28. Juli 2008
Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 26./27.07.08
Ich erhielt am 26.07.08 im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 24./25.07.08 folgende Rückfrage von Herrn Dr. Pössel:
Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum 26.07.08
Betr.: Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie
Sehr geehrte Frau Lopez,
eine Rueckfrage meinerseits. Sie schrieben in Ihrer letzten Mail:
„70 km/h + 3 km/h ist die Geschwindigkeit des Beobachters A relativ zur Wasserwelle“
Welche der folgenden beiden Aussagen meinen Sie damit?a) Beobachter A misst(*) fuer die ihm entgegeneilende Wasserwelle die Geschwindigkeit 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h
b) Der am Strand ruhende Beobachter misst(*), dass der Abstand zwischen Beobachter A und der Wasserwelle um 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h abnimmt
Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel
(*) in seinem eigenen Bezugssystem, mit seinen eigenen Massstaeben und Uhren
———
Meine Antwort dazu vom 27.07.08:
Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 27.07.08
Betr.: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.07.08.
Sie fragen:
„70 km/h + 3 km/h ist die Geschwindigkeit des Beobachters A relativ zur Wasserwelle“
Welche der folgenden beiden Aussagen meinen Sie damit?
a) Beobachter A misst(*) fuer die ihm entgegeneilende Wasserwelle die Geschwindigkeit 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h
b) Der am Strand ruhende Beobachter misst(*), dass der Abstand zwischen Beobachter A und der Wasserwelle um 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h abnimmt
(*) in seinem eigenen Bezugssystem, mit seinen eigenen Massstaeben und Uhren
—-
Ich meine damit natürlich Aussage b):
70 km/h + 3 km/h ist die Geschwindigkeit des Beobachters A relativ zur Wasserwelle, gemessen von einem (externen) ruhenden Messtechniker.
Diese Messvorschrift ist die einzige gültige Messvorschrift und liefert per (stillschweigende) Konvention das einzig gültige und anerkannte Messergebnis in der Physik für die Messung einer Geschwindigkeit: Ein bewegter Beobachter kann nämlich keine Strecke genau messen, das leuchtet ein. Wie sollte denn der bewegte Beobachter A die Strecke am Strand selber messen, die er gerade zurücklegt? Nur die von einem ruhenden Messtechniker gemessene Strecke gilt in der Physik als gültiges Messergebnis: Die gültige Messung einer Strecke wird vorgenommen und ermittelt, wenn das zu messende Objekt (hier der Strand), der Maßstab und der Messtechniker sich zueinander in Ruhe befinden.
Auch Albert Einstein selbst hat in seiner Arbeit „Zur Elektrodynamik
bewegter Körper“ diese gültige Messvorschrift und dieses gültige
Messergebnis anerkannt und für seine Gedankenexperimente verwendet (Seite 895): „Es sei ein ruhender starrer Stab gegeben; derselbe besitze, mit einem ebenfalls ruhenden Maßstabe gemessen, die Länge l.“Messergebnisse, die von Beobachtern selbst ermittelt werden, können in der Physik nicht gebraucht werden. Sie existieren in der Physik als Messergebnisse nicht. Sie liegen im Bereich der groben individuellen Einschätzung und vor allem im Bereich der individuellen biologischen Leistungsfähigkeit des Wahrnehmungsapparats des Beobachters. Jedoch kann weder ein Physiker noch ein Biologe – und kein Mensch überhaupt – Zugang zu den Wahrnehmungen eines anderen Menschen haben, geschweige denn sie messen zu können! Wie schnell oder wie langsam ein Beobachter die Wasserwelle auf sich zukommen sieht kann keiner wissen, und noch weniger messen. Das ist hier auch völlig irrelevant: Hier ist nur relevant, wie schnell die Wasserwelle tatsächlich auf ihn zukommt, das kann der Physiker messen, nur das kann der Physiker messen, und nur das interessiert den Physiker.
Vielleicht wird diese Problematik anschaulicher, wenn wir anstatt bewegter menschlicher Beobachter in meinem Gedankenexperiment uns z.B. Tiere vorstellen:
Katze A bewegt sich zur Welle mit 3 km/h
Hund B bewegt sich von der Welle weg mit 4 km/h
Pferd C bewegt sich zur Welle mit 8 km/h
Eule D bewegt sich von der Welle weg mit 10 km/hHier kann man erkennen, dass Ihre angedachte Messvorschrift a) gar keine Anwendung finden kann und keine Relevanz in der Physik hat:
„Beobachter A misst(*) fuer die ihm entgegeneilende Wasserwelle die Geschwindigkeit 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h
(*) in seinem eigenen Bezugssystem, mit seinen eigenen Massstaeben und Uhren“Was können wir nämlich davon wissen, was „im eigenen Bezugssystem und mit eigenen Maßstäben und Uhren“ eine Katze, ein Hund, ein Pferd oder eine Eule denn „messen„? Gar nichts.
Nur das Messergebnis nach b), vorgenommen durch einen externen, ruhenden Messtechniker, kann also in der Physik existieren, anerkannt und verwendet werden. Zu anderen „Messungen“ bzw. Wahrnehmungen haben wir definitiv keinen Zugang, Einstein auch nicht.
In diesem Zusammenhang verweise ich z. B. auch auf meinen Blog-Eintrag:
Die relativistischen Effekten finden nur im Kopf des Beobachters statt
oder auf Ausführungen von G.O. Mueller in meinem Eintrag
Mein Fazit:
Die unzulässige Gleichsetzung ungleicher Messergebnisse durch
das Postulat Einsteins bleibt also hier bestehen: Gleichsetzung der
gemessenen Geschwindigkeit der Wasserwelle zum Strand (70 km/h) mit der gemessenen Geschwindigkeit der Wasserwelle zum bewegten Beobachter A (70 km/h + 3 km/h), d.h. 70 = 73 bzw. c = c + v.
Dieses Postulat ist also unzulässig und darf nicht angenommen werden.Viele Grüße
Jocelyne Lopez