismus ist noch nie fündig geworden, sondern berichtet lieber von vertraulichen Kamingesprächen mit den Groß-Koryphäen und den großartigen Ausblicken auf die Zukunft.

Die Unterlassung auch der notwendigen internen Diskussion der Klärung bedeutet eine Behinderung der Forschung, die schon seit Jahrzehnten zur Unerkennbarkeit und Sterilität der Theorie geführt hat.

Natürlich wissen die Relativisten, daß jede Diskussion der gegenseitigen widersprüchlichen Behauptungen jederzeit zu einer allgemeinen Kritik der Theorie führen könnte, so daß sie sie aus Selbsterhaltungstrieb unbedingt vermeiden müssen. Die begründete Furcht vor jeglicher Kritik führt auf diese Weise zu einer Verhinderung auch der theorieinternen Klärung. So kommt zu der Unterdrückung nach draußen (gegen die Kritiker) eine selbst auferlegte, subtil wirkende Zensur auch nach innen (gegen die eigenen Theorieanhänger).

(G.O. Mueller)

 

Siehe auch mein Eintrag Im Bildungssystem wird eine falsche Auslegung der Speziellen Relativitätstheorie gelehrt, sowie meine Ansprache an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die ignoriert wurde, obwohl ausgerechnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mir die Experten vom Albert Einstein Institut genannt hat, um Klärung bei wissenschaftlichem Meinungsstreit zu erhalten.

(Jocelyne Lopez)

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Siehe auch:
Irrtümer werden im öffentlichen Bildungssystem seit Jahrzehnten gelehrt
Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel



Esowatch-Opfer: Es lohnt sich, sich vor Gericht zu wehren

Weitere Informationen über Esowatch aus der Webseite Promed.Watch:

Promed.Watch-News 12.05.2010: Hack-Angriff auf Promed.Watch, Dauerleser BSI

und

Mutmaßliches Mitglied des EsoWatch-Kernteams vom Landgericht Stuttgart verurteilt 

Donnerstag, 13. Mai 2010

Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat am 6. Mai 2010 ein interessantes Urteil zu Lasten eines mutmaßlichen Mitglieds des EsoWatch-Kernteams gefällt:
[…]
3. Die Inhalte der EsoWatch-Wiki zeichnen sich durch zwei typische Merkmale aus, von denen eines im Gerichtsurteil moniert wurde. Zunächst einmal publizieren Autoren der EsoWatch-Wiki in großem Umfang Aussagen, die nachweislich falsch sind (siehe Doku Nr. 5 und Doku Nr. 4). Darüber hinaus stellen EsoWatch-Autoren korrekte Informationen gerne in einen sinnentstellenden und herabwürdigenden Zusammenhang, versehen mit eigenen Mutmaßungen und subjektiven Interpretationen. Genau dies wurde von Landgericht Stuttgart beanstandet. In der Urteilsbegründung heißt es:

Zitate eines Kritisierten müssen grundsätzlich zutreffen und der Sinn korrekt wiedergegeben, der Bezugsrahmen muss berücksichtigt werden, die unkorrekte oder unvollständige Zitierweise ist unzulässig, soweit sie herabsetzend oder verfälschend wirkt (BGH, NJW 1982,635). Zitate dürfen auch nicht mit eigenen Interpretationen des Kritikers vermengt werden (BVerfG, NJW 1980, 2072).
[…]
Es lohnt sich, seine Rechte auch vor Gericht durchzusetzen!
Interessant an diesem Fall ist auch, dass der Kläger Zeit und Geld (u.a. in seinen Rechtsanwalt) investiert hat, um sich juristisch zu wehren. Die bei EsoWatch zu beobachtenden Missstände sind auch dadurch zu erklären, dass viele EsoWatch-Geschädigte sich scheuen, Zeit, Geld und Energie zu investieren, um sich gegen Verleumdung, üble Nachrede und den Missbrauch von Urheber- und Persönlichkeitsrechten zu wehren. Durch ihre Passivität sind sie für die Eskalation (EsoWatch wurde im Laufe der Jahre 2007 bis 2010 immer dreister und aggressiver) selbst mitverantwortlich.

