Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Mai, 2010

Vorläufig kein Ende der Bremer Affenversuche

Eine Information aus der Webseite Deutsche Tierschutzbund e.V.:

Vorläufig kein Ende der Bremer Affenversuche

28.05.10 Nachdem die senatorische Behörde in Bremen die Fortsetzung der Affenversuche von Prof. Andreas Kreiter aus ethischen Gründen und unter Bezug auf das in der Verfassung festgeschriebene Staatsziel Tierschutz bereits im Jahr 2008 abgelehnt hat, beharrt der Affenhirnforscher weiter auf seinen Tierexperimenten. Er beruft sich dabei auf die Freiheit der Forschung, wonach er sich befugt sieht, ohne Einschränkungen diese langwierigen und qualvollen Versuche an Affenhirnen vorzunehmen.
 
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins, Wolfgang Apel, kann die Entscheidung des Gerichtes nur schwerlich nachvollziehen, da bereits andere Verwaltungsgerichte die behördliche Ablehnung von Tierversuchen bestätigt haben und sich dabei insbesondere auf die geänderte Rechtslage durch die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung im Jahr 2002 beriefen. „Dieser erneute Aufschub ist zu bedauern. Die Behörde hat umfangreiche und aussage-kräftige Gutachten dafür geliefert, dass die Bremer Primatenversuche ethisch nicht vertretbar sind„, so Apel. 

Der Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein bauen jetzt darauf, dass der Senat der freien Hansestadt Bremen alle notwendigen Mittel einsetzt und weiter gegen diese Tierversuche rechtlich vorgeht und deren Ende betreibt. „Nicht nur die Tierschützer in Bremen – allein hunderttausende Bremer haben sich gegen die Versuche ausgesprochen – sondern auch bundesweit erwarten wir, dass es keinen Freibrief für die Forschung geben darf. Auch Wissenschaftler müssen sich an ethische Prinzipien halten und können nicht den verfassungsmäßig verbrieften Tierschutz weiter in Frage stellen„, so Apel.
[…]

Eine Initiative vom Bremer Tierschutzverein e.V.
Stoppt Affenversuche

 



Affenqual geht in Bremen weiter

Eine Information der Webseite Ärtze gegen Tierversuche: 

Gerichtsverhandlung über Bremer Hirnversuche an Affen: Affenqual geht weiter

28.05.10 – Als Ergebnis der heutigen Verhandlung am Bremer Verwaltungsgericht im Fall der Affenversuche von Prof. Kreiter hat das Gericht den Ablehnungsbescheid der Genehmigungsbehörde aufgehoben, der dem Forscher eine Fortführung seiner Tierversuche untersagt hatte. Kreiter hatte dagegen Klage erhoben. Das Gericht gab der Behörde auf, die Ablehnung neu zu begründen. Nach Ansicht des Vereins Ärzte gegen Tierversuche ist ein klares Aus für diese Versuche notwendig, da einem nachweislich fehlenden medizinischen Nutzen großes Leid für die Tiere gegenübersteht. Er sieht in den Hirnversuchen an Affen einen Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht.

Die Gerichtsverhandlung offenbart sich nach Aussage der Ärzte gegen Tierversuche als Armutszeugnis für die deutsche Justiz. »Die Richter haben das Staatsziel Tierschutz mit keinem Wort erwähnt und zeigen sich eher den Interessen der Universität zugeneigt«, berichtet Tierärztin Dr. Corina Gericke von der Ärztevereinigung, die vor Ort der Verhandlung beiwohnte. »Es ist unfassbar, dass das Gericht der Freiheit der Forschung offenbar einen höheren Rang einräumt als dem seit 2002 gleichwertig im Grundgesetz verankerten Tierschutz«, kritisiert Gericke.
[…]
Über das Eilverfahren, mit dem Kreiter erlaubt wurde, seine Versuche vorübergehend fortzuführen, wurde noch nicht entschieden. Das heißt, die Tierversuche gehen bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren weiter.

Das Gericht hat hinsichtlich der Genehmigung den Ball an die Behörde zurückgespielt. Diese muss nun unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichts neue Gründe für den Ablehnungsbescheid beibringen. Die Behörde muss durch Gutachten die Belastung der Tiere sowie die Bedeutung des Forschungsvorhabens klären. Das Gericht gab der Genehmigungsbehörde zudem auf, zu prüfen, ob durch geeignete Nebenbestimmungen, wie beispielsweise Auflagen, eine Genehmigungsfähigkeit geschaffen werden kann.
[…]
Die Ärzte gegen Tierversuche zeigen sich erschüttert, dass wieder einmal die Interessen der mächtigen Tierexperimentatorenlobby auf Kosten von Tier und Mensch zu siegen scheinen. Würde das Gericht das Tierschutzgesetz anwenden und das Staatsziel Tierschutz berücksichtigen, wäre die einzig logische Konsequenz ein sofortiges Verbot der Affenhirnforschung, ist sich die Ärztevereinigung sicher. Denn auch nach über 15 Jahren sei nachweislich kein medizinischer Nutzen erkennbar, das Leid der Tiere indes sei immens. Die zuständige Behörde hatte Mut bewiesen und den Versuchen aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens keine weitere Genehmigung erteilt und hatte dies in ihrem Widerspruch umfangreich begründet.

