Blog – Jocelyne Lopez

Christoph von Mettenheim: Einsteins Rechenfehler

In seiner Arbeit „Einsteins Rechenfehler“ stellt Christoph von Mettenheim ganz klar den Denkfehler dar, den ich in meinem Eintrag Eine Farce: Ein Beobachter „ruht“ immer, auch wenn er sich bewegt moniert habe:

Die Annahme der Unabhängigkeit der Lichtgeschwindigkeit von der Geschwindigkeit des Beobachters kann bei Einsteins mathematischer Herleitung nur gelten, wenn der Beobachter ruht, d.h. wenn er sich nicht zur Lichtquelle hinbewegt und seine Eigen-geschwindigkeit zum Lichtstrahl dann gleich 0 ist: 

Christoph von Mettenheim: Einsteins Rechenfehler

Fazit: Die Gleichungen (2) und (3) widersprechen der Gleichung (1), weil v in wechselnder Bedeutung gebraucht wird. Der einzige Fall, in dem die Gleichung (4) aufgeht, ist der Fall v = 0, also der Fall des ruhenden Systems. Beschränkt man (2) und (3) auf diesen Fall, so sind sie keine Funktionsgleichungen mehr, die das Verhältnis von Weg und Zeit des bewegten Systems bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten beschreiben.

Sie sind nur noch für Ruhezustände gültig. Aber was nützt eine Theorie der Relativität der Zeit, die nur für unbewegte Systeme gilt?

 

Die Annahme Einsteins ist in der Tat nur für den Ruhezustand des Beobachters gültig – den Einstein konfus in Anführungszeichen in seinem Postulat formuliert hat. Der Fall, wo der Beobachter sich zur Lichtquelle hinbewegt wird nicht von Einstein behandelt, er spricht in seinem Postulat nur von einem „ruhenden“ Beobachter. Bewegt sich aber der Beobachter zur Quelle, d.h. mit einer Eigengeschwindigkeit v > 0, ist die Herleitung mathematisch ungültig (in der Art einer Gleichung 3 + 2 = 3 oder 1 + 1 = 1). Die relativistische Geschwindigkeitsaddition ist also nur gültig, wenn der Beobachter sich nicht zur Lichtquelle bzw. zum Lichtstrahl hinbewegt.

Außerdem ist die Annahme der Kontanz einer Relativgeschwindigkeit bei ruhendem Beobachter eine Binsenweisheit, die gar keine Relevanz hat, geschweige denn „genial“ oder „revolutionär“ sei: Alle Objekte haben eine konstante Relativgeschwindigkeit zu einem ruhenden Beobachter, nicht nur das Licht. In diesem Sinne ist die Frage von Christoph von Mettenheim aus meiner Sicht absolut berechtigt: „Aber was nützt eine Theorie der Relativität der Zeit, die nur für unbewegte Systeme gilt?

(Jocelyne Lopez)

 

———————————-
Siehe auch:

Christoph von Mettenheim: zerstörtes Diskussionsforum teilweise rekonstruiert

G.O. Mueller: Albert Einstein arbeitet mit der Vorstellung eines “ruhenden Raumes

G.O. Mueller: Albert Einstein verneint die Existenz eines absoluten Raumes

Christoph von Mettenheim: ALBERT EINSTEIN oder Der Irrtum eines Jahrhunderts