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart kann daher als Ermutigung verstanden werden, sich gegen Missstände vor Gericht zu wehren und Geld in eine fachkompetente Rechtsberatung zu investieren.



Sonnenfinsternis von 1919: Nachgewiesene Fälschung der Ergebnisse

Ein Bericht des Forschungsprojekts G.O. Mueller vom 11.04.2010: 

Fischer, Ernst Peter:
Einstein für die Westentasche [2 CD] / Ernst Peter Fischer;
gelesen von Helmut Winkelmann. Berg (Bayern): AME hören 2006. 2 AUDIO-CD.

Behandelt auf CD 1 die beiden Relativitätstheorien apologetisch. Behandelt in Tonspur 29: „Lichtablenkung“ die von der ART behauptete Lichtablenkung durch das Gravitationsfeld der Sonne und ihre Bestätigung durch die Beobachtungen während der Sonnenfinsternis 1919 (1’50-2’45 Min.):

 „Mit diesem Ergebnis begann Einsteins Weltruhm. Leider ist die Sache damit nicht ganz abgetan. Die Richtigkeit von Einsteins Theorien bleibt zwar unbestritten, und die Ablenkung des Lichts durch die Sonne passiert tatsächlich genau so, wie er es vorhergesagt hat, doch haben Analysen von Wissenschaftshistorikern inzwischen nachweisen können, dass die Ergebnisse der von Engländern durchgeführten Experimente von 1919 für diesen Nachweis nicht tauglich waren und sogar gefälscht worden sind. Wenn das seine deutschen Gegner gewußt hätten, die sich 1920 massenhaft in der Berliner Philharmonie versammelten, um gegen die Relativitätstheorie zu protestieren, der sie das Etikett „Jüdisch“ anhängen zu müssen meinten.

Dazu ist auf mehrere Tatsachen hinzuweisen. Beide Redner des Abends in der Philharmonie, Weyland und Gehrcke, haben kein einziges antisemitisches Wort vorgetragen, wie sich jeder durch die Lektüre der veröffentlichten Redetexte überzeugen kann: sie haben es also weder gemeint zu müssen noch haben sie es getan. Und die theoriebegeisterten Fälscher von 1919 waren auch keine Juden: der Relativitätsfachmann Eddington, der Astronomer Royal Dyson, der Präsident der Royal Society Thomson. Für irgendeine Ablenkung auf Antisemitisches liefert die Wirklichkeit von 1919 keine Anhaltspunkte. 

Kommentar: Für den engagierten Relativisten E. P. Fischer ist es sehr ehrenwert, die Ergebnisse der Untersuchungen von Collins/Pinch in aller Deutlichkeit mitzuteilen. Allerdings wagt er nicht, sein eigenes Denken über diese Tatsachen in Gang zu setzen, und er rettet sich aus der Affäre lieber in die Geschichtsklitterung und die übliche Verleumdung, in dem Vortragsabend in der Philharmonie hätten die Redner Weyland und Gehrcke antisemitisches Zeug vorgetragen. – Wenn Fischer den Betrug von 1919 eingesteht, dann müßte er logischerweise mitteilen, wo denn ein Beweisersatz für die Lichtablenkung nach den Behauptungen der ART herkommen soll, wenn der ständig bejubelte „Triumph von 1919“ gar keiner war. 

(G.O. Mueller)

 

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Siehe auch:
Sonnenfinsternis über die theoretische Physik? 
Peter Ripota: Wie man Heilige erschafft



Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/3)

Eine Meldung aus der Webseite Promed.Watch vom 09.05.10:

Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/3)

[…]
Anja Ramstöck als Beamtin (Mainz)

Der blau markierte Text findet sich auf Seite 78 (zweiter Absatz) des hier verlinkten PDF-Dokuments, herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim. Falls Sie sich langes Suchen sparen wollen: Dieser Link führt Sie zu einem Screenshot mit den relevanten Textstellen.

