Blog – Jocelyne Lopez

Polizei-Radarkontrollen widerlegen tagtäglich die Spezielle Relativitätstheorie

In der Diskussion im Mahag-Forum Darf eine Maßeinheit veränderlich sein? hat der Teilnehmer Chief wieder einmal als Kritiker ein bedeutendes und überzeugendes Argument gebracht, wonach sehr wohl experimentell nachgewiesen wurde, dass c +/- v gemessen wurde und damit die Spezielle Relativitätstheorie experimentell widerlegt ist: 

01.02.10 – Zitat von Chief:  
Ganz am Anfang (1913) war es Sagnac, später Michelson und Gale und heute jeder Verkehrspolizist mit seinem Radargerät.

Klasse Argumente!
Mit der Speziellen Relativitätstheorie wäre es in der Tat nicht möglich mit einem Radargerät die Geschwindigkeit eines Objekts zu messen: In dieser Theorie misst ein Beobachter ja immer c, egal wie schnell er sich zur Quelle bewegt und andersrum. Einstein macht ja bekanntlich keinen Unterschied zwischen einem relativ zur Quelle ruhenden und bewegten Beobachter.

Auch hatte Harald Maurer im selbem Zusammenhang ein anschauliches Beispiel gebracht:

31.01.10 – Zitat Harald Maurer:
Ich renne in meinem Zimmer auf die Lampe zu. Es besteht kein Zweifel, dass ich es bin, der sich zur Lampe bewegt und nicht die Lampe zu mir! Und nur die Frage wäre nun zu klären: hat das Licht, gegen welches ich mich bewege, nun in Bezug zu mir „c“ oder kommt meine Geschwindigkeit dazu?

Es ist durch die Messungen mit Radargeräten ersichtlich, dass meine Geschwindigkeit dazu kommt, sonst würde z.B. ein Polizist mit einem Radargerät meine Geschwindigkeit nicht messen können und immer nur c bei der Messung erhalten. Wenn ich stehend mit einer Laserpistole in gleicher Richtung die Abstandsänderungen pro Zeiteinheit zu jeweils einem parkenden Auto und einem zu mir fahrenden Auto messe, und dabei eine unveränderte Relativgeschwindigkeit c zwischen Lichtquelle und Auto in beiden Fällen gemäß Spezieller Relativitätstheorie voraussetzen muss, dann muss ich auch dabei zwangsläufig voraussetzen, dass die beiden Konstellationen (c+0 für das parkende Auto und c+v für das fahrende Auto) sich in der Natur nicht unterscheiden, und dass folglich in beiden Fällen keine Abstandsänderung zur Lichtquelle festzustellen sei. Was völlig absurd ist… Da jeder auch ohne jegliches Messinstrument mit Leichtigkeit feststellen kann, dass immer eine Abstandsänderung bei zeinander bewegten Objekten in der Realität stattfindet, führt eine Messung mit Laserpistole die Annahme ad absurdum, dass c in beiden Fällen konstant bleibt.

Polizei-Radarkontrollen widerlegen tagtäglich die Spezielle Relativitätstheorie. 

Dabei werden heute noch Millionen und aber Millionen an Steuergeld verschwendet, um seit 100 Jahren vergeblich zu versuchen, die Spezielle Relativitätstheorie experimentell zu bestätigen. 

(Jocelyne Lopez)

 

Siehe auch:
Messungen mit Laserpistolen und Radaren funktionieren nach der klassischen Physik, nicht nach der Relativitätstheorie



Comments

  1. Februar 25th, 2010 | 14:48

    […] In diesem Zusammenhang gebe ich weitere Austausche aus dem MAHAG-Forum über die Messung der Geschwindigkeiten von Autos mit Radargeräten oder Laserpistolen wieder, im Anschluß an meinem Eintrag Polizei-Radarkontrollen widerlegen tagtäglich die Spezielle Relativitätstheorie: […]