Die Ärzte gegen Tierversuche betonen, wie wichtig es ist, dass die Genehmigungsbehörde weiterhin Rückgrat zeigt und unterstützen deren Widerspruch. Der Verein appelliert an die Behörde, im weiteren Verfahren an den klaren Belegen gegen die Affenhirnforschung festzuhalten.

Weitere Information über Affenversuche:

Pressemitteilung vom 19. Mai 2010 >>
Der Fall Bremen >>
Hirnforschung an Affen – grausam und sinnlos >>

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Der Einsatz geht weiter, bis der Barbarei der Tierversuche durch gesetzliche und gerichtliche Verbote ein Ende gesetzt wird. Tierversuche sollen abschafft werden! 

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Für ein sofortiges Verbot von Affenversuchen!

 

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Covance schließen!

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Stoppt Affenqual in Tübingen!



Austausch mit Dr. Markus Pössel vom 24./26.05.10

Ich beziehe mich auf meine Anfrage vom 28.04.10 an Herrn Dr. Markus Pössel vom Albert Einstein Institut / Max Planck Gesellschaft über eine weitere Klärung von undeutlichen und missverständlichen Aussagen der Speziellen Relativitätstheorie und gebe nachstehend die Antwort von Dr. Pössel wieder:

Von Markus Pössel, AEI/MPG
An Jocelyne Lopez
Datum: 24.05.10
Betr: Bitte um Klärung bzgl. Spezieller Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

Vielen Dank fuer Ihre Mail.
 
Allerdings finde ich Ihre Aussagen zu der angeblichen „wichtige[n] Klaerung“ recht unerfreulich. Dass Sie bei dem Rueckbezug auf meine Aussage, wie er auf den von Ihnen angegebenen Webseiten zu sehen ist, den aus meiner Sicht wichtigsten Teil meiner damaligen Mail, naemlich die Analogie zu Relativgeschwindigkeiten (die sehr wohl objektiv messbar und real sind) unter den Tisch fallen lassen, kommt aus meiner Sicht einer  bedenklichen Verzerrung meiner Aussage gleich.

Ich bin gerne bereit, Ihre neue Frage zu beantworten; bitte haben Sie aber Verstaendnis dafuer, dass ich dazu nach meinen schlechten Erfahrungen mit unserem letzten Briefwechsel erst einmal sicherstellen muss, dass wir ueberhaupt die gleichen Begriffe verwenden.

Daher meine erste vorbereitende Rueckfrage an Sie:

Wie definieren Sie die Relativgeschwindigkeit eines Objekts A und eines Objekts B, die „Geschwindigkeit von A relativ zu B“?

Mit den besten Gruessen
Markus Poessel

 

Nachstehend meine Antwort:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel, AEI/MPG
Datum: 26.05.10

 
Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie schreiben:

„Allerdings finde ich Ihre Aussagen zu der angeblichen „wichtige[n] Klaerung“ recht unerfreulich. Dass Sie bei dem Rueckbezug auf meine Aussage, wie er auf den von Ihnen angegebenen Webseiten zu sehen ist, den aus meiner Sicht wichtigsten Teil meiner damaligen Mail, naemlich die Analogie zu Relativgeschwindigkeiten (die sehr wohl objektiv messbar und real sind) unter den Tisch fallen lassen, kommt aus meiner Sicht einer bedenklichen Verzerrung meiner Aussage gleich.“

Dass Sie eine Klärung über die Natur der Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie als „unerfreulich“ empfinden kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich halte sie im Gegenteil für einen entscheidenden Fortschritt im Meinungsstreit über die verschiedenen Deutungen der Theorie. Die Frage über die materielle Realität der Längenkontraktion wurde nämlich in der Theorie selbst von Albert Einstein und von den  wichtigen Autoren der Relativistik recht undeutlich bzw. widersprüchlich behandelt, wie zum Beispiel die Forschungsgruppe G.O. Mueller es in ihrer Dokumentation mehrfach herausgearbeitet hat, zum Beispiel:

http://www.ekkehard-friebe.de/buch.pdf

Seite 3:
Fachliche Verdachtsmomente: Anschein oder Realität

Die Paradoxa – insbesondere das Uhren- oder Zwillingsparadoxon – erweisen sich nur als die Zuspitzung der behaupteten kinematischen Effekte der Längenkontraktion und der Zeitdilatation.