Anja Ramstöck als anonyme Bloggerin (Wörrstadt)

Die blau markierte Textstelle findet sich auch unter http://blog.esowatch.com/?p=106 (Magrat, 21. August 2008, 08:10 #6) im EsoBlogMithilfe des folgenden Screenshots verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick.

Anja Ramstöck = Magrat = Anna Lena

Vor dem Hintergrund der bisher veröffentlichten Indizien und Beweise aus Doku Nr. 11 Teil 1 und Teil 2 geht Promed.Watch davon aus, dass sich hinter dem Pseudonym Magrat weder Angela Merkel noch Papst Benedikt XVI. und stattdessen Dr. Anja Ramstöck verbirgt. In Teil 1 und 2 der Dokumentatin hat Anja Ramstöck unter dem Pseudonym Anna Lena Informationen preisgegeben, die eine einwandfreie Identifikation ermöglichten. Und wie der folgende Screenshot zeigt (Klicken Sie das Bild an, um es zu vergrößern), postet Anna Lena auch unter dem Pseudonym Magrat.
[…]

 

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Siehe auch:

Dr. Ing. Klaus Ramstöck



Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/2)

Eine Meldung vom 05.05.10 aus der Webseite Promed.Watch:

Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/2)

[…] Hektische Spurenbeseitigung II.

Wie in der Einleitung zu Teil 1 erwähnt, haben Klaus und/oder Anja Ramstöck in den letzten Wochen ein umfangreiches Spurenbeseitigungs-Programm durchgeführt. Promed.Watch hat dies mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, gilt doch das Motto: Frisch gelöscht ist voll ertappt. Wer unter Zeitdruck Spuren beseitigen muss, der macht halt Fehler. Dies zeigt auch das folgende Beispiel.
.
.
POS 061: In Teil 1 drehte sich ein Großteil der Schilderungen um Informationen, die Anja Ramstöck unter dem Pseudonym Anna Lena im kürzlich (zwecks Spurenbeseitigung) geschlossenen Internetforum von Antivegan.de über sich preisgegeben hat. Nun geht es um ein ähnliches US-Internetforum. Im April 2008 richtete Antivegan.de nach einem Serverdown kurzfristig ein Exilforum bei den amerikanischen Antiveganern unter peta-sucks.com ein. Von Klaus Ramstöck gab es hier folgenden Eintrag, der noch am 24.04.2010 (!!!) online war und erst danach gelöscht wurde: Frisch gelöscht ist voll ertappt!
[…]



Esowatch, Alpha Centauri, ihre Sympathisanten und das deutsche Recht

Die anonymen Betreiber des illegalen Mobbing- und Denunziationsportals Esowatch, sowie ihre anonymen Schreiberlingen, Blogs- und Forumsteilnehmer und Sympathisanten glauben, dass sie die Verantwortung für ihre Taten moralisch und juristisch entgehen können, in dem sie behaupten, es würde für diese Strafbestände nicht das deutsche Recht gelten, wie zum Beispiel ein Esowatch-Anhänger im Mahag-Forum, Manuel Krüger alias „nocheinPoet“:

04.05.10 – Zitat von nocheinPoet:

Dazu kommt, http:// www.esowatch.com ist eine COM Domäne und der Server steht nicht in Deutschland, und nur weil dort deutsch gesprochen wird, bedeutet das nicht, das für die Betreiber deutsches Recht gilt.

