26. Juli 2008
Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 24./25.07.08
Ich erhielt am 24.07.08 folgende Antwort auf meine E-mail an Dr. Markus Pössel vom 21.07.08:
Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum 24.07.08
Re: Frage zur Speziellen RelativitätstheorieSehr geehrte Frau Lopez,
direkt zu dem, was mir der Knackpunkt Ihrer letzten Mail zu sein scheint:
wie erhalten Sie denn den Ausdruck 70=70+3, den Sie zurecht als widerspruechlich kritisieren?70 (km/h) ist die Geschwindigkeit der Welle, gemessen vom Beobachter A (der Wert folgt direkt aus dem Postulat der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, in Ihrer Analogie: „Wellen“geschwindigkeit).
70+3=73 km/h ist die zeitliche Aenderung des Abstandes zwischen Beobachter A und der Welle, gemessen von einem aeusseren Beobachter, der relativ zum Strand ruht, und der misst, wie sich Beobachter A mit 3 km/h in Richtung der Welle bewegt. (Dass die Geschwindigkeit der Welle auch fuer den aeusseren Beobachter den Wert 70 km/h hat, folgt wiederum direkt aus dem Postulat der Konstanz der „Wellen“geschwindigkeit).
Soweit, so gut.
Auf „70=70+3″, sprich: auf das Gleichheitszeichen, kommt man allerdings nur, wenn man fordert, diese beiden (von unterschiedlichen Beobachtern gemessenen!) Geschwindigkeitswerte muessten uebereinstimmen. In der speziellen Relativitaetstheorie stimmen diese beiden Werte aber nun einmal nicht ueberein.
Der Widerspruch ergibt sich direkt aus Ihrer zusaetzlichen, mit der speziellen Relativitaetstheorie unvertraeglichen Forderung, nicht aus der speziellen Relativitaetstheorie selbst. Mit unvertraeglichen Zusatzforderungen laesst sich freilich aus jeder Theorie ein Widerspruch „herleiten“.
Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel
—–
Dazu meine Antwort vom 25.07.08:
Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum 25.07.08
Betr.: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Ihre Antwort vom 21.07.08
Meine Antwort vom 21.07.08
Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,
Vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.07.08. Sie schreiben:
„direkt zu dem, was mir der Knackpunkt Ihrer letzten Mail zu sein scheint:
wie erhalten Sie denn den Ausdruck 70=70+3, den Sie zurecht als
widerspruechlich kritisieren?“—-
Dieser widersprüchliche Ausdruck ergibt sich zwangsläufig in Analogie mit dem Postulat Einsteins der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit zu bewegten Beobachtern:
a) 70 km/h ist die Geschwindigkeit der Welle relativ zum Strand, ganz normal als Weg/Zeit gemessen, wie alle Geschwindigkeiten auch. Das ist ein konkretes und gegebenes Messergebnis.
Genauso wie:
c die Geschwindigkeit eines Lichtstrahls relativ zum Strand ist, da c ganz normal relativ zur Erdoberfläche bis 1983 experimentell auch gemessen wurde (zur Veranschaulichung kann man auch z.B. in meinem Gedankenexperiment die Wasserwelle durch einen Lichtstrahl ersetzen, der von einem Leuchtturm zum Strand gesendet wird, das ändert absolut nichts an der Konstellation, an den Berechnungen – und auch nicht an der Entstehung der Widersprüche). Die Geschwindigkeit c ist also auch ein konkretes und gegebenes Messergebnis.
Die Geschwindigkeit c ist nämlich nicht theoretisch ermittelt worden, sie wurde selbstverständlich wie alle Geschwindigkeiten experimentell gemessen, und zwar selbstverständlich ganz normal als Lichtweg/Zeitdauer, wie übrigens Albert Einstein selbst in seiner Arbeit: „Zur Elektrodynamik bewegter Körper“ (1905) sie auch zurecht explizit mit dieser Formel definiert (Postulat bzw. Prinzip 2. – Seite 895).
Über die Messung von Geschwindigkeiten in der Physik und über die Messung von c verweise ich zum Beispiel auf einleuchtende Ausführungen der Forschungsgruppe G.O. Mueller in meinem Blog:
G.O. Mueller zur Mathematik und zum Mathematismusb) 70 km/h + 3 km/h ist die Geschwindigkeit des Beobachters A relativ zur Wasserwelle.
Dieser Ausdruck ist wohl nicht strittig und bedarf keiner weiteren Erläuterung, Sie erkennen und verwenden ihn ja auch selbst in diesem Sinne in der relativistischen Geschwindigkeitsaddition.
Der Widerspruch 70 = 70 + 3 ergibt sich dann in Analogie mit dem Postulat Einsteins, wonach alle bewegten Beobachter immer eine invariante Relativgeschwindigkeit von 70 km/h relativ zur Welle haben, egal wie schnell sie sich selbst bewegen. Es ergibt sich also hier die unzulässige und ungültige Gleichsetzung ungleicher Messergebnisse:
a) Geschwindigkeit der Welle relativ zum Strand (70 km/h)
mit
b) Geschwindigkeit der Welle relativ zu Beobachter A (70 km/h + 3 km/h)
Mit einem Lichtstrahl ist diese Gleichsetzung genauso ungültig und unzulässig:
c = c + v
Der Widerspruch ergibt sich also mitnichten „direkt aus meiner zusätzlichen Forderung“ – ich fordere ja persönlich in der Natur und in der Mathematik rein gar nichts, – sondern der Widerspruch ergibt sich direkt aus dem Postulat Einsteins selbst, das die mathematisch ungültige Gleichsetzung ungleicher Messergebnisse zugrunde legt und dadurch nicht angenommen werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
[…] erhielt amt 26.07.08 im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 24./25.07.08 folgende Rückfrage von Herrn Dr. Pössel: Von Markus Pössel An Jocelyne Lopez Datum 26.07.08 […]
[…] erhielt am 31.07.08 im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 26./27.07.08 folgende Antwort von Herrn Dr. Pössel: Von Markus Pössel An Jocelyne Lopez Datum: 31.07.08 […]
[…] 24./25.07.08 Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 24./25.07.08 […]