Blog – Jocelyne Lopez

G.O. Mueller: Nachweis 4: Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 

 

Nachweis 4: Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen

Erstmals wird – als Folge des Ausschlusses der Kritik (Nachweis 2) und der Gleichschaltung der veröffentlichten Meinung (Nachweis 3) – indirekt auch die Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen demonstriert, die die Kritiker in ihren Veröffentlichungen vorgetragen haben. Die Demonstration erfolgt in mehrfacher Weise.
 

A. Zum einen haben mehrere Kritiker die direkte Auseinandersetzung mit der akademischen Physik gesucht und um Antworten auf ihre kritischen Arbeiten gebeten, können jedoch nur über strikte Verweigerungen von seiten des Physik-Establishments berichten. 

Unterstützt wird dieser Befund durch Vorgänge in den letzten Jahren. Auf seiner Homepage berichtet z. B. Dr. Christoph v. Mettenheim über seinen erfolglosen Versuch, im Jahr 2005 mehrere physikalische Institute zu einer Diskussion über seine auf der Homepage veröffentlichte Kritik der Speziellen Relativitätstheorie zu bewegen [siehe hier].
 

B. Bei einiger Kenntnis der kritischen Arbeiten muß man als sicher annehmen, daß die Kritiker in ihren Arbeiten jede in der akademischen Fachliteratur eventuell anzutreffende Auseinandersetzung mit ihrer Kritik begierig aufgegriffen und diskutiert hätten. Ein solcher Vorgang ist uns bisher nicht bekannt geworden. 
 

C. Die Theorievertreter selbst machen aus ihrer grundsätzlichen Verweigerung jeglicher Diskussionen mit den Kritikern übrigens gar kein Geheimnis. 

Die von den rechtgläubigen Physikern beherrschte Wikipedia z. B. hat die Kritik der Theorie in einen eigenen Artikel ausquartiert (als ob die Kritik einer Theorie mit der Theorie gar nichts zu tun hätte), damit die Kritik im Theorie-Artikel nicht stört (Stand: 18.12.07): 

Artikel “Kritik an der Relativitätstheorie” 

Darin heißt es: “Wissenschaftliche Kritik an der Relativitätstheorie Albert Einsteins wurde vor allem in den Jahren nach ihrer Veröffentlichung geäußert. Die Theorien der damaligen Gegner der Theorie werden in der wissenschaftlichen Fachwelt heute nicht mehr diskutiert.”

Der Artikel strickt an der offiziellen Legende der akademischen “wissenschaftlichen Physik”. Demnach gab es nur “damalige” Kritiker, die Kritiker waren immer “Gegner”, und die Gegner vertraten immer nur eigene Theorien, und die “werden … heute nicht mehr diskutiert.” Dieser semantische Mummenschanz will dem Leser suggerieren:

wissenschaftliche Kritik hat es nur früher mal gegeben; ist widerlegt durch die Dokumentation;

– die Kritik bestand immer nur aus gegnerischen Theorien; ist widerlegt durch die Dokumentation, da auch viele kritische Autoren die Theorie grundsätzlich akzeptieren und nur bestimmte Aussagen der Theorie kritisieren;

– die damaligen Theorien werden nicht mehr diskutiert; andere proprietäre Theorien der Kritiker sind überhaupt keine Kritik und die Frage ihrer Diskussion ist hier nur eine Desinformation;

Kritik der Theorie, die heute zu diskutieren wäre, scheint es nicht zu geben; ist widerlegt durch die Dokumentation. 

Weiter heißt es in dem Wikipedia-Artikel dann doch in schöner Offenheit und mit dem seltenen Eingeständnis sogar der “Existenz” von “Kritiken”:

Übereinstimmend beklagen sich Anti-Relativisten daher über eine systematische Anfeindung und einen Ausschluss aus der wissenschaftlichen Diskussion.”

“Aufgrund der vielen experimentellen Erfolge und Bestätigungen der Relativitätstheorie werden die Kritiken der Antirelativisten in der wissenschaftlichen Fachwelt heute nicht mehr Ernst genommen. 

Die Kritiken werden nicht in anerkannten Fachjournalen, sondern nur noch in Privat-Verlagen oder Internet-Seiten veröffentlicht. Beispiele dafür sind Theimer (1977) und Galeczki/Marquardt (1997).

Quod erat demonstrandum. Das einzige Argument gegen Theimer und Galeczki/Marquardt ist also der “Privat- Verlag”! Der Ausschluß und die Nicht-Diskussion werden hier stolz als Stärke der “Wissenschaft” und Irrelevanz der Kritik propagiert und sollen das Publikum von solchen kritischen Machwerken abschrecken.

(G.O. Mueller)



Comments

  1. Februar 20th, 2010 | 10:51

    […] komme auf die Ausführungen von G.O. Mueller in seinem Brief an 639 Staatsrechts-lehrer über die Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen zurück. Die Verweigerung einer wissenschaftlichen Debatte und einer öffentlichen […]

  2. Juni 20th, 2010 | 08:34

    […] Ich zitiere aus einer Berichtserstattung von G.O. Mueller in seinem offenen Brief an 639 Staatsrechtslehrer Nachweis 4: Nichtbeantwortung der kritischen Argumentationen: […]