 

Selbstverständlich gilt deutsches Recht, wenn Straftaten in Deutschland stattfinden, das ist indiskutabel. Mehrere Staatsanwaltschaften haben auch die Anzeigen von Esowatch-Geschädigten entgegen genommen. Das Verlegen des Servers in Ausland soll nur die Täter vor strafrechtlichen und privatrechtlichen Verfolgungen schützen, indem es die Ermittlungen erschwert – oder gar aussichtslos macht. Als ich z.B. meine Anzeige erstattet habe hat die Beamtin in einem Nebenzimmer gleich die Seite im Internet geprüft und sagte als sie zurückkam mit dem entsprechenden Tonfall und Gesichtsausdruck: Tja, „nettes“ Impressum…

Siehe z.B. hier Informationen der Seite Promed-Watch, die eine hervorragende, wohl juristisch begleitete Arbeit als investigativer Journalismus zum Schutz der Interessen der Opfer und zur Unterstützung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaften leistet:

Ziel von Promed.Watch ist es, strafrechtlich und privatrechtlich relevante Rechtsverstöße zu dokumentieren und die Identität der Esowatch-Autoren, -Administratoren und -Herausgeber gemäß § 32 StGB (Notwehr) preiszugeben.
[…]
Warum die Rechtsverstöße von EsoWatch.com seit Sommer 2007 ungestraft sind, lässt sich relativ leicht erklären: 

A) Anonymität: EsoWatch nutzt einen „Anonymous Hosting“ genannten Service des türkischen Internet-Providers MediaOn. Zum Konzept dieses Anonymisierungs-Dienstes gehört es im vorliegenden Fall, dass die Domain Esowatch.com in Hong Kong im Namen eines Strohmanns registriert wird und der sog. Admin-C in Somalia angesiedelt ist. Diese Konstruktion sichert Rechtsverstöße bis zu einem bestimmten Schweregrad de facto gegen eine juristische Verfolgung ab.

B) Privatrecht: Privatrechtlich relevante Rechtsverstöße wie z. B. Fotoklau und der Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte können nur privatrechtlich verfolgt werden. Eine Staatsanwaltschaft ist hier nicht zuständig. Punkt A) hat zur Folge, dass eine privatrechtliche Ahndung viel zu kostspielig ist, geringe Erfolgschancen hat und de facto nicht möglich ist. Sowohl in Hong Kong als auch in Somalia ist von Korruption auszugehen. Genau aus diesem Grund hat MediaOn ja auch diese Länder und nicht die Schweiz oder Luxemburg gewählt.

C) Kein Offizialdelikt: Strafrechtlich relevante Rechtsverstöße wie z.B. üble Nachrede und Verleumdung werden von Staatsanwaltschaften in Deutschland gewöhnlich nicht als Offizialdelikt behandelt und auf den Weg der Privatklage verwiesen. Durch die unter Punkt A) beschriebene Konstruktion ist eine Privatklage jedoch nicht möglich.

EsoWatch nutzt hier eine Gesetzeslücke: Der Verweis auf den Weg der Privatklage machte im Vor-Internet-Zeitalter Sinn, da sich der Staat so davor schützen wollte, durch unzählige private Konflikte der Kategorie „Herr Mayer hat Probleme mit Herrn Müller“ auf Kosten der Steuerzahler belastet zu werden. Im Vor-Internet-Zeitalter gab es Dienstleistungen wie das „Anonymous Hosting“ von MediaOn nicht und Herr Mayer konnte tatsächliche oder nur angenommene Delikte von Herrn Müller sehr einfach vor Gericht bringen.

Im Internet-Zeitalter ist der Weg der Privatklage bei Delikten wie jenen von EsoWatch.com nicht mehr uneingeschränkt möglich. So gesehen besteht hier ein rechtsfreier Raum. Für EsoWatch-Geschädigte gibt es jedoch trotzdem Grund zur Hoffnung:
[…]

Schreiberlinge von illegalen Mobbingsportalen wie Esowatch, Alpha Centauri & Co. sowie deren Sympathisanten, die solche strafrechtlich und privatrechtlich belasteten Seiten (z.B. Fotoklau, massive Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, üble Nachrede, Beleidigungen, Verleumdungen, Nötigung, Schmähkritik, usw.) ohne Distanzierung und sogar mit nicht zu übersehenem Beifall verlinken, übernehmen die Haftung für die Inhalte und sind juristisch abmahnfähig für die darin enthaltene Schmähkritik. 

