Blog – Jocelyne Lopez

G.O. Mueller: Nachweis 2 – Ausschluß der Kritik als Dauerzustand

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 


Nachweis 2: Ausschluß der Kritik als Dauerzustand
 

Erstmals wird der 1922 von Max Planck eingeführte Ausschluß der Kritik aus der theoretischen Physik als ein Dauerzustand bis zum heutigen Tage erwiesen durch die Dokumentation der großen Tradition kritischer Veröffentlichungen zur Speziellen Relativitätstheorie, die seither nie rezipiert und argumentativ nie widerlegt worden sind, weil sie in keiner Fachzeitschrift und in keinem Fachverlag der Physik erscheinen konnten, in keinem Kongreßvortrag erwähnt worden sind und in keinem Literaturverzeichnis der Fachveröffentlichungen auftauchten. 

In den Propagandaschriften der theoretischen Physik wird stereotyp behauptet, Kritik der Relativitätstheorien hätte es überhaupt nur in den Anfangsjahren gegeben und sie sei durch den weiteren Gang der Wissenschaft ausgeräumt worden. Diese Behauptung wird durch die Dokumentation als Propagandalüge entlarvt. 

Die Dokumentation weist die Kritik, die es angeblich gar nicht gegeben hat, sogar in einer Reichhaltigkeit und intellektuellen Qualität nach, die man bei den meisten Autoren der akademischen “physikalischen Wissenschaft” vergeblich sucht, weil diese gewöhnlich nur mit unkritisch-rühmenden und raunenden Nacherzählungen ihrer heiligen Urtexte beschäftigt sind. 

Die Klage der kritischen Autoren über den “Terror” gegen die Kritiker und den “Betrug” der Öffentlichkeit durch der Mehrheit des Faches ist alt, aber die Dokumentation liefert seit Dezember 2001 erstmals den unwiderlegbaren Beweis für die Berechtigung dieser Klagen.

(G.O. Mueller)