Wendet man sich diesen beiden grundlegenden Effekten zu, so stößt man auf eine Frage, die man bei einer angeblich bestätigten und allgemein akzeptierten Theorie nicht mehr vermuten würde: nämlich ob die behaupteten Effekte wirklich seien oder nur Scheineffekte.

Die Sachlage wird noch bunter dadurch, daß in dieser Frage eine groteske Uneinigkeit der Relativistik-Autoren festzustellen ist, so daß man zweckmäßigerweise besser von zwei Theorien sprechen sollte, von einer Theorie mit Scheineffekten und einer Theorie mit Realeffekten.

Man darf allerdings nicht erwarten, daß die Autoren sich nach reiflicher Überlegung eine begründete Auffassung gebildet, jeder seine Entscheidung in dieser Frage getroffen und sich auf eine der beiden Seiten geschlagen hat. Vielmehr wechseln manche Autoren ihre Entscheidung von einer Darstellung zur nächsten, ohne ein Wort darüber zu verlieren, und viele schwanken in demselben Buch zwischen beiden Positionen hin und her, wie es ihnen gerade gelegen erscheint.

Wenn schon unter den Anhängern der Theorie derartig gravierende Widersprüche auch heute noch bestehen, dann ist dies ein sicherer Hinweis darauf, daß irgendetwas mit der Theorie nicht stimmt.

Seite 86:
Albert Einstein hat 1905 die Längenkontraktion mit eindeutig widersprüchlichen Aussagen eingeführt: mit einer Real-Version und einer Schein-Version.

Die Real-Version findet sich S. 896: die “allgemein gebrauchte Kinematik” (womit er die Newtonsche meint) wird damit charakterisiert, daß sie annimmt, “daß ein bewegter starrer Körper … in geometrischer Beziehung vollständig durch denselben Körper, wenn er in bestimmter Lage ruht, ersetzbar sei.” Diese Identität der Geometrie des Körpers in der Newtonschen Kinematik bei allen verschiedenen Bewegungszuständen hält Albert Einstein für irrig und will sie mit seiner Kinematik-Theorie bestreiten: in der SRT-Kinematik soll der Körper diese geometrische Identität verlieren, weil durch Bewegung oder Ruhe eine reale Änderung des starren Körpers bewirkt werden soll; vom Relativitätsprinzip ist keine Rede.

Eine Schein-Version findet sich S. 903: “Ein starrer Körper, welcher in ruhendem Zustande ausgemessen die Gestalt einer Kugel hat, hat also in bewegtem Zustande – vom ruhenden System aus betrachtet – die Gestalt eines Rotationsellipsoides …” Im übernächsten Absatz wird die Reziprozität ausdrücklich festgestellt.

Dieser Widerspruch zieht sich durch die gesamte Relativistik: jeder Autor kann sich eine Alternative aussuchen. Solange dieser Widerspruch von der Relativistik nicht anerkannt wird und ausgeräumt ist, ist die behauptete Längenkontraktion für die Kritik in keiner der beiden Versionen gültig; es ist nicht Aufgabe der Kritik und auch nicht möglich, den Relativisten zu einer konsistenten Theorie zu verhelfen, deren Hinfälligkeit offenbar ist, und die Kritik wäre auch nicht verpflichtet, vorsorglich beide Versionen zu widerlegen.

Seite 137:
Schein und Sein: AE 1905 wechselt in seinen Aussagen über Längenkontraktion und Zeitdilatation mehrfach zwischen “scheint” und “ist” und pflanzt seiner Theorie damit einen Grundwiderspruch ein. 

Damit trägt Albert Einstein selbst eine Unbestimmtheit in die Theorie, die weder er selbst noch einer seiner maßgeblichen Anhänger jemals ausgeschaltet hat. Die Kritik hat beide Möglichkeiten A (= Anschein) und R (= Realität) widerlegt: (A) wenn die Effekte nur “scheinbar” sein sollen, so könnten sie nicht gleichzeitig als real behauptet werden; (R) wenn die Effekte “real” sein sollen, so können sie nicht nachgewiesen und auch keine Ursachen angegeben werden.
[…]
Autoren der A-Gruppe (Symmetrie, Reziprozität, Anschein der Effekte): H. Dingle; Nordmann; Sexl 1978.
Autoren der R-Gruppe (Asymmetrie, keine Reziprozität, Realität der Effekte): Langevin; McCrea; Rindler: Essential relativity.
Autoren der A/R-Gruppe (alle denkbaren Varianten vermischt): Albert Einstein; Born.