Auch das Stalker- und Mobbingsforum Alpha Centauri, das sich seit mehreren Jahren auf die Diffamierung und die Hetze gegen Kritiker der Relativitätstheorie „spezialisiert“ hat, in enger Zusammenarbeit mit Esowatch.com, mit reichlichen gegenseitigen Verlinkungen und mit mehreren gemeinsamen Foren- und Blogteilnehmern, hat ein gefälschtes Impressum in der Schweiz und ein Server, der in der Türkei gehostet sein sollte  (siehe hier).

(Jocelyne Lopez)

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Siehe auch:

Esowatch: Ein letztes Friedensangebot
Sind Hetze und Diskriminierung einer Minderheit verfassungskonform?



Esowatch: Ein letztes Friedensangebot

Eine Meldung vom 03.05.10 aus der Webseite Promed.Watch:

Denksportaufgabe und ein letztes Friedensangebot

[…] Nun zur Denksportaufgabe:

Warum kamen und kommen in so kurzer Zeit so viele bisher verborgene Informationen ans Tageslicht? Warum hat Promed.Watch die vielen schon früher frei verfügbaren Informationen erst jetzt auswerten können? Warum konnte Promed.Watch die MP3-Datei mit der Stimme von unserem bewährten Thomas Xavier sofort mit Klaus Ramstöck verbinden? Warum taucht jetzt plötzlich der Name Roland Wilhelm Ziegler auf? usw. usw.

Sinn und Zweck dieser Denksportaufgabe ist es, Rückschlüsse auf den Fortgang des Geschehens zu ermöglichen.

Wie geht es nun weiter? Hat Promed.Watch sein Pulver verschossen? Kann das Projekt EsoWatch für die nächsten 10 Jahre – so wie bisher – fortgeführt werden?

Promed.Watch möchte Herrn und Frau Ramstöck sowie die Mitglieder des EsoWatch-Kernteams dafür gewinnen, einmal mehrere Szenarien zu durchdenken. Unter diesen möglichen Szenarien auch das Folgende:

Das System EsoWatch ist geknackt. Die Dokumentation in diesem Blog mag noch einige Zeit dauern. Für einen Indizienprozess reichen die Promed.Watch vorliegenden Informationen bereits jetzt. Es kommen in den nächsten Wochen immer mehr hässliche Details ans Tageslicht. Auf den Initiator des Projekts warten (allein schon wegen des im großen Maßstab durchgeführten Fotodiebstahls) Kosten zwischen 50.000 und 100.000 Euro (vielleicht auch mehr) und wegen schwerer Verstöße gegen § 186 StGB sowie § 187 StGB eine Haftstrafe, die – kooperatives Verhalten vorausgesetzt – auf Bewährung ausgesetzt wird. Power-User aus dem EsoWatch-Kernteam, die sich strafbar gemacht haben, werden ebenfalls mit den juristischen Konsequenzen ihres Handelns konfrontiert. Bei einigen Personen stehen die Chancen gut, eine Vorstrafe zu gewinnen.

Gut, wer ein Projekt wie EsoWatch mit dieser Mischung aus Naivität und krimineller Energie realisiert, der wird mit der Einschätzung unterschiedlicher Szenarien vielleicht überfordert sein.

Aber vielleicht bringen die nächsten Wochen noch den einen oder anderen Denkanstoß, der die gedankliche Flexibilität ungemein erhöht. Warten wir einfach ‚mal ab …
[…]



Sind Hetze und Diskriminierung einer Minderheit verfassungskonform?

