Blog – Jocelyne Lopez

Dr. Helmut Roeschlau: Ist die EINSTEINsche Relativitätstheorie noch aufrechtzuerhalten?

Nachstehend Auszüge aus einem Artikel in der Zeitschrift „raum&zeit„, August 1984, Seiten 112-115 von Dr. rer. nat. Helmut Röschlau: Ist die EINSTEINsche Relativitätstheorie noch aufrechtzuerhalten?

Die spezielle Relativitätstheorie EINSTEINs steht heute – nach dem die „etablierten“ Physiker diese fest in ihre Konzeption eingebaut haben – wieder mit zunehmendem Interesse im Mittelpunkt heftiger Diskussionen. Dabei geht es um den historisch legendären Versuch von MICHELSON. Aus dem Ergebnis dieses Versuches leitete EINSTEIN sein Postulat vom Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit c ab, unabhängig von der Relativbewegung der Lichtquelle vom Beobachter.

Diese Feststellung wird als das „EINSTEINsche Prinzip“ betrachtet. Man wusste bereits seit GALILEIs Zeiten, dass es mit rein mechanischen Mitteln nicht möglich ist, ein Inertialsystem von einem anderen zu unterscheiden, d.h., man konnte nicht feststellen, ob ein Inertialsystem S sich gegenüber einem zweiten S‘ in absoluter Ruhe befindet, d.h. in Ruhe innerhalb eines absoluten kosmischen Koordinantensystems oder innerhalb eines den kosmischen Raum durchdringenden Äthers.

Die von MAXWELL begründete elektromagnetische Feldtheorie ließ nun folgende Vermutung aufkommen: Wenn es mit mechanischen Hilfsmitteln nicht möglich ist, die Relativbewegung zweier Inertialsystem gegeneinander festzustellen, war es dann evtl. möglich, durch einen geeigneten elektrodynamischen-optischen Versuch die Bewegung der Erde relativ zum Äther, d.h. ihre absolute Bewegung nachzuweisen?

Es müsste sich z.B. die Lichtausbreitung in Richtung der Erdbewegung anders verhalten als in der umgekehrten oder in der dazu senkrechten Richtung; denn da das GALILEIsche Relativitätsprinzip nicht gilt – so meinte man – beobachtet man auf der bewegten Erde nicht die „Absolutgeschwindigkeitc des Lichtes, sondern ihre „Relativgeschwindigkeit„, also die Vektordifferenz zwischen der Absolutgeschwindigkeit c und der Erdgeschwindigkeit v. Diesen in einer posthumen Arbeit von MAXWELL geäußerten Vorschlag setzte im Jahre 1881 MICHELSON in der Tat um.

Dieser bis heute bedeutende Versuch wurde 1887 von MICHELSON gemeinsam mit MORLEY wiederholt. Er gilt als das uneingeschränkte Alibi für die EINSTEINsche Theorie.
Betrachten wir diesen Versuch einmal, wie es bisher von EINSTEIN und seinen Anhängern interpretiert wurde und zum anderen, wie er von einer neuen Photonentheorie [1] aus beurteilt wird.
[…]
Fazit: Zwischen Lichtquelle L als Sender und Spiegel S als Empfänger ist die Lichtgeschwindigkeit stets gleich c, wenn beide – Sender wie Empfänger – relativ zueinander in Ruhe befinden! Dieses Resultat wird auch in [1] erhalten bei der Ableitung des DOPPLER-Effektes!

Der MICHELSONsche Versuch ist nicht geeignet, die Relativgeschwindigkeit zwischen zwei Inertialsystemen nachzuweisen! Damit EINSTEIN mit seinem falschen Ansatz – er setzt die Lichtgeschwindigkeit c als gegeben voraus – seine Rechnung zu dem Ergebnis des MICHELSONschen Versuches führen kann, muß er gemäß den Transformationen (11) die Längenkontraktion und die Zeitdilatation einführen.

Das EINSTEINsche Prinzip existiert nicht, und es stimmt auch nicht, dass man dieses Prinzip – wenn auch unbewusst, wie man bisher annahm – bei der Zeitübermittlung durch Funksignale anwandte! In diesem Falle übersieht man, dass Sender und Empfänger relativ zueinander sich in Ruhe befinden, d.h., dass sie gleichermaßen an der Erdbewegung teilnehmen. In diesem Falle ist die Lichtgeschwindigkeit stets gleich c.

Mit dieser neuen Deutung des MICHELSONschen Versuches erhebt sich die Frage, ob die EINSTEINsche Relativitätstheorie noch aufrechtzuerhalten ist.

(Dr. Helmut Röschlau)