 

Unabhängig von der Klärung von weiteren Fragen ist es also aus meiner Sicht überhaupt nicht unerfreulich, dass Sie diese Frage mit einer Aussage geklärt haben, die ohne weiteren Kontext einen unmissverständlichen Sinn ergibt: „Die Laengenkontraktion geht nicht mit materiellen Veraenderungen des Koerpers einher;”.

Diese eindeutige Klärung ist sogar umso mehr erfreulich, weil ausgerechnet bei dieser Frage der materiellen oder nicht-materiellen Natur der Längenkontraktion eine Verwechselung mit der Äther-Theorie von Antoon Lorentz leider sehr verbreitet ist, was auch in Forendiskussionen ersichtlich ist: Wie Sie wissen setzt Lorentz eine durch den Widerstand eines Äthers verursachte materielle Verkürzung von bewegten Objekten voraus, was nun mal auf gar keinen Fall für die Spezielle Relativitätstheorie von Albert Einstein zutreffen kann. Das musste ja klargestellt werden, eine Klärung war also fällig. 

Alleine durch die deutliche Unterscheidung der beiden Theorien von Antoon Lorentz und von Albert Einstein und die Ausräumung dieser Verwechselung und dieser Missverständnisse war also Ihre Klärung außerordentlich wichtig, nützlich und weiterbringend. 

 

Sie schreiben weiter:

„Wie definieren Sie die Relativgeschwindigkeit eines Objekts A und eines Objekts B, die „Geschwindigkeit von A relativ zu B“?“

Ich definiere sie ganz einfach nach der klassischen Physik als die Addition der jeweiligen Eigengeschwindigkeiten der beiden Objekte (je nach Bewegungs-richtung).  

Unabhängig von jeglicher Definition hatten wir seinerzeit in meinem Strand-Gedankenexperiment eine ganz einfache und anschauliche Konstellation zugrunde gelegt: Vier Beobachter bewegen sich mit verschiedenen Eigengeschwindigkeiten (v1, v2, v3 und v4) direkt frontal relativ zu einer Wasserwelle, die sich wiederum mit einer postulierten konstanten Geschwindigkeit von c = 70 km/h relativ zu jedem einzelnen Beobachter bewegt. Alle Einzelgeschwindigkeiten der Objekte sind definiert. Ich meine, wir könnten für die Weiterführung des Gesprächs bei diesem anschaulichen Beispiel bleiben, das auch jeder Physiklaie verstehen kann, zumal es auch den Vorteil vorweist, als Analogie zu einer Lichtwelle verstanden zu werden – was Sie grundsätzlich akzeptiert hatten. 

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Dr. Wigbert Winkler: The Silent Bang of the Big Bang

Ein interessanter, kritischer Artikel in der Zeitschrift Abenteuer Philosophie Nr. 116 – März 2009:

The Silent Bang of the Big Bang
von Wigbert Winkler

Zitate:

Auch wenn die Theorie des Big Bang heute die weitgehend akzeptierte Standardtheorie für die Entstehung des Universums ist, gibt es doch sehr viel Kritik. Nach der Theorie besteht unser Universum nur zu 4 % aus baryonischer Materie, also aus Materie, wie wir sie kennen. 26 % des Universums sollen aus „Dunkler Materie“ und 70 % aus „Dunkler Energie“ bestehen. Damit es klar ist: Beides sind rein hypothetische Begriffe, die man einführte, weil die Objekte im Weltall nicht das tun, was sie nach den modernen Theorien tun sollten. Die Dunkle Materie wurde eingeführt, weil man nicht erklären konnte, wie Galaxien sich bewegen bzw. was sie zusammenhält. Und die Dunkle Energie wurde eingeführt, weil man nicht erklären kann, warum sich die fernsten Galaxien am schnellsten von uns entfernen.

In der modernen Physik gibt es eine Fülle von Theorien, die eingeführt werden müssten, um die geltenden Vorstellungen zu bewahren. Diese Theorien wirken wie Stützen, die ein einsturzgefährdetes Gebäude noch halten. Nachfolgend wird gezeigt, wie die Theorie des Big Bang auf fragwürdigen Stützen lagert.

[…]

Die moderne Physik – ein Kartenhaus?