Ich verweise auf meinen Eintrag Das Grundgesetz schreibt die Lehre der Kritik in den Universitäten vor und auf einen weiteren Austausch im Thread Einzug der Kritik der RT in die Universitäten im MAHAG-Forum:

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Es gibt laut dem Direktor vom Albert Einstein Institut Prof. Dr. Hermann Nicolai gegenwärtig „zwei C4 (W3) Professuren an deutschen Universitäten“ für die Relativitätstheorie. Man sollte also genau gleichberechtigt zwei C4 (W3) Professuren mit allem, was dazu gehört, für die Lehre der Kritik der Relativitätstheorie ausschreiben, und die Sache ist geregelt. Eine kostengünstige und sachgerechte Lösung, die jedem nur Recht sein kann. Nur fanatische und dogmatische Relativisten könnten bei dieser Vorstellung auf die Palme gehen und tollwütig werden.

  

29.04.10 – Zitat von Mirko:

Was nur zeigt, wie wenig wichtig das Thema insgesamt eigentlich ist.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

hmm… würde ich nicht sagen…  Allein den Schutz der Grundrechte einer Minderheit von andersdenkenden Bürgern kann man nicht als „wenig wichtig“ einstufen, sondern im Gegenteil gemäß Grundgesetz sehr wohl als sehr wichtig: 

Grundgesetz Art. 1  § 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dann geht es auch im Forschungsbereich um die Verteilung von Summen aus der Steuerkasse in Millionen und Milliardenhöhen.

  

29.04.10 – Zitat von Mirko:

Wenn es maximal zwei Lehrstühle für die Relativitätstheorie gibt, dann ist das Thema nicht besonders wichtig – und das hat nichts mit Grundrecht zu tun.

  

30.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Es ging hier um die Grundrechte der Kritiker der Relativitätstheorie als namentlich identifizierte Autoren oder zum Beispiel auch um die Grundrechte der Teilnehmer, die in der Öffentlichkeit Informationen, Einwände und Argumente äußern, die die Theorie in Frage stellen: Sie werden beschimpft, verunglimpft, beleidigt, verleumdet, diffamiert, ausgeschlossen, marginalisiert, verfolgt, gedroht. Ist es für Dich „wenig wichtig“ und hat das nichts mit Grundrechten zu tun??!!

Was hältst Du zum Beispiel von dieser Berichtserstattung unseres Gastgebers Harald Maurer anlässlich der Durchführung eines Experiments, das die Gültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie in Frage stellt: Anmerkungen zum Esowatch-Artikel:

Zitat Harald Maurer:

Esowatch ist eine illegale Webseite, in welcher unter anderem die Kritiker der Relativitätstheorie verunglimpft, verleumdet und verspottet werden.
[…]
Alle Texte zielen nur darauf ab, den Betreffenden in Misskredit zu bringen.
[…]
Man sah die SRT Einsteins gefährdet und begann mein Experiment mit wilder Polemik und Beschimpfungen zu dikreditieren. Der anonyme Esowatch-Schreiberling kann den Umfang der Beschimpfungen und Drohungen, die ich per Email, per Telefon und in den Forenbeiträgen erhalten habe, gar nicht kennen. Seine Angabe, meine fadenscheinigen Ausreden seien ohne Beweis, ist daher völlig haltlos. Er kann auch nicht wissen, ob auf meinen PC Hackerangriffe stattgefunden haben oder nicht. Sie haben stattgefunden und der Esowatch Schreiberling kann nicht für andere sprechen. Richtig ist, dass ein wilder und bedrohlicher Schwall von Drohungen und Beschimpfungen über mich und meine Mitarbeiter vergossen wurde. Es ist also kein Wunder, dass Herr Engelhardt sich deshalb zurückzog. Jeder hätte in dieser Situation Bedenken gehabt!
[…]
Zu den Publikationen und Forumsbeiträgen, die unerlaubt kopiert und weltweit verteilt wurden, wäre anzumerken, dass sie in verfälschter und manipulierter Form bei unterschiedlichsten Hostern aufzufinden sind
[…]
Diese hätte der Esowatch-Schreiberling wohl abwarten müssen, ehe er über das Jupiter-Experiment mit Häme, Lüge und Verleumdung herfällt.
[…]
Wie schon erwähnt, ist es nachvollziehbar, dass Herr Engelhardt die Entwicklung der Debatte nicht willkommen war und er sich sofort distanzierte, als er die Dimension der Bedrohung erkannte. Gerade Herr Engelhardt hat am eigenen Leib erfahren, wie es einem Kritiker der Relativitätstheorie ergehen kann.
[…]
Ich habe, um Beruhigung in die Lage zu bringen, alle Berichte, Beiträge und Präsentationen entfernt, dies auch deshalb, weil ich in Forenbeiträgen und per Email nicht nur massiv beleidigt, sondern auch mit körperlicher Gewalt bedroht wurde. Das ging mir denn doch etwas zu weit.
[…]
Denn dass die Hüter der heiligen Relativitätstheorien wie die Hyänen über das Experiment herfallen würden, war vorauszusehen, wenngleich die tatsächlichen Reaktionen jede Erwartung übertroffen haben. Die Vorgänge um das Jupiter Experiment sind daher ein gutes Beispiel für die Bekämpfung oder Unterdrückung jedes Versuchs, etwas gegen die RT zu unternehmen.
[…]
Esowatch, Alpha-Centauri-Forum und „relativ-kritisch“ sind keine wissenschaftlichen Institutionen. Als Betreiber werden falsche Namen angegeben, jedes Impressum, sofern überhaupt vorhanden, ist falsch.

