23. April 2008
Gerichtliches Urteil für die Pressefreiheit: Die Öffentlichkeit hat ein Recht über die Aufdeckung von Missständen informiert zu werden
Nachstehend eine kleine Berichtserstattung vom Juli 2004 der Webseite Tierdach.de zur Vorgeschichte im Falle des Tierversuchslabors Covance in Münster:
Über 6 Monate arbeitete im letzten Jahr der Journalist Friedrich Mülln mit versteckten Kameras in dem Münsteraner Labor. Die schockierenden Bilder wurden am 9. Dezember 2003 zum ersten Mal in dem ZDF-Magazin Frontal21 gezeigt. Mülln filmte, wie Tierpfleger und leitende Angestellte aufs Brutalste Tiere auf den Boden drückten, sie anschrien und erniedrigten. Covance wurde wegen des belastenden Videomaterials wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte die Anzeigen ein. Der Covance-Konzern ging mit aller Härte gegen die Veröffentlichung des Bildmaterials vor. Gegen unzählige Tierversuchsgegner und den Journalisten wurden Einstweilige Verfügungen erlassen, die das Veröffentlichen gerichtlich verbieten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Ein Widerspruch gegen diese Verfügungen wurde vor dem Landgericht in Münster abgewiesen, so dass am 21. Juli 2004 das Oberlandesgericht in Hamm über die Nutzung der Bilder entscheidet.
(Tierdach.de)
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NB: In diesem Zusammenhang verweise ich in diesem Blog auf die mutige Initiative der Tierversuchsgegnerin und Malerin Regina Rau, die durch Nachmalen der verbotenen Bilder diese gerichtliche Entscheidung umgehen konnte und dabei eine Welle der Zustimmung und der Unterstützung ausgelöst hat.
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Am 21.07.04 entschied in letzter Instanz das Oberlandsgericht Hamm in einem rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen 3 U 77/04) über die Zulässigkeit der Verbreitung des Filmmaterials:
Das Oberlandesgericht hat in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass die Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen nicht nur zulässig sei, wenn besonders grobe Verstöße oder positiv festgestellte rechtswidrige Verhaltensweisen offen gelegt würden, sondern auch wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufdeckung von Missständen unterhalb der Schwelle der Rechtswidrigkeit bestehe, wenn es sich also um einen Beitrag zum Meinungskampf handele, der die Öffentlichkeit besonders interessiere.
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(Jocelyne Lopez)
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NB: Hier auch nur zwei Beispiele von Privatinitiativen der Ansprache an Verantwortliche gegen Tierversuche (Hier wegen US-Tierversuchlaboren Covance):
von der Malerin Regina Rau (die auch die seinerzeit verbotenen Bilder aus dem Covance Tierversuchslabor in Münster gemalt hat):
vom ex-Beatle Paul Mc Cartney