Mit der Fehlinterpretation des Michelson-Morley-Versuches hat sich eine Kaskade von „logischen“ Schlüssen ergeben, die aber keine schlüssige Basis besitzen. Der in diesem Artikel vorgestellte Ätherbegriff ist in der heutigen Wissenschaft ein Tabu. Der Nobelpreisträger Robert B. Laughlin, der für seine kritische Sicht des wissenschaftlichen Mainstreams bekannt ist, schreibt: „Die moderne, jeden Tag experimentell bestätigte Vorstellung des Raumvakuums ist ein relativistischer Äther. Wir nennen ihn nur nicht so, weil das tabu ist“. […]

(Dr. Wigbert Winkler)



Roland Wilhelm Ziegler ist weder Deceptor noch EsoWatch-Herausgeber

Informationen aus der Webseite Promed.Watch:

Promed.Watch-News 24.05.2010: Roland Wilhelm Ziegler ist weder Deceptor noch EsoWatch-Herausgeber

Promed.Watch-News 25.05.2010: auf Wiedersehen Deceptor!

 



Die Klärung über die Längenkontraktion durch Dr. Markus Pössel war überfällig

Ich verweise auf einen Austausch im Mahag-Forum über die relativistische Längenkontraktion:

 

24.05.10 – Zitat von rmw:

[…] Es hat noch niemand irgendwo eine Längenkontraktion gemessen und es gibt noch nicht einmal den marginalsten Hinweis auf eine Längenkontraktion. Die Längenkontraktion ist allenfalls eine mögliche hypothetische Erklärung für Zusammenhänge deren tatsächliche Ursache bislang nicht bekannt ist. […]

  

24.05.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Im Rahmen des Verständnisses der Spezielle Relativitätstheorie reicht auch einfach nur zu wissen, dass die Längenkontraktion von bewegten Objekten nicht materiell ist. Mehr braucht man nicht zu wissen und mehr brauchte auch Dr. Markus Pössel vom Albert Einstein Institut für uns auch nicht zu klären, den Rest können wir uns ja selbst überlegen: Im Gegensatz zur Lorentztheorie ist die Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie nicht materiell.

Diese einfache und klare Aussage ist absolut maßgebend und reicht völlig aus, um einige Umstände mitzuklären und Schlussfolgerungen zu ziehen, die hier bei MAHAG auch seit Jahren ausführlich diskutiert, untersucht und geklärt wurden:

  1. eine nicht materielle Verkürzung interessiert keinen Mensch in der Physik, die Spezielle Relativitätstheorie ist damit physikalisch völlig irrelevant. „Sie ist nicht einmal falsch… “ (Galeczki/Marquardt)
  2. bei einer nicht materiellen Verkürzung sind alle Voraussagen von Koordinaten falsch (Ort, Zeitpunkt), die für das Geschehen eines Zusammentreffens von zwei zueinander bewegten Körpern unter Berücksichtung einer materiellen Verkürzung berechnet werden – einschließlich natürlich der Berechnung der Zeitdilatation, die ja in strenger mathematischer Abhängigkeit mit der Längenkontraktion steht.
  3. bei einer nicht materiellen Verkürzung würden alle Experimente, die den Nachweis einer materiellen Verkürzung und einer realer Zeitdilatation bringen sollten, im Gegenteil eine Widerlegung der Theorie bedeuten. Die Theorie ist also nach Karl Popper unwissenschaftlich, weil durch die Annahme einer nicht materiellen Verkürzung experimentell prinzipiell nicht falsifizierbar.
  4. alle Experimente, die beanspruchen, reale Effekte nachgewiesen zu haben, widerlegen folglich die Theorie.
  5. Die Verwendung eines mathematischen Formalismus, der eine materielle Längenkontraktion durch dynamische Kräfteeinwirkung beschreibt, ist in der Speziellen Relativitätstheorie unzulässig weil nicht zur Beschreibung der Theorie geeignet: reine kinematische Gesetze, keine materielle Verkürzung, keine Kausalität durch die angenommene Existenz eines Äthers. Die Übernahme eines mathematischen Formalismus, der von einer ganz anderen Theorie abgekupfert wurde (Lorentztheorie) ist in der Speziellen Relativitätstheorie eine gravierende Fehlleistung und ein Missbrauch der Mathematik.

Mehr bräuchte also Dr. Markus Pössel hier nicht zu klären als die einfache Tatsache, dass die Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie nicht materiell ist, so dass folglich ein absolut oder relativ bewegtes Objekt jederzeit seine materielle Ruhelänge beibehält. Das war meiner Meinung nach eine äußerst wichtige Klärung durch eine offizielle, autorisierte Stelle der Schulphysik, die angesichts der starken Verbreitung des Glaubens an die Realität der Effekte (Zwillingsparadoxon) im Schulsystem und in der breiten Öffentlichkeit dringend fällig war. 

(Jocelyne Lopez)

————————————-

Siehe auch:

Dr. Markus Pössel: Endlich eine eindeutige Aufklärung
Ansprache an das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Bildungssystem wird eine falsche Auslegung der Speziellen Relativitätstheorie gelehrt
Widersprüche der Speziellen Relativitätstheorie werden nicht ausgeräumt



Keine Kompromisse mit den Verleumdern aus Esowatch & Co.