Ist für Dich so eine Behandlung von Menschen „wenig wichtig“ und hat das alles nichts mit Grundrechten zu tun??!!

Und es sind ja keine Einzelfälle, sondern die Regel, wenn man sich traut, in der Öffentlichkeit die Relativitätstheorie zu kritisieren oder zu hinterfragen. Hat der Staat hier zum Schutz dieser Bürger Deiner Meinung nach keine Verpflichtung? Sind die Hetze und die Diskriminierung einer Minderheit für Dich „wenig wichtig“ und verfassungskonform?

Hier z.B. weitere dokumentierte Fallbeispiele:

Die Relativisten üben Verfolgung und Vertreibung aller potentiellen und erwiesenen Theorie-Kritiker aus der akademischen Lehre und Forschung

Die Relativisten verleumden pauschal die Kritiker als Antisemiten, Nazis, Stalinisten oder Anti-Kommunisten

Die Relativisten betreiben die Ausgrenzung der erschienenen kritischen Veröffentlichungen durch fachliche Verleumdung ihrer Autoren

Die Relativisten verhindern eine Rezeption der erschienenen kritischen Veröffentlichungen durch Verschweigen und Verleugnen in den Fachzeitschriften und anderen Fachveröffentlichungen der Physik

Die Relativisten unterdrücken kritische Arbeiten durch Verhinderung ihrer Veröffentlichung

 

(Jocelyne Lopez)



Esowatch, Klaus Ramstöck, Roland Wilhelm Ziegler

Informationen aus der Webseite promed.Watch:

Promed.Watch-News 29.04.2010: EsoWatch-Forum, Klaus Ramstöck, Roland Wilhelm Ziegler

Promed.Watch-News 02.05.2010: Roland Wilhelm Ziegler, RA Heiko Moshagen



Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie: Eine einfache Lösung

Ich verweise auf meinen Eintrag Das Grundgesetz schreibt die Lehre der Kritik in den Universitäten vor und auf einen weiteren Austausch im Thread Einzug der Kritik der RT in die Universitäten im MAHAG-Forum:

  

28.04.10 – Zitat von Gerhard Kemme:

