23. Oktober 2008
Schmaehkritik vom Landesgericht Koeln verurteilt
Vor dem Hintergrund der gravierenden Fälle von Schmähkritik in der Öffentlichkeit, worüber ich wiederholt in diesem Blog im Zusammenhang mit der Kritik der Relativitätstheorie und mit Tierversuchen berichtet habe – siehe z.B. Bananenrepublik Deutschland oder Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka oder G.O. Mueller: Die besondere Strategie: der verleumderische Antisemitismus-Vorwurf – verweise ich nachstehend auf eine Information der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über ein Urteil des Landgerichts Köln:
FAZ – 04.09.08
Landgericht urteilt gegen Broder
Das Kölner Landgericht hat seine einstweilige Verfügung gegen den Publizisten Henryk M. Broder mit einer Einschränkung bestätigt. Broder wird die Äußerung verboten, Evelyn Hecht-Galinski gebe antisemitische Statements ab, wenn diese Äußerung wie in Broders Brief an die WDR-Intendantin Piel vom 5. Mai 2008 geschieht. Dort habe Broder die Grenze zur Schmähkritik überschritten; nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Kränkung der Person stehe im Vordergrund. Die 28. Zivilkammer weist darauf hin, dass der Antisemitismus-vorwurf vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus besonders schwer wiegt. Er sei wie kaum ein anderer geeignet, den mit dieser Geisteshaltung in Verbindung Gebrachten in den Augen der Öffentlichkeit herabzusetzen.
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(Jocelyne Lopez)
[…] Sogar ein deutsches Gericht hat neulich diese Besonderheit in einem Urteil thematisiert: […]
[…] Du kannst vielleicht also verstehen, dass diese Umstände für mich (und für meine Angehörige) nicht nur privat als schmerzhaft, belastend und empörend empfunden werden, sondern auch für mein gesellschaftliches Leben schwerwiegend sind und mir erhebliche Schaden zufügen. Ich erinnere zum Beispiel an einen Bescheid des Landesgerichts Köln 2008, wonach allein der Antisemitismusvorwurf als gesellschaftlich schwerwiegend anzusehen ist, ohne einmal sogar im direkten Zusammenhang mit Kapitalverbrechen gestellt zu werden (wie es für meinen Fall vorliegt): Schmähkritik vom Landesgericht Köln verurteilt […]
[…] Beiträgen nicht rückgängig und nicht wieder gut zu machen. Ich verweise zum Beispiel auf einen Bescheid des Landesgerichts Köln 2008, wonach „der Antisemitismusvorwurf vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus besonders […]
[…] Unerträglich, auf keinen Fall zu dulden und von einer ganz anderen Dimension als die Kritik der Mathematiker ist dagegen die Personengruppe der Kritiker der Relativitätstheorie einzeln und pauschal als Antisemiten, Rassisten, Nazis oder Rechtsextremisten zu diffamieren, wie es systematisch der Fall seit 100 Jahren ist – wobei ausgerechnet in Deutschland die Anschuldigung des Antisemitismus, Rassismus und Nazismus am meisten geeignet ist, eine Person restlos zu diskreditieren, das erkennen auch die Gerichte: Schmähkritik vom Landesgericht Köln verurteilt: […]
[…] Damit identifiziert sich Dr. Pössel mit den schwerwiegenden Delikten dieser anonymen Übeltäter und solidarisiert sich mit den Einstellungen und dem Verhalten der fanatischen Forenrelativisten, die seit Jahren im Internet anonym mit ganz üblen Verleumdungen und Beleidigungen gegen die „cranks“ (sprich die “Unorthodoxen Kritiker” von Dr. Markus Pössel) wüten, insbesondere mit Antisemitismus-, Rassismus- und Rechtsextremismus-Vorwürfen. Dr. Markus Pössel kann jetzt nicht ahnungslos tun und nicht mehr behaupten, er kenne diese üble „Szene“ nicht, er hat mit dieser Danksagung an Esowatch/Alpha Centauri sich deren langjährigen und massiven Verleumdungen, Beleidigungen und schweren Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu eigen gemacht, die eindeutig abmahnfähig sind, er hat seinen Argumentationslager öffentlich gewählt und in seiner fachlichen Erklärungsnot auf reine ad hominem Aussagen abgelenkt, sowie dabei seine verleumderischen und beleidigenden Einstellungen zur Kritik und zu den Kritikern deutlich genug mitgeteilt. Dafür soll er sich moralisch verantworten – wenn er es will auch gerichtlich, meinetwegen. Auch diesen ernsten Aspekt bedarf seit Jahrzehnten bei der Kritik der Relativitätstheorie einer gerichtlichen Klärung, da sind zu vielen Menschen in der “Wissenschaft” Opfer dieser Ungeheuerlichkeiten geworden, siehe zum Beispiel: Schmaehkritik vom Landesgericht Koeln verurteilt: […]