Nachstehend zwei weitere Informationslinks über Esowatch:

EselWatch über Dr. rer. nat. Anja Ramstöck

GWUP.WATCH über Dr. rer. nat. Anja Ramstöck

 

Diese Links haben im MAHAG-Forum zum folgenden Austausch geführt: 

20.05.10 – Zitat Gerhard Kemme:

Dieses Anschuldigen – besonders von Akademikern – ist eindeutig extremistisch und entbehrt jeglicher vernünftigen Grundlage. Wie oft gesagt, entsteht so die Situation, dass jeder Bürger mit Hochschulabschluss – insbesondere solche, die promoviert haben – dann in irgendeinem Artikel mit Schuldzuweisungen überhäuft werden. Die konsequente Fortführung solcher anonymen Bürger-Diffamierung wurde dann unter Pol Pot praktiziert:
[…]

 

21.05.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Na ja, Herr Kemme, ich weiß nicht wie Sie auf den Trichter kommen, dass „deutsche Bürger mit Hochschulabschluss“ nie Straftaten begehen können, das ist wohl Ihr Geheimnis…

So ist es wohl für Sie z.B. auch klar, da ich keine „deutsche Bürgerin mit Hochschul-abschluss“ bin, dass man mich in Deutschland anonymen und straffrei über Jahre beleidigen und verleumden darf, und mich mit schweren Straftaten wie Verstößen gegen § 130 Volksverhetzung bezichtigen kann, die bekanntlich bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe führen können, je nach Gunst und Laune des Richters –  keine Lappalie. Das ist wohl für Sie ganz normal.

Es handelt sich also hier nicht um „Diffamierung“ von Ihren heiligen und unantastbaren „deutschen Bürgern mit Hochschulabschluß„, mit Verlaub, sondern es handelt sich um Notwehr von Opfern von Straftaten gemäß § 32 StGB:

Zitat Eselwatch:

Da das Esowatch-Konzept aufzugehen scheint, handeln wir als Opfer der Esowatch-Vereinigung im Sinne des § 32 StGB in Notwehr, indem wir den mutmaßlichen Esowatch-Mitgliedern Stück für Stück ihre bequeme Anonymität nehmen.

Einige Opfer von Esowatch suchen auch gezielt die gerichtliche Auseinandersetzung mit den Verantwortlichen von Esowatch, um den Spuk seit Jahren ein Ende zu bereiten. Ich scheue zum Beispiel selbst keine und ich kenne einige andere Personen, die sich auch eine gerichtliche Auseinandersetzung wünschen, direkt oder indirekt. Jedes Opfer von Esowatch hat auch ein gültiges Impressum und kann jederzeit für seine angeblichen Straftaten belangt werden, es bedarf also keine anonyme Bezichtigung von Straftaten seitens Esowatch. Ich warte zum Beispiel seit Jahren auf die Klage von Personen, die ich angeblich beleidigt haben sollte – sie fühlen sich wohl doch nicht von mir beleidigt –  sowie auch auf Strafverfolgung wegen § 130. Ich wurde sehr oft damit bedroht, es kommt aber nichts. Und ja, ich wünsche mir eine gerichtliche Klärung und lasse mich gern von einem deutschen Richter belehren, obwohl ich keine „deutsche Bürgerin mit Hochschulabschluss“ bin. Ich habe keine Angst davor mich vor einem Richter zu verantworten, ich übernehme unter meinem Klarnamen die volle Verantwortung für jede meiner Aussage und bin bereit jedes einzelne Wort vor einem Richter zu wiederholen, was ich in 5 Jahren im Internet geschrieben habe.

Eins sollten Sie inzwischen aber mitbekommen haben: Ich lasse mich in Deutschland nicht lautlos und emotionslos mit Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus beschuldigen, sorry, nie und niemals. Wenn so etwas Ihnen nichts ausmacht, Ihr Problem, ich aber werde es nie lautlos und emotionslos auf mir sitzen lassen, ich werde nie dabei locker lassen, nie und niemals. Und wenn es Ihre „deutschen Bürger mit Hochschulabschluss“ etwa stören sollte, dass ich mich dagegen wehre, meinetwegen, ich brate mir ein Ei drauf. So einfach ist es.