Es ging um Lehrbücher für Schule oder Uni – und wenn ein solches Werk sich mit der Kritik der Relativitätstheorie auseinandersetzt, dann muss das auch auf dem Buchtitel stehen. Wir sollten hier auch einfach berücksichtigen, was in menschlichen Gesellschaft üblich ist, ein Thema, welches die real Machthabenden nicht wollen, wird systematisch von den Medien fern gehalten. Erst, wenn das Thema „freigegeben“ ist, kann es als Buch überhaupt veröffentlicht werden, wobei es dann noch ein weiter Weg ist, bis es die Anerkennung als Lehrbuch für Schule oder Uni findet.
[…]
Wenn RT-Kritik Thema sein darf und es auch Lehrstühle geben würde, die Lehrveranstaltungen dazu anbieten, dann wären auch Verlage daran interessiert. Man könnte sich ja vorstellen, dass „von und zu meine Wenigkeit“ ein Lehrbuch der RT-Kritik schreibt – und sich dabei am GOM-Buch orientiert – dann läuft es – wenn überhaupt möglich im Selbstverlag oder bei einem Druckkostenzuschuss-Verlag, d.h. man sitzt als Autor eventuell – wenn das Büchlein 250 Seiten hat – mindestens 3000 Stunden an einem solchen Buch und kriegt nicht einen Cent, d.h. das Thema müsste an anderer Stelle freigeschaltet sein, dass sich auch Verlage dafür interessieren oder man das Buch zumindesten mit etwas Erfolg den Fachbereichen anbieten kann.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Das ist meiner Meinung nach der springende Punkt: Erst wenn das Thema nicht mehr Tabu und in den Unis offiziell „freigegeben“ wäre, würde sich das Problem der Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie und der Diskriminierung ihrer Kritiker ganz von allein im Selbstgang lösen: Etablierte Verlage würden kritische Bücher drucken, kritische Bücher könnten als Schulbücher den Schülern und Studenten empfohlen werden, sowie in allen Uni-Bibliotheken zu finden sein, kritische Autoren könnten zu Gastvorträgen bei Seminaren eingeladen werden, kritische Thesen würden von der etablierten wissenschaftlichen Presse behandelt werden, Experimente von Kritikern würden in den Unis vorgestellt, vorgeführt oder wiederholt werden, die öffentliche Diffamierung und die Hetze gegen die Privatperson von Kritikern würde verpönt sein und aufhören. Die theoretische Physik würde sich auf einmal im Selbstgang sanieren und ein normaler wissenschaftlicher Betrieb sich von allein einstellen. Das Problem der Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie und der Diffamierung ihrer Kritiker ist also äußerst einfach und kostengünstig zu lösen: Das Thema muss lediglich in den Unis „freigegeben“ werden.

Es gibt laut dem Direktor vom Albert Einstein Institut Prof. Dr. Hermann Nicolai gegenwärtig „zwei C4 (W3) Professuren an deutschen Universitäten“ für die Relativitätstheorie. Man sollte also genau gleichberechtigt zwei C4 (W3) Professuren mit allem, was dazu gehört, für die Lehre der Kritik der Relativitätstheorie ausschreiben, und die Sache ist geregelt. Eine kostengünstige und sachgerechte Lösung, die jedem nur Recht sein kann. Nur fanatischen und dogmatischen Relativisten könnten bei dieser Vorstellung auf die Palme gehen und tollwütig werden.

  

29.04.10 – Zitat von Mirko:

Was nur zeigt, wie wenig wichtig das Thema insgesamt eigentlich ist.

 

29.04.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

hmm… würde ich nicht sagen…  Allein den Schutz der Grundrechte einer Minderheit von andersdenkenden Bürgern kann man nicht als „wenig wichtig“ einstufen, sondern im Gegenteil gemäß Grundgesetz sehr wohl als sehr wichtig: 

Grundgesetz Art. 1 – § 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dann geht es auch im Forschungsbereich um die Verteilung von Summen aus der Steuerkasse in Millionen und Milliardenhöhen.

 

 

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Siehe auch:

Der Staat muß gemäß Grundgesetz auf die Lehrinhalte Einfluß nehmen
Verantwortung für die universitäre Ausbildung übernehmen!
Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung



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