(Jocelyne Lopez)



Ärztevereinigung verurteilt die Bremer Affenversuche als Verstoß gegen das Grundgesetz

Eine aktuelle Mitteilung von Ärtze gegen Tierversuche bei Facebook:

 

20.05.10 – Ärzte gegen Tierversuche: Gerichtsverhandlung über Bremer Affenversuche – Ärztevereinigung verurteilt die Versuche als Verstoß gegen das Grundgesetz

[…]
Für den 28. Mai hat das Bremer Verwaltungsgericht die Verhandlung im Fall der Versuche von Prof. Kreiter am Hirn von Makaken angesetzt. Es soll entschieden werden, ob der Experimentator seine Forschung an Affen weiter betreiben darf. In einem Gerichtstermin am 22. April wurde das Thema zwischen den Beteiligten diskutiert. Nach Aussage der bundesweiten Ärztevereinigung ist der Ausstieg aus diesen Versuchen überfällig, da nachweislich kein medizinischer Nutzen in Sicht ist.

Neben der wissenschaftlichen Unsinnigkeit der Affenhirnforschung nennen die Ärzte gegen Tierversuche die Qual, die für die Tiere mit diesen Experimenten einhergeht. „Ein Tier stundenlang bewegungsunfähig zu fixieren und unter Durstqualen zur Kooperation zu zwingen ist unwürdig und mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz nicht zu vereinbaren“, so die klare Botschaft der Ärztevereinigung an die verantwortlichen Richter. Hinzu komme die erwiesene medizinische Nutzlosigkeit der Tierversuche, da auch nach über 15 Jahren keine Rettung der Menschheit vor Alzheimer oder Epilepsie in Sicht sei.

Auch das für die Genehmigung der Bremer Versuche zuständige Gesundheitsressort hält die Versuche ethisch und medizinisch für untragbar und bestätigte im August 2009 die Ablehnung. Nun ist nach Ansicht der Ärzte gegen Tierversuche das Verwaltungsgericht an der Reihe, den klaren Fakten endlich rechtliche Konsequenzen folgen zu lassen, was zwangsläufig in einem Verbot der Hirnversuche münden müsse.

Weiter hält es der Ärzteverein für unverantwortlich, kranke Menschen Hoffnungen auszusetzen. Denn durch Tierversuche ließen sich menschliche Krankheiten nicht heilen, vielmehr würden die Heilungschancen sogar blockiert werden, da am falschen Hirn geforscht werde. „Affe und Mensch haben zwar gemeinsam, Freude, Schmerz oder Angst empfinden zu können, das Hirn ist aber vollkommen anders organisiert“, erläutert Diplombiologin Silke Bitz von der Ärztevereinigung. „Das Affenhirn hat keine Bereiche für Sprache, Lesen oder Musik, das Menschenhirn hat zur Verarbeitung von visuellen Reizen bestimmte Hirnbereiche, die beim Affen fehlen. Eine zuverlässige Übertragung von Erkenntnissen aus der Affenforschung auf den Menschen ist schlicht nicht möglich“, folgert die Biologin.
[…]

Weitere Information über Affenversuche:

Der Fall Bremen >>

Hirnforschung an Affen – grausam und sinnlos >>

 

 

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein Zusammenschluss aus mehreren Hundert Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Forschung und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten im Vordergrund stehen.



Leserbrief von Norbert Derksen: Studenten lieben die Uni Konstanz

Nachstehend ein Leserbrief vom 19.05.10 von Dipl.-Ing. Norbert Derksen an SÜDKURIER:

„Studenten lieben die Uni Konstanz“, SUEDKURIER Nr. 110 –
K vom 15. Mai 2010, Seite 32
 

Daß die fachliche Qualität der Lehrveranstaltungen an der Konstanzer Universität von 75,4 Prozent der Befragten als gut bewertet wird, ist nur dadurch zu erklären, daß die betroffenen Studenten als angepaßte und pflegeleichte Jasager noch nicht gemerkt haben, daß sie zumindest, soweit es die Physik betrifft, nach Strich und Faden verarscht werden.

 (Norbert Derksen)



Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/4)

Informationen aus der Webseite Promed.Watch:

Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/4)

[…]
Niederträchtige Motive: Ideologie, Hass und kriminelle Energie

Da stellt sich natürlich die Frage, wie eine Person (Simone Küstermann), die durch keinerlei kritikwürdiges Verhalten aufgefallen ist und im medienrechtlichen Sinne keine Person von öffentlichem Interesse ist, ins Visier verhaltensauffälliger EsoWatch-Autoren gelangen konnte. Aus Sicht von Promed.Watch kommen hier mehrere Faktoren zusammen:

I. Ideologie: Alle Autoren und Sympathisanten der EsoWatch-Wiki gehören der sog. Skeptiker-Bewegung an. Hierbei handelt es sich um eine streng dogmatische und fanatische ideologische Gruppierung, die in den folgenden Beiträgen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 sehr gut beschrieben wird.

II. Krankhafter Negativ-Glaube: Darstellungen der sog. Skeptiker-Bewegung folgen in der großen Mehrzahl einem klaren Schema. Menschen, die von „Skeptikern“ als Gefahr für ihr eigenes Weltbild wahrgenommen werden (z.B. weil sie Impfen kritisch sehen, komplementärmedizinische Therapieverfahren positiv bewerten, eine Affinität zu Spiritualität haben, sich für Grenzbereiche der Physik und Psychologie interessieren etc.) werden persönlich angegriffen, um sie lächerlich zu machen. An einer sachlichen und fachlich fundierten Auseinandersetzung besteht hingegen in der Regel kein Interesse. Trotzdem wird teilweise ein großer Aufwand betrieben, um durch Einsatz bestimmter Begriffe und wissenschaftlich klingender Phrasen den Anschein von Wissenschaftlichkeit zu erwecken (siehe auch: Journalistenfalle „Skeptiker“).

Sog. Skeptiker verhalten sich oftmals wie eine Karrikatur ihres eigenen Feindbildes – nur mit umgekehrten Vorzeichnen. Sie sind exakt so leichtgläubig, naiv und pseudorational wie ihre Feindbilder. Der Nobelpreisträger Brian D. Josephson, Mitherausgeber der Webseite The Skeptical Investigations, die sich kritisch mit der sog. Skeptiker-Bewegung auseinandersetzt, hat für dieses Verhalten den Begriff Pathological Disbelief geprägt.

III. Kriminelle Energie: Das EsoWatch-Kernteam, welches Klaus Ramstöck um sich herum angesammelt hat, zeichnet sich darüber hinaus durch eine vollkommen neue Verhaltens-Komponente aus. Sog. Skeptiker haben ihre Ideologie und weltanschaulichen Rituale in den letzten 20 Jahren weitgehend friedlich ausgelebt. Klaus Ramstöck und seinem EsoWatch-Kernteam hat dies scheinbar nicht mehr ausgereicht. Er selbst und sein Denunziations-Team zeigen ein erhebliches Maß an krimineller Energie (anonymes Webhosting bei MediaOn, Abmeldung der früheren privaten Webseite, kein Eintrag im Telefonbuch, Auftritt unter wechselnden Pseudonymen, Funktion als Rädelsführer einer Community, die immer wieder auch durch kriminelle Aktivitäten auffällt etc.). Siehe auch: EsoWatch-Rechtsverstöße Privatrecht und EsoWatch-Rechtsverstöße Strafrecht.

IV. Self-fulfilling prophecy: Die EsoWatch-Arbeit folgt in weiten Teilen dem Prinzip einer Selbsterfüllenden Prophezeiung. Klaus Ramstöck und Freunde haben ein klar definiertes Feindbild:
Esoteriker
= Nazi-Sympathisant
= Antisemit
= Betrüger
= geldgierig
= geht über Leichen
= ist nicht ganz klar im Kopf

Nach diesem groben Raster durchscannt das EsoWatch-Kernteam (begleitet von Sympathisanten wie z.B. Ulrich Berger (ScienceBlogs.de), Marcus Anhäuser (ScienceBlogs.de), Jörg Rings (ScienceBlogs.de), indirekt auch Marc Scheloske (ScienceBlogs.de) usw. usw.) die Weiten des Internets, um bei vermeintlichen Treffern dann umgehend „eine Akte“ (einen EsoWatch-Wiki-Eintrag als öffentlichen Pranger) anzulegen. Passen nun vermeintliche Treffer nicht wirklich in das hier beschriebene Raster, so wird seitens EsoWatch hemmungslos nachgeholfen. Simone Küstermann wurden rund zwei Jahre lang „Psychiatrie-Erfahrungen“ nachgesagt – nicht etwa weil diese dokumentiert sind, sondern weil sie für die Autoren (darunter die Scharfmacherin Dr. Anja Ramstöck) plausibel sind. Jocelyne Lopez (siehe Doku Nr. 5) wird übelste antisemitische Hetze vorgeworfen, allerdings durch keine einzige Quelle belegt. Das ist auch nicht weiter notwendig, weil die Vorwürfe gegenüber Jocylyne Lopez aus Sicht der EsoWatch-Autoren in jedem Fall „plausibel“ sind.

Mit anderen Worten: Dort, wo die Realität vom EsoWatch-Feindbild abweicht, da wird seitens der EsoWatch-Autoren hemmungslos nachgeholfen. Das Frisieren von Wiki-Artikeln mit bewussten Falschinformationen und irreführenden Darstellungen geht auch recht leicht von der Hand, da man sich ja im Schutze der Anonymität wähnt und keiner Instanz Rechenschaft ablegen muss.

EsoWatch ist ein klein wenig wie „Gott spielen“: Macht haben, bestrafen dürfen, ein Ventil für tiefen Lebensfrust erhalten.
[…]



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